Vorsicht! Branchenheld mit Telefonfalle

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Daniel Loschelder
Anwalt für Markenrecht
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Vorsicht! Branchenheld mit Telefonfalle!

Unter der Bezeichnung Branchenheld geht die Fahl, Meihöfer & Neu GbR aus Bünde derzeit auf Kundenfang und versucht mit Trickanrufen, kostenpflichtige Verträge mit Freiberuflern und Gewerbetreibenden zu ergattern. Hierzu bedeint sich Branchenheld der sehr beliebeten Anrufmasche, die derzeit von unzähligen Unternehmen der „Branche“ durchgeführt wird.

Branchenheld mit Telefonanrufen aktiv

Die Vorgehensweise von Branchenheld ist bei Unternehmen dieser Kategorie sehr beliebt. Es handelt sich um die sehr erfolgreiche (weil einträgliche) Telefonmasche. Dabei wird in einem Telefonanruf vorgegaukelt, man sei von Google, es gehe um einen Google Eintrag oder es bestehe bereits ein kostenloser Vertrag der Mangels Kündigung nunmehr kostenpflichtig geworden sei. Der Angerufene, der sich meist in einer beruflichen Tätigkeit befindet, hat in diesem Moment keinen Überblick darüber, ob tatsächlich irgend ein Internetvertrag besteht oder nicht. So wird das Vertrauen des Angerufenen erweckt und in einem zweiten Telefonat versucht, dem Angerufenen möglichst viele JAs abzuringen, um dadurch einen Vertragsschluss zu konstruieren.

Fahl, Meihöfer & Neu GbR

Betrieben wird der Branchenheld von der Fahl, Meihöfer und Neu GbR und deren Gesellschaftern Jonny Fahl, Andre Meihöfer und Lennard Neu. Bisher sind uns diese Personen im Zusammenhang mit Abofallen noch nicht bekannt geworden, alle drei sind aber auch Geschäftsführer der FMN Personal GmbH, welche die gleiche Geschäftsanschrift wie Branchenheld hat.

Rechnung und Mahnung von Branchenheld

Geht man der Masche vom Branchenheld auf den Leim, erhält man umgehend eine Rechnung zur Zahlung eines horrenden Betrages. Den meisten Betroffenen wird dann erst bewusst, dass sie einem Trickanruf aufgesessen sind. Dass es sich dabei auch um eine Abofalle handelt über den meisten Betroffenen erst dann bewusst, wenn die zweite Rechnung erfolgt. Denn ausweislich der AGB verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, wenn er nicht mindestens sechs Wochen vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

Wird man nun tatsächlich ein Branchenheld?

Der Name verspricht einiges, hält unserer Meinung nach aber wenig. Unmittelbar nach dem Anruf erhält man neben der Rechnung ein Willkommensgeschenk. Es wird behauptet, dass man ab sofort auftaucht, sobald ein Kunde in der Region nach einer der Leistungen. Dies ist es verständlich nur, wenn man sich auf dem völlig unmaßgeblichen Register Branchenheld.de bewegt, welches uns trotz intensiver Arbeit auf dem Gebiet des Internetrechts als Suchmaschine zuvor noch nicht untergekommen ist. Weiterhin wird angegeben, dass der Eintrag von den Suchmaschinen wie zum Beispiel Google ausgelesen werde. Insofern werde man auch von Kunden gefunden, welche nicht auf Branchenheld.de direkt suchen. Bei all diesen Versprechungen handelt es sich selbst verständlich um Allgemeinplätze, die unserer Meinung nach den in Rechnung gestellten Betrag nicht im Ansatz rechtfertigen.

Branchenheld ist jedenfalls keine Marke

Der Fahl, Meihöfer & Neu GbR ist es nicht gelungen, „Branchenheld“ als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt einzutragen. Der Antrag auf Eintragung war zurückzuweisen, da es sich um eine beschreibende und somit freihaltebedürftige Angabe handelt und dem Begriff die Unterscheidungskraft fehlt.

Abwehr der Forderungen von Branchenheld

Sind Forderungen auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen, bestehen zahlreiche Anhaltspunkte, die eine Forderungsabwehr ermöglichen. Wie immer sollte der Sachverhalt möglichst genau aufgearbeitet werden und beurteilt werden, ob der Vertrag rechtsgültig geschlossen wurde oder aus anderen Gründen angreifbar ist. Wir konnten in den letzten Jahren unzählige Mandanten vor Zahlungen aufgrund der beschriebenen oder ähnlichen Maschen bewahren. Wenn auch Sie das Gefühl haben, durch Branchenheld getäuscht worden zu sein, beraten wir Sie gerne zu den Abwehrmöglichkeiten. Rufen Sie uns hierzu an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Bislang konnten wir stets erreichen, dass der Gegner seine Forderungen storniert.

Unsere Schwerpunkte

Informieren Sie sich gerne über unsere Tätigkeiten im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht. Unser Beratungsspektrum finden Sie auf den folgenden Seiten.

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