Anwalt Urheberrecht München

Als Anwalt für Urheberrecht in München bewahren wie Ihr Urheberrecht konsequent vor Ausbeutung und Missbrauch und verteidigen Sie gegen den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung. Dabei blicken wir auf langjährige Erfahrung aus zahlreichen Mandaten mit Fotografen, Künstlern und Kreativen zurück.

Ob Bilder, Texte oder Musik – Jedes Ihrer Werke ist bei uns in den richtigen Händen. Wir bieten Ihnen

  • Kompetente Beratung vor und nach Veröffentlichung Ihrer Werke
  • Konsequente Verfolgung missbräuchlicher Ausbeutungen Ihrer Werke
  • Umfassende und effektive Strategien zum Schutz Ihrer Schöpfungen
  • Vertretung von Urhebern und vermeintlichen Anspruchsgegnern bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen
  • Erfahrung und Know-How bei der Abgabe, Forderung und Formulierung von Unterlassungserklärungen
  • Vertretung von Urhebern und Anspruchsgegnern bei Einstweiligen Verfügungen wegen Urheberrechtsverletzungen

Urheberrecht anmelden oder eintragen – ist das möglich?

Sie schreiben Texte oder komponieren Musik, fotografieren oder erschaffen Gemälde und möchten Ihre Urheberrechte anmelden oder eintragen lassen? Das ist in Deutschland nicht möglich. Das Urheberrechtsgesetz legt fest, dass ein Urheberrecht nicht durch Anmeldung, sondern durch den Akt der Schöpfung des Werks entsteht. Dieser Umstand erleichtert einerseits den Schutz des Schöpfers eines Werks, da er sein Urheberrecht nicht erst anmelden muss. Andererseits muss er bei einer rechtlichen Auseinandersetzung darlegen und beweisen können, dass ihm das Urheberrecht auch tatsächlich zusteht.

Als Anwalt für Urheberrecht in München begleiten wir Sie bei dem Prozess der Werkschöpfung und beraten Sie zu den einzelnen Schritten, die Entstehung Ihres Urheberrechts rechtssicher zu dokumentieren.

Anwalt Urheberrecht München: Fotorecht / Bildrecht

Gerade bei austauschbaren Waren haben Produktfotos eine besondere Relevanz. Der Verkaufserfolg hängt maßgeblich von guten Fotos ab. Auch in den sozialen Medien wie Facebook, Instagram, Twitter und Co. Werden gute Produktfotos wesentlich häufiger geteilt als schlechte Fotos. Insofern unterliegen solche Fotos auch gerne einem Bilderklau.
Grundsätzlich sind sämtliche Fotos und Bilder urheberrechtlich als Lichtbild bzw. Lichtbildwerk geschützt, und zwar unabhängig von ihrer Qualität oder dem dahinterstehenden Aufwand. Besondere weitere Voraussetzungen, wie etwa die Eintragung in einem Register bedarf es für diesen Schutz nicht. Auch ist es nicht erforderlich, die Werke mit einem Copyright-Zeichen zu versehen. Rechte zur Verwertung hieran können beispielsweise auch durch Abschluss eines Lizenzvertrages erlangt werden.
Doch viele Personen, insbesondere Nutzer sozialer Medien, verwenden fremde Bilder, ohne sich über die Inhaberschaft der Foto-/Bildrechte Gedanken zu machen. Daher ist es umso wichtiger, effektiv gegen solche Verstöße vorzugehen.
Vom Foto-/Bildrecht zu unterscheiden ist das Recht am eigenen Bild bzw. das allgemeine Persönlichkeitsrecht, welches Sie davor schützt, dass Sie ungewollt abgebildet und diese Werke dann weiterverwendet werden.
Als Anwalt für Urheberrecht in München  unterstützen wir Sie gerne bei der Entwicklung einer individuellen Strategie zum Schutz und zur Durchsetzung Ihrer Foto-/Bildrechte sowie Ihres Rechts am eigenen Bild und Ihrem Persönlichkeitsrecht.

Anwalt Urheberrecht München: Musik-/Filmrecht

Auch musikalische Kompositionen und Improvisationen genießen Urheberrechtsschutz, beispielsweise in Form von Leistungsschutzrechten. Selbständigen Schutz genießen demgegenüber Liedtexte als Sprachwerke und die Bearbeitung von Musikwerken. Genau wie beim Foto-/Bildrecht können auch hier Dritte durch Verträge Nutzungsrechte erlangen. Dies kann etwa im Rahmen von Verlags-, Künstler-, Produzenten- oder Bandübernahmeverträgen geschehen. In Deutschland werden die GEMA und die GVL als Verwertungsgesellschaften für die Künstler und Produzenten tätig und kümmern sich um die Durchsetzung deren Rechte.

Gerne setzen wir für Sie entsprechende Verträge durch unsere fachkundigen und erfahrenen Anwälte für Urheberrecht in München auf und unterstützen Sie auch sonst bei der Verwirklichung Ihrer Musik-/Filmrechte.

Anwalt Urheberrecht München: Urheberrechtsverletzung

Sofern sich eine Person sich die o.g. Rechte anmaßt, ohne die erforderliche Zustimmung vom Urheber hierfür zu haben, begeht diese eine Urheberrechtsverletzung. Hierunter fallen etwa Plagiate oder Raubkopien. Im Internet können Urheberrechtsverletzungen sowohl durch Upload als auch durch Download begangen werden, da dies die Verwertungsrechte des Urhebers (vgl. §§ 15 ff. UrhG) missachtet. Bezüglich bloßen Streamings ist es höchst umstritten, ob dieses eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Wie es sich in Ihrem speziellen Fall darstellt, eruieren wir als Anwalt für Urheberrecht in München.

Anwalt Urheberrecht München: Filesharing

Unter Filesharing ist das Downloaden von Musik oder Filmen über Tauschbörsen im Internet, wobei zeitgleich eigene Daten hochgeladen werden – es findet also quasi ein Datenaustausch statt. Hierfür muss stets eine spezielle Software auf dem Endgerät installiert werden. Dieses Vorgehen stellt idR eine Urheberrechtsverletzung in Form des Verstoßes gegen das Verbreitungs- und Veröffentlichungsrecht (§ 19a UrhG) des Urhebers dar. Dies kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen haben. Hier empfiehlt sich die Beauftragung eines Anwalts für Urheberrecht. 

Anwalt Urheberrecht München: Abmahnung

Urheberrechtsverletzungen ziehen meist außergerichtliche Abmahnungen durch die Urheber nach sich, welche auch idR die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung fordern. Hierin wird von dem Verletzer gefordert, den Verstoß abzustellen und für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine entsprechende Vertragsstrafe zu zahlen. Doch nicht immer sind solche Abmahnungen auch gerechtfertigt, sondern werden z.T. rechtsmissbräuchlich im Rahmen von schieren Abmahnwellen eingesetzt, insbesondere im Bereich Streaming und Filesharing. Als Anwälte für Urheberrecht in München setzen wir einerseits ihre Urheberrechte durch und wehren zugleich unberechtigt ausgesprochenen Abmahnungen gegen Sie ab.

Anwalt Urheberrecht München: Einstweilige Verfügung

Sollte die Abmahnung ohne Erfolg bleiben, so ist die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche zunächst im Wege der einstweiligen Verfügung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes möglich. Die gerichtliche Entscheidung hierüber ergeht binnen weniger Tage. Wenn auch dies nicht den gewünschten Erfolg bringt, steht Ihnen schließlich noch der Klageweg offen. In sämtlichen gerichtlichen Verfahrensschritten stehen wir Ihnen gerne als Anwälte für Urheberrecht in München mit langjähriger Erfahrung beratend und unterstützend zur Seite.