Patentrecht

Anwalt Wettbewerbsrecht München

Als Anwalt für Patentrecht kümmern wir uns um den Schutz und die Verteidigung der technischen Schutzrecht unserer Mandanten. Im Alltagsleben sind wir täglich mit tausenden Produkten konfrontiert. Wir nehmen sie als selbstverständlich wahr, ohne uns Gedanken darüber zu machen, dass hinter einer Vielzahl von ihnen eine ausgereifte Idee und ein aufwendiger Entwicklungsprozess steckt. Um nun zu verhindern, dass Dritte eben dieses Konzept einfach so ohne Erlaubnis des Erfinders kopieren und diesen um seine Umsätze sowie um seine Reputation bringen, etwa indem sie dasselbe Produkt in einer deutlich minderwertigeren Qualität für einen Schleuderpreis auf den Markt anbieten, kann ein Erfinder seine Erfindungen zum Patent anmelden und damit patentieren lassen.

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Daniel Loschelder
Anwalt für Patentrecht
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Was ist Patentrecht?

Das Patentrecht stellt einen Ausschnitt aus dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Rechts des geistigen Eigentums dar. Es ist im Patentgesetz geregelt. Es umfasst per definitionem die Entstehung sowie die Rechtswirkungen eines Patentes. Ein Patent wiederum ist ein besonderer Titel, der technische Entwicklungen schützen soll.

Welche Erfindungen können patentrechtlich geschützt werden?

Damit eine technische Erfindung in den Genuss des deutschen Patentrechtsschutzes gelangt, bedarf es folgender Voraussetzungen: Die Erfindung muss neu i.S.d. PatG sein, d.h. es muss dem Stand der Technik einen Schritt voraus sein. Dabei wird zugrunde gelegt, welche technischen Erkenntnisse im Zeitpunkt der Patentanmeldung weltweit öffentlich abrufbar sind, sei es in Schriftform oder durch Verbreitung dieses Wissens aufgrund mündlichen Vortrags o.ä.Weiterhin muss das Produkt eine erfinderische Tätigkeit darstellen, es muss also über eine bloße Weiteführung bereits bekannter Kenntnisse in ihrer logischen Konsequenz hinausgehen (sog. „Erfindungshöhe“). Diese Einschränkung ist erforderlich, um eine generelle Weiterentwicklung der Wissenschaft zu ermöglichen und nicht sämtlichen noch so kleine Neuheiten Patentrechtsschutz zuzusprechen. Schließlich kann sich ein Erfinder grundsätzliche nur solche Erfindungen schützen lassen, welche auch tatsächlich umgesetzt werden können, also gewerblich anwendbar sind. Medizinische Produkte können dahingehen prinzipiell nicht patentrechtlich geschützt werden, um allen Patienten und Ärzten eine offene Verfahrenswahl zu ermöglichen.

Wie ist der Weg bis zum geschützten Patent?

Wenn eine technische Erfindung den o.g. Anforderungen entspricht, muss der Erfinder ein Patentrechtsverfahren anstrengen, um den Schutz des PatG für sein Produkt zu erlangen. Zunächst ist eine Anmeldung in Schriftform notwendig. Beim Patentamt erfolgt eine umfassende Prüfung der Unterlagen von Amts wegen auf offensichtliche formelle Fehler und sonstige Hindernisse. Im Anschluss nimmt das DPMA eine inhaltliche Beurteilung vor, ob die Erfindung den o.g. materiellen Voraussetzungen gerecht wird. Wenn das DPMA die Anmeldung für begründet hält, erteilt es das Patent und veröffentlicht dieses im Patentblatt für die Allgemeinheit bezüglich des nun aktuellen Stands der Technik. Sobald dem Erfinder das Patentrecht an der Erfindung zugesprochen wird, ist er für 20 Jahre alleiniger Inhaber dieses Rechts und kann selbst entscheiden, wer an dem Schutzrecht teilhaben und dieses verwenden darf, beispielsweise durch die Vergabe von Lizenzen gegen Gebühr (sog. „Ausschließlichkeitsrecht“). Die Reichweite des Patentschutzes für eine technische Erfindung ist dabei nicht auf Deutschland beschränkt, sondern kann durch entsprechenden Antrag bei EPA oder WIPO auf die EU (sog. „Bündelpatent“ nach dem EPÜ) bzw. weltweit (auf Grundlage des PCT) erstreckt werden. Problematisch hierbei ist jedoch, dass gerade für Produktpiraterie anfällige Länder wie China den PCT nicht unterzeichnet haben und man dort begangene Schutzrechtsverletzungen nur schwer verfolgen kann.

Was kann man sich gegen Patentrechtsverletzungen zur Wehr setzen?

Eine Patentrechtsverletzung ist immer dann gegeben, wenn ein Dritter ohne Zustimmung des Rechtsinhabers die technische Erfindung benutzt. In § 9 PatG findet sich eine Aufzählung von Patentrechtsverletzungen. Insbesondere nimmt gegenwärtig das Phänomen der sog. „Patent-trolle“ zu, also Personen, die sich eines eigenen Patentrechts berühmen und Konkurrenten der Patentrechtsverletzung bezichtigen, um hieraus Profit zu schlagen. Ist ein Erfinder von einem solchen rechtsverletzenden Drittverhalten betroffen, kann er dagegen sowohl zivilrechtlich zunächst durch eine Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung inklusive Vertragsstrafe oder anschließend durch eine gerichtliche Klage vorgehen, als auch strafrechtliche Schritte einleiten. Dem Rechtsinhaber stehen gegen den Verletzer Ansprüche auf Unterlassung einer künftigen bestimmten Verletzungshandlung, Schadensersatz, Auskunft bezüglich Herkunft und Vertriebswege sowie Vernichtung der Fälschungen zu.

Qualifizierte Hilfe unserer Anwälte für Patentrecht

Bei dem Patentrecht handelt es sich um eine sehr komplexe und für den Laien oft unverständliche Rechtsmaterie. Unsere versierten Anwälte für Patentrecht unterstützen Sie gerne während des gesamten Prozesses, von der Ideenentwicklung, über die Umsetzung, das Patentrechtsverfahren bis hin zur Lizenzvergabe sowie zur außergerichtlichen und gerichtlichen Verteidigung der Patentrechte, um Ihnen und Ihrer Erfindung den bestmöglichen Schutz zu ermöglichen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Patentrecht