Marktverhaltensregeln

Anwalt Wettbewerbsrecht München

Außerhalb des UWG existieren zahlreiche Vorschriften, die als „Marktverhaltensregeln“ bezeichnet werden. Handelt ein Marktteilnehmer diesen Vorschriften zuwider, kann ein unlauteres Verhalten vorliegen, das wettbewerbsrechtliche Ansprüche auslöst. Zu Marktverhaltensregeln zählen u.a.:

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Daniel Loschelder
Anwalt für Marktverhaltensregeln
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Was sind Marktverhaltensregeln?

Marktverhaltensregeln Sind vorschriften, die auch dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Dabei handelt es sich also um gesetzliche Vorschriften, die nicht im UWG festgehalten sind, sondern in unzähligen weiteren Gesetzen. Jedoch möchte der Gesetzgeber, dass Verstöße gegen solche Vorschriften auch wettbewerbliche Relevanz haben, da sich der Verletzer der Vorschriften einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den rechtstreu handelnden Marktteilnehmern verschafft.

Beispiele für Marktverhaltensregeln

Es existieren unzählige gesetzliche Vorschriften, die als Marktverhaltensregeln anzusehen sind, wovon wir nachfolgend einige Gesetze darstellen wollen:

  • Arzneimittelgesetz(AMG)
  • Batteriegesetz(BattG)
  • Chemikaliengesetz (ChemG)
  • CLP-Verordnung
  • ElektroG
  • ElektrostoffV
  • FertigpackungsV
  • Health-Claims-VO
  • Heilmittelwerbegesetz (HWG)
  • Kosmetik-VO
  • LebensmittelinformationsVO (LMIV)
  • Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
  • Medizinproduktegesetz (MPG)
  • Medizinprodukte-VO (MP-VO)
  • Öko-KennzeichenG (ÖkoKennzG)
  • Preisangabenverordnung (PAngV)
  • PKW-EnVKV
  • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG)
  • Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV)
  • Telemediengesetz (TMG)
  • TextilkennzeichnungsVO
  • Verpackungsgesetz (VerpackG)
  • Weingesetz (WeinG)

Wann sind Verstöße gegen Marktverhaltensregeln wettbewerbswidrig?

Marktverhaltensregeln sind wettbewerbswidrig, wenn sie geeignet sind, die Interessen von Verbrauchern, Mitbewerbern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen. Die Interessen von Mitbewerbern können dann spürbar beeinträchtigt werden, wenn sie durch das Verhalten des Verletzers gewisse Nachteile erlangen. Ob die Verletzung einer gesetzlichen Vorschrift tatsächlich spürbar ist, ist häufig Gegenstand von gerichtlichen Verfahren. Hier entscheidet sich dann, ob tatsächlich ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegeben ist oder nicht.

Vorgehen gegen Verletzungen von Marktverhaltensregeln

Wir unterstützen Sie, wenn ihr Mitbewerber gegen eine Marktverhaltensregel verstößt und stellen diesen Wettbewerbsverstoß mittels Abmahnung, einstweiliger Verfügung oder Unterlassungsklage schnell und effektiv ab. Gerne beraten wir Sie zu den vorliegenden Handlungsoptionen.