Warnung vor Regionaler Telefonbuchverlag der Optima-Computer GmbH

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Daniel Loschelder
Anwalt für Markenrecht
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Ein Regionaler Telefonbuchverlag der Optima Computer GmbH (bzw. deren Rechtsnachfolgerin Goldex Marketing GmbH) versucht derzeit mit der Doppel-Anrufmasche,  Gewerbetreibende und Freiberufler in eine kostenpflichtige Abofalle zu locken. Die Doppel-Anrufmasche Ist uns aus zahlreichen vergangenen Verfahren bestens bekannt. Sie erfreut sich in der Branche der Abofallenbetreiber derzeit größter Beliebtheit. Ebenso auffällig ist, dass viele Abofallen derzeit aus der Schweiz heraus betrieben werden, sich aber hauptsächlich an deutsche Unternehmen und Freiberufler richten.

Optima Computer GmbH aus Amriswil in der Schweiz

Betrieben wird die Abofalle von der Optima Computer GmbH, Weinfelderstraße 38, 8580  Amriswil / Schweiz.  Das Unternehmen ist bereits seit dem Jahre 2002 im Schweizer Handelsregister eingetragen. Als Gesellschafter fungiert Etnik Lokaj. Als Geschäftszweck ist dann auch dementprechend eingetragen:

„Der Zweck der Gesellschaft sind Dienstleistungen aller Art in der Auftragsvermittlung, welche keiner Genehmigung bedürfen, die Produktion und Herausgabe von Telefonverzeichnissen und Online-Branchenbüchern sowie weitere Dienstleistungen im Internet für gewerbliche Zwecke, insbesondere den Handel und Vertrieb von Waren aller Art über das Internet. Ferner Dienstleistungen aller Art in der Unternehmensberatung und in der damit zusammenhängenden Administration. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an gleichen oder ähnlichen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie Grundstücke erwerben, halten und veräussern. Im Übrigen kann sie alle Geschäfte tätigen, die dem Gesellschaftszweck förderlich sind.“

Masche von Regionaler Telefonbuchverlag

Die Masche des Regionaler Telefonbuchverlag erfreut sich in den letzten Jahren größter Beliebtheit. Es handelt sich hierbei um die Doppel-Anrufmasche. Dabei wird in einem ersten Telefonat vorgegaukelt, dass bereits ein Vertrag bestehe, der mangels Kündigung nunmehr kostenpflichtig geworden ist. Manche Anrufer sprechen auch von einem Google Auffindbarkeit Vertrag oder behaupten schlicht von Google zu sein.  Der Angerufene, der sich meist in einer Überrumpelungssituation befindet, lässt sich in vielen Fällen auf das Gespräch ein. Meist in einem zweiten Telefonat wird dann angeblich ein Datenabgleich durchgeführt, in welchem der Angerufene möglichst häufig Fragen mit Ja beantworten soll. Dieses Gespräch wird dann aufgezeichnet und als Druckmittel für einen angeblichen Vertragsschluss verwendet.

Rechnung von Regionaler Telefonbuchverlag

Unmittelbar nach dem Anruf erfolgt die Rechnungsstellung. Dem Betroffenen wird dann erst bewusst, was ihm widerfahren ist.  Denn mit der Rechnungsstellung sieht er sich mit einer horrenden Forderung konfrontiert. Höchst problematisch ist, dass der Regionaler Telefonbuchverlag in seinen AGB ausführt, dass die Mindestlaufzeit des Vertrages zwölf Monate beträgt und dieser sich jeweils um weitere zwölf Monate verlängert, falls er nicht spätestens 4-8 Wochen vor Ablauf des Vertrags schriftlich gekündigt wird.

Goldex Marketing GmbH beauftragt Culpa Inkasso

Zahlreiche Betroffene erhalten plötzlich Post von der Culpa Inkasso für die Goldex Marketing GmbH. Das liegt daran, dass sich die Optima-Computer GmbH in Goldex Marketing GmbH umbenannt hat und unter dieser Bezeichnung nun die Culpa Inkasso GmbH mit der Beitriebung der Forderungen beauftragt hat. Hiergegen sollte man sich entschieden zur Wehr setzen, dazu bestehen beste Aussichten.

Abwehr der Forderungen von Regionaler Telefonbuchverlag

Die Forderungen des Regionalen Telefonbuchverlags lassen sich abwehren. Wir haben in den letzten Jahren unzählige Mandanten beraten und vertreten und konnten stets erreichen, dass keinerlei Zahlungen an solche Unternehmen geleistet werden müssen. Gerne beraten wir Sie in Ihrem konkreten Fall schnell, effektiv und bundesweit. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine kurze E-Mail.

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