Anwalt für Medienrecht
Als Anwalt für Medienrecht unterstützen wir unsere Mandanten zu allen Fragen, welche sich im Zusammenhang mit Medien ergeben. Hierzu gehören neben die klassischen Medien wie Verlage, Rundfunk und Fernsehen insbesondere auch die „neuen Medien“ wie die sog. Sozialen Netzwerke. Schließlich betreiben wir ein kompetentes Reputationsmanagement und schützen somit den guten Ruf unserer Mandanten.
Verlagsrecht und Rundfunkrecht
Im Verlagsrecht unterstützen wir unsere Mandanten bei der Erstellung und dem Aushandeln von Verlagsverträgen. Hierbei vertreten wir sowohl Verlage als auch Autoren, so dass uns die Interessen beider Parteien bestens bekannt sind und wir uns dementsprechend in die jeweiligen Rollen hineinversetzen können. Gleiches gilt für das Rundfunkrecht. Hier beraten wir ebenfalls zu allen in Betracht kommenden Fragen hinsichtlich Produktionen und deren vertraglichen Ausgestaltungen.
Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Ein großer Teil unserer Arbeit besteht darin, Mandanten gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu verteidigen. Gerade im Internet wird die Hemmschwelle für Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder sogenannte „Hate Speech“ immer niedriger, die Äußerungen werden immer aggressiver, beleidigender und unbedachter. Für unsere Mandanten gehen wir gegen solche Persönlichkeitsrechtsverletzungen vor, in dem wir den Verletzer selbst oder auch die entsprechende Plattform in Anspruch nehmen. Hierbei können wir auf zahlreiche Instrumentarien wie Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Unterlassungsklage oder Strafanzeige zurückgreifen. In vielen Fällen besteht auch die Möglichkeit, ein entsprechendes Schmerzensgeld von dem Verletzer zu verlangen und die Zahlung entsprechend gerichtlich durchzusetzen.
Reputationsmanagement (Löschung von Bewertungen)
Die Bedeutung und damit die Relevanz von Onlinebewertungen von Unternehmen nimmt von Jahr zu Jahr zu. Hierzu existieren zahlreiche Studien, die das belegen. Neben den klassischen Googlebewertungen gibt es zahlreich weitere Bewertungsportale, deren Bedeutung keinesfalls zu unterschätzen ist.
Häufig kommt es vor, dass Bewertungen unzulässig sind, da diese entweder unwahre Tatsachenbehauptungen beinhalten oder aber als unzulässige Schmähkritik zu bewerten sind. Für unsere Mandanten greifen wir solche Bewertungen sowohl gegenüber dem Bewertenden als auch gegenüber der entsprechenden Plattform an und verteidigen so die Reputation vor unzulässigen Schädigungen. Es gibt hier mittlerweile eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen, die wir unsere Arbeit zu Grunde legen. Insbesondere in diesem Bereich ist es von besonderer Wichtigkeit, richtig und entschieden zu reagieren.