Über die 2MEDIA GmbH und die Mediendruck Ltd.
Die 2MEDIA GmbH hat ihren Sitz in der Sudenberger Straße 3 in 39112 Magdeburg. Sie ist seit dem Jahr 2024 in das Handelsregister bei dem Amtsgericht Stendal eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000 €, geschäftsführende Alleingesellschafterin ist Oriana Toro Diaz. Unternehmensgegenstand ist die Gestaltung werbefinanzierter Druck- und digitalen Medien und deren Herstellung und Vertrieb sowie Grafikdesign, Webdesign und Beratung im Bereich der Werbung. Oriana Toro Diaz ist uns im Zusammenhang mit Abofallen noch nicht untergekommen. Jedoch kann es durchaus sein, dass es sich hierbei lediglich um eine Strohfrau handelt und die waren Hinterleute lieber aus dem verdeckten operieren, was in dieser sehr speziellen Branche sehr üblich ist.
Die Mediendruck Ltd. wiederum ist im September 2024 in das britische Handelsregister eingetragen worden. Die offizielle Anschrift lautet 67-169, Great Portland Street, 5th Floor, London, United Kingdom, W1W 5PF. Als Director eingetragen ist Blagojche Angelovski aus Mazedonien.
Auf ihrer Website stellt sich die Medeindruck Ltd. als innovatives Unternehmen dar, das sich auf die Verbindung traditioneller und digitaler Marketinglösungen spezialisiert hat, um die Markenpräsenz seiner Kunden zu maximieren. Das Unternehmen bietet eine breite Palette an Dienstleistungen, die von der Lead-Generierung bis hin zur Optimierung der Online-Sichtbarkeit reichen.
Ein Hauptfokus liegt angeblich auf der Bereitstellung von SEO-Dienstleistungen, um Unternehmen dabei zu helfen, in Suchmaschinen besser gefunden zu werden. Zusätzlich implementiert die Mediendruck LTD angeblich KI-gestützte Chatbots, die den Kundenservice optimieren und den Nutzerkomfort steigern. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung von Unternehmen bei der Optimierung ihrer Verkaufsstrategien durch den Einsatz erfahrener Verkaufsteams. Die Lead-Generierung gehört ebenfalls zum Leistungsspektrum und umfasst die Identifikation und Ansprache potenzieller Kunden, um den Umsatz zu steigern.
Ein besonderes Merkmal der Mediendruck Ltd ist angeblich der Einsatz von Printprodukten, die gezielt an strategischen öffentlichen Orten verteilt werden, um eine breite Zielgruppe zu erreichen. Beispiele hierfür sind thematische Broschüren, Informationskarten und andere gedruckte Materialien. Diese traditionellen Ansätze werden durch moderne digitale Marketingstrategien ergänzt, um eine möglichst umfassende Werbewirkung zu erzielen.
Die Mediendruck LTD betont die Bedeutung einer personalisierten Ansprache und einer klaren Zielgruppenorientierung, um nachhaltige Ergebnisse zu erzielen. Mit ihrer einzigartigen Kombination aus bewährten analogen Methoden und innovativen digitalen Tools bietet das Unternehmen maßgeschneiderte Lösungen, die sich sowohl für kleine als auch für große Unternehmen eignen.
So funktioniert die Masche der Mediendruck Ltd.
Alles beginnt mit einem unerlaubten Werbeanruf, einem so genannten Cold Call. Darin wird suggeriert, dass bereits ein Vertragsverhältnis zwischen den Parteien besteht, das sich mangels Kündigung nun verlängert habe. Manchmal wird in dem Telefonat auch Bezug genommen auf einen Anzeigen Vertrag, den der Betroffene mit einem anderen Unternehmen unterhält. Es wird dann behauptet, dass man noch mitteilen müsse, ob die entsprechenden Angaben des Unternehmens noch aktuell sein. Das müsste deswegen in Erfahrung gebracht werden, da die neuen Broschüren sehr zeitnah gedruckt werden sollen. Der Anrufer lässt sich dann auch nicht damit abwimmeln, dass die Angaben sich nicht geändert haben. Er behauptet dann, dass ein Formular zugesandt wird, das zur Sicherheit noch mal überprüft werden muss.
So passiert es dann auch. Das Formular kommt dann jedoch nicht von der 2MEDIA GmbH, sondern von der Mediendruck Ltd. und dieses Formular hat es in sich. Denn darin ist festgehalten, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer beauftragt, seine Werbeanzeige entsprechend der vereinbarten Anzeigen, Größe und Vorlage in einer Burger Info minus Serie zu veröffentlichen. Der Anzeigen Vertrag soll ein Jahr laufen und drei kostenpflichtige Ausgaben beinhalten. Durch die Unterschrift unter das Track Formular soll der Betroffene also insgesamt eine Summe von ca. 5.000 € zahlen. Sehr viel Geld für eine unserer Meinung nach völlig unbrauchbare Gegenleistung. In dem klein gedruckten wird ebenfalls ausgeführt, dass der Auftraggeber der Vertragsübertragung sowie der Weitergabe der Daten im Rahmen der vertraglichen Nutzung zustimmt. Diese Weitergabe der Daten erfolgt dann an die 2MEDIA GmbH. In das Formular ist dann die Anzeige einkopiert, welche das Unternehmen bereits mit dem anderen Verlag vereinbart hat. Aus diesem Grund schöpfen die Betroffenen meist keinen Ver

dacht und gehen davon aus, dass es sich tatsächlich um ihren Vertragspartner handelt.
Rechnung der 2MEDIA GmbH
Unmittelbar nach Rücksendung des Formulars kommt die Rechnung. Diese wird jedoch nicht von der Mediendruck Ltd. übersandt, sondern von der 2MEDIA GmbH. Die meisten Betroffenen fallen aus allen Wolken, da ihnen nicht bekannt ist, einen solchen Vertrag abgeschlossen zu haben. Der Korrekturabzug, wird jedoch mitgeschickt, so dass viele Betroffene fürchten, dass ein wirksamer Vertrag zu Stande gekommen sei. Aus diesem Grund wird dann auch schnell gezahlt, damit sich die Sache erledigt hat. Hat sie aber nicht. Es kommt noch zwei weitere Rechnungen. Und wenn der Vertrag gekündigt wird, verlängert er sich um ein weiteres Jahr.
Rechtswidriger Anruf – rechtmäßiger Vertrag?
Bei den Akquise anrufen handelt es sich um rechtswidrige Werbeanrufe, so genannte Cold Calls. Man könnte also auf die Idee kommen, dass der Vertrag deswegen nichtig ist, weil bereits die Akquise rechtswidrig ist. Dem ist aber nicht so. Auch ein rechtsgültiger Vertrag kann aus einem rechtswidrigen Anruf entstehen. Es gibt aber weitere Punkte, die geeignet sind, um den geschlossenen Vertrag mit der Mediendruck Ltd. anzugreifen Und die Rechnung der 2MEDIA GmbH nicht zu zahlen. Weitergehende Informationen zur Zulässigkeit von Telefonwerbung erhalten Sie in unserem Beitrag „Ist Telefonwerbung verboten oder erlaubt?“
Ich bin überaus zufrieden mit der Kanzlei Loschelder Leisenberg. Die erste Kontaktaufnahme ist einfach, man wird verstanden und es wird sich schnell um die Angelegenheit gekümmert. Ebenso sehr positiv ist zu bewerten, dass die Kanzlei im Internet schon sehr gut zu den ganzen Betrugsmaschen informiert. So bin ich auch auf die Anwälte gestoßen sonst hätte ich viel Geld an irgendwelche Verbrecher bezahlt. Die Kanzlei ist den anständigen Preis den Sie verlangen absolut Wert. Klare Empfehlung!
T DWir wurden Opfer einer arglistigen Täuschung. Hierdurch sollte angeblich ein Vertrag zustande gekommen sein. Herr Loschelder hat uns umgehend, zuverlässig, verbindlich und erfolgreich geholfen. Unser Unternehmen ist einige hundert km von München entfernt, aber die Kommunikation per E-Mail war völlig problemlos. Wir können die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen.
R SSehr empfehlenswert!!! Die Kanzlei hat mit bei einer Betrugsmasche geholfen. Sie haben die Forderungen schnell und unkompliziert aus der Welt schaffen können. Ich hatte keine Arbeit damit und konnte mich voll und ganz auf die Kanzlei verlassen. Ich würde Sie immer wieder beauftragen! Vielen Dank und weiter so!
V BDie Kanzlei LoschelderLeisenberg hat uns bei einem betrügerischen Telefonanruf mit angeblichem Vertragsabschluss geholfen. Schnell, kompetent und auch sämtliche Kontaktaufnahmen waren äußerst freundlich.
S DAbwehr der Rechnung der 2MEDIA GmbH und Mediendruck Ltd.
Haben Sie ebenfalls ein Trickformular der Mediendruck Ltd. unterschrieben und sehen sich nun einer Rechnung der 2MEDIA GmbH ausgesetzt? Gerne sind wir Ihnen bei der Forderungsabwehr behilflich.
Als Anwälte für Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht haben wir in der Vergangenheit schon unzählige Mandanten gegen solchen Machenschaften vertreten und vor hohen Zahlungen bewahren können. Dies spiegelt sich auch in unseren Google-Bewertungen wider: Erfahrungen mit Abofallen!
Laden Sie unter dem nachfolgenden Kontaktformular gerne ihre Rechnung hoch und schildern Sie unverbindlich ihren Fall. Wir melden uns dann bei Ihnen: