IT Vertragsrecht

Mit zunehmender Digitalisierung spielt auch das IT-Recht in der Wirtschaft und insbesondere bei Vertragsabschlüssen sowohl von Privaten als auch von Unternehmen eine immer größer werdende Rolle. Unsere spezialisierten Anwälte für IT-Recht helfen Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Ideen rund um das Thema Informationstechnologie im digitalen Zeitalter. Insbesondere beraten wir Sie bei der Erstellung und Gestaltung diverser IT-Vertragstypen in den Bereichen Projektberatung, Softwareentwicklung und -überlassung, Lizenzierung sowie Outsourcing und vielen weiteren Bereichen. Ebenfalls stehen wir Ihnen bei der Durchführung dieser Verträge mit Rat und Tat zur Seite. Sollten hierbei Probleme auftreten, kümmern wir uns um die Durchsetzung Ihrer Rechte sowohl im außergerichtlichen Bereich als auch im Prozess.

Unterstützung bei IT-Projektberatung

Bei IT-Projekten handelt es sich um eine sehr komplexe und ausdifferenzierte Materie. Um sowohl Projektmanagement, als auch die richtige Schulung von beteiligten Personen sowie Eingliederung und Anpassung von Software an die jeweiligen Bedürfnisse gleichzeitig und korrekt zu koordinieren, ist es empfehlenswert, sich juristischen Beistand als Unterstützung einzuholen. Die Hilfe unserer Anwälte für IT-Vertragsrecht beginnt schon bei der Ausformung Ihrer konkreten Ideen und erste Vertragsentwürfen hierzu. Ferner begleiten wir Sie bei den daran anschließenden, oft komplexen und langwierigen Vertragsverhandlungen und unterstützen Sie auch in dabei aufkommenden Fragen aus angrenzenden Rechtsgebieten. Unsere Anwälte für IT-Vertragsrecht finden eine für alle Seiten passende Lösung und verhelfen so Ihren Projekten zum Erfolg. Mit unserer fachanwaltlichen Unterstützung führen Sie Ihre IT-Projekte zum Erfolg.

Erstellung von Software-Verträgen

Guter Software kommt in der heutigen Zeit eine immer größere Bedeutung zu. Dementsprechend ist es besonders wichtig, Ihre Rechte durch vertragliche Klauseln zu sichern. Unsere Anwälte für IT-Vertragsrecht unterstützen Sie hierbei durch Beratung und Entwicklung passender Verträge sowie Prüfung von Vertragsklauseln der Gegenseite, je nachdem ob Sie für Ihre Vertragspartner Software entwickeln sollen, diese lizenzieren oder gänzlich verkaufen wollen sowie beim Erwerb von Rechten in Bezug auf Software. Wir begleiten Sie bei den Vertragsverhandlungen und setzen Ihre Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich für Sie durch. Beim Software-Vertragsrecht ist zu unterscheiden zwischen dem Softwareerstellungsvertrag, dem Softwareüberlassungsvertrag, dem Softwareleasing sowie dem Software-Lizenzvertrag. Bei dem Softwareherstellungsvertrag verpflichtet sich die eine Seite für die andere Partei eine konkrete Software zu entwickeln oder eine bereits vorhandene Software an die individuellen Belange der Vertragspartei anzupassen. Demgegenüber wird in einem Softwareüberlassungsvertrag der Verkauf von Software mit den dazugehörigen Hauptleistungs- und Gewährleistungspflichten geregelt. Im Gegenzug für die Überlassung der Software zahlt der Erwerber dem Entwickler eine Vergütung als Entschädigung für die zeitlich begrenzte oder dauerhafte Nutzung. Der Software-Lizenzvertrag regelt wiederum die Nutzung einer fertig entwickelten Software des Lizenzgebers durch den Lizenznehmer gegen Bezahlung einer Nutzungsvergütung. Beim Softwareleasing handelt es sich grundsätzlich um einen Gebrauchsüberlassungsvertrag. Hierbei organisiert und finanziert der Leasinggeber die Software, so dass der Leasingnehmer diese in der Folge nutzen kann. Je nach Vertragsausgestaltung ist weiter zwischen Operating-Leasing und Finanzierungsleasing zu unterscheiden.

IT-Outsourcing

IT-Outsourcing bedeutet die Auslagerung einzelner Prozesse oder ganzer Bereiche eines Projekts bzw. Unternehmens an Dritte. Hierdurch wird sich vor allem erhöhte Effizienz als auch Kostenersparnis erhofft. Aufgrund der längerfristigen Zusammenarbeit ist es essentiell, eine hinreichende vertragliche Grundlage zu schaffen, die die Interessen aller Parteien vereint. Demnach ist auch hier kompetente juristische Beratung für den Erfolg dieses Vorhabens entscheidend, denn bei solchen Projekten spielen auch regelmäßig Bereiche des Steuer-, Datenschutz- und Arbeitsrechts eine Rolle.

Fachanwalt für IT-Recht: Wir helfen Ihnen bei sämtlichen IT-Verträgen

Aufgrund unserer Spezialisierung auf das IT-Recht unterstützen wir Sie bei sämtlicher IT-Vertragsgestaltung. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf und schildern Sie uns Ihr Anliegen.