Rechtsanwalt Arnold Schiemann für Deutsches Firmenregister bzw. Zentrales Gewerberegister
Rechtsanwalt Arnold Schiemann inkassiert neuerdings für das von der DR Verwaltung AG betriebene Deutsche Firmenregister bzw. Zentrale Gewerberegister. In seinem Schreiben führt Rechtsanwalt Arnold Schiemann zunächst aus, warum sie Forderungen seiner Mandantin (seiner Meinung nach) begründet seien. Selbstverständlich addiert Rechtsanwalt Arnold Schiemann seine angeblich angefallenen Rechtsanwaltskosten zu der Hauptforderung hinzu. Die Beauftragung von Rechtsanwalt Arnold Schiemann ist die logische Forsetzung der Eintreibungsversuche der DR Verwaltung AG. Lassen Sie sich durch diese Schreiben jedoch nicht verunsichern.
Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie sich gegen die Forderungen der DR Verwaltung AG wehren können:
http://www.ll-ip.com/aktuelles/deutsches-firmenregister-ustid-nr-dr-verwaltung-ag-bonn
Rechtsanwalt Arnold Schiemann darf sich nicht mehr als Kanzlei „am Dom“ bezeichnen
Das Landgericht Köln hat es Herrn Rechtsanwalt Schiemann auf unser Betreiben hin per Einstweiliger Verfügung untersagt, im geschäftlichen Verkehr weiterhin anzugeben, seine Kanzlei befinde sich „am Dom“, wenn dies nicht erweislich wahr ist. Tatsächlich befindet sich die Kanzlei von Rechtsanwalt Arnold Schiemann nämlich mehrere Kilometer vom Dom entfernt, so dass mit dieser Angabe eine Irreführung vorliegt. Wir sind gespannt, ob sich Arnold Schiemann an die Verbotsverfügung des Landgerichts Köln hält.
Rechtsanwalt Arnold Schiemann: Verstoß gegen Einstweilige Verfügung? (Update vom 5. Februar 2016)
Rechtsanwalt Arnold Schiemann schreibt die „Kunden“ der DR Verwaltung AG weiterhin massenhaft an, um Inkasso zu betreiben. Einige der Adressaten von Rechtsanwalt Schiemann haben uns Hinweise gegeben, dass der Kollege gegen die Einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln verstößt. Wir haben nun insofern die Verhängung von Ordnungsgelder gegen Arnold Schiemann beantragt.
Rechtsanwalt Arnold Schiemann: Neues Ordnungsgeldverfahren (Update vom 24. März 2016)
Rechtsanwalt Arnold Schiemann kann es nicht lassen. Nach wie vor ist auf seiner Webiste der Passus „Kanzlei am Dom“ zu finden. Wir haben daher ein erneutes Ordnungsgeldverfahren beim Landgericht Köln eingeleitet. Vielleicht lernt es Rechtsanwalt Schiemann ja irgendwann, dass gerichtliche Verbote zu beachten sind.
Rechtsanwalt Arnold Schiemann: Verurteilung zu Zahlung von Ordnungsgeld (Update vom 29. April 2016)
Rechtsanwalt Arnold Schiemann muss nun ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 € an die Staatskasse zahlen, da er wiederholt den Passus „Kanzlei am Dom“verwendet hat. Dies hat das Landgericht Köln auf unser Betreiben hin entschieden. Wie man sich gegen die Forderungen von Arnold Schiemann zur Wehr setzt, zeigen wir hier:
http://www.ll-ip.com/aktuelles/deutsches-firmenregister-ustid-nr-dr-verwaltung-ag-bonn