Marke anmelden – So gelingt Ihre Markenanmeldung!
Marke anmelden – das Wichtigste in Kürze:
- Markenrecherche vor Anmeldung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Marke nicht bereits von jemand anderem verwendet wird, um teure rechtliche Konflikte zu vermeiden.
- Markenarten wählen: Entscheiden Sie, ob Sie eine Wortmarke, Bildmarke oder kombinierte Marke anmelden möchten – jede Markenart hat ihre eigenen Vorteile. Es kann auch sinnvoll sein, mehrere Markenarten anzumelden.
- Anmeldeprozess beim DPMA: Die Anmeldung erfolgt online über das DPMA-Formular. Achten Sie auf die richtigen Angaben und bezahlen Sie die entsprechenden Gebühren, um Ihre Marke zu registrieren.
- Kosten und Dauer: Die Anmeldung kostet je nach Markenart und Schutzklasse unterschiedlich, und die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen 6 und 12 Monaten.
- Markenschutz nach der Anmeldung: Nach der erfolgreichen Anmeldung ist Ihre Marke rechtlich geschützt. Überwachen Sie sie regelmäßig auf mögliche Verletzungen.
- Internationale Anmeldung: Wenn Sie international tätig sind, können Sie Ihre Marke auch weltweit über Plattformen wie das Madrid-Abkommen registrieren.
- Fehler vermeiden: Vermeiden Sie Fehler bei der Markenanmeldung durch vorausschauende Wahl der Nizzaklassen. Lassen Sie sich von Markenspezialisten beraten, wenn Sie erfolgreich eine Marke registrieren wollen.
Inhaltsverzeichnis
- Warum benötige ich eine Markenanmeldung?
- Was ist eine Marke?
- Darum sollten Sie eine Marke anmelden
- Der Prozess der Markenanmeldung
- Markenanmeldung international
- Markenschutz und -durchsetzung nach Markenanmeldung
- Kosten und Zeitrahmen der Markenanmeldung
- Tipps und Empfehlungen
Marke anmelden: Warum benötige ich eine Markenanmeldung?
Es genügt nicht, eine Marke zu kreieren. Ohne rechtlichen Markenschutz durch eine Markenanmeldung kann sie leicht von anderen Unternehmen kopiert oder missbraucht werden, was zu Verwirrung bei den Verbrauchern führen und den Ruf des Unternehmens schädigen kann. Hier kommt die Markenanmeldung ins Spiel. Dabei handelt es sich um ein rechtliches Verfahren, das es einem Unternehmen ermöglicht, seine Marke offiziell eintragen zu lassen und damit die ausschließlichen Rechte für die Nutzung zu erwerben. Das ist ein wesentlicher Grund dafür, dass Sie Ihre Marke anmelden sollen.
In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit dem Prozess der Markenanmeldung befassen, von den ersten Schritten bis hin zur erfolgreichen Eintragung einer Marke. Wir werden die verschiedenen Aspekte der Anmeldung einer Marke untersuchen, einschließlich des Anmeldeverfahrens, der Kosten und der rechtlichen Bedeutung. Darüber hinaus werden wir die Vorteile einer Markenanmeldung für Unternehmen aller Größen und Branchen beleuchten und praktische Tipps für einen erfolgreichen Anmeldeprozess geben. Alles, was Sie wissen müssen, wenn Sie eine Marke anmelden wollen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Die Vorteile der Markenanmeldung
Es gibt zahlreiche Gründe, warum die Anmeldung einer Marke für Unternehmen von großer Bedeutung ist:
- Schutz vor Markenrechtsverletzungen: Durch die Markenanmeldung erhalten Sie das ausschließliche Recht, Ihre Marke zu verwenden und können rechtlich gegen Unternehmen vorgehen, die versuchen, Ihre Marke zu kopieren oder zu verwässern.
- Steigerung der Glaubwürdigkeit: Eine eingetragene Marke vermittelt Ihren Kunden, dass Ihr Unternehmen sich seiner Identität bewusst ist und diese aktiv schützt. Dies stärkt das Vertrauen der Verbraucher und kann sie dazu ermutigen, Ihre Produkte oder Dienstleistungen zu wählen.
- Stärkung der Markenpositionierung: Eine eingetragene Marke hilft dabei, Ihre Identität als einzigartig und unverwechselbar zu positionieren, was Ihnen einen Wettbewerbsvorteil verschafft.
- Verhinderung von Nachahmungen: Gerade in einem Markt, der von vielen Ideen und Konzepten überflutet ist, hilft die Markenanmeldung, Nachahmungen und Missbrauch zu verhindern.
- Erweiterung durch Lizenzierung oder Franchising: Eine Marke, die offiziell eingetragen ist, eröffnet die Möglichkeit der Lizenzierung oder Franchising und ermöglicht es Ihnen, Ihre Marke weiter zu kommerzialisieren.

Marke anmelden: Was ist eine Marke?
Der Markenschutz ist ein wichtiges gewerbliches Schutzrecht, vergleichbar mit Patenten oder Gebrauchsmustern. Eine Marke dient gem. § 3 MarkenG als Kennzeichen zur Unterscheidung der Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen seiner Konkurrenten. Eine Marke steht für die Identität eines Unternehmens und für das Versprechen, das es seinen Kunden gibt. Eine Marke steht für Qualität, Vertrauen und Innovation. Die Marke kann für den Kunden der entscheidende Faktor sein, sich für ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung zu entscheiden.
Marken können viele Formen haben: eine Wortmarke, ein Bild, eine Kombination aus beidem oder sogar ein Klang.
Weitere weniger bekannte Markenarten sind Positionsmarken (z.B. die Adidas-Streifen), Kennfadenmarken, Mustermarken, Bewegungsmarken, Multimediamarken und Hologrammmarken.
Durch die Auswahl der geeigneten Markenart und der entsprechenden Markenanmeldung können Unternehmen ihre Identität und ihr Image präzise vermitteln und gleichzeitig ihre Produkte oder Dienstleistungen von denen anderer Anbieter unterscheiden. Markenschutz erhalten Unternehmen aber erst dann, wenn sie ihre Marke anmelden.
Wir wurden in Fragen des internationalen Markenrechts von Herrn RA Leisenberg ausgezeichnet beraten. Herr RA Leisenberg sieht nicht nur den nächsten Schritt, sondern entwickelt - wo nötig - dank seines großen Fachwissens auch eine jeweils passende Strategie, die er zudem hervorragend vermitteln kann. Vielen Dank und auf weitere gute Zusammenarbeit!
M SIch hatte ein Gespräch mit Hr. Leisenberg bzgl einer (internationalen) Markenstrategie. In kurz: Viele nützliche Infos innerhalb 1h Beratung, schnelle Auffassungsgabe, sehr sympathischer Kontakt. Hat mir sehr geholfen und ich weiß, wo ich zukünftig bei dieser Art der Angelegenheiten einen guten Anwalt finde. Vielen Dank nochmals auf diesem Wege!
B PWir hatten ein Problem bzgl. Markenrecht. Im benachbarten Ort wurde eine Firma mit demselben Namen geöffnet. Das Anliegen wurde zu unser vollsten Zufriedenheit von Herrn Leisenberg geklärt. Zudem war die Kommunikation mit ihm sehr angenehm.
F RWir sind rundum überaus zufrieden mit der Kanzlei, die wir ausdrücklich weiterempfehlen können! Jegliche Fragen und Wünsche wurden sehr schnell beantwortet und umgesetzt, wodurch wir bestmögliche Ergebnisse erzielen konnten.
M MSollte ich eine Wortmarke, Bildmarke oder Wort-Bild-Marke anmelden?
Eine Wortmarke besteht ausschließlich aus Wörtern, Buchstaben und/oder Zahlen. Sie bietet Schutz für den Text unabhängig von der grafischen Darstellung. Der Vorteil liegt in der hohen Flexibilität: Unterschiedliche Schriftarten, -größen oder Layouts ändern nichts am Bestand des Markenschutzes. Eine Anmeldung empfiehlt sich dann, wenn es in erster Linie darum geht, den Namen oder einen Slogan abzusichern, der in unterschiedlichen Darstellungen verwendet werden soll.
Eine Bildmarke besteht wiederum aus einem grafischen Element oder einem Logo, das keine Wörter oder Buchstaben enthält. Der Vorteil einer Bildmarke liegt in ihrer visuellen Unterscheidungskraft, die besonders in Märkten mit optischer Orientierung von Vorteil sein kann. Die Anmeldung ist sinnvoll, wenn der visuelle Aspekt im Vordergrund stehen soll.
Eine Wort-Bild-Marke kombiniert textliche und grafische Elemente. Sie bietet Schutz für die Kombination aus Wort und Bild, was eine umfassendere Markenidentität ermöglicht. Risiken ergeben sich insbesondere, wenn der Wortbestandteil nicht eigenständig schutzfähig ist, oder wenn grafische Elemente nach einer Neugestaltung nicht mehr in der eingetragenen Form verwendet werden.
Für Unternehmen, die ihre Kennzeichnung möglichst effizient absichern wollen, kann die Anmeldung einer Wort-Bild-Marke empfehlenswert sein, da sie sowohl den Text als auch die grafischen Aspekte abdeckt. Ist der Wortbestandteil einer Marke eigenständig schutzfähig, empfiehlt es sich, zusätzlich eine reine Wortmarke anzumelden. Diese bietet rechtlich einen stärkeren Schutz als eine kombinierte Wort-/Bildmarke, da sie das Wort unabhängig von seiner grafischen Gestaltung in nahezu allen möglichen Darstellungsformen absichert. Die Wahl zwischen Wortmarke und Wort-/Bildmarke sollte jedoch stets an der tatsächlich beabsichtigten Nutzung im Markt und der langfristigen Markenstrategie ausgerichtet werden.
Wortmarke anmelden: was ist eine Wortmarke?
Sie möchten eine Wortmerke anmelden? Eine Wortmarke ist ein Zeichen, das aus Wörtern, Buchstaben und/oder Zahlen besteht und dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Sie kann aus einem oder mehreren Wörtern bestehen, einschließlich Personennamen, und ist schutzfähig, wenn sie geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Geschützt sind unterschiedliche Schreibweisen (groß, klein, versal, fett, kursiv), verschiedene Schriftgrößen, alle gängigen Schriftarten (z. B. Times New Roman, Arial), die Aussprache sowie der Sinngehalt. Sie sichert die alleinigen Nutzungs- und Verwertungsrechte des Namens oder Slogans. Nur so können Sie effektiv verhindern, dass Wettbewerber Ihre Bezeichnung verwenden. Durch die Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim EUIPO wird der Name rechtlich exklusiv geschützt und bildet die Grundlage für Abwehransprüche auf Unterlassung und Schadensersatz.
Allerdings prüft das Amt bei der Anmeldung nicht, ob ältere Markenrechte verletzt werden. Deshalb ist eine umfassende Markenrecherche unverzichtbar. Nur so lassen sich Kollisionen mit bestehenden Marken vermeiden. Bei der Anmeldung einer Wortmarke prüft das Markenamt allerdings, ob sogenannte Schutzhindernisse vorliegen. Dazu gehört z.B., dass der Markenname nicht unterscheidungskräftig genug ist oder nur beschreibend wirkt. Ist das Fall wird die Anmeldung abgelehnt.
Auch nach erfolgreicher Registrierung ist eine laufende Markenüberwachung wichtig, um frühzeitig gegen gegnerische identische oder ähnliche Anmeldungen vorzugehen. Andernfalls droht eine Verwässerung der Marke und damit ein Verlust an Schutz und Wert. Gerne unterstützen wir Sie, wenn Sie eine Wortmarke anmelden möchten.

Bildmarke anmelden: Was ist eine Bildmarke?
Sie möchten eine Bildmarke anmelden? Eine Bildmarke ist ein Zeichen, das ausschließlich aus grafischen Elementen besteht, wie etwa einem Logo, Symbol oder einer Illustration, und keine textlichen Bestandteile wie Wörter oder Buchstaben enthält. Sie dient dazu, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens klar von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden und einen Wiedererkennungswert bei Verbrauchern zu schaffen.
Eine Marke genießt keinen pauschalen Schutz, sondern bezieht sich stets auf bestimmte Waren und Dienstleistungen, die in Klassen unterteilt sind. Daher ist es zunächst erforderlich, die Waren- und Dienstleistungsklassen auszuwählen, für die markenrechtlicher Schutz beansprucht werden soll. Das Einteilungssystem, die sog. Nizza-Klassifikation, umfasst insgesamt 45 Klassen: 34 Warenklassen, etwa „Software“, „Musikinstrumente“ oder „Bekleidung“, sowie 11 Dienstleistungsklassen, wie „Telekommunikation“ oder „Materialbearbeitung“.
Die Festlegung auf die relevanten Nizza-Klassen ist von entscheidender Bedeutung, da eine nachträgliche Erweiterung nicht möglich ist. Eine vorsorgliche Anmeldung in zahlreichen Klassen ist nicht sinnvoll, da die Marke in jeder gewählten Klasse tatsächlich genutzt werden muss, um rechtlichen Schutz zu genießen. Gerne unterstützen wir Sie, wenn Sie eine Bildmarke anmelden möchten.

Wort-/Bildmarke anmelden: Was ist eine Wort-/Bildmarke?
Sie möchten eine Wort-/Bildmarke anmelden? Die Wort-/Bildmarke besteht sowohl aus textlichen als auch aus grafischen Elementen. Sie kombiniert Wörter, Buchstaben oder Zahlen mit einem grafischen Design. Beispiele hierfür sind der Schriftzug von Coca-Cola oder die Kombination aus Namen und Symbol bei der Deutschen Post.
Bei einer Wort-/Bildmarke können grundsätzlich alle prägenden Elemente einzeln Schutz beanspruchen, insbesondere der Wortbestandteil, sofern er für sich genommen schutzfähig ist. Viele Anmelder erhoffen, dass schwache oder nicht eintragungsfähige Wortzeichen über die Kombination mit einem Bildbestandteil doch eintragungsfähig zu machen. Das funktioniert allerdings nicht. Ist der reine Wortlaut nicht schutzfähig, schützt die kombinierte Marke ihn auch nicht allein, sodass die zusätzliche Anmeldung einer Wortmarke wicht werden kann.
Wenn Ihr Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen auch außerhalb von Deutschland anbietet, sollten Sie frühzeitig über den geografischen Schutz Ihrer Marke nachdenken. Neben der nationalen Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) können Sie eine Unionsmarke beim EUIPO anmelden, die in allen Mitgliedsstaaten der europäischen Union Schutz bietet. Für internationale Märkte ist eine internationale Markenanmeldung über die WIPO möglich, die den Schutz in mehreren Ländern gleichzeitig ermöglicht.
Nach einer Eintragung besteht ein Markenschutz für zehn Jahre, der gegen eine Verlängerungsgebühr beliebig oft verlängert werden kann. Gerne unterstützen wir Sie, wenn Sie eine Wort-/Bildmarke anmelden möchten.

Markenanmeldung – darum sollten Sie eine Marke anmelden
Die Gründe, warum Unternehmen eine Marke anmelden sollten, sind vielfältig und von großer Bedeutung.
Wortmarke anmelden zum Schutz vor Markenrechtsverletzungen
Einer der wichtigsten Gründe der Markenanmeldung ist der Schutz vor Markenrechtsverletzungen. Wenn Unternehmen ihre Marke anmelden, sichern sie sich durch die Markenanmeldung das ausschließliche Recht, ihre Marke zu schützen und zu nutzen, und können rechtliche Schritte gegen Personen oder Organisationen einleiten, die versuchen, ihre Marke zu kopieren oder zu verwässern.
Marken anmelden für mehr Glaubwürdigkeit und Professionalität
Darüber hinaus verleiht eine eingetragene Marke einem Unternehmen ein gewisses Maß an Glaubwürdigkeit und Professionalität. Es signalisiert den Kunden, dass sich das Unternehmen seiner Identität bewusst und bereit ist, diese zu schützen. Dies kann dazu beitragen, das Vertrauen der Verbraucher zu stärken und sie zu ermutigen, sich für die Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens zu entscheiden. Auch das ist ein wichtiger Grund, warum Unternehmen ihre Marke anmelden sollten.
Marke anmelden zur Positionierung der Marke
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Markenanmeldung ist ihr Beitrag zur Stärkung der Markenidentität und -positionierung. Durch die Markenanmeldung kann ein Unternehmen sicherstellen, dass seine Identität einzigartig und unverwechselbar ist, wodurch es sich von seinen Mitbewerbern abhebt und einen Wettbewerbsvorteil erlangt.
Wortmarke anmelden als Schutz vor Nachahmung
Lassen Sie Ihre Marke anmelden, um Nachahmungen zu vermeiden. Gerade in einer Zeit, in der es ein riesiges Angebot an Waren, Dienstleistungen, Namen und Ideen gibt, ist es wichtig, auf Markenschutz zu setzen und somit Missbrauch zu verhindern. Wenn Sie eine einzigartige Idee haben, ist es ratsam, diese umgehend durch die Markenanmeldung zu schützen, indem Sie Ihre Marke anmelden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass jemand anderes Ihre Marke unbefugt übernimmt.
Marke anmelden für Lizenzierungen oder Franchising
Darüber hinaus werden Unternehmen, die ihre Marke anmelden lassen, zu Markeninhabern mit umfassenden Markenrechten. Die Markenanmeldung ermöglicht es ihnen, ihre Marke durch Lizenzierung oder sogar Franchising zu vermarkten.
Die Markenanmeldung bietet also zahlreiche Vorteile. Sie erleichtert nicht nur Ihre Geschäftstätigkeit, sondern kann auch entscheidend zum Erfolg Ihres Unternehmens beitragen, weswegen Sie unbedingt Ihre Marke anmelden sollten.

Der Prozess der Markenanmeldung
Die Markenanmeldung besteht aus mehreren wichtigen Schritten:
- Wählen Sie den richtigen Markennamen: Der erste Schritt besteht darin, einen einzigartigen Markennamen zu wählen, der die Identität Ihres Unternehmens klar widerspiegelt und sich von anderen abhebt.
- Bestimmen Sie die Markenart und den Schutzbereich: Wählen Sie die Art der Marke (z. B. Wortmarke, Bildmarke, kombinierte Marke) und die entsprechenden Klassen, in denen Sie Ihre Marke schützen möchten. Denken Sie daran, dass eine breite Auswahl an Klassen Kosten verursachen kann und ungenutzte Klassen innerhalb von fünf Jahren gelöscht werden können.
- Führen Sie eine Markenrecherche durch: Vor der Anmeldung sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Marke nicht bereits von anderen Unternehmen verwendet wird. Eine gründliche Recherche hilft, teure Fehler zu vermeiden und stellt sicher, dass Ihre Marke einzigartig ist.
- Melden Sie die Marke an: Die Markenanmeldung erfolgt beim zuständigen Markenamt, z. B. beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Dies kann online oder per Post erfolgen. Bei der Anmeldung müssen Sie Angaben zu Ihrer Marke und den entsprechenden Klassen machen und die Anmeldegebühr bezahlen.
- Markenprüfung und Veröffentlichung: Nach der Anmeldung prüft das Markenamt, ob Ihre Marke schutzfähig ist. Bei erfolgreicher Prüfung wird die Marke im Markenblatt veröffentlicht, und es beginnt eine Widerspruchsfrist von drei Monaten.
- Markenüberwachung: Nach der Anmeldung sollten Sie Ihre Marke überwachen, um sicherzustellen, dass keine anderen Unternehmen ähnliche Marken eintragen lassen, die Ihre Rechte verletzen könnten.

Marke anmelden – eine Schritt-für-Schritt-Anleitung
Die erfolgreiche Registrierung und Markenschutz erfordern eine Reihe von Schritten, die von einer gründlichen Recherche über das Anmeldeverfahren bis hin zur endgültigen Eintragung reichen. Es handelt sich um einen komplexen Prozess, der spezifische Kenntnisse des Markenrechts erfordert und eine sorgfältige Planung und rechtliche Beratung unerlässlich macht.
1. Kreativität vor der Markenanmeldung
Der erste Schritt zu einer erfolgreichen Markenanmeldung ist, einen geeigneten Markennamen auszuwählen. Dazu sollten Sie sich Gedanken darüber machen, welches Wort oder welche Wörter die Identität Ihres Unternehmens am besten wiedergeben, die Sie dann als Marke anmelden wollen. Der gewählte Firmenname sollte einzigartig und noch nicht verwendet worden sein. Er sollte nicht nur aussagekräftig, sondern auch leicht erkennbar und unterscheidbar sein. Eine Marke besteht in der Regel aus einem Namen, der Buchstaben, Zahlen, Logos und Slogans enthalten kann. Nehmen Sie sich für diesen Schritt Zeit, denn der gewählte Name soll im Idealfall ein Leben lang halten und Ihnen immer wieder gefallen, wenn Sie diese Marke anmelden.
2. Marke registrieren – zuvor Schutzbereich auswählen
Der nächste Schritt bei der Markenanmeldung ist die Auswahl der Art der Marke und der entsprechenden Nizza-Klassen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten für die Art der Markenanmeldung, darunter Wortmarken, Bildmarken, kombinierte Wort-/Bildmarken, dreidimensionale Marken, Klangmarken und Farbmarken. Weniger verbreitet, aber dennoch möglich sind Bewegungs-, Hologramm-, Multimedia-, Design- und Positionsmarken. Auch hier lohnt sich die Überlegung, dass Sie eine solche Marke anmelden.
Nachdem Sie sich für eine Markenart entschieden haben, ist es wichtig zu wissen, welche Waren oder Dienstleistungen Sie unter dieser Marke anbieten möchten. Bei der Markenanmeldung müssen Sie aus insgesamt 45 Waren– und Dienstleistungsklassen diejenigen auswählen, die Sie schützen lassen möchten. Ihre Auswahl sollte sich an Ihren geschäftlichen Plänen orientieren. Es ist jedoch wichtig, nicht zu viele Klassen auszuwählen, da die Nichtbenutzung einer Klasse innerhalb von 5 Jahren zur Löschung Ihrer Marke in dieser Klasse führen kann. Wir beraten Sie, wie Sie die richtige Marke anmelden können.
3. Markenrecherche vor Markenanmeldung
Bevor Sie eine Marke anmelden ist es wichtig, eine umfassende Markenrecherche durchzuführen. Diese Recherche sollte gründlich sein, um sicherzustellen, dass die gewählte Marke einzigartig ist und keine bestehenden Markenanmeldung verletzt. Eine unzureichende Markenrecherche kann zu erheblichen Kosten führen, da Ihre Markenanmeldung nicht nur vergeblich sein kann, sondern Sie unter Umständen von vorne beginnen und eine neue Marke anmelden müssen.
Die Markenrecherche kann mit einfachen Suchmaschinen wie Google durchgeführt werden, für eine gründliche Prüfung müssen jedoch auch die Register der Markenämter (z. B. des DPMA in Deutschland) durchsucht werden. Bei der Markenrecherche ist es wichtig zu prüfen, ob Ihre Marke einer älteren Markenanmeldung ähnlich oder sogar identisch ist, insbesondere in den eingetragenen Klassen. Um zusätzliche Sicherheit bei der Markenanmeldung zu gewährleisten, ist es ratsam, sich an einen auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, bevor Sie eine Marke anmelden. Unsere Anwälte haben Zugang zu speziellen Datenbanken, die eine noch gründlichere und umfassendere Markenrecherche vor der Markenanmeldung ermöglichen.
| Recherche für | Datenbank |
| Deutsche Marke | DPMAregister |
| Unionsmarke | eSearch plus |
| International registrierte Marke | Madrid Monitor |
| Marken teilnehmender Markenämter | TMview |
| Marken aus internationalen Quellen | Global Brand Database |
4. Marke anmelden mit Markenanwalt
Ein auf Markenrecht spezialisierter Anwalt kann Ihnen nicht nur bei der Durchführung einer gründlichen Markenrecherche in spezialisierten Datenbanken helfen, sondern ist auch während des gesamten Markenanmeldung von großer Hilfe und Bedeutung. Zunächst kann er Ihnen aufgrund seines Fachwissens und seiner Erfahrung eine genauere Einschätzung geben, ab wann eine Marke einer anderen zu ähnlich ist. Darüber hinaus kann er Ihnen wertvolle Tipps und Ratschläge geben, die auf seiner langjährigen Praxis im Bereich des Markenrechts beruhen. Ohne Anwalt sollten Sie daher besser keine Marke anmelden.
Ein Markenanwalt kann Sie auch in einem Rechtsstreit vertreten und Sie während des gesamten Verfahrens beraten. Er kann Sie über die verschiedenen Verfahren informieren und Ihre Fragen beantworten, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten, um Ihre Markenrechte wirksam zu schützen. Sie wollen eine Marke anmelden? Wir unterstützen Sie beim gesamten Prozess der Markenanmeldung.
Anwälte, die auf Zack sind! Herr Leisenberg und Herr Loschelder haben mich motiviert und angriffslustig vertreten, so wie man sich das von Anwälten wünscht. Vielen Dank dafür!
CDie Mitarbeiter der Kanzlei haben mein Anliegen sofort und kompetent bearbeitet, was innerhalb kürzester Zeit zum Erfolg geführt hat. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei bestens empfehlen.
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M E5. Marke anmelden beim DPMA
Die Markenanmeldung erfolgt durch Anmeldung beim zuständigen Markenamt. In Deutschland ist dies das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Die Markenanmeldung kann postalisch oder online erfolgen. Bei der postalischen Markenanmeldung erhalten Sie ein Formular, das Sie vollständig ausfüllen und mit allen erforderlichen Unterlagen zurücksenden müssen. Am einfachsten und schnellsten ist jedoch die Online-Anmeldung über das entsprechende Formular auf der Website des DPMA.
Wenn Sie eine beim DPMA eine Marke anmelden wollen, sind verschiedene Angaben erforderlich, unter anderem Angaben zur Person des Anmelders, die Waren- und Dienstleistungsklassen, für die Sie die Marke anmelden wollen, sowie eine detaillierte Beschreibung der Marke unter Berücksichtigung der vorgegebenen Form- und Formatvorgaben. Je nach Art der Marke, z. B. einer Farbmarke oder einer Hörmarke, können weitere spezifische Anforderungen gelten.

6. Bezahlung der Anmeldegebühren vor Markenanmeldung
Um Ihre Markenanmeldung beim DPMA einzuleiten und Ihre Marke prüfen zu lassen, ist die Zahlung der Anmeldegebühr erforderlich. Die Höhe dieser Gebühr kann je nach Markenstelle variieren. Das ist die Voraussetzung, wenn Sie die Marke anmelden wollen.
7. Marke registrieren – Prüfung des Markenamtes
Nachdem Sie Ihre Marke beim DPMA angemeldet haben, prüft das Amt die Markenanmeldung auf das Vorliegen absoluter Schutzhindernisse gemäß § 8 MarkenG. Zu diesen Schutzhindernissen gehören unter anderem fehlende Eindeutigkeit oder Bestimmbarkeit, fehlende Unterscheidungskraft, Freihaltebedürfnis der Allgemeinheit, Verstoß gegen die guten Sitten sowie die Verwendung hoheitlicher Zeichen. Wenn diese Schutzhindernisse vorliegen, ist ein Marke anmelden nicht möglich.
Die Prüfung auf relative Schutzhindernisse erfolgt dagegen nicht durch das DPMA. Relative Schutzhindernisse liegen vor, wenn die neue Marke einer älteren Marke zu ähnlich oder sogar identisch ist.
8. Veröffentlichung der Markenanmeldung
Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Eintragung Ihrer Marke in das amtliche Markenregister und die anschließende Veröffentlichung im entsprechenden Markenblatt.
9. Abwarten der Widerspruchsfrist nach Markenanmeldung
Nach der Veröffentlichung der Marke im Markenblatt haben potenzielle Mitbewerber oder Inhaber älterer Marken die Möglichkeit, Einwände gegen die Markenanmeldung zu erheben und Widerspruch einzulegen. Ein solcher Widerspruch wird erhoben, wenn ein relatives Schutzhindernis vorliegt, das heißt, wenn die neue Marke der älteren Marke zu ähnlich oder sogar identisch ist oder wenn die Verwechslungsgefahr mit der älteren Marke zu groß ist. In diesem Fall kann der Inhaber der älteren Marke oder ein Konkurrent innerhalb von 3 Monaten Widerspruch einlegen. Daher empfiehlt sich eine gründliche Recherche, bevor Sie eine Marke anmelden.
Ist der Widerspruch erfolgreich, führt dies zur Löschung der neuen Marke und die Markenanmeldung wird für nichtig erklärt. Die mit der Anmeldung verbundenen Kosten werden dem Inhaber der gelöschten Marke nicht erstattet. Es ist daher äußerst wichtig, vor der Markenanmeldung eine gründliche Recherche durchzuführen, um sicherzustellen, dass die geplante Marke nicht bereits von anderen verwendet wird. Nur so können Kosten, Zeit und kreative Ressourcen vermieden werden, die sonst umsonst aufgewendet worden wären. Wir helfen Ihnen, wenn Sie eine Marke anmelden wollen.
10. Marke anmelden und Markenüberwachung
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist Ihre Marke für einen Zeitraum von 10 Jahren nach der Markenanmeldung geschützt. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass die Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) nicht automatisch bedeutet, dass Ihr Markenschutz gesichert ist. Ähnlich wie bei Ihrer eigenen Markenanmeldung prüft das DPMA neue Markenanmeldungen nicht automatisch auf mögliche Kollisionen mit Ihrer Marke. Wenn Sie eine Marke anmelden möchten, erläutern wir Ihnen gerne die Einzelheiten.
Es ist daher sehr wichtig, dass Sie Ihre Markenanmeldung ständig überwachen, um sicherzustellen, dass keine neuen Marken angemeldet werden, die Ihrer Marke ähnlich sind oder sie sogar kopieren. Dies erfordert eine regelmäßige Überprüfung der Veröffentlichungen neuer Marken, um gegebenenfalls rechtzeitig Widerspruch einlegen zu können und mögliche Verletzungen Ihrer Markenrechte kostengünstig zu verhindern. Wenn Sie eine Marke anmelden möchten, überwachen wir Ihre Marke auch nach der Markenanmeldung.
Für eine effektive Markenüberwachung ist es ratsam, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden. Ein solcher Experte verfügt über die notwendigen Ressourcen und das Fachwissen, um die Überwachung effizient und zeitnah durchzuführen. Darüber hinaus kann er beurteilen, wann es angebracht ist, Widerspruch einzulegen, und Ihnen helfen, die Risiken potenzieller Markenkonflikte besser zu verstehen. Unsere Anwälte sind Ihnen behilflich, wenn Sie Ihre Marke anmelden, überwachen oder verteidigen möchten.
Dank dieser proaktiven Maßnahmen können Sie sich beruhigt auf Ihr Geschäft konzentrieren, während wir uns um den Schutz Ihrer Markenanmeldung nach der Eintragung ins Markenregister kümmern.
11. Verlängerung des Markenschutzes
Nach Ablauf von 10 Jahren erlischt der Markenschutz. Um den Markenschutz zu verlängern, muss der Markeninhaber nicht erneut eine Marke anmelden, sondern lediglich eine weitere Gebühr entrichten. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Klassen, für die die Marke ursprünglich angemeldet und geschützt wurde.

Tipps für eine erfolgreiche Markenanmeldung
- Frühzeitig handeln: Melden Sie Ihre Marke an, bevor Sie Ihr Produkt auf den Markt bringen.
- Prüfen Sie die Markenkollisionen gründlich: Eine umfassende Markenrecherche ist entscheidend.
- Beratung durch Experten: Ziehen Sie einen spezialisierten Markenanwalt zu Rate, um sicherzustellen, dass Ihre Anmeldung korrekt und effizient erfolgt.
- Markenüberwachung: Nach der Anmeldung sollten Sie Ihre Marke regelmäßig überwachen, um mögliche Verletzungen zu verhindern.
Warum soll ich eine Marke registrieren?
Wenn Sie eine Marke registrieren ist das ein entscheidender Schritt, um den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens zu sichern und seine Werte, Produkte oder Dienstleistungen eindeutig zu positionieren. Wer eine Marke registrieren lässt, schafft nicht nur rechtlichen Schutz, sondern stärkt zugleich das Vertrauen der Kundschaft in die Marke. Eine eingetragene Marke gewährt dem Inhaber das ausschließliche Recht, das geschützte Zeichen – sei es ein Name, ein Logo oder ein Slogan – für bestimmte Waren und Dienstleistungen zu nutzen. Dadurch wird verhindert, dass Mitbewerber ähnliche Kennzeichen verwenden, die zu Verwechslungen führen könnten. Dies ist besonders wichtig in stark umkämpften Märkten, in denen die Unterscheidbarkeit eines Angebots entscheidend ist.
Darüber hinaus erhöht eine registrierte Marke den Wert eines Unternehmens. Sie kann als immaterielles Wirtschaftsgut bilanziert, lizenziert oder verkauft werden. Damit wird sie zu einem strategischen Vermögenswert, der die Wettbewerbsfähigkeit stärkt und neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnet. Eine rechtzeitig registrierte Marke ermöglicht es zudem, gegen Nachahmungen oder Markenverletzungen rechtlich vorzugehen – sowohl national als auch international, wenn entsprechende Schutzrechte beantragt werden.
Auch aus marketingstrategischer Sicht bietet die Markenregistrierung klare Vorteile. Eine starke, geschützte Marke schafft Wiedererkennungswert, weckt Emotionen und fördert langfristige Kundenbindung. Wer seine Marke registrieren lässt, signalisiert Professionalität und Verlässlichkeit – zwei Faktoren, die in der heutigen digitalen und globalisierten Wirtschaft unverzichtbar sind.
Kurz gesagt: Sie wollten eine Marke registrieren, um den eigenen Markennamen und die Unternehmensidentität aktiv zu schützen und langfristig zu sichern. Es ist eine Investition in die Zukunft, die rechtliche Stabilität, wirtschaftlichen Wert und nachhaltige Markenstärke gewährleistet.

Markenanmeldung international – Soll ich Schutz nur in Deutschland, in der EU oder international beantragen?
Für eine internationale Erfolgskarriere reicht ein nationaler Markenschutz jedoch nicht aus. Denn die Konkurrenz sitzt auch in anderen Ländern. Deshalb gibt es die Möglichkeit, sowohl in der EU als auch weltweit die Marke anzumelden. Gerne wird hierfür auch der Begriff „Trademark registrieren“ verwendet. Auch hierbei unterstützen Sie unsere Anwälte für Internationales Markenrecht.
Unionsmarke als Marke anmelden
Die Markenanmeldung im Rahmen der europäischen Markenregistrierung gewährleistet den Schutz Ihrer Marke in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Diese Registrierung, auch Unionsmarke oder Gemeinschaftsmarke genannt, wird vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) mit Sitz in Alicante, Spanien, verwaltet. Sofern keine absoluten Schutzhindernisse vorliegen, wird Ihre Marke in das zentrale Markenregister eingetragen, das als zentrale Anlaufstelle für Markenrecherchen in der gesamten EU dient. Wir beraten Sie, wenn Sie auch im internationalen Kontext eine Marke anmelden bzw. eine Trademark registrieren wollen.
Der Markenschutz einer Unionsmarke beträgt wie bei nationalen Marken ebenfalls 10 Jahre. Bei der Anmeldung einer Unionsmarke ist jedoch äußerste Sorgfalt geboten, denn es gilt das „Alles-oder-Nichts-Prinzip“: Ein Widerspruch eines EU-Mitgliedstaates wirkt für die gesamte EU und führt zur Unwirksamkeit der Markenanmeldung. Eine gründliche Markenrecherche ist daher unerlässlich und sollte am besten von einem qualifizierten Anwalt durchgeführt werden.
In bestimmten Fällen kann es vorteilhafter und kostengünstiger sein, eine internationale Markenanmeldung in Betracht zu ziehen. Wir beraten Sie zu den einzelnen Strategien, bevor wir Ihre Marke anmelden.
Markenanmeldung als IR Marke
Es besteht die Möglichkeit der internationalen Registrierung einer Marke, die als IR-Marke bezeichnet wird. Wenn Sie international eine Marke anmelden wollen, wird zunächst eine Basismarke benötigt, die eine einfache nationale Marke ist. Anmelder der internationalen Marke ist das jeweilige nationale Markenamt, z.B. das DPMA in Deutschland. Es ist ein spezielles Formblatt und ein Begleitschreiben auszufüllen, in dem die Länder auszuwählen sind, für die Markenschutz begehrt wird (Trademark registrieren).
Nach Einreichung der Markenanmeldung erfolgt eine Prüfung durch das DPMA, das die fehlerfreie Anmeldung an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) weiterleitet. Bei positivem Ergebnis wird die Markenanmeldung in das internationale Register eingetragen und im IR-Markenblatt veröffentlicht. Danach haben die Länder 18 Monate Zeit, eventuelle Einwände gegen die Markenanmeldung zu erheben.
Checkliste zur Markenanmeldung
Laden Sie hier unsere „Checkliste Marke anmelden“ herunter!
-
- Schutzfähigkeit der Marke (kann ich überhaupt eine Marke anmelden lassen?)
- Verfügbarkeit der Marke (ist die Marke bereits registriert? Verstoß gegen ältere Rechte?)
- Auswahl der richtigen Markenart (Wortmarke, Bildmarke, kombinierte Marke)
- Prüfung auf Markenkollisionen
- Festlegung der Schutzklassen

Markenschutz und -durchsetzung nach Markenanmeldung
Jetzt haben Sie Ihre Marke anmelden lassen. Der Markenschutz und seine Durchsetzung sind vor allem bei Markenrechtsverletzungen von Bedeutung. Im Falle einer Verletzung Ihrer Markenrechte stehen nur Ihnen als Markeninhaber verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, um gegen die Verletzung vorzugehen. Nachfolgend sind die wichtigsten Ansprüche aufgeführt, die Ihnen zustehen:
1. Unterlassungsanspruch nach Markenameldung
Der Unterlassungsanspruch entsteht bereits bei einer drohenden Verletzung und setzt nicht zwingend voraus, dass es bereits zu einer Verletzung gekommen ist. Ist es jedoch zu einer Verletzung gekommen, besteht auch ein Unterlassungsanspruch wegen Wiederholungsgefahr. Eine häufig angewandte Maßnahme ist die strafbewehrte Unterlassungserklärung nach Abmahnung, in der sich der Verletzer verpflichtet, eine Vertragsstrafe zu zahlen, wenn er die Marke erneut verletzt.
2. Abmahnung und Kostenerstattungsanspruch nach Anmeldung einer Marke
Die Abmahnung ist in der Regel das effektivste Mittel, um gegen Markenrechtsverletzungen vorzugehen, da sie ein gerichtliches Verfahren vermeiden kann. Mit der Abmahnung wird neben der Unterlassungserklärung auch ein Anspruch auf Erstattung der entstandenen Kosten geltend gemacht.
3. Anmelden einer Marke: Schadensersatzanspruch
Im Falle einer nachgewiesenen Rechtsverletzung steht dem Verletzten ein Schadensersatzanspruch zu, sofern ein Verschulden vorliegt. Dies bedeutet, dass der Verletzer fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben muss. Haben Sie eine Marke anmelden lassen, verteidigen wir Ihre Markenanmeldung.
4. Vernichtungsanspruch und Auskunftsanspruch nach Anmeldung einer Marke
Der Verletzte kann die Vernichtung der markenverletzenden Gegenstände verlangen. Zur Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs steht dem Verletzten auch ein Auskunftsanspruch zu, bei dem der Verletzer Einzelheiten wie Herkunft und Vertriebsweg der beanstandeten Waren offenlegen muss. Der Auskunftsanspruch kann sich auch auf Aspekte wie die Menge oder den Preis der Waren beziehen.
Durch den gezielten Einsatz dieser rechtlichen Instrumente können Sie effektiv gegen Markenrechtsverletzungen vorgehen und Ihre Markenrechte schützen und durchsetzen. Wir verteidigen Ihre Markenanmeldung, wenn Sie eine Marke anmelden lassen.

Marke anmelden: Kosten und Zeitrahmen der Markenanmeldung
Die Kosten und die Dauer einer Markenanmeldung hängen immer von verschiedenen Faktoren ab. Je nachdem, in welchem Land oder in welchen Ländern und mit wie vielen Klassen Sie Ihre Marke anmelden möchten, müssen Sie mit unterschiedlichen Kosten und Zeiträumen rechnen.
In Deutschland können Sie grob mit einer Dauer von 8 Monaten von der Anmeldung bis zum vollen Schutz rechnen.
Wie melde ich meine Marke beim DPMA an? Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Online-Formular ausfüllen: Gehen Sie auf die DPMA-Website und füllen Sie das Online-Formular aus.
- Angabe der Markenart: Wählen Sie zwischen Wortmarke, Bildmarke oder einer kombinierten Marke.
- Einreichung und Kosten: Danach reichen Sie die Markenanmeldung ein. Die Kosten, welche das DPMA erhebt, entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle:
| Kostenart | Höhe |
|---|---|
| Gebühr Markenanmeldung DPMA (bis zu drei Klassen) | 300 Euro |
| Gebühr Markenanmeldung bei elektronischer Anmeldung (bis zu drei Klassen) | 290 Euro |
| Klassengebühr bei Anmeldung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) | 100 Euro |
| Anmeldegebühr für eine Kollektiv- oder Gewährleistungsmarke | 900 Euro |
| Beschleunigte Prüfung der Markenanmeldung | 200 Euro |
| Verlängerungsgebühr (bis zu drei Klassen) | 750 Euro |
| Verlängerungsgebühr Kollektiv- und Gewährleistungsmarke | 1800 Euro |
| Klassengebühr bei Verlängerung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) | 260 Euro |
| Widerspruchsverfahren – Grundbetrag | 250 Euro |
| Widerspruchsverfahren – Gebühr für jedes weitere Widerspruchszeichen | 50 Euro |
| Antragsgebühr wegen Nichtigkeit aufgrund absoluter Schutzhindernisse | 400 Euro |
| Antragsgebühr wegen Verfalls | 100 Euro |
4. Bestätigung der Anmeldung: Bestätigung erhalten, dass die Anmeldung Ihrer Marke eingegangen ist.

Fallstudien und Erfolgsgeschichten zur Markenanmeldung
Um Ihnen zu zeigen, dass die Markenanmeldung nicht nur in der Theorie gut klingt, sondern auch in der Praxis Alltag ist und vielen Unternehmen hilft, haben wir hier ein paar Urteile aus der Rechtsprechung zusammengefasst. Diese Entscheidungen zeigen sehr schön, dass eine Markenanmeldung auch für bekannte Marken unverzichtbar ist.
BGH, Urteil vom 02.04.2015 – I ZR 59/13
Puma konnte sich gegen eine neue Marke durchsetzen, die der Marke Puma zu ähnlich war. Puma ist ein Sportbekleidungshersteller und Inhaber einer deutschen Wort-/Bildmarke, die aus dem Schriftzug „PUMA“ und einem springenden Puma besteht. Die neue Marke war eine deutsche Wort-/Bildmarke, die aus dem Schriftzug „PUDEL“ und einem springenden Pudel bestand. Diese Marke war für Bekleidungsstücke eingetragen. Puma beantragte die Löschung der Marke. Der BGH stellte eine Ähnlichkeit der Zeichen fest und erkannte, dass die neue Marke die Bekanntheit der Sportmarke ausnutzen bzw. von ihr profitieren wolle. Daher wurde eine gedankliche Verbindung zwischen den beiden Marken festgestellt.
EuGH, Urteil vom 22.12.2022, Az. C-148/21;C-184/21
Der Luxusschuhdesigner Christian Louboutin hat sich in einem Rechtsstreit gegen Amazon durchgesetzt. Auf Amazon wurden Schuhe mit roten Sohlen beworben. Der Luxusschuhdesigner sah darin eine Markenrechtsverletzung. Der Schuh mit der roten Sohle ist in der EU markenrechtlich geschützt. Daher entschied der EuGH, dass Amazon auch für die Werbung Dritter haftet, die Schuhe mit roter Sohle zeigen. Ob im konkreten Fall eine Markenrechtsverletzung vorliegt, müssen die nationalen Gerichte entscheiden.
LG Düsseldorf, Urteil vom 12.08.2022, Az. 38 O 91/21
Der Lego-Figuren-Hersteller Lego hat vor dem Landgericht Düsseldorf gegen einen deutschen Spielfiguren-Händler gewonnen, der Spielfiguren aus China verkauft, die den Lego-Figuren ähneln. Diese Spielfiguren sind günstiger, vielfältiger, aber dennoch mit den Produkten von Lego vereinbar. Die Spielzeugfiguren von Lego sind seit dem Jahr 2000 europaweit als 3D-Marke geschützt. Das Landgericht Düsseldorf sah in dem Verkauf eine Markenrechtsverletzung der dänischen Marke Lego. Denn es bestehe eine zu große Verwechslungsgefahr. Lego hat also unter anderem einen Unterlassungsanspruch gegen den Händler.
Marke anmelden: Tipps und Empfehlungen
Wenn Sie eine Marke anmelden, können Fehler und Probleme auftreten. Die Markenanmeldung ist ein sehr schwieriger und komplizierter Prozess, der sorgfältig durchgeführt werden muss, da der Erfolg Ihres Unternehmens davon abhängen kann. Deshalb sollten Sie rechtlich so korrekt wie möglich eine Marke anmelden, um Fehler zu vermeiden. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Markenanwalt zu wenden, wenn Sie Ihre Marke anmelden möchten. Dieser kann Ihnen aufgrund seiner langjährigen Erfahrung auf alle Fragen zur Markenanmeldung eine Antwort geben.
Darüber hinaus ist es ratsam, sich rechtzeitig für eine Markenanmeldung zu entscheiden, d. h., eine Marke anmelden, bevor das Produkt auf den Markt gebracht wird. Die Markenrecherche vor der Markenanmeldung sollte so genau wie möglich durchgeführt werden, um Zeit, Stress und Kosten zu sparen. Außerdem ist es ratsam, einen Markennamen zu wählen, den man sich gut merken kann. Als Start-Up sollten Sie zunächst eine Basismarke anmelden. Damit Ihre Markenanmeldung so schnell und einfach wie möglich verläuft, sollten Sie die Anmeldegebühren rechtzeitig bezahlen. Wenn Sie eine Markenrechtsverletzung feststellen, sollten Sie so schnell wie möglich handeln. Eine Markenüberwachung ist dafür sehr gut geeignet. Eine Unionsmarke zahlt sich bereits aus, wenn Sie in mindestens einem weiteren EU-Land tätig sind. Wir beraten Sie beim gesamten Prozess der Markenanmeldung und in Sachen Markenschutz. Melden Sie sich, wenn Sie eine Marke anmelden wollen:
