Anwalt für Medienrecht

Anwalt für Medienrecht

Als Anwalt für Medienrecht in München betreuen wir unsere Mandanten in allen Fragen rund um die Medien. Dies umfasst nicht nur die klassischen Medien wie Verlage, Rundfunk und Fernsehen, sondern insbesondere auch die neueren Medien einschließlich der sozialen Netzwerke. Darüber hinaus bieten wir kompetentes Reputationsmanagement und schützen so den guten Ruf unserer Mandanten. Haben Sie Fragen zum Medienrecht, können Sie uns gerne ansprechen. Als Anwalt für Medienrecht beraten und vertreten wir Sie bundesweit.

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Rechtanwalt Timm Leisenberg
Anwalt für Medienrecht
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Anwalt für Medienrecht in München: Wichtige Fakten auf einen Blick

Das Medienrecht ist eine komplexe Querschnittsmaterie, die Elemente des öffentlichen Rechts, des Strafrechts und des Zivilrechts in sich vereint. Typische Bereiche sind Presse, Rundfunk, Film und Multimedia. Zu den wichtigsten medienrechtlichen Gesetzen gehören das Grundgesetz, das Urheberrechtsgesetz und das Digitale-Dienste Gesetz. Als Anwalt für Medienrecht in München beraten und vertreten wir unsere Mandanten täglich in diesen Materien.

Anwalt für Medienrecht: Ein vielseitiges und dynamisches Rechtsgebiet

Das Medienrecht ist ein dynamisches und facettenreiches Rechtsgebiet, das sich ständig im Wandel befindet. Durch die rasante Digitalisierung und die immer stärkere Verzahnung von klassischen und neuen Medien entstehen ständig neue rechtliche Herausforderungen und Fragestellungen. Als Anwalt für Medienrecht in München helfen wir Ihnen, diese Hürden der Digitalisierung zu überwinden und Ihre rechtlichen Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Mit fundierten Kenntnissen der rechtlichen Rahmenbedingungen und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen. Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen medienrechtlichen Bedürfnisse.

Erfahren Sie in unserem Artikel mehr über die verschiedenen Ansprüche, die Ihnen im Medienrecht zustehen, wie Sie diese effektiv durchsetzen können und wie wir Ihnen als Anwalt für Medeinrecht behilflich sein können.

Anwälte, die auf Zack sind! Herr Leisenberg und Herr Loschelder haben mich motiviert und angriffslustig vertreten, so wie man sich das von Anwälten wünscht. Vielen Dank dafür!

C

Die Mitarbeiter der Kanzlei haben mein Anliegen sofort und kompetent bearbeitet, was innerhalb kürzester Zeit zum Erfolg geführt hat. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei bestens empfehlen.

S L

Ich kann diese Kanzlei wirklich jedem nur ans Herzen legen !!! Meine Schwester und ich hatten vor ein paar Tagen ein erstes Gespräch, da wir drauf und dran sind ein Start-up zu gründen aber uns mit den rechtlichen Themen noch nicht so gut auskannten.Es wurde sich viel Zeit genommen um alle unsere Fragen zu beantworteten und es herrschte ein richtig freundliche Atmosphäre. Man hat richtig gemerkt, dass ehrliches Interesse für uns und unser Start-up besteht und uns diesbezüglich wirklich weitergeholfen werden wollte. Wir hatten eine tolle erste Erfahrung mit der Anwaltskanzlei und freuen uns über eine weitere Zusammenarbeit.

S

Sehr kompetente Kanzlei, schnelle Kontaktaufnahme und Reaktion auf unser Anliegen. Prompte Erledigung mit 100% Erfolg. Danke dafür.

M E

Anwalt für Medienrecht in München: Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Ein großer Teil unserer Arbeit als Anwalt für Medienrecht in München besteht darin, unsere Mandanten gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu verteidigen. Gerade im Internet sinkt die Hemmschwelle für Persönlichkeitsrechtsverletzungen, häufig durch sogenannte „Hate Speech“. In sozialen Netzwerken kommt es besonders häufig zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Die Äußerungen auf Plattformen wie Instagram, TikTok & Co werden immer aggressiver, beleidigender und rücksichtsloser. Fake News, Cybermobbing und Shitstorms können erheblichen Schaden anrichten. Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung im Kampf gegen solche digitalen Angriffe und setzt sich für eine schnelle Löschung rechtswidriger Inhalte ein. Das Vorgehen in solchen Fällen sieht meistens so aus, dass wir den Verletzer selbst oder auch die entsprechende Plattform in Anspruch nehmen. Dabei können wir als Fachanwälte für Medienrecht auf zahlreiche Instrumente wie Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Unterlassungsklagen oder auch Strafanzeigen zurückgreifen. In vielen Fällen besteht auch die Möglichkeit, einen entsprechenden Schadensersatz vom Verletzer zu verlangen und gerichtlich durchzusetzen. Hierfür sollten Sie sich an einen spezialisierten Anwalt für Medienrecht in München wenden.

Meinungsfreiheit im Medienrecht

Der Artikel 5 des Grundgesetzes, der die Meinungsfreiheit in Deutschland schützt, ist wohl vielen Menschen bekannt. Oft werden Persönlichkeitsverletzungen unter dem Deckmantel dieser Norm begangen. Ein zentraler Aspekt bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen besteht jedoch darin, die Grenze der Meinungsfreiheit klar zu definieren. Es gilt zu beachten, dass nicht jede kritische Äußerung eine Verletzung darstellt. Zudem müssen Formalbeleidigungen und Schmähkritik von der zulässigen Meinungsäußerung abgegrenzt werden. Der Artikel 5 ist ein zentrales Element der demokratischen Gesellschaft, dass es den Bürgern erlauben soll, ihre Meinung offen zu äußern. Doch was genau umfasst die Meinungsfreiheit und wie wird sie medienrechtlich eingegrenzt? Hier bedarf es der ausgewiesenen Expertise von einem Anwalt für Medienrecht.

Schutzbereich der Meinungsfreiheut

Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes garantiert die Meinungsfreiheit. Sie umfasst das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Dabei ist zwischen Meinungen und Tatsachenbehauptungen zu unterscheiden. Meinungen sind von subjektiven Wertungen und persönlichen Ansichten geprägt, während Tatsachenbehauptungen objektive Tatsachen beschreiben, die wahr oder unwahr sein können.

Tatsachenbehauptungen

Tatsachenbehauptungen fallen nur dann unter den Schutz der Meinungsfreiheit, wenn sie wahr sind oder zumindest einen wahren Kern haben. Eine unwahre Tatsachenbehauptung kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen und unterliegt nicht dem Schutz des Art. 5 GG. Entscheidend ist dabei, die Richtigkeit der Behauptung zu beweisen, da unwahre Tatsachenbehauptungen das Ansehen und die Würde des Betroffenen erheblich beeinträchtigen können. Als Anwalt für Medienrecht können wir sehr gut beurteilen, ob eine Tatsachenbehauptung vorliegt oder nicht.

Meinungsäußerung

Demgegenüber genießen Meinungen, auch wenn sie scharf oder kontrovers formuliert sind, grundsätzlich den Schutz der Meinungsfreiheit. Eine kritische Äußerung stellt nicht per se eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar. Der Schutz der Meinungsfreiheit endet jedoch bei Formalbeleidigungen und Schmähkritik. Hierzu beraten wir Sie als Anwalt für Medienrecht  in München.

Formalbeleidigungen und Schmähkritik

Formalbeleidigungen sind Äußerungen, die keinen sachlichen Bezug haben und nur dazu dienen, die Ehre des Betroffenen herabzusetzen. Schmähkritik geht über die bloße Meinungsäußerung hinaus, indem sie nicht mehr auf eine Auseinandersetzung in der Sache, sondern auf die Diffamierung der Person abzielt. Beide Äußerungsformen sind nicht durch Art. 5 GG geschützt, da sie das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen.

Die Abgrenzung zur freien Meinungsäußerung

Zwischen einer zulässigen Meinungsäußerung und einer unzulässigen Persönlichkeitsrechtsverletzung zu unterscheiden, ist oft schwierig und bedarf einer sorgfältigen Einzelfallprüfung. Dabei spielen Faktoren wie der Kontext der Aussage, die Rolle der beteiligten Personen und die potenzielle Beeinträchtigung der Persönlichkeit eine entscheidende Rolle. Um diese Faktoren sorgfältig auszuarbeiten, kann juristischer Rat oft sinnvoll sein. Wir als Anwalt für Medienrecht unterstützen Sie gerne dabei eine sorgfältige Abwägung durchzuführen, um den Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte unter Wahrung der Meinungsfreiheit zu gewährleisten. Sie haben Fragen dazu? Wir beraten Sie als Anwalt für Medienrecht.

Anwalt für Medienrecht: Recht am eigenen Bild

Das Recht am eigenen Bild ist in § 33 KUG verankert und schützt die Privatsphäre der abgebildeten Person. Nach § 22 KUG ist die Verbreitung oder öffentliche Zurschaustellung von Bildnissen nur mit Einwilligung des Abgebildeten zulässig. Ausnahmen regelt § 23 KUG, der beispielsweise Bildnisse der Zeitgeschichte oder Aufnahmen von Versammlungen zulässt. Die Veröffentlichung eines Bildes ohne die erforderliche Einwilligung ist eine Rechtsverletzung, die zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen führen kann. Hierzu beraten wir Sie umfassend als Anwalt für Medienrecht.

Recht an eigener Stimme – Beratung vom Anwalt für Medienrecht

Auch die unbefugte Verwendung der Stimme, etwa durch künstliche Intelligenz (KI), kann eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen. Immer mehr KI-Anwendungen, die Stimmen erzeugen können, erscheinen im Internet. In Deutschland ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowohl durch Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich garantiert als auch durch § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches zivilrechtlich geschützt. Diese Rechte sichern im Allgemeinen die Menschenwürde und die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Seit dem bekannten „Marlene Dietrich-Urteil“ des Bundesgerichtshofs im Jahr 1999 ist klar, dass die Stimme einer Person ebenfalls unter diesen Schutz fällt (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1999, Az. I ZR 49/97). Der BGH stellte dabei fest, dass eine Stimme „einen erheblichen wirtschaftlichen Wert haben kann, der in der Regel auf der Bekanntheit und dem Ansehen der Person in der Öffentlichkeit beruht.“  Die unbefugte Nutzung einer fremden Stimme kann daher durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht untersagt werden, insbesondere wenn durch die Verwendung die persönliche Ehre oder materielle Interessen des Betroffenen verletzt werden. Das ist auch dann der Fall, wenn die Persönlichkeitsverletzung durch eine KI generiert wird. Zusätzlich wird die Stimme in Deutschland durch die Datenschutzgrundverordnung geschützt. Stimmen fallen sowohl unter biometrische Daten als auch unter Gesundheitsdaten, die nur unter bestimmten Bedingungen verarbeitet werden dürfen. Eine unerlaubte Nutzung zur Stimmnachahmung durch KI fällt nicht unter solche Ausnahmen. In Deutschland bestehen daher zwei rechtliche Ansprüche zum Schutz vor „Stimmen-Diebstahl“: das Datenschutzrecht und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Welches der beiden Rechte im Einzelfall anwendbar ist, hängt von den spezifischen Umständen ab, führt jedoch oft zu ähnlichen Ergebnissen. Beide Rechtswege bieten Schutz vor Missbrauch und den Anspruch auf Schadensersatz. Betroffene müssen bei der Erhebung ihrer Daten umgehend informiert werden und haben ein Auskunftsrecht über die Verwendung ihrer Daten. Dies ist wichtig für die Bemessung von Schadensersatzansprüchen. Sollten Sie Fragen zur rechtlichen Handhabung haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir beraten Sie in all diesen Fragen umfassend als Anwalt für Medienrecht.

Ausblick vom Anwalt für Medienrecht

Es bedarf einer genauen Einzelfallprüfung, um die zulässige von der unzulässigen Verwendung von Bildern und Stimmen abzugrenzen. Insbesondere die technischen Möglichkeiten der KI stellen den Schutz der Persönlichkeitsrechte vor neue Herausforderungen. Um Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu vermeiden, muss in Zukunft eine Balance zwischen technologischem Fortschritt und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte gefunden werden. Als Anwalt für Medienrecht sind wir dabei stets auf dem Laufenden.

Rechtsfolgen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Verletzungen des Persönlichkeitsrechts können für die Betroffenen weitreichende Folgen haben. Zu den üblichen rechtlichen Folgen gehören vor allem Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Betroffene können gemäß § 823 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Schadensersatz verlangen. Diese Vorschriften bieten eine Grundlage für die Geltendmachung von Schäden, die durch die Verletzung der persönlichen Ehre oder der Privatsphäre entstanden sind. Handelt es sich bei der Persönlichkeitsverletzung um Beleidigung oder üble Nachrede, stützen sich die Ansprüche zusätzlich auf § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit §§ 185 ff. des Strafgesetzbuches (StGB). Diese Vorschriften erkennen an, dass solche Handlungen auch Straftaten darstellen. In der Praxis bedeutet dies, dass neben zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen auch strafrechtliche Sanktionen gegen den Verletzer verhängt werden können. Unsere Kanzlei setzt diese Ansprüche konsequent durch. Ziel ist es, den Schaden für unsere Mandantinnen und Mandanten zu minimieren und ihre Rechte zu wahren. Als Anwalt für Medienrecht in München greifen wir auf ein breites Spektrum rechtlicher Maßnahmen zurück, um einen umfassenden Schutz vor Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu bieten. Zum finanziellen Ausgleich des erlittenen Schadens und zur Genugtuung für die erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzung tragen wir durch die Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld bei. Dies dient nicht nur dem Ausgleich des materiellen Schadens, sondern auch der Wiederherstellung des Ansehens und der Würde des Betroffenen. Als Anwalt für Medienrecht beraten wir Sie hierzu sehr kompetent.

Die Kanzlei Loschelder und Leisenberg kann ich nur empfehlen. Mir wurde selbst als ratsuchender Anwaltskollege sehr kompetent und unkompliziert zielführend bei einer Fragestellung geholfen, im Rahmen eines in meiner Kanzlei eingegangenen Mandats. Hier fehlten uns die speziell erforderlichen Fachkenntnisse, so dass ich mich an Herrn Kollegen Leisenberg gewandt habe. Mir wurde als Kollege sehr gut weitergeholfen. Mandanten und Ratsuchende sind in dieser Münchner Kanzlei ganz sicher bestens aufgehoben und beraten. Fünft Sterne für Beratung und Kompetenz wie auch gezeigtem Einsatz!

T W

Sehr gute telefonische Erreichbarkeit und spontane sehr kompetente und freundliche Beratung. Darauf folgte die umgehende Aufnahme meines Falls mit erfreulicher Konsequenz. Viel früher als erwartet konnte der Fall abgeschlossen und auch für meinen Kopf zu den Akten gelegt werden. Dabei war das Preis-Leistungs-Verhältnis aus meiner Sicht mehr als angemessen und ich möchte besonders den freundlichen und respektvollen Umgang mit mir als Mandantin hervorheben. Ich kann das gesamte Team nur aus voller Überzeugung weiter empfehlen und würde die Kanzlei auf jeden Fall wieder beauftragen. Auch wenn ich natürlich hoffe, dass das nicht nötig sein wird.

C H

Außergewöhnlich freundliches und kompetentes Team in dieser Kanzlei. Rechtsanwalt Leisenberg hat mein Rechtsproblem äußerst schnell erfasst, bewertet und mir die rechtliche Situation mit den wahrscheinlichsten Szenarien aufgezeigt. Ganz herzlichen Dank dafür. Hier ist man sehr gut aufgehoben. Ich freue mich über Euren Erfolg und wünsche Euch weiterhin alles Gute.

J N

Sehr freundlich und schnell. Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort. Nach der Beantwortung meines Anliegens war ich wieder beruhigt. Denke das man es besser und schneller nicht machen kann. Eine klare Weiterempfehlung meinerseits für LoschelderLeisenberg.

A C

Anwalt für Medienrecht in München: Reputationsmanagement (Löschung von Bewertungen)

Die Bedeutung von Online-Bewertungen für Unternehmen nimmt von Jahr zu Jahr zu. Zahlreiche Studien belegen dies. Neben den klassischen Google-Bewertungen gibt es zahlreiche weitere Bewertungsportale, deren Bedeutung nicht zu unterschätzen ist. Häufig sind Bewertungen unzulässig, da sie entweder unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten oder als unzulässige Schmähkritik zu bewerten sind. Als Fachanwälte für Medienrecht in München gehen wir für unsere Mandanten gegen solche Bewertungen sowohl gegenüber dem Bewertenden als auch gegenüber der jeweiligen Plattform vor und verteidigen so die Reputation vor unzulässigen Beeinträchtigungen. Hierzu gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen, auf die wir unsere Arbeit stützen. Als Anwalt für Medienrecht kennen wir die Spruchpraxis der unterschiedlichen Gerichte.

Google Bewertung löschen lassen vom Anwalt für Medienrecht in München

Die Löschung von Google-Bewertungen ist ein wichtiges Thema für Unternehmen und Einzelpersonen, die ihren Ruf im Internet schützen wollen. Google-Bewertungen können einen erheblichen Einfluss auf die Reputation und damit auf den Erfolg eines Unternehmens haben. Doch nicht alle Bewertungen sind gerechtfertigt oder entsprechen den Richtlinien von Google. Falsche, beleidigende oder irreführende Bewertungen können den Ruf eines Unternehmens schädigen und erfordern oft rechtliche Schritte, um sie zu entfernen. Die rechtliche Grundlage für die Löschung unzulässiger Google-Bewertungen findet sich im allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie im Wettbewerbsrecht. Nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen führen. Darüber hinaus können auch Bewertungen, die gegen die Richtlinien von Google verstoßen, gelöscht werden. Diese Richtlinien verbieten unter anderem Hassreden, falsche Darstellungen und konkrete andere Inhalte. Um eine unzulässige Bewertung bei Google löschen zu lassen, muss zunächst eine Meldung direkt über das Google-Bewertungssystem erfolgen. Google prüft dann, ob die Bewertung gegen seine Richtlinien verstößt. Reagiert Google nicht oder entfernt die Bewertung nicht, kann ein formeller rechtlicher Schritt notwendig sein. Hier empfiehlt es sich, einen Anwalt einzuschalten, der auf das Recht am eigenen Bild und den Schutz der persönlichen Ehre spezialisiert ist. Dieser kann den Verfasser der Bewertung abmahnen oder gegebenenfalls eine einstweilige Verfügung beantragen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Sammeln von Beweisen. Es sollte dokumentiert werden, warum die Bewertung unzulässig ist, z.B. durch Screenshots und Schilderung des Sachverhalts. Dies erleichtert die rechtliche Durchsetzung der Löschung. Als Anwalt für Medienrecht beraten wir Sie hierzu kompetent und umfassend.

Kununu Bewertung löschen lassen vom Anwalt für Medienrecht in München

Kununu hat sich als eine der führenden Arbeitgeberbewertungsplattformen im deutschsprachigen Raum etabliert. Auf Kununu können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anonym Feedback über ihren Arbeitgeber teilen. Diese Bewertungen bieten wertvolle Einblicke in die Arbeitskultur und die Arbeitsbedingungen von Unternehmen und können die Entscheidung von Jobsuchenden, aber auch von potenziellen Kunden maßgeblich beeinflussen. Die Plattform bietet Unternehmen sowohl die Möglichkeit, sich als attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren, als auch die Herausforderung, mit negativen Bewertungen umzugehen. In diesem Beitrag soll untersucht werden, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Bewertung auf Kununu löschen zu lassen und wie spezialisierte Anwälte dabei helfen können. Dabei wird zunächst auf die Bedeutung von Online-Bewertungen für die Reputation von Unternehmen eingegangen, bevor mögliche Handlungsschritte diskutiert werden, wenn eine Bewertung ungerechtfertigt oder irreführend erscheint. Bei der Beurteilung eines potenziellen Arbeitgebers spielen die abgegebenen Bewertungen eine entscheidende Rolle. Für Unternehmen stellt sich dabei das Problem, nicht nur positive Bewertungen zu erhalten, sondern auch mit negativen Kommentaren angemessen umzugehen. Eine direkte Löschung des Profils auf Kununu ist grundsätzlich nicht möglich. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Unternehmen auch gegen ihren Willen öffentlich bewertet werden dürfen. Einzelne negative Bewertungen können jedoch gelöscht werden, wenn sie unzulässig sind. Die Löschung von Kununu-Bewertungen kann daher im Einzelfall erforderlich und angemessen sein, um die Reputation eines Unternehmens zu schützen. Dabei müssen klare Voraussetzungen erfüllt und rechtliche Vorgaben beachtet werden.

Um eine Kununu Bewertung löschen zu lassen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Die Plattform hat klare Richtlinien, die eingehalten werden müssen. Dazu gehören unangemessene Inhalte, falsche Tatsachenbehauptungen oder Verstöße gegen Datenschutzrichtlinien. Ein fundierter rechtlicher Ansatz kann die Erfolgschancen einer Löschung maximieren. Rechtliche Grundlagen wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieten die Basis für die Löschung ungerechtfertigter Bewertungen. Diese Gesetze schützen die Persönlichkeitsrechte von Einzelpersonen und Unternehmen. Näher Informationen und persönliche Beratung bieten wir Ihnen als Anwalt für Medienrecht.

Jameda Bewertung löschen lassen vom Anwalt für Medienrecht in München

Die Löschung von Bewertungen auf Jameda ist ein wichtiges Anliegen für Ärzte und medizinische Einrichtungen, die ihren guten Ruf im Internet schützen wollen. Bewertungen auf Jameda können das Vertrauen von Patienten erheblich beeinflussen. Doch nicht alle negativen Bewertungen sind gerechtfertigt oder entsprechen den Richtlinien von Jameda. Falsche, beleidigende oder irreführende Bewertungen können rufschädigend sein und erfordern häufig rechtliche Schritte zur Löschung. Die rechtliche Grundlage für die Löschung unzulässiger Jameda-Bewertungen findet sich im allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie im Wettbewerbsrecht. Nach § 823 BGB können unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen führen. Darüber hinaus können Bewertungen, die gegen die Richtlinien von Jameda verstoßen, gelöscht werden.

Diese Richtlinien verbieten unter anderem unangemessene Inhalte, üble Nachrede und unwahre Tatsachenbehauptungen. Für die Löschung einer unzulässigen Bewertung auf Jameda ist zunächst eine Meldung direkt über das Bewertungssystem von Jameda erforderlich. Dazu klickt man auf die drei Punkte neben der Bewertung und wählt „Bewertung melden“. Jameda prüft dann, ob die Bewertung gegen seine Richtlinien verstößt.  Reagiert Jameda nicht oder löscht die Bewertung nicht, kann ein formeller rechtlicher Schritt notwendig werden. Hier empfiehlt es sich, einen Anwalt für Medienrecht einzuschalten, der auf den Schutz der persönlichen Ehre und das Wettbewerbsrecht spezialisiert ist. Dieser kann den Verfasser der Bewertung abmahnen oder gegebenenfalls eine einstweilige Verfügung beantragen. Es empfiehlt sich, hier frühzeitig einen Anwalt für Medienrecht hinzuzuziehen.

 

Anwalt für Medienrecht in München: Verlagsrecht und Rundfunkrecht

Im Verlagsrecht unterstützen wir unsere Mandanten bei der Erstellung und dem Aushandeln von Verlagsverträgen. Als Anwalt für Medienrecht in München vertreten wir sowohl Verlage als auch Autoren, so dass uns die Interessen beider Parteien bestens bekannt sind. Gleiches gilt für das Rundfunkrecht. Hier beraten wir ebenfalls zu allen in Betracht kommenden Fragen hinsichtlich Produktionen und deren vertraglichen Ausgestaltungen. Als Anwalt für Medienrecht sind wir Ihnen gerne behilflich.

Anwalt für Medienrecht in München: wir unterstützen Sie zu allen Fragen im Medienrecht!

Insgesamt zeigt sich, dass die Löschung unzulässiger Online-Bewertungen ein komplexer Prozess ist, der sowohl technisches Verständnis als auch juristischen Sachverstand erfordert. Mit der richtigen Unterstützung können unwahre und schädigende Bewertungen jedoch erfolgreich entfernt werden, um die Online-Reputation zu sichern. Bei der Löschung unzulässiger Bewertungen bietet Ihnen unsere Kanzlei umfassende Unterstützung. Wir analysieren die Bewertung auf ihre Rechtmäßigkeit, übernehmen die Kommunikation mit der jeweiligen Plattform und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch. Unsere medienrechtliche Expertise ermöglicht es uns, gezielt gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen vorzugehen und den guten Ruf unserer Mandanten zu schützen. Die proaktive Abwehr ungerechtfertigter negativer Bewertungen ist entscheidend, um den guten Ruf und das Ansehen eines Unternehmens zu wahren. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind auf das Medienrecht spezialisiert und beraten Sie hierzu umfassend!

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    Häufig gestellte Fragen zum Thema Anwalt für Medienrecht