Vorteile mit einem Anwalt für Designrecht
Designschutz, der durch die Eintragung eines Designs erlangt wird, verleiht dem Designinhaber ein ausschließliches Benutzungsrecht. Er kann bestimmen, von wem und in welchem Umfang das geschützte Design benutzt werden darf. Ein solches Registerrecht stellt eine starke Rechtsposition dar, da Gerichte an eine Designeintragung gebunden sind. Durch den Designschutz und die damit gewährleistete ausschließliche Nutzungsbefugnis wird die Wirtschaftlichkeit des Designprodukts wesentlich erhöht. Designs fungieren als Imageträger, da diese wesentlich dazu dienen, ein Produkt von einem anderen abzugrenzen. Als Anwalt für Designrecht in München zeigen wir Ihnen gerne sämtliche Vorzüge einer Designanmeldung auf.
Unser Leistungsspektrum als Anwalt für Designrecht in München
Als Anwalt für Designrecht bieten wir unseren Mandanten neben einer eingehenden Beratung zu den unterschiedlichen Schutzmöglichkeiten von Designs insbesondere folgende Dienstleistungen:
- Designanmeldung: Wir melden Ihre Designs bei den unterschiedlichen Ämtern an, so dass Sie den bestmögliche Designschutz erlangen. Selbstverständlich recherchieren wir zuvor, welche Designs auf dem entsprechenden Gebiet bereits existieren, so dass mögliche Schutzrechtskollisionen vermieden werden können.
- Designüberwachung: Gerne überwachen wir die von ihnen angemeldeten Designs um herauszufinden, ob ähnliche Designs angemeldet werden oder Ihr Design sogar von einem Dritten identisch oder ähnlich verwendet wird.
- Designverletzung: Sollte sich herausstellen, dass ein anderes Unternehmen Ihr Design verletzt, gehen wir gegen eine solche Verletzung vor. Hierbei wird der Verletzer in den meisten Fällen zunächst mittels Abmahnung aufgefordert, die Verletzung zu unterlassen und dies mittels einer Unterlassungserklärung zu dokumentieren.
Ihre Anwälte für Designrecht
Abmahnung Designverletzung – Angriff und Verteidigung
Als Anwalt für Designrecht in München ahnden wir namens unserer Mandanten Designverletzungen zumeist mit einer Abmahnung. Hierbei wird der Verletzer aufgefordert, die beanstandete Designverletzung künftig zu unterlassen und dies mittels einer Unterlassungserklärung zu dokumentieren. Kommt der Verletzer dem nicht nach, kann bei dringlichen Angelegenheiten auch mittels Einstweiliger Verfügung oder ansonsten mit einer Unterlassungsklage vorgegangen werden.
Sollte Ihnen in einer Abmahnung eine Designverletzung vorgeworfen werden, prüfen wir diesen Vorwurf eingehend und beraten Sie zu dem strategisch optimalen Weg. Auch im Falle einer Designverletzung bestehen stets unterschiedliche Handlungsoptionen, die in Betracht kommen. Als Anwalt für Designrecht in München kennen wir alle Optionen und können Sie maßgeschneidert beraten.
Schadensersatz bei Designverletzung – Anwalt für Designrecht hilft
Neben Unterlassungsansprüchen stehen dem Designinhaber in den meisten Fällen auch umfangreiche Schadensersatzansprüche zu. Zur Vorbereitung der Geltendmachung des Schadensersatzes wird der Verletzer zunächst Auskunft darüber erteilen müssen, in welchem Umfang er verletzende Produkte vertrieben hat, welchen Umsatz er damit gemacht hat und welche werblichen Maßnahmen er vorgenommen hat. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit dieser Auskunft kann der Designverletzer auch zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit seiner Angaben gezwungen werden.
Anwälte, die auf Zack sind! Herr Leisenberg und Herr Loschelder haben mich motiviert und angriffslustig vertreten, so wie man sich das von Anwälten wünscht. Vielen Dank dafür!
CDie Mitarbeiter der Kanzlei haben mein Anliegen sofort und kompetent bearbeitet, was innerhalb kürzester Zeit zum Erfolg geführt hat. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei bestens empfehlen.
S LIch kann diese Kanzlei wirklich jedem nur ans Herzen legen !!! Meine Schwester und ich hatten vor ein paar Tagen ein erstes Gespräch, da wir drauf und dran sind ein Start-up zu gründen aber uns mit den rechtlichen Themen noch nicht so gut auskannten.Es wurde sich viel Zeit genommen um alle unsere Fragen zu beantworteten und es herrschte ein richtig freundliche Atmosphäre. Man hat richtig gemerkt, dass ehrliches Interesse für uns und unser Start-up besteht und uns diesbezüglich wirklich weitergeholfen werden wollte. Wir hatten eine tolle erste Erfahrung mit der Anwaltskanzlei und freuen uns über eine weitere Zusammenarbeit.
SSehr kompetente Kanzlei, schnelle Kontaktaufnahme und Reaktion auf unser Anliegen. Prompte Erledigung mit 100% Erfolg. Danke dafür.
M EAls Anwalt für Designrecht in München berechnen wir anhand der Auskunft über Art und Umfang der Designverletzung dann den Schadensersatz, der Ihnen als Designinhaber zusteht und setzen diesen notfalls gerichtlich durch.
Anwalt für Designrecht – aus München bundesweit für Sie tätig!
Als Anwalt für Designrecht vertreten wir Ihre Interessen von München aus im gesamten Bundesgebiet. Wir kennen die unterschiedlichen Gerichte in Deutschland und deren Besonderheiten in der Rechtsprechung. Das ist für eine effektive Geltendmachung für Designansprüche unabdingbar. Unser Team freut sich auf Ihre Herausforderung!