Vertragsfallen

Anwalt Wettbewerbsrecht München

Seit einigen Jahren vertreten wir unsere Mandanten auch gegen Vertragsfallen, die telefonisch oder mittels Trickformularen mit Gewerbetreibenden, Freiberuflern und sonstigen Unternehmen abgeschlossen werden. Hier haben sich in den letzten Jahren zahlreiche Vorgehensweisen herauskristallisiert, bei denen es sich unserer Ansicht nach um Wirtschaftskriminalität handelt.

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Daniel Loschelder
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht
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Die Formularmasche

Häufig werden amtlich aussehende Formulare versandt, die den Anschein erwecken sollen, dass es sich hier um eine Eintragung in einem öffentlichen Register handelt. Dabei sind viele Daten des Adressaten bereits voreingetragen. Es wird dann aufgefordert, fehlende Daten zu ergänzen und das Formular unterschrieben zurückzusenden. Dabei übersehen die Adressaten häufig, dass im Kleingedruckten eine Zahlungsklausel versteckt ist. Durch die Unterschrift soll man also einen kostenpflichtigen Vertrag – meist über mehrere Jahre – abschließen.

Die Anrufmasche

Sehr beliebt ist auch die Anrufmasche. Mittels unerlaubten Werbeanrufs, eines sogenannten Cold Calls, werden die Adressaten kontaktiert. Manchmal wird behauptet, dass man von Google anrufe oder es um den Google Eintrag des Unternehmens gehe. Es wird auch behauptet, dass bereits ein Vertrag bestehe, der sich nunmehr verlängert habe. Am Ende eines solchen Gesprächs oder in einem zweiten Gespräch soll eine angebliche Datenabfrage durchgeführt werden, in welcher der Adressat nur seine Daten bestätigen soll. Diese Datenabfrage erfolgt dann sehr schnell gesprochen, wodurch dem Adressaten ein entsprechender Vertragsschluss untergeschoben wird. Die dabei angefertigte Bandaufzeichnung soll dann dazu dienen, den Betroffenen unter Druck zu setzen und zur Zahlung zu bewegen.

Die kombinierte Anruf-/ Formularmasche

Hier werden Unternehmen angesprochen, die bereits einen Anzeigenauftrag mit einem örtlichen Anzeigenblatt unterhalten. Mittels eines Anrufs wird behauptet, dass man von diesem örtlichen Verlag sei und noch schnell eine Druckfreigabe für die nächste Ausgabe benötige, da dieser ansonsten nicht rechtzeitig erscheint. Sodann wird per Fax oder Mail ein Formular übersandt, in welchem die entsprechende Anzeige einkopiert ist. Die meisten Betroffenen gehen dann davon aus, dass es sich tatsächlich um den Verlag handelt, mit welchem sie bereits einen Vertrag unterhalten und unterschreiben das Formular dann. Der Schwindel fällt meist erst dann auf, wenn die erste Rechnung kommt. Wenn also auch Sie in eine solche Vertragsfalle geraten sind, sind wir Ihnen bei der Forderungsabwehr gerne behilflich.

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