Sie haben Eintragungsangebote, Mahnungen oder Rechnungen von der Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE GmbH aus Düsseldorf) erhalten? Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich gegen belästigende Schreiben sowie Mahnungen und Rechnungen der Gewerbeauskunft-Zentrale wehren können.
Was steckt hinter der Gewerbeauskunft-Zentrale?
Die Gewerbeauskunft-Zentrale wird von der GWE GmbH aus Düsseldorf (Geschäftsführer Sebastian Cyperski) betrieben und veröffentlicht unter www.gewerbeauskunft-zentrale.de ein Online-Branchenbuch. Dazu schreibt die Gewerbeauskunft-Zentrale Unternehmer, Freiberufler und sonstige Selbständige an und bietet diesen die Eintragung in ihr Branchenbuch an. Das Formular ist dabei so aufgemacht, dass die für die Registerveröffentlichung anfallenden Gebühren in Höhe von 569,06 € pro Jahr so gut im Fließtext verborgen sind, dass diese meist nicht entdeckt werden. Unterschreibt man das Formular, sieht man sich Rechnungen, Zahlungsaufforderungen und Mahnungen der Gewerbeauskunft-Zentrale, der Deutsche Direkt Inkasso (DDI) oder einer Kanzlei für Wirtschaftsrecht (Rechtsanwältin Mölleken) ausgesetzt.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, sich gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale zur Wehr zu setzen:
Fall 1:
Sie bekommen Eintragungsangebote der Gewerbeauskunft-Zentrale und möchten sich dagegen wehren?
Unsere Kanzlei hat mittlerweile zahlreiche Einstweilige Verfügungen und Unterlassungsklagen gegen die GWE GmbH, die das Portal Gewerbeauskunft-Zentrale.de betreibt, erwirkt. Bei den von der Gewerbeauskunft Zentrale verschickten Schreiben handelt es sich um unlautere Briefwerbung, die Sie mit unserer Hilfe gerichtlich verbieten lassen können. Kommt es dann zu einem erneuten Verstoß, kann das entsprechende Gericht ein empfindliches Ordnungsgeld gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale festsetzen.
Fall 2:
Sie haben das Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale unterschrieben und erhalten nun Rechnungen und Mahnungen und Zahlungsaufforderungen der Gewerbeauskunft-Zentrale, der Deutsche Direkt Inkasso (DDI), Frau Rechtsanwältin Claudia Mölleken oder Herrn Rechtsanwalt Michael Murat Sertsöz von der M.M.S. Wirtschaftskanzlei Köln und möchten sich dagegen wehren?
Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich, sich der geltend gemachten Forderungen mittels einer negativen Feststellungsklage zu entledigen. Wir haben bereits über 400 Mandanten gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale in Klageverfahren vertreten. Bisher konnten wir für sämtliche Mandanten erreichen, dass die Gewerbeauskunft-Zentrale für immer auf ihre Forderungen verzichtet. Unsere Erfahrung zeigt, dass außergerichtlicher Schriftverkehr keine Wirkung zeigt. Verklagt man jedoch die Gewerbeauskunft-Zentrale, werden die geltend gemachten Kosten fallen gelassen.
Vorsicht! Nichts gegen die Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale zu unternehmen, ist die schlechteste Variante. Einige unserer Mandanten haben schon gerichtliche Mahnbescheide zugestellt bekommen, die zu einem Vollstreckungstitel werden können, wenn man nicht rechtzeitig dagegen vorgeht. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass ein Vorgehen gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale exzellente Erfolgsausichten hat.
Fall 3:
Sie haben auf eine Rechnung der Gewerbeauskunft-Zentrale gezahlt und möchten das Geld zurück erhalten?
Für Mandanten, die bereits an die Gewerbeauskunft-Zentrale gezahlt haben, konnten wir die gezahlten Beträge im Klagewege zurückholen. Darüber hinaus hat die GWE GmbH auf weitere Forderungen gegen unsere Mandanten verzichtet. Sollten Sie also bereits an die Gewerbeauskunft-Zentrale gezahlt haben, haben Sie einen Anspruch darauf, das Geld zurück zu erhalten.
Sind auch Sie von Rechnungen und Mahnungen der Gewerbeauskunft-Zentrale betroffen? Dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass wir unsere Mandanten in allen Fällen gegen die GWE GmbH erfolgreich vertreten konnten und die Gewerbeauskunft-Zentrale keine Forderungen gegenüber unseren Mandanten mehr geltend machen kann. In diesen Fällen hatte jeweils die GWE GmbH die Kosten zu tragen, so dass die Angelegenheit für unsere Mandanten kostenneutral erledigt werden konnte.
Aktuelles Urteil des LG Düsseldorf 23 S 316/12 (Gewerbeauskunft-Zentrale):
Das Urteil der GWE GmbH, welches zu ihren Gunsten ausging, ist uns bekannt. Es ändert jedoch nichts an unserem Vorgehen. Wir haben die Schwächen dieses Urteils erkannt und werden angemessen darauf reagieren.
UPDATE:
Mittlerweile lässt die Gewerbeauskunft Zentrale ihre angeblichen Forderungen über Herrn Rechtsanwalt Michael Murat Sertsöz von der M.M.S. Wirtschaftskanzlei Köln eintreiben. Diesen Schreiben wird auch der Entwurf eines Mahnantrags beigelegt.
Lassen Sie sich durch diese Schreiben nicht verunsichern. Rufen Sie uns an und wir bereiten den Eintreibungsversuchen der GWE GmbH ein Ende.
http://verbraucherschutz.de/fordern-sie-ihr-geld-von-der-gewerbeauskunft-zentrale-zurueck/