Marke anmelden / Markenanmeldung

Markenanmeldung

Eine Marke anzumelden ist ein entscheidender Schritt für Unternehmen, die ihre Identität schützen und ihre Position auf dem Markt festigen wollen. In einer zunehmend wettbewerbsorientierten Wirtschaftswelt ist die Einzigartigkeit und Wiedererkennbarkeit einer Marke von entscheidender Bedeutung für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens. Doch was genau bedeutet es, wenn man eine Marke anmelden möchte und warum ist eine Markenanmeldung so wichtig? In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen die Schritte zur Markenanmeldung auf und erklären die Vorteile, die Sie haben, wenn Sie eine Marke anmelden. Möchten Sie eine Marke anmelden, begleiten Sie unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Sie auf dem Weg von der Schaffung einer Marke, über die Markenanmeldung und schließlich die Verteidigung.

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Timm Leisenberg
Anwalt für Markenrecht
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Marke anmelden – Anwalt macht die Markenanmeldung erfolgreich

Inhaltsverzeichnis

  • Warum benötige ich eine Markenanmeldung?
  • Was ist eine Marke?
  • Darum sollten Sie eine Marke anmelden
  • Der Prozess der Markenanmeldung
  • Markenanmeldung international
  • Markenschutz und -durchsetzung nach Markenanmeldung
  • Kosten und Zeitrahmen der Markenanmeldung
  • Tipps und Empfehlungen

Marke anmelden: Warum benötige ich eine Markenanmeldung?

Es genügt nicht, eine Marke zu kreieren. Ohne rechtlichen Schutz durch eine Markenanmeldung kann sie leicht von anderen Unternehmen kopiert oder missbraucht werden, was zu Verwirrung bei den Verbrauchern führen und den Ruf des Unternehmens schädigen kann. Hier kommt die Markenanmeldung ins Spiel. Dabei handelt es sich um ein rechtliches Verfahren, das es einem Unternehmen ermöglicht, seine Marke offiziell eintragen zu lassen und damit ausschließliche Nutzungsrechte zu erwerben. Das ist ein wesentlicher Grund dafür, dass Sie Ihre Marke anmelden sollen.

In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit dem Prozess der Markenanmeldung befassen, von den ersten Schritten bis hin zur erfolgreichen Eintragung. Wir werden die verschiedenen Aspekte der Markenanmeldung untersuchen, einschließlich des Anmeldeverfahrens, der Kosten und der rechtlichen Bedeutung. Darüber hinaus werden wir die Vorteile einer Markenanmeldung für Unternehmen aller Größen und Branchen beleuchten und praktische Tipps für einen erfolgreichen Anmeldeprozess geben. Alles, was Sie wissen müssen, wenn Sie eine Marke anmelden wollen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Marke anmelden: Was ist eine Marke?

Eine Marke ist ein wichtiges gewerbliches Schutzrecht, vergleichbar mit Patenten oder Gebrauchsmustern. Eine Marke dient gem. § 3 MarkenG als Kennzeichen zur Unterscheidung der Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen seiner Konkurrenten. Eine Marke steht für die Identität eines Unternehmens und für das Versprechen, das es seinen Kunden gibt. Eine Marke steht für Qualität, Vertrauen und Innovation. Die Marke kann für den Kunden der entscheidende Faktor sein, sich für ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung zu entscheiden.

Eine Marke kann viele Formen haben: Sie kann ein Wort, ein Bild, eine Kombination aus beidem oder sogar ein Klang sein.

Weitere weniger bekannte Markenarten sind Positionsmarken (z.B. die Adidas-Streifen), Kennfadenmarken, Mustermarken, Bewegungsmarken, Multimediamarken und Hologrammmarken.

Durch die Auswahl der geeigneten Markenart und der entsprechenden Markenanmeldung können Unternehmen ihre Identität und ihr Image präzise vermitteln und gleichzeitig ihre Produkte oder Dienstleistungen von denen anderer Anbieter unterscheiden. Markenschutz erhalten Unternehmen aber erst dann, wenn sie ihre Marke anmelden.

Wir wurden in Fragen des internationalen Markenrechts von Herrn RA Leisenberg ausgezeichnet beraten. Herr RA Leisenberg sieht nicht nur den nächsten Schritt, sondern entwickelt - wo nötig - dank seines großen Fachwissens auch eine jeweils passende Strategie, die er zudem hervorragend vermitteln kann. Vielen Dank und auf weitere gute Zusammenarbeit!

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Markenanmeldung – darum sollten Sie eine Marke anmelden

Die Gründe, warum Unternehmen eine Marke anmelden sollten, sind vielfältig und von großer Bedeutung.

Marken anmelden zum Schutz vor Markenrechtsverletzungen

Einer der wichtigsten Gründe der Markenanmeldung ist der Schutz vor Markenrechtsverletzungen. Wenn Unternehmen ihre Marke anmelden, sichern sie sich durch die Markenanmeldung das ausschließliche Recht, ihre Marke zu nutzen und zu schützen, und können rechtliche Schritte gegen Personen oder Organisationen einleiten, die versuchen, ihre Marke zu kopieren oder zu verwässern.

Marken anmelden für mehr Glaubwürdigkeit und Professionalität

Darüber hinaus verleiht eine eingetragene Marke einem Unternehmen ein gewisses Maß an Glaubwürdigkeit und Professionalität. Es signalisiert den Kunden, dass sich das Unternehmen seiner Identität bewusst und bereit ist, diese zu schützen. Dies kann dazu beitragen, das Vertrauen der Verbraucher zu stärken und sie zu ermutigen, sich für die Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens zu entscheiden. Auch das ist ein wichtiger Grund, warum Unternehmen ihre Marke anmelden sollten.

Marke anmelden zur Positionierung der Marke

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Markenanmeldung ist ihr Beitrag zur Stärkung der Markenidentität und -positionierung. Durch die Markenanmeldung kann ein Unternehmen sicherstellen, dass seine Identität einzigartig und unverwechselbar ist, wodurch es sich von seinen Mitbewerbern abhebt und einen Wettbewerbsvorteil erlangt.

Marke anmelden als Schutz vor Nachahmung

Lassen Sie Ihre Marke anmelden, um Nachahmungen zu vermeiden. Gerade in einer Zeit, in der es ein riesiges Angebot an Waren, Dienstleistungen, Namen und Ideen gibt, ist es wichtig, Missbrauch zu verhindern. Wenn Sie eine einzigartige Idee haben, ist es ratsam, diese umgehend durch die Markenanmeldung zu schützen, indem Sie Ihre Marke anmelden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass jemand anderes Ihre Marke unbefugt übernimmt.

Marke anmelden für Lizenzierungen oder Franchising

Darüber hinaus werden Unternehmen, die ihre Marke anmelden lassen, zu Markeninhabern mit umfassenden Markenrechten. Die Markenanmeldung ermöglicht es ihnen, ihre Marke durch Lizenzierung oder sogar Franchising zu vermarkten.

Die Markenanmeldung bietet also zahlreiche Vorteile. Sie erleichtert nicht nur Ihre Geschäftstätigkeit, sondern kann auch entscheidend zum Erfolg Ihres Unternehmens beitragen, weswegen Sie unbedingt Ihre Marke anmelden sollten.

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Marke anmelden: Der Prozess der Markenanmeldung

Die erfolgreiche Registrierung und der Schutz einer Marke erfordern eine Reihe von Schritten, die von einer gründlichen Recherche über das Anmeldeverfahren bis hin zur endgültigen Eintragung reichen. Es handelt sich um einen komplexen Prozess, der spezifische Kenntnisse des Markenrechts erfordert und eine sorgfältige Planung und rechtliche Beratung unerlässlich macht.

1. Kreativität vor der Markenanmeldung

Der erste Schritt zu einer erfolgreichen Markenanmeldung ist, einen geeigneten Markennamen auszuwählen. Dazu sollten Sie sich Gedanken darüber machen, welches Wort oder welche Wörter die Identität Ihres Unternehmens am besten wiedergeben, die Sie dann als Marke anmelden wollen. Der gewählte Name sollte einzigartig und noch nicht verwendet worden sein. Er sollte nicht nur aussagekräftig, sondern auch leicht erkennbar und unterscheidbar sein. Eine Marke besteht in der Regel aus einem Namen, der Buchstaben, Zahlen, Logos und Slogans enthalten kann. Nehmen Sie sich für diesen Schritt Zeit, denn der gewählte Name soll im Idealfall ein Leben lang halten und Ihnen immer wieder gefallen, wenn Sie diese Marke anmelden.

2. Marke anmelden – zuvor Schutzbereich auswählen

Der nächste Schritt bei der Markenanmeldung ist die Auswahl der Art der Marke und der entsprechenden Nizza-Klassen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten für die Art der Markenanmeldung, darunter Wortmarken, Bildmarken, kombinierte Wort-/Bildmarken, dreidimensionale Marken, Klangmarken und Farbmarken. Weniger verbreitet, aber dennoch möglich sind Bewegungs-, Hologramm-, Multimedia-, Design- und Positionsmarken. Auch hier lohnt sich die Überlegung, dass Sie eine solche Marke anmelden.

Nachdem Sie sich für eine Markenart entschieden haben, ist es wichtig zu wissen, welche Waren oder Dienstleistungen Sie unter dieser Marke anbieten möchten. Bei der Markenanmeldung müssen Sie aus insgesamt 45 Waren– und Dienstleistungsklassen diejenigen auswählen, die Sie schützen lassen möchten. Ihre Auswahl sollte sich an Ihren geschäftlichen Plänen orientieren. Es ist jedoch wichtig, nicht zu viele Klassen auszuwählen, da die Nichtbenutzung einer Klasse innerhalb von 5 Jahren zur Löschung Ihrer Marke in dieser Klasse führen kann. Wir beraten Sie, wie Sie die richtige Marke anmelden können.

3. Markenrecherche vor Markenanmeldung

Bevor Sie eine Marke anmelden ist es wichtig, eine umfassende Markenrecherche durchzuführen. Diese Recherche sollte gründlich sein, um sicherzustellen, dass die gewählte Marke einzigartig ist und keine bestehenden Markenanmeldung verletzt. Eine unzureichende Markenrecherche kann zu erheblichen Kosten führen, da Ihre Markenanmeldung nicht nur vergeblich sein kann, sondern Sie unter Umständen von vorne beginnen und eine neue Marke anmelden müssen.

Die Markenrecherche kann mit einfachen Suchmaschinen wie Google durchgeführt werden, für eine gründliche Prüfung müssen jedoch auch die Register der Markenämter (z. B. des DPMA in Deutschland) durchsucht werden. Bei der Markenrecherche ist es wichtig zu prüfen, ob Ihre Marke einer älteren Markenanmeldung ähnlich oder sogar identisch ist, insbesondere in den eingetragenen Klassen. Um zusätzliche Sicherheit bei der Markenanmeldung zu gewährleisten, ist es ratsam, sich an einen auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, bevor Sie eine Marke anmelden. Unsere Anwälte haben Zugang zu speziellen Datenbanken, die eine noch gründlichere und umfassendere Markenrecherche vor der Markenanmeldung ermöglichen.

4. Marke anmelden mit Markenanwalt

Ein auf Markenrecht spezialisierter Anwalt kann Ihnen nicht nur bei der Durchführung einer gründlichen Markenrecherche in spezialisierten Datenbanken helfen, sondern ist auch während des gesamten Markenanmeldung von großer Hilfe und Bedeutung. Zunächst kann er Ihnen aufgrund seines Fachwissens und seiner Erfahrung eine genauere Einschätzung geben, ab wann eine Marke einer anderen zu ähnlich ist. Darüber hinaus kann er Ihnen wertvolle Tipps und Ratschläge geben, die auf seiner langjährigen Praxis im Bereich des Markenrechts beruhen. Ohne Anwalt sollten Sie daher besser keine Marke anmelden.

Ein Markenanwalt kann Sie auch in einem Rechtsstreit vertreten und Sie während des gesamten Verfahrens beraten. Er kann Sie über die verschiedenen Verfahren informieren und Ihre Fragen beantworten, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten, um Ihre Markenrechte wirksam zu schützen. Sie wollen eine Marke anmelden? Wir unterstützen Sie beim gesamten Prozess der Markenanmeldung.

5. Marke anmelden beim Markenamt

Die Markenanmeldung erfolgt durch Anmeldung beim zuständigen Markenamt. In Deutschland ist dies das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Die Markenanmeldung kann postalisch oder online erfolgen. Bei der postalischen Markenanmeldung erhalten Sie ein Formular, das Sie vollständig ausfüllen und mit allen erforderlichen Unterlagen zurücksenden müssen. Am einfachsten und schnellsten ist jedoch die Online-Anmeldung über das entsprechende Formular auf der Website des DPMA.

Wenn Sie eine beim DPMA eine Marke anmelden wollen, sind verschiedene Angaben erforderlich, unter anderem Angaben zur Person des Anmelders, die Waren- und Dienstleistungsklassen, für die Sie die Marke anmelden wollen, sowie eine detaillierte Beschreibung der Marke unter Berücksichtigung der vorgegebenen Form- und Formatvorgaben. Je nach Art der Marke, z. B. einer Farbmarke oder einer Hörmarke, können weitere spezifische Anforderungen gelten.

6. Bezahlung der Anmeldegebühren vor Markenanmeldung

Um Ihre Markenanmeldung beim DPMA einzuleiten und Ihre Marke prüfen zu lassen, ist die Zahlung der Anmeldegebühr erforderlich. Die Höhe dieser Gebühr kann je nach Markenstelle variieren. Das ist die Voraussetzung, wenn Sie die Marke anmelden wollen.

7. Marke anmelden – Prüfung des Markenamtes

Nachdem Sie Ihre Marke beim DPMA angemeldet haben, prüft das Amt die Markenanmeldung auf das Vorliegen absoluter Schutzhindernisse gemäß §8 MarkenG. Zu diesen Schutzhindernissen gehören unter anderem fehlende Eindeutigkeit oder Bestimmbarkeit, fehlende Unterscheidungskraft, Freihaltebedürfnis der Allgemeinheit, Verstoß gegen die guten Sitten sowie die Verwendung hoheitlicher Zeichen. Wenn diese Schutzhindernisse vorliegen, ist ein Marke anmelden nicht möglich.

Die Prüfung auf relative Schutzhindernisse erfolgt dagegen nicht durch das DPMA. Relative Schutzhindernisse liegen vor, wenn die neue Marke einer älteren Marke zu ähnlich oder sogar identisch ist.

8. Veröffentlichung der Markenanmeldung

Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Eintragung Ihrer Marke in das amtliche Markenregister und die anschließende Veröffentlichung im entsprechenden Markenblatt.

9. Abwarten der Widerspruchsfrist nach Markenanmeldung

Nach der Veröffentlichung der Marke im Markenblatt haben potenzielle Mitbewerber oder Inhaber älterer Marken die Möglichkeit, Einwände gegen die Markenanmeldung zu erheben und Widerspruch einzulegen. Ein solcher Widerspruch wird erhoben, wenn ein relatives Schutzhindernis vorliegt, das heißt, wenn die neue Marke der älteren Marke zu ähnlich oder sogar identisch ist oder wenn die Verwechslungsgefahr mit der älteren Marke zu groß ist. In diesem Fall kann der Inhaber der älteren Marke oder ein Konkurrent innerhalb von 3 Monaten Widerspruch einlegen. Daher empfeihlt sich eine gründliche Recherche, bevor Sie eine Marke anmelden.

Ist der Widerspruch erfolgreich, führt dies zur Löschung der neuen Marke und die Markenanmeldung wird für nichtig erklärt. Die mit der Anmeldung verbundenen Kosten werden dem Inhaber der gelöschten Marke nicht erstattet. Es ist daher äußerst wichtig, vor der Markenanmeldung  eine gründliche Recherche durchzuführen, um sicherzustellen, dass die geplante Marke nicht bereits von anderen verwendet wird. Nur so können Kosten, Zeit und kreative Ressourcen vermieden werden, die sonst umsonst aufgewendet worden wären. Wir helfen Ihnen, wenn Sie eine Marke anmelden wollen.

10. Marke anmelden und Markenüberwachung

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist Ihre Marke für einen Zeitraum von 10 Jahren nach der Markenanmeldung geschützt. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass die Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) nicht automatisch bedeutet, dass Ihr Markenschutz gesichert ist. Ähnlich wie bei Ihrer eigenen Markenanmeldung prüft das DPMA neue Markenanmeldungen nicht automatisch auf mögliche Kollisionen mit Ihrer Marke. Wenn Sie eine Marke anmelden möchten, erläutern wir Ihnen gerne die Einzelheiten.

Es ist daher sehr wichtig, dass Sie Ihre Markenanmeldung ständig überwachen, um sicherzustellen, dass keine neuen Marken angemeldet werden, die Ihrer Marke ähnlich sind oder sie sogar kopieren. Dies erfordert eine regelmäßige Überprüfung der Veröffentlichungen neuer Marken, um gegebenenfalls rechtzeitig Widerspruch einlegen zu können und mögliche Verletzungen Ihrer Markenrechte kostengünstig zu verhindern. Wenn Sie eine Marke anmelden möchten, überwachen wir Ihre Marke auch nach der Markenanmeldung.

Für eine effektive Markenüberwachung ist es ratsam, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden. Ein solcher Experte verfügt über die notwendigen Ressourcen und das Fachwissen, um die Überwachung effizient und zeitnah durchzuführen. Darüber hinaus kann er beurteilen, wann es angebracht ist, Widerspruch einzulegen, und Ihnen helfen, die Risiken potenzieller Markenkonflikte besser zu verstehen. Unsere Anwälte sind Ihnen behilflich, wenn Sie Ihre Marke anmelden, überwachen oder verteidigen möchten.

Dank dieser proaktiven Maßnahmen können Sie sich beruhigt auf Ihr Geschäft konzentrieren, während wir uns um den Schutz Ihrer Markenanmeldung nach der Eintragung ins Markenregister kümmern.

11. Marke anmelden: Verlängerung des Markenschutzes

Nach Ablauf von 10 Jahren erlischt der Schutz Ihrer Markenanmeldung beim Markenamt. Um den Markenschutz zu verlängern, muss der Markeninhaber nicht erneut eine Marke anmelden, sondern lediglich eine weitere Gebühr entrichten. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Klassen, für die die Marke ursprünglich angemeldet und geschützt wurde.

Markenanmeldung Anwalt
Markenanmeldung Anwalt

Markenanmeldung international

Für eine internationale Erfolgskarriere reicht ein nationaler Markenschutz jedoch nicht aus. Denn die Konkurrenz sitzt auch in anderen Ländern. Deshalb gibt es die Möglichkeit,  sowohl in der EU als auch weltweit die Marke anzumelden.

Unionsmarke als Marke anmelden

Die Markenanmeldung im Rahmen der europäischen Markenregistrierung gewährleistet den Schutz Ihrer Marke in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Diese Registrierung, auch Unionsmarke oder Gemeinschaftsmarke genannt, wird vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) mit Sitz in Alicante, Spanien, verwaltet. Sofern keine absoluten Schutzhindernisse vorliegen, wird Ihre Marke in das zentrale Markenregister eingetragen, das als zentrale Anlaufstelle für Markenrecherchen in der gesamten EU dient. Wir beraten Sie wenn Sie auch im internationalen Kontext eine Marke anmelden wollen.

Die Schutzdauer einer Unionsmarke beträgt wie bei nationalen Marken ebenfalls 10 Jahre. Bei der Anmeldung einer Unionsmarke ist jedoch äußerste Sorgfalt geboten, denn es gilt das „Alles-oder-Nichts-Prinzip“: Ein Widerspruch eines EU-Mitgliedstaates wirkt für die gesamte EU und führt zur Unwirksamkeit der Markenanmeldung. Eine gründliche Markenrecherche ist daher unerlässlich und sollte am besten von einem qualifizierten Anwalt durchgeführt werden.

In bestimmten Fällen kann es vorteilhafter und kostengünstiger sein, eine internationale Markenanmeldung in Betracht zu ziehen. Wir beraten Sie zu den einzelnen Strategien, bevor wir Ihre Marke anmelden.

Markenanmeldung als IR Marke

Es besteht die Möglichkeit der internationalen Registrierung einer Marke, die als IR-Marke bezeichnet wird. Wenn Sie international eine Marke anmelden wollen, wird zunächst eine Basismarke benötigt, die eine einfache nationale Marke ist. Anmelder der internationalen Marke ist das jeweilige nationale Markenamt, z.B. das DPMA in Deutschland. Es ist ein spezielles Formblatt und ein Begleitschreiben auszufüllen, in dem die Länder auszuwählen sind, für die Markenschutz begehrt wird.

Nach Einreichung der Markenanmeldung erfolgt eine Prüfung durch das DPMA, das die fehlerfreie Anmeldung an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) weiterleitet. Bei positivem Ergebnis wird die Markenanmeldung in das internationale Register eingetragen und im IR-Markenblatt veröffentlicht. Danach haben die Länder 18 Monate Zeit, eventuelle Einwände gegen die Markenanmeldung zu erheben.

Markenschutz und -durchsetzung nach Markenanmeldung

Jetzt haben Sie Ihre Marke anmelden lassen. Der Markenschutz und seine Durchsetzung sind vor allem bei Markenrechtsverletzungen von Bedeutung. Im Falle einer Verletzung Ihrer Markenrechte stehen nur Ihnen als Markeninhaber verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, um gegen die Verletzung vorzugehen. Nachfolgend sind die wichtigsten Ansprüche aufgeführt, die Ihnen zustehen:

1. Unterlassungsanspruch nach Markenameldung

Der Unterlassungsanspruch entsteht bereits bei einer drohenden Verletzung und setzt nicht zwingend voraus, dass es bereits zu einer Verletzung gekommen ist. Ist es jedoch zu einer Verletzung gekommen, besteht auch ein Unterlassungsanspruch wegen Wiederholungsgefahr. Eine häufig angewandte Maßnahme ist die strafbewehrte Unterlassungserklärung nach Abmahnung, in der sich der Verletzer verpflichtet, eine Vertragsstrafe zu zahlen, wenn er die Marke erneut verletzt.

2. Abmahnung und Kostenerstattungsanspruch

Die Abmahnung ist in der Regel das effektivste Mittel, um gegen Markenrechtsverletzungen vorzugehen, da sie ein gerichtliches Verfahren vermeiden kann. Mit der Abmahnung wird neben der Unterlassungserklärung auch ein Anspruch auf Erstattung der entstandenen Kosten geltend gemacht.

3. Schadensersatzanspruch

Im Falle einer nachgewiesenen Rechtsverletzung steht dem Verletzten ein Schadensersatzanspruch zu, sofern ein Verschulden vorliegt. Dies bedeutet, dass der Verletzer fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben muss. Haben Sie eine Marke anmelden lassen, verteidigen wir Ihre Markenanmeldung.

4. Vernichtungsanspruch und Auskunftsanspruch

Der Verletzte kann die Vernichtung der markenverletzenden Gegenstände verlangen. Zur Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs steht dem Verletzten auch ein Auskunftsanspruch zu, bei dem der Verletzer Einzelheiten wie Herkunft und Vertriebsweg der beanstandeten Waren offenlegen muss. Der Auskunftsanspruch kann sich auch auf Aspekte wie die Menge oder den Preis der Waren beziehen.

Durch den gezielten Einsatz dieser rechtlichen Instrumente können Sie effektiv gegen Markenrechtsverletzungen vorgehen und Ihre Markenrechte schützen und durchsetzen. Wir verteidigen Ihre Markenanmeldung, wenn Sie eine Marke anmelden lassen.

Marke anmelden: Kosten und Zeitrahmen der Markenanmeldung

Die Kosten und die Dauer einer Markenanmeldung hängen immer von verschiedenen Faktoren ab. Je nachdem, in welchem Land oder in welchen Ländern und mit wie vielen Klassen Sie Ihre Marke anmelden möchten, müssen Sie mit unterschiedlichen Kosten und Zeiträumen rechnen.

In Deutschland können Sie grob mit einer Dauer von 8 Monaten von der Anmeldung bis zum vollen Schutz rechnen.

Fallstudien und Erfolgsgeschichten zur Markenanmeldung

Um Ihnen zu zeigen, dass die Markenanmeldung nicht nur in der Theorie gut klingt, sondern auch in der Praxis Alltag ist und vielen Unternehmen hilft, haben wir hier ein paar Urteile aus der Rechtsprechung zusammengefasst. Diese Entscheidungen zeigen sehr schön, dass eine Markenanmeldung auch für bekannte Marken unverzichtbar ist.

BGH, Urteil vom 02.04.2015 – I ZR 59/13

Puma konnte sich gegen eine neue Marke durchsetzen, die der Marke Puma zu ähnlich war. Puma ist ein Sportbekleidungshersteller und Inhaber einer deutschen Wort-/Bildmarke, die aus dem Schriftzug „PUMA“ und einem springenden Puma besteht. Die neue Marke war eine deutsche Wort-/Bildmarke, die aus dem Schriftzug „PUDEL“ und einem springenden Pudel bestand. Diese Marke war für Bekleidungsstücke eingetragen. Puma beantragte die Löschung der Marke. Der BGH stellte eine Ähnlichkeit der Zeichen fest und erkannte, dass die neue Marke die Bekanntheit der Sportmarke ausnutzen bzw. von ihr profitieren wolle. Daher wurde eine gedankliche Verbindung zwischen den beiden Marken festgestellt.

EuGH, Urteil vom 22.12.2022, Az. C-148/21;C-184/21

Der Luxusschuhdesigner Christian Louboutin hat sich in einem Rechtsstreit gegen Amazon durchgesetzt. Auf Amazon wurden Schuhe mit roten Sohlen beworben. Der Luxusschuhdesigner sah darin eine Markenrechtsverletzung. Der Schuh mit der roten Sohle ist in der EU markenrechtlich geschützt. Daher entschied der EuGH, dass Amazon auch für die Werbung Dritter haftet, die Schuhe mit roter Sohle zeigen. Ob im konkreten Fall eine Markenrechtsverletzung vorliegt, müssen die nationalen Gerichte entscheiden.

LG Düsseldorf, Urteil vom 12.08.2022, Az. 38 O 91/21

Der Lego-Figuren-Hersteller Lego hat vor dem Landgericht Düsseldorf gegen einen deutschen Spielfiguren-Händler gewonnen, der Spielfiguren aus China verkauft, die den Lego-Figuren ähneln. Diese Spielfiguren sind günstiger, vielfältiger, aber dennoch mit den Produkten von Lego vereinbar. Die Spielzeugfiguren von Lego sind seit dem Jahr 2000 europaweit als 3D-Marke geschützt. Das Landgericht Düsseldorf sah in dem Verkauf eine Markenrechtsverletzung der dänischen Marke Lego. Denn es bestehe eine zu große Verwechslungsgefahr. Lego hat also unter anderem einen Unterlassungsanspruch gegen den Händler.

Marke anmelden: Tipps und Empfehlungen

Wenn Sie eine Marke anmelden, können Fehler und Probleme auftreten. Die Markenanmeldung ist ein sehr schwieriger und komplizierter Prozess, der sorgfältig durchgeführt werden muss, da der Erfolg Ihres Unternehmens davon abhängen kann. Deshalb sollten Sie  rechtlich so korrekt wie möglich eine Marke anmelden, um Fehler zu vermeiden. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Markenanwalt zu wenden, wenn Sie Ihre Marke anmelden möchten. Dieser kann Ihnen aufgrund seiner langjährigen Erfahrung auf alle Fragen zur Markenanmeldung eine Antwort geben.

Darüber hinaus ist es ratsam, sich rechtzeitig für eine Markenanmeldung zu entscheiden, d. h., eine Marke anmelden, bevor das Produkt auf den Markt gebracht wird. Die Markenrecherche vor der Markenanmeldung sollte so genau wie möglich durchgeführt werden, um Zeit, Stress und Kosten zu sparen. Außerdem ist es ratsam, einen Markennamen zu wählen, den man sich gut merken kann. Als Start-Up sollten Sie zunächst eine Basismarke anmelden. Damit Ihre Markenanmeldung so schnell und einfach wie möglich verläuft, sollten Sie die Anmeldegebühren rechtzeitig bezahlen. Wenn Sie eine Markenrechtsverletzung feststellen, sollten Sie so schnell wie möglich handeln. Eine Markenüberwachung ist dafür sehr gut geeignet. Eine Unionsmarke zahlt sich bereits aus, wenn Sie in mindestens einem weiteren EU-Land tätig sind. Wir beraten Sie beim gesamten Prozess der Markenanmeldung. Melden Sie sich, wenn Sie eine Marke anmelden wollen:

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    Häufig gestellte Fragen zum Thema Marke anmelden / Markenanmeldung