Vorsicht vor „Büro- und Abrechnungsservice Mark GmbH“ Leipzig

Willkommen bei LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte. Unsere Anwältinnen und Anwälte vertreten Sie kompetent zu allen Fragen des Markenrechts, Wettbewerbsrechts und IT-Rechts.

Zufriedene Mandanten

5 Sterne Bewertungen auf Google. Finde unser Google-Profil hier.

Erstklassige Beratung

Wir garantieren erstklassige Beratung auf höchstem Niveau!

Schnelle Reaktionszeiten

Wir melden uns schnell bei Ihnen und kümmern uns um Ihr Anliegen!

Jahrelange Erfahrung

Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung unserer Anwälte!

Daniel Loschelder
Anwalt für Markenrecht
Melden Sie sich noch heute für eine individuelle Beratung.

Vorsicht vor „Büro- und Abrechnungsservice Mark GmbH“ Leipzig

Die Büro- und Abrechnungsservice GmbH aus Leipzig versucht derzeit, mit Rechnungen Gewerbetreibenden und Freiberuflern Geld aus der Tasche zu ziehen. Dabei ist die Büro- und Abrechnungsservice Mark GmbH keine Unbekannte, ist sie doch aus der AN-Meldung GmbH hervorgegangen, über die wir hier bereits häufig berichtet haben. Die „Geschäftsräume“ befinden sich – oder eher nicht – in einem Office-Center in der Torgauer Straße 231 in 04347 Leipzig.

Über die Büro- und Abrechnungsservice Mark GmbH

Die Gesellschafterversammlung hat die Änderung beschlossen, wonach die AN-Meldung GmbH in Büro- und Abrechnungsservice Mark GmbH umfirmieren soll. Dies wurde unter dem 3. Juli 2017 im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig bekannt gemacht (HRB 31729). Geschäftsführer ist nach wie vor Herr Tibor Mark Molnar, geboren am 18. August 1989, wohnhaft auf Malta, der auch zuletzt Geschäftsführer der AN-meldung GmbH war und ebenfalls die Geschäftsführung der German Collection Service Financial pro GmbH (kurz GCS Financial Pro) inne hat. Als einziger Gesellschafter fungiert Herr David Schneider, geboren am 15. März 1985, wohnhaft Olvenstedter Weg 5-6, 39179 Barleben. Diese Informationen ergeben sich aus dem öffentlich zugänglichen Handelsregister. David Schneider war bis Januar 2017 selbst Geschäftsführer des Vorgängers der Büro- und Abrechnungsservice Mark GmbH, nunmehr ist er lediglich noch Alleingesellschafter. Daneben betreibt David Schneider noch die „Pizzeria am Sportpark“ in Lostau, die im Mai 2017 wieder eröffnet wurde.

Mahnung der Büro- und Abrechnungsservice Mark GmbH

Die versandten Schreiben sind mit dem Betreff „Letzte Zahlungserinnerung vor Abgabe an Detektei“ überschrieben. Zunächst wird dargelgt, dass man die Regista Ltd. vertritt und man beauftragt sei, die offenstehenden Beträge einzubringen. Es wird sodann eine Frist von vier (!) Tagen gesetzt, die ausstehenden Forderungen zu begleichen. Schließlich wird für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs in Aussicht gestellt, die Angelegenheit an eine maltesische Detektei abzugeben, welche in Kooperation mit Tochterunternehmen in Deutschland weiterführende Recherchemaßnahmen zur Überprüfung der Zahlungsfähigkeit veranlassen wird.

Am Ende wird eine ungarische Kontoverbindung angegeben mit dem Hinweis, dass der Geschäftsführer (Tibor Mark Molnar) ungarischer Staatsbürger sei und man sich deshalb einer europaweit agierenden Bank bediene.

Abwehr von Forderungen der Büro- und Abrechnungsservice Mark GmbH

Wir haben in den letzten Jahren sehr viele Mandanten vertreten, die von der REGISTA Ltd. oder der Europe REG Services Ltd. in Anspruch genommen wurde. Nach unserem Tätigwerden musste keiner unserer Mandanten eine Zahlung an diese Unternehmen leisten. Vielmehr hat der Gegner in fast allen Fällen auf seine Forderungen verzichtet. Sprechen Sie uns an, wir vertreten Sie bundesweit.

Urteil des LG Darmstadt vom 19.08.2016 Az. 6 S 49/16 (Update vom 14. September 2017)

Angeblich existiert ein Urteil des LG Darmstadt vom 19.08.2016, Az. 6 S 49/16. Das behauptet jedenfalls der CEO der Regista Ltd. Patrick Zilm in seinem neuerlichen Schreiben. Was das LG Darmstadt entschieden hat, teilt Patrick Zilm nicht mit. Er macht aber ein Angebot, dass mit einer Zahlung von 250 € alles erledigt seii. Wer’s glaubt… Im nächsten Jahr geht es dann wieder weiter. Übrigens ermittelt die Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen Herrn Zilm. Wer sich durch die Masche betrogen fühlt, kann dort eine Strafanzeige stellen. Gerne sind wir dabei und bei der Forderungsabwehr behilflich.

Unsere Schwerpunkte

Informieren Sie sich gerne über unsere Tätigkeiten im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht. Unser Beratungsspektrum finden Sie auf den folgenden Seiten.

Aktuelles

Neuste Beiträge