Anwalt Fotorecht

Als Anwalt für Fotorecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten auch im Bereich Fotoklau. Nie war es einfacher, fremde Fotos und Bilder durch wenige Klicks im Internet hochzuladen oder zu verbreiten. Dieser Foto- und Bilderklau hat sich zu einem elemetaren Problem des Onlinehandels entwickelt. Dem Urheber stehen im Falle des Fotoklaus Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz gegen den Verletzer zu.

Fotoklau wird immer beliebter

Eines der wichtigsten Vermarktungsinstrumente der Onlineshops oder Anbietern auf Plattformen wie Ebay, Amazon und Co. sind gute Produktfotos, mit denen man sich von konkurrierenden Angeboten abheben kann. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn die Konkurrenz aufwendig produzierte und teuer bezahlte Produktbilder widerrechtlich nutzt. Geschützt sind jedoch nicht nur professionelle, hochaufgelöste Aufnahmen von Berufsfotografen. Auch laienhaft aufgenommene Schnappschüsse genießen urheberrechtlichen Schutz. Zudem kann sich nicht nur der Urheber gegen den Bilderklau wehren, sondern auch derjenige, der die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Bildern innehält.

Auffinden von Urheberrechtsverletzungen

Oftmals stoßen Urheber nur zufällig oder durch einen Hinweis Dritter auf die Verletzung ihrer Urheberrechte. Auch eine „Rückwärts“-Bildersuche, etwa über Google oder die Verwendung eines elektronischen Wasserzeichens kann einen Fotoklau aufdecken. Um das Auffinden von Urheberrechtsverletzungen nicht vom bloßen Zufall abhängig zu machen, bieten wir Urhebern von Fotos oder Bildern ein sog. „Monitoring“ an, wobei ein von uns beauftragter Dienstleister Bilder und Fotos professionell überwacht und jeden Verstoß unmittelbar an uns meldet. Die Urheberrechtsverletzung leiten wir weiter und geben eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Sobald man Kenntnis über die unbefugte Verletzung eines Fotorechts oder Bildrechts erlangt hat, sollte man schnell reagieren, insbesondere um eine weitere Verbreitung zu vermeiden. Eine freundliche Bitte, das betroffene Foto/Bild zu entfernen führt zwar häufig zur Entfernung an der fraglichen Stelle. Dies hindert den unbefugten Verwender jedoch nicht, die Fotos und Bilder an anderer Stelle, möglicherweise auch erst nach einigen Monaten, wieder zu verwenden.

Vorgehen gegen Fotoklau – Schadenserstaz für den Urheber

Sicherer und effektiver ist eine anwaltliche Aufforderung, die geklauten Fotos / Bilder unverzüglich zu entfernen, verbunden mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Sollte der Verwender diese unterzeichnen und damit das Versprechen abgeben, die geklauten Fotos / Bilder nicht zu verwenden, ist ein weiterer Fotoklau mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen, da der Verwender dem Urheber sonst die vereinbarte Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro bezahlen muss. Sollte der Verwender dieser Aufforderung nicht oder nur unzureichend nachkommen, kann der Unterlassungsanspruch gerichtlich durchgesetzt werden, etwa durch Erwirken einer einstweiligen Verfügung oder Erhebung einer Klage. Neben dem Unterlassungsanspruch stehen dem Urheber auch Schadensersatzansprüche zu. Die Höhe dieser Ansprüche wird regelmäßig mit Hilfe der sog. Lizenzanalogie ermittelt. Grundlage ist das, was ein Lizenznehmer an den Urheber hätte zahlen müssen um die geschützten Fotos oder Bilder nutzen zu dürfen. Hierbei kann auf Honorarrichtlinien zurückgegriffen werden, etwa der MFM-Tabelle, einer jährlich veröffentlichten Honorartabelle der Mittelstandsgesellschaft für Foto-Marketing. Je nach Qualität des Fotos/Bildes, Nutzungsumfang und Nutzungsdauer können so Schadensersatzansprüche im vierstelligen Bereich bestehen. Dem Urheber entstehen für die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen in der Regel keine Kosten, da diese Verfolgungskosten im Rahmen des Schadensersatzanspruchs vom Verletzter zu tragen sind. Durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen können die marktüblichen Lizenzgebühren generiert werden, was abhängig von Häufigkeit und Intensität der Verletzung von Foto- und Bildrechten lukrativ sein kann. Unter Umständen kann es jedoch attraktiver sein, nicht gegen jede Rechtsverletzung vorzugehen. Bei der unbedachten Nutzung von Bildern, etwa durch noch unbekannte Blogger oder kleine Händler, kann sich eine gütliche Einigung bezahlt machen. Als auf das Urheberrecht spezialisierte Kanzlei verfolgen wir Urheberrechtsverletzungen täglich. Für Fragen zum Thema Fotoklau stehen wir gerne zur Verfügung und beraten sie schnell und effektiv. Nehmen sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf.

Unsere Leistungen als Anwalt für Fotorecht

Als Anwalt für Fotorecht beraten wir Sie beim Schutz Ihrer Werke. Wir helfen Ihnen beim Auffinden von Rechtsverletzungen. Im Falle einer solchen Verletzung entwickeln wir mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie zur effektiven und wirtschaftlich sinnvollen Rechtsverfolgung. Dabei haben wir stets Ihre Ziele und bedürfnisse im Blick.