Designanmeldung

Durch eine Designanmeldung erlangt der Designer ein starkes Registerrecht. Das ist ein gewichtiger Grund dafür, ein Design anzumelden. Es lassen sich nämlich nicht nur Markennamen, sondern auch das Design eines Produktes schützen. Durch eine Designanmeldung fällt die Beweisführung vor Gericht im Falle einer potentiellen Verletzung wesentlich leichter, was ebenfalls ein nicht zu unterschätzendes Argument dafür darstellt, warum man ein Design anmelden sollte.

Design anmelden – hierfür ist eine Designanmeldung sinnvoll

Eine Designanmeldung stellt eine effektive Möglichkeit dar, um die Ästhetische Erscheinungsform eines Produkts, also Form, Gestalt oder Farbe, zu schützen. Dabei ist zu beachten, dass man allgemeine Elemente, wie etwa Dreiecke, oder technische Formen nicht schützen lassen kann – es bedarf stets einer individuellen Gestaltung, welche auch der Ästhetik dienen muss. Das Design ist bei vielen Produkten mittlerweile das wichtigste Verkaufsargument. Die Optik eines Produkts ist meist die einzige Möglichkeit, um sich vom Wettbewerb – jedenfalls aus Sicht des Verbrauchers – abzugrenzen. Um also einen Designschutz zu erreichen, sollte der Designer die oben genannten Erscheinungsformen als Design anmelden.

Möglichkeiten der Designanmeldung

Es gibt zahlreiche unterschiedliche Möglichkeiten einer Designanmeldung. Das frühere sog. Geschmacksmuster existiert heutzutage nur noch auf europäischer Ebene (Gemeinschaftsgeschmacksmuster), in Deutschland wird diese Form des Designschutzes nun unter der Bezeichnung eingetragenes Design geführt. Schließlich gibt es noch das sog. nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster, welches einem Unternehmen ohne zusätzlich erforderliche Anmeldung Designschutz für drei Jahre gewährt. Ob es sinnvoll ist, zunächst nur das Design eines Produkts anzumelden, oder ob man den gewünschten Schutz bereits über eine Markenanmeldung erreicht, hängt immer vom konkret verfolgten Zweck im Einzelfall ab. Wenn ein Herkunftshinweis geschaffen werden soll, der bestimmte Waren und Dienstleistungen mit einem speziellen Unternehmen oder einer Person in Verbindung bringen soll, dann ist eine Markenanmeldung die richtige Wahl. Demgegenüber empfiehlt sich eine Designanmeldung, wenn es konkret um die Ausgestaltung eines Produkts oder einer Verpackung geht, also etwa der Form oder Farbe.

Vorteile einer Designanmeldung

Der Vorteil einer Designanmeldung besteht im Gegensatz zur Markenanmeldung in den deutlich geringeren Kosten. Außerdem werden hierdurch zusätzliche Möglichkeiten für eine Lizenzierung und damit eine weitere Einnahmequelle ermöglicht. Auch bietet es eine neue Gelegenheit, Sie oder Ihr Unternehmen von Konkurrenten abzugrenzen und aufgrund dieser Alleinstellung eine Marktführungsposition einzunehmen. Genau wie Markenrechte, gelten Designrechte auch nicht automatisch weltweit, sondern diese müssen beim jeweiligen Amt eingetragen werden, etwa beim DPMA für den deutschen Designschutz, beim EUIPO für eine europaweite Geltung oder beim WIPO, wenn das Design weltweit Geltung beanspruchen soll. Auch in zeitlicher Hinsicht gilt es einiges zu beachten: Mit Stellung des Antrags auf Designanmeldung beginnt der Designschutz. Während bei Bildmarken und dreidimensionalen Marken aufgrund der Verlängerungsmöglichkeit alle zehn Jahre ein zeitlich de facto unbegrenzter Schutz möglich ist, endet der Schutz für eingetragene Designs und Gemeinschaftsgeschmacksmuster maximal nach 25 Jahren.

Was prüft das Amt, wenn ich ein Design anmelde?

Inhaltlich prüft das jeweils zuständige Amt bei Anmeldung nur die formalen Voraussetzungen, d.h. ob ein korrekter Antrag vorliegt und ob die anfallenden Anmeldegebühren bezahlt wurden. Ob durch die Anmeldung andere, ggf. ältere Designrechte verletzt werden, wird erst im Rahmen eines konkreten Rechtsstreits relevant, wenn die gegnerische Partei etwa einen Antrag auf Löschung oder Nichtigkeit stellt. Hier überprüft das angerufene Gericht zunächst, ob das angemeldete Design eine Neuheit darstellt, also ob zum Anmeldezeitpunkt noch kein gleiches oder zumindest in den Grundzügen übereinstimmendes Design existiert hat. In einem zweiten Schritt stellt das Gericht fest, ob das angemeldete Design eine ausreichende Eigenart innehat, d.h. ob es in seinem Gesamteindruck von den schon existierenden Designs aus Sicht des sog. informierten Benutzers abweicht. Schließlich darf das angemeldete Design nicht bereits nach § Abs. 1 DesignG grundsätzlich vom Schutzumfang des Designrechts ausgenommen sein.

Kosten der Designanmeldung

Im Gegensatz zu manch anderen eingetragenen Schutzrechten (Marke, Patent) sind die Kosten einer Designanmeldung recht überschaubar. Die Amtsgebühren beim DPMA betragen bei einer elektronischen Einzelanmeldung 60 € und bei einer Sammelanmeldung lediglich 6 € pro Design. Einen genauen Überblick über die Kosten einer Designanmeldung stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung

Anwalt für Designanmeldung – wir melden Ihr Design an!

Unsere spezialisierten Anwälte für Designanmeldung beraten Sie gerne bei allen erforderlichen Schritten, um Ihrem Design den erforderlichen Schutz zu ermöglichen und bereits etwaige Fehler bei der Anmeldung, die später u.U. gravierende Folgen nach sich ziehen können, zu vermeiden. Zudem setzen wir Ihre Rechte und Interessen im Falle einer Verletzung sowohl außergerichtlich als auch ggf. im Prozess durch, wobei wir stets die für unsere Mandanten effektivste und wirtschaftlich sinnvollste Lösung im Blick behalten.