Warnung vor DC Call Connect GmbH und Ümit Karaarslan

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Daniel Loschelder
Anwalt für Markenrecht
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Warnung vor DC Call Connect GmbH und Ümit Karaarslan

Die DC Call Connect GmbH, Gladbacher Straße 407 A, 41460 Neuss und ihr Geschäftsführer Ümit Karaarslan gehen derzeit mit bundesweiten Werbeanrufen (sogenannte Cold Calls) auf Kundenfang. Diese Masche ist gepaart mit der Zusendung eines Trickformulars, mit dem die angerufenen Gewerbetreibenden und Freiberufler in eine kostenpflichtige Vertragsfalle gelockt werden sollen. Die Masche ist in den letzten Jahren immer beliebter geworden und scheint auch sehr erfolgreich zu sein.

Vorgehen der DC Call Connect GmbH

Zunächst erreicht die Betroffenen ein Anruf aus einem Callcenter. Der Anrufer behauptet, dass bereits ein kostenloser Vertrag bestehe, der nunmehr kostenpflichtig wird, wenn man ihn nicht jetzt und sofort beenden würde. Dazu sei es unbedingt notwendig, dass das gleich zu gesendete Formular sofort unterschrieben und zurückgesendet wird. Der Angerufene, der sich auf das Gespräch einlässt, stimmt dem gewöhnlich zu, da er in dem Moment des Anrufs keinen Überblick hat, ob tatsächlich welche Verträge bestehen oder nicht. Anschließend wird ein Trickformular mit viel Kleingedrucktem übersandt. Fett ist jedenfalls der Schriftzug „LÄUFT AUTOMATISCH AUS“ gedruckt. Unter dem Eindruck des Telefonats geht der Angerufene davon aus, dass der vermeintliche Eintrag tatsächlich deaktiviert wird, wenn er das Formular unterschreibt. Sendet er das fertig unterschriebene Formular zurück, schnappt die Abofalle zu.

Rechnung der DC Call Connect GmbH

Unmittelbar nach Rücksendung des Formulars erfolgt die Rechnungsstellung der DC Call Connect GmbH. Von diesem Namen haben die meisten Betroffenen bislang keine Kenntnis gehabt und fallen wegen der horrenden Rechnung aus allen Wolken.

Auch Mandanten in Österreich und der Schweiz betroffen

Die DC Call Connect GmbH hat ihren Aktionsradius offenbar auf das deutschsprachige Ausland, also Österreich und die Schweiz ausgeweitet. Jedenfalls erreichen uns von dort vermehrt Anfragen. Selbstverständlich beraten und vertreten wir unsere Mandanten auch in diesen Ländern.

Schlechte Google-Bewertungen der DC Call Connect GmbH

Die DC Call Connect GmbH hat entsprechend schlechte Google-Bewertungen:

Betrüger! Vorgaukeln falscher Einträge in Branchenbuch Verzeichnissen! Schade das solche Firmen rechtlich nicht in die Schranken gewiesen werden und weiterhin Ihren unlauteren Geschäftspraktiken nach gehen können 🙁

Vorsicht! Hier werden telefonisch Verträge erschlichen. Auf keinen Fall auf die „Angebote“ eingehen. Keine der behaupteten Eintragungen, zu denen eine Freigabe der Grafiker-Vorlagen ergaunert wird, ist vor den Anrufen existent.

Betrüger!! tarnen eine angebliche „Kündigungsbestätigung“ als neuen Vertrag 

Betrüger!

Abwehr der Forderungen der DC Call Connect GmbH

Rechnungen, die auf der oben beschriebenen Vorgehensweise beruhen, sollten stets auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. Es gibt hier zahlreiche Anhaltspunkte, welche einen so geschlossenen Vertrag als angreifbar erscheinen lassen. Wenn auch Sie eine Rechnung der DC Call Connect GmbH erhalten haben, beraten wir Sie hierzu gerne.

Mahnbescheide der DC Call Connect GmbH durch das AG Euskirchen

Die DC Call Connect GmbH versendet derzeit zahlreiche Mahnbescheide. Diese werden von dem Amtsgericht – Mahngericht – Euskirchen versandt. Spätestens jetzt muss unbedingt reagiert werden, da sonst ein Vollstreckungsbescheid ergeht, aus dem ohne weitere Prüfung die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Haben Sie ebenfalls einen solchen Mahnbescheid erhalten? Wir beraten Sie!

Urteil gegen DC Call Connect

Wir haben für einen Mandanten vor dem Landgericht München I ein Urteil gegen die DC Call Connect GmbH erstritten. Das Landgericht München I hat darin entschieden, dass unser Mandant nicht verpflichtet ist, an die DC Call Connect GmbH den in Rechnung gestellten Betrag zu bezahlen. Darüber hinaus wurde der Gegner noch wegen rechtswidriger Telefonwerbung zur Unterlassung verurteilt.

Erfolge gegen DC Call Connect

Bislang konnten wir stets erreichen, dass der Gegner seine Fordrungen gegenüber unseren Mandanten storniert. Zuletzt wurde unsere Kanzlei bei Google von einer Mandantin, die wir gegen DC Call Connect vertreten haben, wie folgt bewertet:

„Wir sind auch in der Schweiz davon betroffen. Diese „Firma“ DC Call Connect hat uns enormen Druck gemacht, am Schluss sogar gerichtlich gedroht. Gott sei Dank sind wir im Internet auf Herrn Loschelder gestossen. Er hat uns unkompliziert und schnell geholfen und eine Verzichtserklärung erwirkt. Jetzt brauchen wir uns endlich keine Sorgen mehr zu machen. Wendet Euch vertrauensvoll an ihn, er kann und wird Euch helfen. Vielen, vielen Dank an Herrn Loschelder und Mitarbeiter. Alles Gute und herzliche Grüsse aus der Schweiz.“

Unsere Schwerpunkte

Informieren Sie sich gerne über unsere Tätigkeiten im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht. Unser Beratungsspektrum finden Sie auf den folgenden Seiten.

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