Vorsicht vor Limitimus SL und Medien Verlag Concept Service
Eine Limitimus SL aus Spanien und der Medien Verlag Concept Service versuchen derzeit, mit Trickformularen kostenpflichtige Verträge zu ergattern. Mit dieser und ähnlichen Vorgehensweisen sind in den letzten Jahren unzählige Unternehmen tätig, weswegen wir davon ausgehen, dass es sich hierbei um ein sehr lohnendes Geschäft handelt. Insbesondere das arbeitsteilige Vorgehen von Limitimus SL und Medien Verlag Concept Service macht derzeit Schule.
Die Formularmasche vom Medien Verlag Concept Service
Alles beginnt mit einem Anruf. Der Anrufer gibt sich als Verlag aus, mit dem der angerufene bereits einen Vertrag unterhält. Man müsse unbedingt den neuen Auftrag unterschreiben, damit man in der nächsten Ausgabe erscheint. In der Folge wird ein entsprechendes Formular übersandt, in welches bereits eine Anzeige des Betroffenen einkopiert ist. Der Betroffene kennt die Anzeige, da diese mit einem örtlichen Verlag bereits abgeschlossen und in Auftrag gegeben hat.
In gutem Glauben unterschreibt er dann das Formular vom Medien Verlag Concept Service und sendet dieses zurück. In dem Formular es aufgeführt, dass pro Ausgabe ein Betrag von über 1000 € fällig wird, wobei man angeblich drei Aufträge pro Jahr erteilt. Kündigt man nicht rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Rechnung durch Limitimus SL
Eine Rechnung erfolgte nicht etwa durch den Medien Verlag Concept Service, sondern durch eine Limitimus SL aus Spanien. Diese Verschleierungstaktik ist in den letzten Jahren ebenfalls sehr beliebt geworden, da es so schwer ist, gegen die betreffenden Unternehmen und ihre Hinterleute gerichtlich vorzugehen. Jedenfalls verlangt die Limitimus SL die Zahlung eines Betrages von über 1000 € für die 1. Auflage. Aufgrund des unterschriebenen Formulars soll man also einen Betrag von über 3.000 € zahlen.
Abwehr von Forderungen der Limitimus SL und Medien Verlag Concept Service
Wenn auch Sie eine Rechnung der Limitimus SL aufgrund des Trickformulars des Medien Verlag Concept Service erhalten haben, bestehen sehr gute Erfolgsaussichten für eine Forderungsabwehr. Verträge, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen sind, lassen sich abwehren. Wir haben den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen solche Machenschaften vertreten. Dies spiegelt sich auch in unseren Google-Bewertungen wider: Erfahrungen mit Abofallen!
Wenn also auch Sie eine entsprechende Rechnung erhalten haben, vertreten wie Sie schnell, kompetent und bundesweit. Laden Sie unter dem nachfolgenden Kontaktformular gerne ihre Rechnung hoch und schildern Sie unverbindlich ihren Fall. Wir melden uns dann bei Ihnen: