IT-Recht

Anwalt Wettbewerbsrecht München

Rechtsanwalt IT-Recht München bedeutet für uns die Beratung unserer Mandanten auf dem gesamten Gebiet des Rechts der Informationstechnologien und des Datenschutzes. Der Fortschritt in der Informationstechnologie stellt immer neue Rechtsprobleme, welche wir für unsere Mandanten lösen. Gleiches gilt auch für das Recht des Datenschutzes, das durch die Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine völlig neue Beachtung gefunden hat. Als IT-Recht Kanzlei liegt ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Erstellung und Verhandlung von IT-Verträgen sämtlicher Art in deutscher und englischer Sprache.

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Daniel Loschelder
Anwalt für IT-Recht
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Fachanwalt für IT-Recht in München – profitieren Sie von unserer Spezialisierung

Unsere Spezialisierung als Fachanwalt für IT-Recht kommt unseren Mandanten zugute. Als Fachanwalt für IT-Recht in München können wir so stets die höchste Beratungsqualität gewährleisten. Dabei profitieren unsere Mandanten von unserer Erfahrung in der täglichen Mandatsarbeit und regelmäßigen Fortbildungen im IT-Recht. Die Erfahrung zeigt, dass die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts für IT-Recht zahlreiche Rechtsstreitigkeiten verhindern kann. Als Fachanwalt für IT-Recht beraten wir Sie gerne!

Verträge Hardwareüberlassung / Softwareüberlassung vom Rechtsanwalt für IT-Recht in München

Als Rechtsanwalt für IT-Recht in München verhandeln und erstellen wir für Sie Verträge über Hardwarekauf bzw. Hardwareüberlassung. Hierzu zählen sämtliche EDV-Geräte von Computern, Servern über ganze Anlagen oder einzelne Komponenten wie Speicher- oder Peripheriegeräte. Bei Verträgen über den Hardwarekauf gibt es zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten zahlreiche Punkte zu beachten, deren vorherige Regelung ein gedeihliches Miteinander der Vertragsparteien gewährleisten. Im öffentlichen Sektor können auch die einzelnen EVB-IT eine gravierende Rolle spielen.
Ebenfalls verhandeln und erstellen wir Verträge über den Softwarekauf oder andere Vertragsformen der Softwareüberlassung. Im Handel mit Software gibt es unterschiedliche Erscheinungsformen, was mit dem entsprechenden Charakter von Software zusammenhängt. Hier müssen Fragen geklärt werden, ob es sich um Standardsoftware oder um Individualsoftware handelt, ob die Software auf Dauer oder nur auf Zeit überlassen wird und ob die Software auf Datenträger übergeben oder online eingespielt wird. Ebenfalls ist von Bedeutung, ob Software-Updates online eingespielt oder ebenfalls auf Datenträgern überlassen werden. Auch hier ist es wichtig, die Besonderheiten der vereinzelten Vertragstypen zu kennen und diese entsprechend in den Vertrag einzuarbeiten. Das gewährleistet zum einen eine zuverlässige Vertragsbeziehung und verhindert zum anderen Rechtsstreitigkeiten im Nachgang, die meistens kostenintensiv und am Ende für beide Seiten unbefriedigend sind. Gleiches gilt für die Erstellung von Verträgen über Softwarepflege und Softwarewartung.
Insofern ist es auch in diesen Fällen ratsam, einen Rechtsanwalt für IT-Recht schon bei der Vertragsgestaltung einzubinden.
Eine sehr wichtige Form des Softwaremietvertrages stellt das Application Service Providing (ASP) bzw. Software as a Service (SaaS) dar. Hier wird Software nicht auf einem System des Nutzers installiert, sondern in der Cloud oder auf einem Server des Vermieters.

Verträge über Webdesign und Webhosting vom Rechtsanwalt für IT-Recht in München

Eine weitere Tätigkeit als Rechtsanwalt für IT-Recht in München ist die Erstellung von Verträgen über Webdesign und Webhosting. Streitigkeiten über Webdesign und Webhosting sind sehr häufig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Der Grund liegt darin, dass in den meisten Fällen der Leistungsinhalt eines Projekts vertraglich nicht vernünftig geregelt wird. Dadurch entstehen häufig Verzögerungen und Unstimmigkeiten zwischen den Parteien, die am Ende teuer werden, da sich ein Launch der Website so immer weiter nach hinten verschiebt. Es ist daher von großer Bedeutung, im Vorhinein ein genaues Lastenheft zu erstellen, welches die Zwischenschritte und zeitlichen Vorgaben regelt. Häufig hört man, dass eine vertragliche Regelung in solchen Fällen überflüssig sei. Die Realität sieht aber anders aus. Es gibt unheimlich viele Projekte über Webdesign und Webhosting, die im Unfrieden auseinandergehen. Mangels vertraglicher Regelungen ist dann die Geltendmachung von Ansprüchen häufig nur sehr schwer, da in vielen Fällen keine Regelungen getroffen wurden, die auch gerichtsfest dokumentiert wurden. Diese Regelungen treffen wir für Sie als Rechtsanwalt für IT-Recht in München.

Rechtsanwalt für IT-Recht in München: Verträge über SEO-Dienstleistungen

Als Fachanwalt für IT-Recht in München liegen uns häufig auch Streitigkeiten über SEO-Dienstleistungen vor. Hier besteht das Problem, dass die Parteien häufig keine Regelungen treffen, welche Dienstleistungen genau vorzunehmen sind. Auch hier ist eine Abgrenzung von Dienstleistungsvertrag zu Werkvertrag im Vorfeld zu klären. Ist also eine Dienstleistung oder ein tatsächlicher Erfolg geschuldet? Gerade SEO-Verträge haben häufig ein großes finanzielles Volumen, weswegen eine vorherige vertragliche Regelung dringend anzuraten ist, um langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren im Nachgang zu vermeiden. Auch dabei unterstützen wir Sie als Rechtsanwalt für IT-Recht in München.

Domainrecht vom Rechtsanwalt für IT-Recht München

Als Rechtsanwalt für IT-Recht in München beraten wir auch ausführlich im Domainrecht. Hierzu gehören Recherchen zur Verwendung der richtigen Domain, Registrierung der Domain, Beratung zu Kollisionen bei eingetragenen Marken sowie das Führen von Rechtsstreitigkeiten zur Verteidigung oder Erlangung einer Domain. Hierzu beraten wir unsere Mandanten im Vorfeld und sind auch beim Erwerb von entsprechenden Domains behilflich, gerne auch als Treuhänder.

EVB-IT (Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand für IT)

Als Rechtsanwalt für IT-Recht in München prüfen wir für Sie die Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand für IT (EVB-IT).Bei der Entwicklung von Individualsoftware für die öffentliche Hand ist nach entsprechenden einheitlichen Richtlinien zu verfahren, da die öffentliche Hand bei der Beschaffung von IT-Leistungen EVB-IT Verträge nutzen muss. Hierbei gibt es unterschiedliche Verträge, die in EVB-IT Basisverträge und EVB-IT Systemverträge unterteilt sind. Es bestehen große Unterschiede und rechtliche Besonderheiten bei dem Abschluss von Softwareerstellungsverträgen mit der öffentlichen Hand im Vergleich zu solchen in der Privatwirtschaft. Bei der Beratung hierzu haben wir als Fachanwalt für IT-Recht eine besondere Expertise.

Cyberangriff: Wie verhindert man einen Hackerangriff und wie geht man dagegen vor?

Cyberangriffe auf Unternehmen kommen immer häufiger vor und sind für diese meist mit hohen finanziellen Belastungen und weiteren großen Problemen verbunden. Unternehmen sollten die Gefahr eines Cyberangriffs frühzeitig durchspielen und sich entsprechend wappnen. Hier gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen, welche bereits im Vorfeld getroffen werden können, um im Falle eines Cyberangriffs bestmöglich vorbereitet zu sein. Als Rechtsanwalt für IT-Recht in München führen wir in Ihrem Unternehmen gerne ein entsprechendes Audit durch und beraten Sie bereits im Vorfeld zu erforderlichen Maßnahmen, um Cyberangriffe nach Möglichkeit zu verhindern oder aber die Auswirkungen solcher Angriffe abzumildern. Es ist leider eine Tatsache, dass Mitarbeiter eines Unternehmens eine große Gefahrenquelle für die IT-Sicherheit darstellen. Dabei muss es sich nicht unbedingt um einen „bösen Mitarbeiter“ handeln, der dem Unternehmen aus irgendeinem Grund schaden möchte. Auch das Anklicken von Links oder das Öffnen von Dateien kann schon ausreichen, um eine Gefahr für die IT-Sicherheit des Unternehmens darzustellen.
Sollten Sie Opfer eines Cyberangriffs geworden sein, werden Sie von einem Rechtsanwalt für IT-Recht beraten. Wir begleiten Sie im gesamten Prozess der Wiederherstellung von IT-Sicherheit und der Suche nach dem Schädiger inklusive der Einleitung von strafrechtlichen Maßnahmen. Weiter übernehmen wir die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung und erstellen bei Bedarf eine Meldung an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde und ggf. an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie weitere zuständige Behörden. Zudem beraten wir Sie zu den unverzüglich zu treffenden technischen Maßnahmen. Selbstverständlich können wir einen Cyberangriff nicht rückgängig machen; unsere Anwälte im IT-Recht verfügen aber über die Erfahrung, die Folgen einer solchen Attacke möglichst im Zaum zu halten und Sie dabei vor allem auch im Hinblick auf den möglichen Verlust personenbezogener Daten zu beraten und bei einzuleitenden Maßnahmen zu unterstützen.
Hier ist vor allem auch zu bedenken, dass sich ein Unternehmen immateriellen Schadensersatzansprüchen nach der Datenschutzgrundverordnung aussetzt, wenn es mit personenbezogenen Daten falsch umgeht. Es droht also ein enormes Kostenrisiko, weswegen sich jedes Unternehmen eingehend mit dieser Thematik beschäftigen sollte.

Datenschutz vom Rechtsanwalt für IT-Recht in München

Auch im Datenschutzrecht können wir eine breite Expertise aufweisen. Wir erstellen Ihnen maßgeschneiderte Datenschutzerklärungen und Pflichtinformationen und beraten Sie zu den einzelnen Punkten, damit Sie dafür sensibilisiert sind. Verstöße gegen das Datenschutzrecht können von Aufsichtsbehörden, betroffenen Personen und unter Umständen von Verbänden und Mitbewerbern verfolgt werden. Um sich hier teures Ungemach zu ersparen, empfiehlt sich eine eingehende Beratung im Datenschutzrecht durch einen spezialisierten Anwalt für IT-Recht. Als Rechtsanwalt für IT-recht in München sind wir in allen Fällen des Datenschutzrechts Ihr Sparringspartner.

Aber Datenschutzrecht bedeutet weit mehr als das Erstellen einer rechtssicheren Datenschutzerklärung. Als Rechtsanwalt für IT-Recht beraten wir unsere Mandanten hinsichtlich passender Datenschutzkonzepte, erstellen datenschutzrechtliche Verträge wie Auftragsverarbeitungsverträge etc. und beraten rund um die Themen Datenschutz, DSGVO und BDSG. Weiterhin verteidigen wir unsere Mandanten gegen Maßnahmen der Bußgeldbehörden im Zusammenhang mit Verstößen gegen die DSGVO und führen Gerichtsverfahren bzgl. der Geltendmachung von immateriellem Schadensersatz gem. Art. 82 DSGVO.

Ein wesentlicher Teil unserer datenschutzrechtlichen Beratung liegt in der Frage, wann und wie personenbezogene Daten rechtmäßig verarbeitet werden. Hierzu Ist grundsätzlich eine Einwilligung des Betroffenen erforderlich. Eine Einwilligung gem. DSGVO ist jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist. Gerne prüfen wir für Sie die in der Vergangenheit eingeholten Einwilligungen und gestalten Ihre Geschäftsprozesse rechtssicher, damit Sie personenbezogene Daten rechtmäßig verarbeiten können.

Der Datenschutz im Arbeitsverhältnis spielt ebenfalls eine immer größere Rolle und wird zunehmend Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Hier geht es unter anderem um Fragen bezüglich der Erstellung von Fotos von Arbeitnehmern, der Veröffentlichung von Geburtstagen, das Kontaktieren von Bewerbern über soziale Netzwerke und viele andere Problematiken. Darüber hinaus gilt es zu beachten, inwiefern ein Unternehmen seine Beschäftigten über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informieren muss. Der Datenschutz findet dabei bereits im Bewerbungsprozess Anwendungen, zieht sich durch das Arbeitsverhältnis und ist auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu beachten.

Als Anwalt für IT-Recht München beraten wir Sie zu allen Fragen der Auftragsverarbeitung. Da Unternehmen personenbezogene Daten längst nicht mehr nur intern verarbeiten, sondern die Datenverarbeitung häufig auslagern, ist es wichtig, den Umgang mit diesen Daten auf eine rechtssichere vertragliche Grundlage zu stellen. Ein Auftragsverarbeiter handelt dabei auf Weisung des Verantwortlichen, wobei er auch noch gewisse Entscheidungsspielräume hat. Mit der Übertragung von einzelnen Aufgaben auf einen Dritten ist meistens auch die Übermittlung von personenbezogenen Daten der Kunden oder Mitarbeiter verbunden, weswegen ein datenschutzrechtlicher Regelungsbedarf bezüglich der Frage besteht, welches Unternehmen für den Schutz von personenbezogenen Daten verantwortlich ist und wer welche Maßnahmen für diesen Schutz zu treffen hat. Wir beraten Sie hinsichtlich der rechtssicheren Ausgestaltung der Auftragsverarbeitung und verhandeln und erstellen entsprechende Verträge mit Ihren Dienstleistern sowie potentiellen Kunden im Rahmen von Projektgeschäften.

Der Datentransfer ins Ausland – insbesondere in sog. Drittstaaten, also das außereuropäische Ausland – ruft ebenfalls datenschutzrechtlichen Handlungsbedarf hervor. Die DSGVO gewährleistet einen europäischen Datenschutzstandard. Sobald aber ein Datentransfer ins außereuropäische Ausland stattfindet (zB bei der Inanspruchnahme von Clouddiensten), müssen datenschutzrechtliche Regelungen getroffen werden. Als Rechtsanwalt für IT-Recht in München beraten wir Sie zu der Frage, unter welchen Bedingungen ein Datentransfer in Drittstaaten zulässig ist.

Was können wir als Rechtsanwalt für IT-Recht in München für Sie tun?

Sie werden von unseren Anwälten spezialisiert beraten und vertreten. Gerade in einem Rechtsgebiet wie dem Informationstechnologierecht ist es wichtig, von den Kenntnissen und Erfahrungen eines Fachanwalts für IT-Recht in München zu profitieren. Gerne lösen wir Ihre Probleme und freuen uns auf Ihre Herausforderungen. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Mail oder kontaktieren Sie uns über das nachstehende Kontaktformular:

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    Als Rechtsanwalt für IT-Recht vertreten wir unsere Mandanten von unserem Standort München aus bundesweit, u.a. auch in folgenden Städten: Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf, Leipzig, Dortmund, Essen, Bremen, Dresden, Hannover, Nürnberg, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster, Karlsruhe, Mannheim, Augsburg, Wiesbaden, Mönchengladbach, Braunschweig, Kiel, Aachen, Chemnitz, Magdeburg, Freiburg, Krefeld, Lübeck, Mainz, Erfurt, Oberhausen, Rostock, Kassel, Hagen, Saarbrücken, Hamm, Potsdam, Ludwigshafen, Oldenburg, Osnabrück, Leverkusen, Heidelberg, Darmstadt, Neuss, Regensburg, Paderborn, Ingolstadt, Würzburg, Fürth, Ulm, Heilbronn, Pforzheim, Wolfsburg, Göttingen, Reutlingen, Koblenz, Bremerhaven, Erlangen, Jena, Trier, Hildesheim, Cottbus, Kaiserslautern, Schwerin, Gera, Esslingen, Ludwigsburg, Tübingen, Zwickau, Flensburg.

    Häufig gestellte Fragen zum Thema IT-Recht