Richtiges Verhalten bei einer Abmahnung wegen Filesharings

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Daniel Loschelder
Anwalt für Markenrecht
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Jedes Jahr werden in Deutschland zigtausend Abmahnungen wegen Filesharings von den unterschiedlichsten Kanzleien für diverse Rechteinhaber ausgesprochen.

 

Abmahnung wegen Filesharing – was ist das?

Unter Filesharing versteht man den Austausch digitaler Inhalte wie z.B. Audio- und Videodateien über sog. Tauschbörsen wie bittorent. Wenn solche Inhalte ohne die Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber geschieht, können dadurch Urheberrechte verletzt werden.

 

Bei Urheberrechtsverletzungen sind Rechteinhaber gehalten, vor der Einleitung gerichtlicher Schritte (also Klage oder Einstweilige Verfügung) den vermeintlichen Verletzer abzumahnen und ihn so aufzufordern, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen. Darüber hinaus wird die Erstattung von Anwaltskosten und Lizenzschadensersatz gefordert. Gibt der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung ab, beseitigt er somit die Wiederholungsgefahr und den Anlass zur Erhebung einer Unterlassungserklärung.

 

Warum werde ich wegen Filesharings abgemahnt?

Die Rechteinhaber erhalten auf gerichtlichen Antrag hin Auskunft darüber, wer Inhaber des Anschlusses ist, über den die vorgeworfene Tathandlung begangen worden ist. Die Rechtsprechung hat herausgearbeitet, dass eine tatsächliche Vermutung dafür besteht, dass der Anschlussinhaber auch für die Rechtsverletzung verantwortlich ist.

 

Im nächsten Schritt kann der Anschlussinhaber die bestehende Täterschaftsvermutung erschüttern, indem er Tatsachen vorträgt, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines alternativen Geschehensablaufs ergeben. In diesem Fall scheidet eine Haftung als Täter oder Teilnehmer der Rechtsverletzung aus. Zwar kommt dann noch eine Störerhaftung in Betracht, aber auch diese Störerhaftung kann je nach Lage des Sachverhalts entkräftet werden.

 

BGH-Entscheidungen zum Thema Filesharing

Der BGH und unzählige Instanzgerichte haben in den letzten Jahren für eine sehr ausdifferenzierte Rechtsprechung gesorgt. Wir stellen die drei wichtigsten BGH-Entscheidungen Sommer unseres Lebens, Morpheus und Bearshare kurz vor:

 

BGH Sommer unseres Lebens

In der Entscheidung Sommer unsers Lebens hat der BGH entschieden, dass der Anschlussinhaber die Täterschaftsvermutung erschüttern kann, wenn er ausreichend darlegt, dass er keinen Zugang zu dem Anschluss hatte und ein Dritter die Rechtsverletzung begangen hat.

 

BGH Morpheus

In der Entscheidung Morpheus hat der BGH die Frage geklärt, welche Aufsichtspflichten Eltern gegenüber ihren Kindern treffen. Im Ergebnis müssen Eltern ihre einsichtsfähigen Kinder belehren und ihnen das Verwenden von Tauschbörsen verbieten. Weitergehende Überwachungspflichten bestehen grds. nicht, soweit keine Anhaltspunkte für deren Notwendigkeit bestehen.

 

BGH Bearshare

Im Fall Bearshare hat der BGH schließlich ausgeführt, dass ein Anschlussinhaber seiner sekundären Beweislast grds. nachkommt, wenn er vorträgt, welche Personen Zugang zu dem Internetanschluss haben und somit als Täter in Betracht kommen. Zudem hat der BGH die Nachforschungspflichten des Anschlussinhabers konkretisiert.

 

Richtige Reaktion auf eine Abmahnung wegen Filesharings

Zur Vermeidung von Nachteilen sollte man eine Filesharing-Abmahnung nicht ignorieren, sondern etwaige Reaktionsmöglichkeiten fachkundig erörtern. Unsere kompetenten Rechtsanwälte stehen Ihnen hierzu gerne zur Verfügung.

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