Anwalt Datenschutzrecht

Als Anwalt für Datenschutzrecht (das zum Informationstechnologierecht bzw. IT-Recht gehört) beraten wir Sie zu allen Fragen des Datenschutzes, der sich mittlerweile in sämtliche Bereiche des Geschäftslebens auswirkt. Hierzu gehören Websites, Arbeitsverhältnisse, Werbung, Kundenbeziehungen, Vertragsgestaltungen und viele weitere Konstellationen. Verstöße gegen das Datenschutzrecht werden immer häufiger zum Gegenstand behördlicher und gerichtlicher Verfahren. Wir machen Ihr Unternehmen fit im Datenschutz.

Rechtmäßige Datenverarbeitung

Grundsätzlich ist eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur dann rechtmäßig, wenn die betroffene Person in diese Verarbeitung eingewilligt hat. Die DSGVO definiert eine Einwilligung als „jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist“. Vor der Verarbeitung personenbezogener Daten ist also stets zu prüfen, ob eine wirksame Einwilligung vorliegt. Hierzu stellte DSGVO konkrete Anforderungen, die im Einzelfall geprüft werden müssen.

Datenschutz im Arbeitsverhältnis

Der Beschäftigtendatenschutz spielt eine immer größere Rolle in der anwaltlichen Beratung und ist häufig Gegenstand gerichtlicher Verfahren. Die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers beginnen bereits im Bewerbungsprozess. Hier kann schon problematisch sein, dass ein potentieller Arbeitgeber den Bewerber mittels Social Media kontaktiert. Auch die Speicherung und Verarbeitung der Bewerberdaten im Unternehmen muss gewissenhaft erfolgen. Während des Arbeitsverhältnisses gibt es ebenfalls viele problematische Punkte, die datenschutzrechtlich relevant sind. Hierzu gehören beispielsweise die Veröffentlichung von Geburtstagslisten, die Erstellung und Nutzung von Fotos auf Betriebsfeiern oder die Veröffentlichung von Mitarbeiterbildern auf der Homepage. Wir beraten Sie zu sämtlichen Fragen rund um den Beschäftigtendatenschutz bzw. den Datenschutz im Arbeitsverhältnis.

Erstellung von Datenschutzerklärungen

Wer eine Website betreibt, erhebt und verarbeitet zwangsläufig Daten der Nutzer der Website. Die Datenschutzerklärung dient dazu, die Nutzer der Seite darüber aufzuklären, ob und in welchem Umfang die personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Der Inhalt der Datenschutzerklärung hängt davon ab, inwiefern personenbezogene Daten verarbeitet werden bzw. welche Analysetools verwendet werden. Mit der Datenschutzerklärung wird der Besuch einer Website über die Verarbeitung der Daten informiert. Fehlt eine solche Datenschutzerklärung oder weiß diese Fehler auf, können je nach Schwere des Verstoßes behördliche Bußgelder der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden verhängt werden. Auch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Mitbewerber oder klagebefugte Verbände kommt hier in Betracht. Wir unterstützen Sie bei der rechtskonformen Gestaltung ihrer Datenschutzerklärung, damit die Datenverarbeitung auf der Website Ihres Unternehmens datenschutzkonform erfolgt.

Auftragsverarbeitung

Eine Datenverarbeitung findet längst nicht mehr nur in einem Unternehmen statt. Es werden Dienstleister beauftragt, denen entsprechende Daten anvertraut werden, Daten werden extern gespeichert und dort verwaltet. Diese alltäglichen Vorgänge werfen datenschutzrechtliche Fragen auf, die es zu beantworten gilt. Hier dürfen keine Fehler gemacht werden. Fast alle Unternehmen bedienen sich eines Outsourcings von Arbeitsprozessen und lagern entsprechende Datenverarbeitungen auf externe Dienstleister aus. Der externe Dienstleister kann dabei Auftragsverarbeiter werden, der auf Weisung des Verantwortlichen handelt. Mit der Auftragsverarbeitung geht auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten einher. Es muss also unbedingt geregelt werden, wer für den Schutz der verarbeiteten Daten verantwortlich ist und welche Maßnahmen hierfür getroffen werden müssen. Dies ist auch im Hinblick einer Haftung gegenüber Aufsichtsbehörden bei Datenschutzverstößen eminent. Auch der Datentransfer ins Ausland stellt große rechtliche Probleme dar, die es vertraglich zu regeln gilt. Gerne beraten wir Sie zu sämtlichen Fragen der Auftragsverarbeitung, des Outsourcings und verhandeln und gestalten entsprechende Verträge für Sie und Ihre Dienstleister.

Data Privacy Litigation / Prozessführung gem. DSGVO

Eine wichtige Neuerung, welche dem deutschen Recht bislang grundsätzlich fremd ist, hält Art. 82 DSGVO bereit. Danach hat jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter. In letzter Zeit wurden Gerichtsentscheidungen veröffentlicht, in denen sich eine Tendenz zu höheren Schadensersatzzahlungen abzeichnet. Dies wird häufig auch damit begründet, dass hierdurch eine abschreckende Wirkung erzielt werden müsse. Ein weiteres Argument ist, dass der Schadensersatz umso höher sein muss, wenn eine größere Anzahl an Betroffenen existiert. Am Ende werden erst Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts oder des europäischen Gerichtshofs für Klarheit sorgen, inwiefern immaterieller Schadensersatz gefordert werden kann und wie hoch die Schwelle ist, ab der sich Unternehmen schadenersatzpflichtig machen. Grundsätzlich ist jedem Unternehmen, welches personenbezogene Daten verarbeitet, anzuraten, sich mit der Thematik des immateriellen Schadensersatzes auseinanderzusetzen, da davon auszugehen ist, dass diesem Thema in der Zukunft immer größere Bedeutung zukommen wird. Insbesondere sollte auf den Datenschutz bzw. Datenverarbeitung in einem Arbeitsverhältnis großes Augenmerk gelegt werden, da die Rechtsprechung mit Strafzahlungen ich hier – aus gutem Grund – nicht zimperlich ist. Wir beraten und vertreten Sie in Gerichtsverfahren, die ihren Rechtsgrund in der DSGVO haben, insbesondere bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz.