Warnung vor Firmenauskunft P.U.R. GmbH und Firmenauskunft24

Die Firmenauskunft P.U.R GmbH ist der neue Stern am Himmel der Abofallenbetreiber. Derzeit geht dieses Unternehmen mit Trickanrufen für ein Portal namens Firmenauskunft24 unter der Domain fa-24.com auf Kundenfang. Mit diesen Trickanrufen wird versucht, die Angerufenen in eine teure Abofalle zu locken. Wir vertreten seit Jahren Mandanten gegen dieses Unternehmen und konnten bislang stets erreichen, dass unsere Mandanten keine Zahlungen leisten müssen bzw. dass Firmenauskunft24 auf die Forderungen gegenüber unseren Mandanten verzichtet.

Zufriedene Mandanten

5 Sterne Bewertungen auf Google. Finde unser Google-Profil hier.

Erstklassige Beratung

Wir garantieren erstklassige Beratung auf höchstem Niveau!

Schnelle Reaktionszeiten

Wir melden uns schnell bei Ihnen und kümmern uns um Ihr Anliegen!

Jahrelange Erfahrung

Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung unserer Anwälte!

LoschelderLeisenberg
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht
Melden Sie sich noch heute für eine individuelle Beratung.

Die Firmenauskunft P.U.R GmbH aus Emmerich

Die Firmenauskunft P.U.R. GmbH hat ihren Sitz An der Schleuse 8, 46446 Emmerich. Als Geschäftsführer ist derzeit Christian Reining, geboren am 30. März 1971 in Emmerich bestellt. Zuvor war auch schon Herr Alexander Peters Geschäftsführer dieses Unternehmens, der unter anderem die Abofalle DEAL UP / CLEVER GEFUNDEN betreibt, über die wir bereits ausführlich berichtet haben. Die Einsicht in das Handelsregister ergibt, dass die Firmenauskunft P.U.R GmbH aus der Business Service Media GmbH hervorgegangen ist. Die Gesellschaft ist in das Handelsregister beim AG Kleve , HRB 3388 eingetragen. Über Alexander Peters und seine Vertragsfallen haben wir einen gesonderten Artikel verfasst:

Warnung vor Alexander Peters und den Telefonfallen

Firmenauskunft24: Ein weiteres nutzloses Portal

Firmenauskunft 24 heißt das Portal, welches die Firmenauskunft P.U.R GmbH unter der Domain fa-24.com betreibt. Das Unternehmen stellt sich dort als Dienstleister dar, indem es behauptet:

„Der Vorteil für kleine und mittelständische Unternehmen ist hierbei, dass diese, mit einem Eintrag ins regionale Firmenverzeichnis, in kosteneffiziente Werbung investiert haben und auf diese Weise neue Absatzmärkte erschlossen werden können.“

Wir bezweifeln den Nutzen dieses Portals arg. Jedenfalls steht es in keinem vernünftigen Verhältnis zu den in Rechnung gestellten Beträgen.

Masche der Firmenauskunft P.U.R GmbH

Die Masche des Unternehmens zur Generierung von Einträgen ist die gute alte Telefonmasche. Mittels eines Cold Calls werden Gewerbetreibende und Freiberufler in Deutschland und im deutschsprachigen Ausland angerufen. In diesem Gespräch wird vorgegaukelt, man sei von Google, es gehe um den Google-Eintrag oder ähnliches. Manchmal wird auch behauptet, Dadurch wird dann das Vertrauen des Angerufenen erworben. In einem zweiten – oder auch noch im gleichen Anruf – werden dann Fragen gestellt, welche der Angerufene idealerweise mit JA beantwortet. Dieser Teil wird dann aufgezeichnet, um den Angerufenen schließlich mit dieser Aufzeichnung unter Druck zu setzen. In den AGB wird diese Masche bei Firmenauskunft24 wie folgt beschrieben:

Ein kostenpflichtiger Eintrag in das Firmenverzeichnis www.fa-24.com kommt erst zustande, nachdem der Kunde in einem Telefonat gegenüber eine (m/r) Mitarbeiter(in) der Firmenauskunft P.U.R. GmbH den von ihm gewünschten Vertragsabschluss bestätigt. Dieser Vertragsabschluss wird mit Einwilligung des Kunden aufgezeichnet. Die Aufzeichnung erfolgt entweder durch denselben Vertriebsmitarbeiter/derselben Vertriebsmitarbeiterin im selben Telefonat oder durch einen(r) Vertriebsassistent(in) in einem weiteren Telefonat und dient der Dokumentation und Kontrolle der Vertragsinhalte.“

Ein Schelm, wer böses dabei denkt..

Rechnung der Firmenauskunft P.U.R GmbH

Auch die Rechnung ist dick mit Firmenauskunft24 überschrieben. Auf der Rechnung ist noch als Kundenanschrift die Adresse Im Hammereisen 27b, 47559 Kranenburg angegeben. In der Rechnung macht die Firmenauskunft P.U.R GmbH einen Betrag von über 1.000 € geltend. Und das ist nicht alles, wenn man sich die Vertragslaufzeiten für einen Eintrag bei Firmenauskunft24 betrachtet. Denn da heißt es in den AGB:

„Der Vertrag hat eine Gesamtlaufzeit von 24 + 12 Monaten. Er ist mit einer Frist von 6 Wochen zum Ablauf des zweiten Vertragsjahres kündbar. Endet das Vertragsverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Gesamtlaufzeit von 24+12 = 36 Monaten, so errechnet sich der Beitrag für die tatsächlich in Anspruch genommene Zeit rückwirkend gemäß der bei Vertragsabschluss gültigen Preise für die tatsächlich in Anspruch genommene 24-monatige Laufzeit.

Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate zum Standardpreis ohne die anfänglich gewährten Rabatt/e, falls er nicht spätestens 6 Wochen vor Ablauf des Vertrages in Textform gekündigt wird.“

Euro Treuhand Inkasso wird eingeschaltet

Zahlt der Betroffene nicht, beauftragt die Firmenauskunft P.U.R. GmbH die Firma Euro Treuhand Inkasso mit der Forderungsbeitreibung. Spätestens jetzt sollte man entschieden gegen die geltend gemachten Forderungen vorgehen, um Nachteile bei SCHUFA & Co. zu vermeiden.

Klage der Firmenauskunft P.U.R. GmbH

Uns liegt nun eine Klage der Firmenauskunft P.U.R. GmbH vor. Vertreten wird das Unternehmen durch den Rechtsanwalt Dr. Harald Schneider aus Siegburg. Wir werden unseren Mandanten nun gegen die Klage verteidigen. Das zeigt, dass sich eine frühzeitige Forderungsabwehr lohnt. Aussitzen und Abwarten sind die mit Abstand schlechtesten Handlungsalternativen. Denn dadurch verschlechtern sich die Verteidigungsmöglichkeiten.

Abwehr von Forderungen der Firmenauskunft P.U.R GmbH

Rechnungen, die ihren Rechtsgrund in der oben beschriebenen Masche haben, sollten nicht ungeprüft bezahlt werden. Durch unsere Spezialiserung auf die Gebiete des MarkenrechtsWettbewerbsrechts und Urheberrechts sind wir den Kampf mit harten Bandagen gewohnt. Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren unzählige Mandanten vor solchen Forderungen bewahren können. Gerne beraten und vertreten wir Sie schnell, unkompliziert und bundesweit!

WICHTIG: Je schneller man sich gegen die Forderungen zur Wehr setzt desto erfolgversprechender ist die Forderungsabwehr. Lässt man längere Zeit vergehen, wird die Abwehr ungleich schwieriger, insbesondere bei einem bereits eingeleiteten Klageverfahren.

Auch Schweizer Unternehmen betroffen (Update Januar 2019)

Die Firmenauskunft P.U.R. GmbH führt auch in der Schweiz ihre Trickanrufe durch. Aber auch diese Forderungen lassen sich abwehren.

Inkasso für DBVZ (Update Juli 2019)

Auch die Seite DBVZ.de wird von der Firmenauskunft P.U.R. GmbH betrieben. Nun tauchen Rechnungen auf, die dick mit DBVZ überschrieben sind. Aber auch dagegen kann man sich zur Wehr setzen, da es sich um die identlische Masche handelt.

Aus und Vorbei! Firmenauskunft PUR darf nicht mehr anrufen! (Update 3. April 2020)

Der Spuk hat ein (vorläufiges) Ende. Die Telefonmasche der Firmenauskunft P.U.R. GmbH ist rechtswidrig. Das Landgericht Ingolstadt (Az. 1 HK O 621/20) hat auf unser Betreiben hin eine Einstweilige Verfügung erlassen, wonach es der Firmenauskunft P.U.R. GmbH fortan verboten ist, weiterhin Cold Calls durchzuführen. Wer also ab heute (3. April 2020) weitere Anrufe erhält, kann sich deswegen gerne an unsere Kanzlei wenden. Wir haben hierzu einen gesonderten Artikel verfasst:

http://www.ll-ip.com/aktuelles/firmenauskunft-anruf

Firmenauskunft PUR darf wieder anrufen (Update 25. Juni 2020)

Die Firmenauskunft PUR darf wieder Anrufe durchführen. Jedenfalls ist das Anrufverbot nur noch teilweise und unter bestimmten Umständen in Kraft. Das bedeutet allerdings noch lange nicht, dass die von Firmenauskunft PUR gestellten Forderungen auch berechtigt sind. Diese lassen sich abwehren.

Firmenauskunft24 Urteile

Firmenauskunft24 Urteile gibt es zahlreiche. Firmenauskunft24 Urteile fallen manchmal zu Gunsten und manchmal zu Ungunsten der Firmenauskunft PUR GmbH aus. Unsere Kanzlei hat ebenfalls schon in vielen Fällen gegen Firmenauskunft24 Urteile zu Gunsten unserer Mandanten erstritten. In Klageverfahen legt die Firmenauskunft24 Urteile vor, in denen sie obsiegt haben. Hier soll der Gegner entsprechend eingeschüchtert werden. Es gibt aber auch, dass die meisten Firmenauskunft24 Urteile deswegen zustande gekommen sind, da vorgerichtlich nicht oder nicht richtig reagiert wurde. Wir empfehlen also dringend, frühzeitig und richtig zu reagieren, damit es keine negativen Firmenauskunft24 Urteile gibt.

Die Tricksereien der Firmenauskunft P.U.R. GmbH (Update Mai 2020)

In einem von uns gegen die Firmenauskunft P.U.R. GmbH geführten Gerichtsverfahren hat eine Beweisaufnahme interessante Tatsachen hervorgebracht. In diesem Fall wurde das Telefonat nicht etwa von dem Geschäftsführer unserer Mandantin, sondern von einem nicht vertretungsberechtigten Mitarbeiter geführt. Dieser konnte zu Protokoll geben, dass die Firmenauskunft P.U.R. GmbH behauptet hat, es bestünde bereits ein Vertrag zwischen den Parteien, der sich nun verlängern würde. Diese Behauptung der Firmenauskunft ist natürlich glatt gelogen. Auf die Frage, ob der Mitarbeiter denn berechtigt sei, entsprechende Verträge abzuschließen, antwortete der Mitarbeiter unserer Mandantin mit NEIN.  Die Telefonistin der Firmenauskunft P.U.R. GmbH hat sodann mitgeteilt, dass das Gespräch nun erneut aufgezeichnet werden müsse und die bestehenden Vertragsunterlagen nur dann übersandt werden könnten, wenn der Zeuge auf die Frage nach der Vertretungsberechtigung mit JA antwortet. So ist es dann geschehen. Bedauerlicherweise ist die geladene Zeugin der Firmenauskunft P.U.R. GmbH wegen Krankheit nicht zum Gerichtstermin erschienen. Es wäre wirklich interessant gewesen, ob sie für ihren Arbeitgeber eine falsche Zeugenaussage abgegeben hätte.

So laufen die Tricksereien der Firmenauskunft P.U.R. GmbH, leider kann man das nur in einigen wenigen Fällen gerichtsfest dokumentiert nachweisen. In unserem Fall steht der Sachverhalt schwarz auf weiß im Protokoll.

Bislang hat der Gegner in zahlreichen Fällen auf die Forderungen verzichtet, wenn wir ihn namens unserer Mandanten angeschrieben haben. Gehen Sie den Weg mit uns, wenn Sie kein Interesse an langen und kostenintensiven Gerichtsverfahren haben, wir klären die Angelegenheit schnell und effetkiv für Sie.

Schildern Sie uns gerne Ihren Fall über das nachfolgende Kontaktformular und laden Sie unverbindlich Ihre Rechnung hoch. Wir melden uns dann bei Ihnen:

    Ihre Dateien*

    Sollten Sie eine Abmahnung oder sonstige Schriftstücke erhalten haben, können Sie diese Ihrer Anfrage direkt beifügen. Dies beschleunigt die Bearbeitung.

    Bitte laden Sie Ihre Dokumente über dieses Feld hoch. Erlaubt sind die Dokumenttypen .doc, .docx, .pdf, .txt, .rtf, .jpg, .tiff und .png. Sie können bis zu 5 Dateien (maximal 5MB jeweils) hochladen. Sollte Ihr Dokument aus mehreren Dateien bestehen, fassen Sie die Dateien wenn möglich zu einer Datei zusammen. Alternativ können Sie auch eine E-Mail an office@ll-ip.com senden.





    Unsere Schwerpunkte

    Informieren Sie sich gerne über unsere Tätigkeiten im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht. Unser Beratungsspektrum finden Sie auf den folgenden Seiten.

    Aktuelles

    Neuste Beiträge

    PKW Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

    PKW-EnVKV – Anwalt berät zur PKW-EnVKV

    PKW-EnVKV: Novellierung der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung Die PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (kurz: Pkw-EnVKV), ist eine rechtliche Vorschrift, die in Deutschland eingeführt wurde, um VerbraucherInnen transparente Informationen über den Kraftstoffverbrauch und