Warnung vor der Marber GmbH und dem Verlag für gewerbliche Auskunftsmedien

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Die Marber GmbH, am Lohtor 5, 45657 Recklinghausen und ihr Geschäftsführer Marc Bernemann versuchen derzeit unter den Pseudonymen „Verlag für gewerbliche Auskunftsmedien“ bzw. „Gewerbliche Verzeichnisse für Handwerk Handel und Industrie“ deutschlandweit Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbständige mit einem Trickformular in eine kostenpflichtige Abofalle zu locken.

Die Masche der Marber GmbH

Die Marber GmbH versendet Trickformulare, die mit „ Firmenregister für Industrie Handwerk und Handel“ oder ähnlichen Begrifflichkeiten überschrieben sind. Die Trickformular sehen ähnlich aus wie bei vielen anderen Abofallenbetreibern zuvor. Blickfangmäßig in der Mitte soll der Angeschriebene seine Daten zu Firma, Straße, Postleitzahl und Ort und weitere Angaben ergänzen. Darunter befindet sich dann ein Kasten mit klein gedruckten Angaben. Erst bei höchst aufmerksamem Lesen findet man dort die Angabe, dass die Aufnahme in das Firmenverzeichnis derzeit 850 € netto pro Jahr zuzüglich Umsatzsteuer bei einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren kostet. Insgesamt kostet der Eintrag also mindestens über 2000 €.

Unter diesem Kasten befindet sich ein Unterschriftsfeld, welches dick hervorgehoben ist. Das Trickformular soll also unterschrieben und per Fax oder Post zurückgesandt werden. Zuvor wird noch darauf eingegangen, dass die Einwilligung zur Speicherung, Nutzung und Verarbeitung der Daten gemäß BDSG und DSGVO erteilt wird.

Rechnung der Marber GmbH

Unmittelbar nach Rücksendung des Trickformulars erfolgt die Rechnungstellung. Die meisten Betroffenen fallen dann aus allen Wolken, da ihnen nicht bewusst ist, einen Vertrag mit der Marber GmbH abgeschlossen zu haben. Als Leistung wird in der Rechnung „Aufnahme Standard Gewerbedatenbank.org“ aufgeführt. Der Betroffene soll für das erste Vertragsjahr 850 € zuzüglich Umsatzsteuer, insgesamt also ein Betrag von über 1000 € zahlen. Darunter findet sich noch der Hinweis dass der Betrag bitte umgehend überwiesen werden soll. Die Rechnung ist dick überschrieben mit „MARBER  Gewerbeverzeichnis für Handwerk Dienstleistung Industrie und Handel“.

Quasi nicht existente Gegenleistung

Die Marber GmbH verspricht für diese horrenden Beträge also einen Eintrag in ihrem Internetverzeichnis Gewerbedatenbank.org. Wie bei allen Abofallenbetreibern handelt es sich bei diesem Verzeichnis um ein völlig unmaßgebliches Verzeichnis. Wir können uns beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein dort eingetragener auch nur ein einziges Mandat über dieses Verzeichnis erlangen wird. Insofern stehen Leistung und Gegenleistung völlig außer Verhältnis.

Trickformular erhalten – was tun?

Wenn sie ebenfalls ein Trickformular der Marber GmbH erhalten haben, können wir Ihnen dringend empfehlen, dieses Formular nicht zu unterschreiben. Denn bei einer Rücksendung mit vorheriger Unterschrift schnappt die Abofalle zu. Die Zusendung solcher Trickformulare stellt jedoch einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Insofern steht Ihrem Unternehmen ein Unterlassungsanspruch gegen die Marber GmbH zu. Dieser sollte auch geltend gemacht werden, da nicht auszuschließen ist, dass die Marber GmbH weitere Trickformular versendet und diese dann irgendwann aus Unachtsamkeit unterschrieben werden. Gerne sind wir Ihnen bei der Durchsetzung ihrer Unterlassungsansprüche behilflich.

Rechnung der Marber GmbH erhalten – was tun?

Aber auch, wenn Sie eine Rechnung der Marber GmbH erhalten haben, sollten Sie keine vorschnellen Zahlungen tätigen. Es gibt zahlreiche Anknüpfungspunkte, anhand derer man sich gegen die Rechnungen und Forderungen der Marber GmbH zur Wehr setzen kann. Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren unzählige Gerichtsverfahren gegen Abofallenbetreiber wie die Marber GmbH erfolgreich geführt.

Rechnung gezahlt – was tun?

Auch wenn Sie eine Rechnung der Marber GmbH bereits gezahlt haben, bestehen durchaus Möglichkeiten, die gezahlten Beträge zurückzufordern. Gerne beraten wir Sie hierzu und zeigen Ihnen die entsprechenden Möglichkeiten auf.

Anwaltskanzleien der Marber GmbH

Die Schriftsätze in gerichtlichen Verfahren werden von der Marber GmbH selbst eingereicht. Inwiefern diese dann aber von Rechtsanwälten souffliert werden, entzieht sich unserer Kenntnis. Zu Verhandlunegen oder Berufungsverfahren bedient sich die Marber GmH dann aber externer Rechtsanwälte:

Rechtsanwalt Jürgen Malberg Duisburg

Rechtsanwalt Jürgen Malberg, Krefelder Straße 7, 47226 Duisburg vertritt die Marber GmbH in einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Essen.

Glatzel & Partner Hanau

Glatzel & Partner, Nürnberger Straße 24, 63450 Hanau ist eine weitere Kanzlei, welche in Gerichtsverfahren auftritt. So ist die Kanzlei Glatzel & Partner in einem Rechtsstreit vor dem Landgerticht Hanau aktiv.

Künzel & Partner Waiblingen

Die Kanzlei Künzel & Partner Waiblingen vertritt die Marber GmbH in einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Stuttgart.

Rechtsanwalt Matthias Ullrich Berlin

Rechtsanwalt Matthias Ullrich, Müggelseedamm 278, 12587 Berlin vertritt die Marber GmbH in einem Rechtsstereit vor dem Amtsgericht Neukölln.

Vorgehen gegen die Marber GmbH

Häufig hören wir von Mandanten, dass sie die Sache erst mal “aussitzen“ wollen. Dies ist unserer Ansicht nach die schlechteste Möglichkeit. Die Marber GmbH ist dafür bekannt, ihre Ansprüche auch gerichtlich geltend zu machen. Inwieweit sie damit erfolgreich ist, sei jedoch dahingestellt. Trotzdem ist eine wirkungsvolle Verteidigung gegen Rechnungen der Marber GmbH weit aussichtsreicher, wenn frühzeitig dagegen vorgegangen werden kann. Gerne beraten wir Sie zu sämtlichen Handlungsoptionen und vertreten Sie wirkungsvoll gegen die Machenschaften der Marber GmbH. Mit solchen Unternehmen haben wir bereits umfangreiche Erfahrungen gesammelt.

Unsere Schwerpunkte

Informieren Sie sich gerne über unsere Tätigkeiten im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht. Unser Beratungsspektrum finden Sie auf den folgenden Seiten.

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