Wann kann ich meine Konkurrenz abmahnen?
Zu Abmahnungen berufen sind gem. dem UWG neben besonderen qualifizierten Einrichtungen und Verbänden grundsätzlich Mitbewerber des Wettbewerbsverletzers. Das sind Unternehmen oder Freiberufler, die Anbieter von ähnlichen Waren und Dienstleistungen wie der Wettbewerbsverletzer sind.
Welche Verstöße kann ich bei dem Konkurrenten abmahnen?
Konkurrenten können abgemahnt werden wegen
- Irreführender Werbung
- Belästigender Werbung
- Unzulässiger vergleichender Werbung
- Schleichwerbung
- Verstoß gegen unterschiedliche Marktverhaltensregeln
Warum sollte ich meine Konkurrenten abmahnen?
Grundsätzlich stellt sich immer die Frage, ob ein Unternehmen ein anderes Unternehmen der gleichen Branche – also einen Mitbewerber – abmahnen sollte. In vielen Bereichen ist davon abzuraten. Jedoch kommt es in unserer Praxis immer wieder vor, dass sich der Wettbewerbsverletzer einen nicht unerheblichen Vorteil dadurch verschafft, dass er gegen die Regen des Wettbewerbsrechts verstößt. In solchen Fällen kann es durchaus geboten sein, mittels Abmahnung gegen den Konkurrenten vorzugehen und ihm das wettbewerbswidrige Handeln zu verbieten.
Anwälte, die auf Zack sind! Herr Leisenberg und Herr Loschelder haben mich motiviert und angriffslustig vertreten, so wie man sich das von Anwälten wünscht. Vielen Dank dafür!
CDie Mitarbeiter der Kanzlei haben mein Anliegen sofort und kompetent bearbeitet, was innerhalb kürzester Zeit zum Erfolg geführt hat. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei bestens empfehlen.
S LIch kann diese Kanzlei wirklich jedem nur ans Herzen legen !!! Meine Schwester und ich hatten vor ein paar Tagen ein erstes Gespräch, da wir drauf und dran sind ein Start-up zu gründen aber uns mit den rechtlichen Themen noch nicht so gut auskannten.Es wurde sich viel Zeit genommen um alle unsere Fragen zu beantworteten und es herrschte ein richtig freundliche Atmosphäre. Man hat richtig gemerkt, dass ehrliches Interesse für uns und unser Start-up besteht und uns diesbezüglich wirklich weitergeholfen werden wollte. Wir hatten eine tolle erste Erfahrung mit der Anwaltskanzlei und freuen uns über eine weitere Zusammenarbeit.
SSehr kompetente Kanzlei, schnelle Kontaktaufnahme und Reaktion auf unser Anliegen. Prompte Erledigung mit 100% Erfolg. Danke dafür.
M EWas kostet es, wenn ich einen Konkurrenten abmahne?
Wer seinen Konkurrenten abmahnen möchte stellt sich dabei auch immer die Frage nach den dabei entstehenden Kosten. Das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) sieht vor, dass der Verletzer die Kosten einer berechtigten Abmahnung zu tragen hat. Eine entsprechende Regelung findet sich auch in der Zivilprozessordnung, wonach derjenige die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu tragen hat, der im Verfahren unterliegt. Insofern können sowohl Abmahnung als auch Einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage kostenneutral sein. Das hängt natürlich vom jeweiligen Aufwand und dem angesetzten Streitwert ab.
Konkurrent abmahnen ohne Anwalt?
Für eine Abmahnung gegenüber einem Mitbewerber braucht man selbstverständlich keinen Anwalt. Jedoch birgt eine Abmahnung – wenn sie unberechtigt ist – auch immer die Gefahr einer negativen Feststellungsklage oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Insofern sollte stets anwaltlich geprüft werden, ob ein entsprechend abmahnfähiger Sachverhalt vorliegt. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich und entwerfen für Sie eine maßgeschneiderte Strategie, wenn Sie einen Konkurrenten abmahnen oder mit anderen Mitteln gegen Ihren Mitbewerber vorgehen möchten.
Mitbewerber abmahnen – Anwalt für Wettbewerbrecht beauftragen
Unsere Anwältinnen und Anwälte sind u.a. auf das Wettbewerbsrecht spezialisiert und haben eine große Expertise mit Abmahnungan sowohl auf Aktiv- als auch auf Passivseite. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie: