Vorsicht vor Verwaltungsverlag Service AG aus Chur in der Schweiz

Verwaltungsverlag Service AG, Ringstraße 116, 7000 Chur in der Schweiz Ist der nächste Stern am Himmel der Abofallenbetreiber. Auch dieses Unternehmen bedient sich einer kombinierten Masche aus Telefonanruf und Übersendung eines Trickformulars. Ein sehr beliebtes Vorgehen, welches in den letzten Jahren immer mehr Nachahmer gefunden hat. Auch der Verwaltungsrat der Verwaltungsverlag Service AG ist ein „alter Bekannter der Branche“.

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Über die Verwaltungsverlag Service AG

Die Namensänderung und Sitzverlegung der Verwaltungsverlag Service AG nach Chur hat am 28. Oktober 2020 stattgefunden. Zweck der Gesellschaft ist die Akquisition von Anzeigen, Bearbeitung von Kundenlogos, den Satz, Druck und Vertrieb dieser Erzeugnisse. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, den Betrieb verwandter Geschäftszweige aufnehmen, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, Vertretungen übernehmen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschließen, die geeignet sein können, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann Grundstücke erwerben, verwalten und veräußern. Das Stammkapital beträgt lediglich 1.000 Schweizer Franken. Verwaltungsrat ist ein gewisser Detlef Frank Waschnick, den kennen wir als geschäftsführenden Gesellschafter der CTI Collecttreuhandinkasso GmbH, ebenfalls fest verwurzelt in der Branche der Abofallenbetreiber.

Die Masche der Verwaltungsverlag Service AG

Die Masche der Verwaltungsverlag Service AG ist altbekannt und erfreut sich in den letzten Jahren immer größerer Beliebtheit. Alles beginnt mit einem unerlaubten Werbeanruf, einen sogenannten Cold Call. Es wird behauptet, dass sich ein bestehender Anzeigenvertrag mangels Kündigung nun verlängert habe und man schnell und sofort die Kündigungsvereinbarung unterschreiben müsse, damit er sich nicht noch weiter verlängert. Manchmal wird auch behauptet, dass man von einem Verlag anrufe, mit dem der Betroffene bereits eine Geschäftsbeziehung unterhält. Dann wird mitgeteilt, dass man jetzt schnell noch die neue Druckauflage freigeben muss, damit diese noch rechtzeitig in Druck gehen kann. Dem Einfallsreichtum der Abofallenbetreiber ist dabei keine Grenze gesetzt. Unmittelbar darauf kommt dann auch das vermeintliche Kündigungsformular bzw. Bestätigungsformular eines A-Z Verlag. Dort ist auch fett hervorgehoben: „Sondervereinbarung: Wie besprochen läuft am XXXX aus“.

Der Teufel steckt im Detail

So unter Druck gesetzt sind viele Betroffene versucht, das Formular schnell zu unterschreiben und zurück zu faxen. Dabei wird dann leicht übersehen, was im Fließtext klein gedruckt und nur mit Mühe zu finden ist: demnach erteilt der Auftragnehmer den Auftrag, seine Werbeanzeige in einem Bürger-Info-Folder zu veröffentlichen. Dabei ist der Auftragnehmer berechtigt, die bestehenden Verträge und Forderungen jederzeit ganz oder teilweise an Dritte (also die Verwaltungsverlag Service AG) abzutreten. Der Anzeigenvertrag soll über ein Jahr laufen und drei kostenpflichtige Auflagen im Werbeobjekt beinhalten. Der Anzeigenpreis soll pro Auflage fällig werden. Dabei verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende des Vertragsablaufs schriftlich gekündigt wird. Das bedeutet also, dass eine Unterschrift unter das Formular einen Betrag von ca. 3.000 € kosten soll. Sehr viel Geld für eine unserer Meinung nach sehr fragwürdige und nicht existente Gegenleistung.

A-Z Verlag: Wer soll das sein?

A-Z Verlag heißt der Aussteller des Trickformulars und somit auch der Auftragnehmer des zu schließenden Vertrags. In der Fußzeile des Trickformulars findet sich dann auch die Angabe „A-Z Verlag Lozan cad 30 Cumhuriyet mah Atakum Samsun VK 96103112446“. Alles vorgeschoben, um sich so wenig wie möglich angfreifbar zu mahcne, denn einem A-Z Verlag wird man nur schwerlich eine Klage zustellen können.

HP Verlag taucht auf

HP Verlag steht mittlerweile auch häufig auf den Rechnungen des Gegners. Warum HP Verlag? Weil HP Verlag nirgends eingetragen ist und man so die Aufmerksamkeit von der Verwaltungsverlag Service AG auf eben diesen HP Verlag lenken kann. Man hofft also, bei Eingabe von HP verlag bei Google nicht direkt auf Warnungen zu treffen. HP Verlag ist aber selbstverständlich die gleiche Gaunerei!

Rechnung der Verwaltungsverlag Service AG

Unmittelbar nach der Rücksendung des Formulars erfolgt die Rechnungsstellung. Die meisten Betroffenen fallen aus allen Wolken, da sie mit einer Verwaltungsverlag Service AG noch keine Berührungspunkte hatten. In der Rechnung wird dann für das Vertrauen gedankt und als Leistungen Anzeigenpreis, Satzpauschale, Farbpauschale und Versandpauschale für insgesamt über 1000 € pro Auflage in Rechnung gestellt. Ebenfalls wird für den erteilten Anzeigenauftrag an die Agentur A-Z Verlag gedankt und mitgeteilt, dass dieser zur weiteren Bearbeitung und Leistung an die Verwaltungsverlag Service AG abgetreten wurde. Zahlt man nicht, wird man mit Zahlungserinnerungen bombardiert.

Rechtswidriger Anruf – unwirksamer Vertrag?

Bei den Werbeanrufen handelt es sich umso genannte Cold Calls, also rechtswidrige Anrufe. Auch der Gewerbetreibenden ist eine solche Telefonakquisition ohne Einwilligung des Angerufenen verboten. Es könnte sich also die Frage stellen, ob der rechtswidrige Anruf auf die Wirksamkeit des Vertrages durchschlägt. Dem ist jedoch nicht so. Auch im Rahmen einer rechtswidrigen Geschäftspraktik wie eines Cold Calls kann ein wirksamer Vertrag abgeschlossen werden. Es gibt aber zahlreiche weitere Anhaltspunkte, die den Vertrag angreifbar machen. Weitergehende Informationen zur Zulässigkeit von Telefonwerbung erhalten Sie in unserem Beitrag „Ist Telefonwerbung verboten oder erlaubt?“

Gerichtlicher Mahnbescheid durch RA Senner-Lengsfeld

Rechtsanwalt Robert Senner-Lengsfeld beantragt gerichtliche Mahnbescheide für die Verwaltungsverlag Service AG. Dabei handelt es sich stets um ein großes Ärgernis, da hieraus auch schnell ein Vollstreckungsbescheid werden kann. Robert Senner-Lengsfeld ist ein Anwalt aus der „Szene“, er hat bspw. auch schon die Abofallenbetreiber der Regio Marketing GmbH vertreten. Man sollte Rechnungen der Verwaltungsverlag Service AGalso nicht als reine Abzocke abtun, sondern sich rechtzeitig dagegen zur Wehr setzen, um die Einleitung eines Gerichtsverfahrens durch Rechtsanwalt Robert Senner-Lengsfeld zu verhindern.

VVS-Verwaltungsverlag Service AG taucht auf

VVS-Verwaltungsverlag Service AG steht nun ebenfalls häufig auf Rechnungen. Auch die Mahnbescheide werden im Namen von VVS-Verwaltungsverlag Service AG beantragt. Eine Umfirmierung in VVS-Verwaltungsverlag Service AG hat nach unserer Kenntnis bislang nicht stattgefunden, man möchte hier wohl unliebsame Googletreffer umgehen.

Abwehr der Rechnung der Verwaltungsverlag Service AG

Eine Rechnung der Verwaltungsverlag Service AG, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen ist, lässt sich abwehren. Als Anwalt für Wettbewerbsrecht haben wir in den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen solche Machenschaften vertreten und konnten diese vor sehr hohen Zahlungen bewahren. Dies spiegelt sich auch in unseren Google-Bewertungen wider: Erfahrungen mit Abofallen! Wenn Sie also ebenfalls ein Formular des A-Z Verlags unterschrieben und eine Rechnung der Verwaltungsverlag Service AG erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Schildern Sie uns gerne ihren Fall und laden Sie die Rechnung über das nachfolgende Kontaktformular hoch, wir melden uns dann umgehend bei Ihnen:

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