Markenüberwachung

Markenüberwachung

Die Markenüberwachung wird häufig unterschätzt. Zuerst kommt die Idee. Dann die Anmeldung beim jeweiligen Markenamt. Schließlich wird die Marke eingetragen. Fertig – sicher? Ohne eine Markenüberwachung ist kann die eingetragene Marke durch Verwässerung sehr schnell an Wert verlieren. Der eigentliche Aufwand fängt nämlich erst nach Eintragung der Marke in das jeweilige Markenregister ein. Denn nun ist eine genaue Überwachung der Marke erforderlich, um etwaige Verstöße gegen Markenrechte aufzudecken und durch entsprechende rechtliche Schritte hiergegen vorzugehen. Für eine lückenlose effektive Überwachung der eigenen Marke und deren Schutz gegen identische oder ähnliche Kennzeichen ist professionelle Hilfe erforderlich. Eine möglichst frühe Information hierüber ist insbesondere notwendig, um rechtzeitig Widerspruch gegen die verwechslungsgefährlich angemeldete Marke einlegen zu können, da nach Fristablauf nur noch – unter deutlich kostenintensiveren und langwierigeren Voraussetzungen – die Löschung dieser Drittmarke in Betracht kommt.

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Timm Leisenberg
Anwalt für Markenrecht
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Welche Risiken birgt fehlende Markenüberwachung?

Mit der Markenüberwachung wird die Absicht bezweckt, der eingetragenen Marke einen „Namen zu machen“, d.h. dafür zu sorgen, dass ihr ein bestimmter Ruf zukommt, unter welchem sie dann weitläufig bekannt ist und mit dem die angesprochenen Verkehrskreise die Marke bzw. die angebotenen Waren und Dienstleistungen mit der Marke direkt in Verbindung bringen. Wenn die erforderliche Markenüberwachung nur halbherzig oder gar überhaupt nicht durchgeführt wird, droht die sog. Markenverwässerung. Im Laufe der Zeit werden immer neue Marken angemeldet, die zum Teil dem eigenen bereits eingetragenen Kennzeichen sehr stark ähneln oder ihm gänzlich entsprechen. Bei den Markenämtern wie DPMA, EUIPO oder WIPO werden jedoch bei der Anmeldung und Eintragung nur sog. absolute Schutzhindernisse von Amts wegen geprüft. Relative Schutzhindernisse wie eben etwa die Verwechslungsgefahr muss der betroffene Markeninhaber selbst gegen die Drittanmeldung vorbringen. Kommt es zu der Eintragung solcher identischer bzw. verwechslungsähnlicher Marken, ist für den angesprochenen Verkehrskreis nicht mehr klar ersichtlich, welche Waren und Dienstleistungen welcher Marke zuzuschreiben sind. Dies kann zu sinkenden Umsatzzahlen und ggf. auch zu Imageschäden kommen, wenn beispielsweise die konkurrierende Marke ähnliche Produkte in schlechterer Qualität anbietet. Umgekehrt versuchen auf diese Weise unbekanntere Drittanbieter am wirtschaftlichen Erfolg bereits bekannter Marken teilzuhaben. In der Folge sinkt die Unterscheidungskraft bzw. der Herkunftshinweis der eigenen Marke und damit einhergehend auch deren Wert.

Professionelle Markenüberwachung: unsere Anwälte helfen Ihnen bei der Überwachung Ihrer Marken

Unsere fachlich kompetenten Anwälte für Markenüberwachung helfen Ihnen sowohl in einem ersten Schritt bei der Umsetzung Ihrer Idee über die Anmeldung bis hin zur Eintragung der Marke, als auch bei dem Anlegen eines übersichtlichen und detaillierten Markenportfolios, um in der Folge eine effektive Markenüberwachung gewährleisten zu können. Insbesondere legen wir Widersprüche für Sie ein und stellen Löschungsanträge gegen verwechslungsgefährliche oder identische Drittzeichen, um so markenschädigende Kollisionsfälle für Sie erfolgreich aufzulösen. Hierfür sind oft sehr umfangreiche und gezielte Recherchen bzgl. Ähnlichkeit, Umfang und Erstreckungsgebiet von Marken nicht nur in den herkömmlichen Markenregistern anzustellen, sondern auch im Handelsregister bzgl. Firmennamen oder bei DENIC bzgl. Domainnamen. Um hierbei den Überblick zu behalten und richtig auszuwerten, welcher Sachverhalt einen Kollisionsfall darstellt und welcher nicht, ist professionelle Rechtsberatung dringend zu empfehlen. Dabei behalten wir auch stets die Ihnen entstehenden Kosten im Auge.