Warnung vor: BVI Media
Das Unternehmen BVI Media mit Sitz in der Türkei versucht momentan mit der sogenannten „Kölner Masche“ (auch „Fax-Masche“ genannt) Gewerbetreibende in eine Abo-Falle zu locken und ihnen somit versteckte Kosten in Höhe von bis zu 3.000 Euro aufzudrängen.
BVI Media
Als Firmensitz gibt das Unternehmen die Adresse: 632 SK No 6A, 16120 Bursa in der Türkei an. Ein Geschäftsführer wird nicht genannt.
Vorgehensweise der BVI Media
Zunächst werden Gewerbetreibende telefonisch kontaktiert und ihnen wird mitgeteilt, dass bereits eine Anzeige über ihren Betrieb geschaltet wurde und nun eine Neuauflage davon in der „Bürgerinfo“ erscheinen soll.
Zur Überprüfung der Korrektheit der Anzeige würde ein Korrekturfax zugesendet.
In dem Korrekturfax findet sich tatsächlich die von dem Gewerbetreibenden eigens geschaltete, ursprüngliche Anzeige – so dass dieser davon ausgeht, dass alles mit rechten Dingen zugeht und keine Abzocke vermutet.
Die fehlende Faxkennung wird dabei zumeist von den Betroffenen übersehen.
Sobald man das Korrekturfax jedoch unterschrieben an die angegebene 0800-Nummer zurücksendet, tappt man in die Abo-Falle.
Rechnung der NOVAG Medienagentur
Kurze Zeit nachdem das unterschriebene Korrekturfax an die BVI Media zurückgesendet wurde, erhält der Gewerbetreibende eine Rechnung der Inkassofirma NOVAG Medienagentur.
Die NOVAG Medienagentur gibt als Firmensitz eine Adresse in London, Großbritannien an, unter welcher jedoch nur eine Briefkasten zu finden ist, der zugleich von mehreren hundert Firmen mitbenutzt wird.
Die NOVAG Medienagentur tritt teils auch als NOVAG LTD auf, deren vorherige Firmenbezeichnung Astoria Finance Ltd lautete und ebenfalls als dubiose Inkassofirma in der Abzockerszene tätig war.
Neben der aufgezählten Kosten für Anzeigefeld, Satzpauschale, Farbpauschale, Versandkosten, etc., welche auf ein Konto der britischen HSBC Bank zu überweisen sind, wird der Gewerbetreibende weiterhin dazu aufgefordert, die anfallende Mehrwertsteuer direkt an das Finanzamt zu entrichten – diese Vorgehensweise wird auch als Reverse Charge Verfahren (§ 13b UStG) bezeichnet.
Die Kosten entstehen dabei nicht nur einmalig, sondern werden direkt dreimal in Rechnung gestellt, da in dem Vertragsformular der BVI Media von drei Auflagen der Anzeige innerhalb eines Jahres die Rede ist – somit kann sich die Rechnung auf über 3.000 Euro erstrecken.
BVI Media: Wehren Sie sich gegen die Zahlungsaufforderungen
Es gibt diverse Möglichkeiten, sich gegen die Forderungen des Unternehmens BVI Media bzw. der NOVAG Medienagentur zu wehren. Aus diesem Grund raten wir Ihnen dringenddavon ab, die geforderten Beträge vorschnell zu bezahlen.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Vorgehen gegen BVI Media und die NOVAG Medienagentur – und das bundesweit.