meinbranchenverzeichnis.de Hamann Medien GmbH

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Daniel Loschelder
Anwalt für Markenrecht
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Hamann Medien GmbH aus Geislingen verschickt Trickformulare

Die Hamann Medien GmbH aus Geislingen (Geschäftsführer Theodor Hamann) verschickt neuerdings Trickformulare, um damit auf „Kundenfang“ zu gehen. Ausweislich des Formulars hat die Hamann Medien GmbH ihren Sitz in der Schubartstraße 13 in 73312 Geislingen. Die Hamann Medien GmbH ist in das Handelsregister Ulm (Registernummer HRB 732309) eingetragen.

meinbranchenverzeichnis.de

meinbranchenverzeichnis.de heißt das Portal, mit welchem die Hamann Medien GmbH versucht, ihre Reechnungen zu rechtfertigen. Wie allgemein bekannt sein dürfte, sind die Internetverzeichnisse von Abofallenbetreibern, also auch meinbranchenverzeichnis.de völlig unmaßgeblich und rechtfertigen sicherlich nicht die dafür geforderten Gebühren.

Hamann Medien GmbH: Das Trickformular

Das Trickformular, welches die Hamann Medien GmbH verwendet, weist doch deutliche Ähnlichkeit zu dem Branchenprimus, den „Gelben Seiten“ auf. Wie ähnliche Abofallenbetreiber wird auch hier das Unwichtige blickfangmäßig hervorgehoben und das Wichtige, nämlich Angaben zu Preis und Vertragslaufzeit im Kleingedruckten versteckt.

Hamann Medien GmbH: Rechnung

Unterschreibt man das Trickformular, wird man von der Hamann Medien GmbH auf Zahlung von monatlich 99 € zzgl. USt., was einen Jahresbeitrag von 1.413,72 € ergibt, in Anspruch genommen. Die Mindestvertragslaufzeit mit der Hamann Medien GmbH soll zwei Jahre betragen.

Wehren Sie sich!

Zahlen Sie keinesfalls die Rechnungen der Hamann Medien GmbH. Gerne zeigen wir Ihnen Möglichkeiten auf, sich gegen die Rechnung zu wehren. Auch die Zusendung von Trickformularen kann man der Hamann Medien GmbH verbieten lassen. Wir blicken zurück auf viele hundert erfolgreich geführte Gerichtsverfahren gegen solche Abofallenbetriber und beraten Sie hierzu gerne. Sprechen Sie uns an, wir vertreten Sie bundesweit!

Hamann Medien GmbH: Klage gegen die Hamann Medien GmbH (Update vom 8. Februar 2016)

Die Hamann Medien GmbH scheint von unseren außergerichtlichne Argumenten nicht überzeugt zu sein, weswegen wir nun namens einer Mandantin negative Feststellungsklage gegen die Hamann Medien GmbH wegen der Eintragung in das Portal meinbranchenverzeichnis.de erhoben haben. Ziel der Klage ist, dass festgestellt wird, dass der Hamann Medien GmbH keinerlei Zahlungsansprüche gegen unsere Mandantin zustehen.

Hamann Medien GmbH wird durch Rechtsanwalt Stefan Zahn aus Ulm (Büsselmann Rechtsanwälte) vertreten (Update vom 3. März 2016)

Nachdem wir Klage gegen die Hamann Medien GmbH erhoben haben, zeigt Rechtsanwalt Stefan Zahn aus Ulm die Verteidigung an. Wir sind gespannt, ob der Kollege Zahn die üblichen Versuche unternimmt, das Geschäftsmodell von Abofallenbetreibern in das rechte Licht zu rücken.

Hamann Medien GmbH verzichtet auf Forderungen (Update vom 12. Mai 2016)

Die Hamann Medien GmbH hat nunmehr auf sämtliche Forderungen gegen unsere Mandantschaft verzichtet. Offenkundig zweifelt man dort selbst an der Werthaltigkeit der Forderungen. Es lohnt sich also, gegen die Rechnung der Hamann Medien GmbH vorzugehen.

Unsere Schwerpunkte

Informieren Sie sich gerne über unsere Tätigkeiten im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht. Unser Beratungsspektrum finden Sie auf den folgenden Seiten.

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