Vorsicht: ECS Financial Pro droht mit Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß

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Daniel Loschelder
Anwalt für Markenrecht
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Vorsicht! ECS Financial Pro aus Malta droht mit „Abmahnung Wettbewerbsverstoß“

Die ECS Financial Pro aus Malta (3A Edge Water Complex, Elia Zammit Street, St. Julians STJ 3150) hat sich ein neues Geschäftsmodell überlegt. Sie verschickt neuerdings Briefe mit der Überschrift „Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoßes droht“. Ein entsprechendes Schreiben wurde uns von einem Mandanten vorgelegt.

 

Die ECS Financial Pro aus Malta

Über die ECS Financial Pro aus Malta haben wir bereits früher berichtet. Ausweislich ihres Internetauftritts handelt es sich bei dem Unternehmen um einen europaweit tätigen Finanzdienstleister. Als Financial Solutions Provider betreue man angeblich fast 10.000 Kunden und sei damit einer der größten Finanzdienstleister in Malta und Europa. Natürlich kann man solche Aussagen nicht glauben, sie sind vielmehr an den Haaren herbeigezogen!

 

Das Schreiben der ECS Financial Pro

In ihrem Schreiben behauptet die ECS Financial Pro, von einem Kunden auf einen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften unseres Mandanten aufmerksam gemacht worden zu sein. Zur Sicherung seien Screenshots angefertigt worden, tatsächlich liegt dem Schreiben auch ein Screenshot bei.

Es wird vorgetragen, dass der Kunde der ECS Financial Pro überlegt, angeblich bestehende Unterlassungsansprüche durch förmliche Abmahnung und ggf. Unterlassungsklage zu verfolgen. Hierfür werden Kosten in Höhe von über 1.500 € in Aussicht gestellt. Vermittelnd macht die ECS Financial Pro dann das folgende vergiftete Angebot:

– unser Mandant soll 250 € netto an die ECS Financial Pro zahlen

– im Gegenzug wird der konkrete Verstoß aufgezeigt und erläutert, was geändert werdne muss, um den Verstoß zu beheben

– der Kunde verzichtet auf die ihm möglichen rechtliche Schritte

– der Mandant erhält keine Abmahnung und muss keine Unterlassungserklärung abgeben

Schließlich wird noch ein maltesiches Konto angegeben, auf welches der Abgeltungsbetrag gezahlt werden soll.  Es wird ausgeführt, dass der Geschäftsführer der ECS Financial Pro (Tibor Mark Molnar) ungarischer Staatsbürger sei, weswegen es die ECS Financial Pro Ltd. vorziehe, eine europaweit agierende Bank zu nutzen.

 

Was halten wir von dem Schreiben der ECS Financial Pro Ltd.?

Nichts. Ansprüche bestehen seitens der ECS Financial Pro nicht. Ob Ansprüche von angeblichen Kunden dieses Unternehmens bestehen, sei einmal dahingestellt. Sollten aber tatsächlich falsche AGB oder Widerrufsbelehrungen verwendet werden, kann dies durchaus einen Wettbewerbsverstoß darstellen, welcher abmahnfähig ist und am Ende viel Geld kosten kann. Webshopbetreiber sollten also stets dafür sorgen, dass ihre AGB auf dem neusten Stand sind und so keinen Anlass für Abmahnungen bieten. Unsere Kanzlei ist auf die Erstellung von maßgeschneiderten AGB für Webshops und auch im Unternehmensverkehr spezialisiert. Gerne kümmern wir uns bundesweit um Ihre Anliegen.

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