Beispiele unzumutbarer Belästigungen
Es ist grundsätzlich unzulässig, Werbeanrufe gegenüber einem Verbraucher zu tätigen, es sei denn, dass dieser dem Telefonanruf zuvor ausdrücklich zugestimmt hat. Gleiches gilt bei der Werbung mittels E-Mails, SMS oder etwa mittels Nachrichten innerhalb sozialer Medien, sogar gegenüber gewerblichen Adressaten. Zudem verstößt gegen das Wettbewerbsrecht, wer Verbraucher in der Öffentlichkeit zu Zwecken der Werbung anspricht, wenn der Werbende sich nicht als solcher erkennbar macht. Auch das Zusenden unbestellter Ware kann unzulässig sein; diese zugesandten Produkte dürfen Sie im Übrigen sogar unter Umständen behalten, ohne dafür zahlen zu müssen. Gegebenenfalls kann es auch unlauter sein, Arbeitnehmer der Konkurrenz durch telefonische Anrufe am Arbeitsplatz abwerben zu wollen. Zulässig ist zwar die erste telefonische Kontaktaufnahme, in der nur nach dem allgemeinen Interesse des Arbeitnehmers an einer neuen Stelle gefragt wird und diese Stelle kurz beschrieben wird. Weitergehende, also ausgedehnte und detaillierte Gespräche über Einzelheiten sind jedoch genauso unzulässig, wie wenn das Gespräch nicht beendet wird, obwohl der Arbeitnehmer das Gespräch erkennbar nicht wünscht (BGH, Urt. v. 04.03.2004 – I ZR 221/01 – Direktansprache am Arbeitsplatz I).
Wettbewerbsrechtliche Konsequenzen belästigender Werbung
Belästigende Werbung kann Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche auslösen. Diese können per wettbewerbsrechtlicher Abmahnung, Einstweiliger Verfügung und Klage durchgesetzt werden. Zur Geltendmachung solcher Ansprüche sind nicht nur Mitbewerber berechtigt, sondern auch klagebefugte Verbraucher- oder Wettbewerbsverbände.
Unsere Leistungen als Anwälte für Wettbewerbsrecht
Wir beraten Sie in jeder Phase Ihrer Werbekampagne und besprechen mit Ihnen gemeinsam, wann eine Werbung die Grenze zur unzumutbaren Belästigung überschreitet. Darüber hinaus begutachten wir die Werbekampagnen Ihrer Mitbewerber und decken unzumutbare Belästigungen auf. Gerne setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch und unterbinden wettbewerbswidrige geschäftliche Handlungen Ihrer Konkurrenz. Ebenso verteidigen wir Sie, wenn Ihnen selbst eine unzumutbare Belästigung vorgeworfen wird.