Warnung vor World Company Register Utrecht Rechnung

Ein World Company Register Utrecht versucht derzeit, mittels Trickformularen an die Unterschrift von Gewerbetreibenden, Freiberuflern und Unternehmern in ganz Deutschland zu gelangen. Ziel ist der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages in dem World Company Register. Eine sehr beliebte Masche, die in den letzten Jahren immer mehr Nachahmer gefunden hat. Wir warnen ausdrücklich davor, solche Formulare zu unterzeichnen und zurückzusenden.

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Daniel Loschelder
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht
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Über das World Company Register

Das World Company Register wird betrieben von einer EU Business Services Ltd. Auf dem Trickformular ist zwar ein Postfach in Utrecht/Holland angegeben; da ist man aber nicht ansässig. Es residiert vielmehr in Nevis auf den Westindischen Inseln. Das bedeutet aber auch, dass man keinesfalls Zahlungen die EU Business Services Ltd. leisten sollte, da der Klageweg aufgrund von vereitelten Zustellungen sehr schwierig sein dürfte. Es ist immer wieder erstaunlich, welche unterschiedlichen Konstrukte Unternehmen wählen, um Vertragsfallen zu erstellen. Bei Nevis handelt es sich übrigens im eine Karibikinsel und eine wahrliche Steueroase.  Einer der Gründe für die hohe Popularität von Nevis soll der starke und zuverlässige Schutz der Privatsphäre der Kunden sein, welche die Inseln bieten. Insofern ist es nur verständlich, dass solche Unternehmenssitze gewählt werden, um die Hinterleute dieser Maschen so gut es geht zu verschleiern.

Ich bin überaus zufrieden mit der Kanzlei Loschelder Leisenberg. Die erste Kontaktaufnahme ist einfach, man wird verstanden und es wird sich schnell um die Angelegenheit gekümmert. Ebenso sehr positiv ist zu bewerten, dass die Kanzlei im Internet schon sehr gut zu den ganzen Betrugsmaschen informiert. So bin ich auch auf die Anwälte gestoßen sonst hätte ich viel Geld an irgendwelche Verbrecher bezahlt. Die Kanzlei ist den anständigen Preis den Sie verlangen absolut Wert. Klare Empfehlung!

T D

Wir wurden Opfer einer arglistigen Täuschung. Hierdurch sollte angeblich ein Vertrag zustande gekommen sein. Herr Loschelder hat uns umgehend, zuverlässig, verbindlich und erfolgreich geholfen. Unser Unternehmen ist einige hundert km von München entfernt, aber die Kommunikation per E-Mail war völlig problemlos. Wir können die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen.

R S

Sehr empfehlenswert!!! Die Kanzlei hat mit bei einer Betrugsmasche geholfen. Sie haben die Forderungen schnell und unkompliziert aus der Welt schaffen können. Ich hatte keine Arbeit damit und konnte mich voll und ganz auf die Kanzlei verlassen. Ich würde Sie immer wieder beauftragen! Vielen Dank und weiter so!

V B

Die Kanzlei LoschelderLeisenberg hat uns bei einem betrügerischen Telefonanruf mit angeblichem Vertragsabschluss geholfen. Schnell, kompetent und auch sämtliche Kontaktaufnahmen waren äußerst freundlich.

S D

Die Masche vom World Company Register

Alles beginnt mit einer rechtswidrigen Mailwerbung. Dort wird mitgeteilt, dass das anliegende Formular ergänzt, ausgedruckt und zurückgesandt werden soll, um einen Eintrag der Firma beim World Company Register für 2023/2024 zu gewährleisten. Auf den ersten Blick ist das Trickformular unverdächtig. Man gewinnt den Eindruck, dass man nur seine Daten eingeben muss. Es wird auch deutlich erwähnt „UPDATE IS FREE OF CHARGE“. Dadurch soll der Eindruck vermittelt werden, dass ein Eintrag bei dem World Company Register kostenlos sei. Das ist jedoch ein Trugschluss. Deutlich kleiner am Ende des Formulars ist nämlich ausgeführt, dass man durch seine Unterschrift einen Dreijahresvertrag eingeht, der pro Jahr 995 € kosten soll. Insgesamt soll die Unterschrift also ein Volumen von knapp 3.000 € haben. Sehr viel Geld für einen unserer Meinung nach völlig unmaßgeblichen Eintrag. Recherchiert man weiter, so gelangt man zu der Erkenntnis, dass man in das Register auf der Website worldcompanyregister.org eingetragen werden soll. Ausweislich der dortigen sehr dürftigen Informationen wird dieses Register angeblich betrieben von einer International Directories Ltd. auf den Cayman Islands. Das Trickformular enthält auch noch eine Verlängerungsklausel. Kündigt man nicht zwei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Eine üble Masche, die in den letzten Jahren immer mehr Nachahmer gefunden hat und ziemlich erfolgreich zu sein scheint.

Rechnung vom World Company Register

Unmittelbar nach Rücksendung des Trickformulars kommt die Rechnung. Die meisten Betroffenen fallen aus allen Wolken, bei Ihnen nicht bekannt war, einen Vertrag mit dem World Company Register geschlossen zu haben. Viel zu viele Betroffene leisten Zahlungen in der Hoffnung, dass sich die Sache damit erledigt hat. Ausweislich des kleingedruckten Fließtexts werden anschließend aber noch zwei weitere Rechnungen fällig, da man angeblich einen Vertrag über drei Jahre abschließt.

Anwälte, die auf Zack sind! Herr Leisenberg und Herr Loschelder haben mich motiviert und angriffslustig vertreten, so wie man sich das von Anwälten wünscht. Vielen Dank dafür!

C

Die Mitarbeiter der Kanzlei haben mein Anliegen sofort und kompetent bearbeitet, was innerhalb kürzester Zeit zum Erfolg geführt hat. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei bestens empfehlen.

S L

Ich kann diese Kanzlei wirklich jedem nur ans Herzen legen !!! Meine Schwester und ich hatten vor ein paar Tagen ein erstes Gespräch, da wir drauf und dran sind ein Start-up zu gründen aber uns mit den rechtlichen Themen noch nicht so gut auskannten.Es wurde sich viel Zeit genommen um alle unsere Fragen zu beantworteten und es herrschte ein richtig freundliche Atmosphäre. Man hat richtig gemerkt, dass ehrliches Interesse für uns und unser Start-up besteht und uns diesbezüglich wirklich weitergeholfen werden wollte. Wir hatten eine tolle erste Erfahrung mit der Anwaltskanzlei und freuen uns über eine weitere Zusammenarbeit.

S

Sehr kompetente Kanzlei, schnelle Kontaktaufnahme und Reaktion auf unser Anliegen. Prompte Erledigung mit 100% Erfolg. Danke dafür.

M E

World Company Register Widerruf Kündigen?

Ein Recht zum Widerruf steht Gewerbetreibenden nicht zu. Hierbei handelt es sich leider um einen weitverbreiteten Irrtum. Jedenfalls sollte der Vertrag gekündigt werden, damit er sich nicht um ein weiteres Jahr verlängert. Zudem ist die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung unserer Ansicht nach das Mittel der Wahl.

Rechtswidriges Formular – rechtmäßiger Vertrag?

Die unverlangte Zusendung von Werbung per Mail ist rechtswidrig. Man könnte daher auf den Gedanken kommen, dass dies auch auf den abgeschlossenen Vertrag durchschlägt.  Das ist jedoch nicht der Fall. Es handelt sich um einen weitverbreiteten Irrtum, dass Mailwerbung im geschäftlichen Verkehr zulässig ist. Das ist nur dann der Fall, wenn spezielle Voraussetzungen vorliegen wie zum Beispiel eine Einwilligung in diese Werbung. Es gibt jedoch zahlreiche weitere Anknüpfungspunkte, die den Vertrag angreifbar machen. 

Inkasso droht

Die EU Business Services Ltd. ist bekannt dafür, ein obskures und höchst unseriöses InkassoWorld Company Register namens Waldberg & Hirsch zu beauftragem wenn man keine Zahlungen leistet. Aber auch ein InkassoWorld Company Register ist nicht allmächtig, ganz im Gegenteil. Man sollte allerdings dingend die richtigen Erklärungen abgeben. Was ein InkassoWorld Company Register darf und was nicht, haben wir in einem gesonderten Artikel ausgeführt: INKASSO – Wahrheit und Mythos

Abwehr der Rechnung von World Company Register

Als Anwalt für Markenrecht Anwalt für Wettbewerbsrecht Anwalt für IT-Recht hat unsere Kanzlei in der Vergangenheit schon unzählige Mandanten vor solchen Machenschaften und hohen Zahlungen bewahren können. Dies spiegelt sich auch in unseren Google-Bewertungen wider: Erfahrungen mit Abofallen! Ein Recht wenn Sie also ebenfalls ein solches Trickformular unterschrieben und nun eine Rechnung erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Schildern Sie gerne Ihren Sachverhalt über das nachfolgende Kontaktformular und laden Sie unverbindlich Ihre Rechnung hoch, wir melden uns dann bei Ihnen:

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