Anwalt Moderecht

Anwalt für Moderecht bedeutet für uns nicht nur Kenntnis der relevanten Rechtsgebiete, sondern einen tiefen Einblick in die Modebranche. Der Rechtsschutz in der Modebranche ist ein facettenreiches Spektrum, das sich gegenüber anderen Rechtsgebieten durch zahlreiche Besonderheiten auszeichnet. Wir beraten seit vielen Jahren zahlreiche Mandanten aus der Modebranche, weswegen wir hier bestens vernetzt sind und eine breite Expertise aufweisen.

Anwalt für Moderecht und Rechtsdurchsetzung in der Modebranche

Neben den offensichtlichen Fragestellungen aus den Gebieten des Immaterialgüterrechts dem Markenrecht, Urheberrechts, Designschutz und vermehrt auch des Patenrechts (insbesondere neuer Funktions-Textilien und der „Smart Wear“), stellen sich typischerweise auch Fragen der Produkthaftung, des Wettbewerbs-/Lauterkeitsrechts, insbesondere des Textilkennzeichnungsrechts und des IT-Rechts. Daneben gilt oftmals aber auch um die Vertragsgestaltung mit Herstellern. Logistikunternehmen Lieferanten sowie Marketplace-Betreibern und/oder Fullfilment-Dienstleister – oder aber auch um die Beurteilung von Ansprüchen gegen dieselben.

In diesem Kontext beraten wir als Anwalt für Moderecht Mandanten aus der Bekleidungsindustrie, seien es Textilhersteller, Modedesigner oder Bekleidungshersteller vom Fashion-StartUp bis zum etablierten Player. Wir unterstützen unsere Klienten unter anderem bei moderechts-spezifischen Fragestellungen oftmals schon im Frühstadium der Markenkreation sowie des nationalen wie internationalen Marken- und Designschutzes, der rechtssicheren Gestaltung von Werbemaßnahmen und Webshops, Verträgen mit Fotografen und Models.

Ebenso stehen wir als Anwalt für Moderecht unseren Mandanten bei der Rechtsdurchsetzung ihrer (Mode)Rechte zur Seite, beginnend beim Markenmonitoring, der Aussprache von Abmahnungen wegen Marken-, Design-, Urheber- und/oder Patentrechtsverletzungen, sowie wegen etwaiger Wettbewerbsverstöße. Unser Team von Anwälten und Anwältinnen stellt für unsere Mandanten Europäische Grenzbeschlagnahmeanträge und steht für den Zoll als Ansprechpartner unserer Klienten zur Verfügung, für die wir ebenso Messe- und Grenzbeschlagnahmen durchführen.

Vertragsgestaltung vom Anwalt für Moderecht

Als Anwalt für Moderecht begleiten wir unsere Klienten darüber hinaus durch Vertragsgestaltung beispielsweise von Kollaborationen mit anderen Marken, bei Lizenzvereinbarungen oder dem Erwerb und Verkauf von Unternehmen oder einzelnen Marken.

Die Erfahrung zeigt, dass Modeinnovationen meist sehr schnell kopiert werden. Oftmals geht es den Mandanten aber auch um die Frage, inwiefern man sich rechtlich unbedenklich selber von Kreationen Dritter inspirieren lassen darf. Dabei fällt es den Modeschöpfern oft nicht leicht zu erkennen, wo die Grenze zwischen rechtlich unbedenklicher Anlehnung im Sinne eines Copycats zur rechtsverletzenden Nachahmung liegt, oder beispielsweise, wann von einer „markenmäßigen“ und wann von einer dekorativen Benutzung auszugehen ist.

Die Beratung durch unsere Kanzlei zeichnet sich dabei durch große Modeaffinität der Anwältinnen und Anwälte für Moderecht und deren Gespür für die Besonderheiten der Industrie und des Modemarktes aus. Dieses große Verständnis für die vielfältigen Besonderheiten und den Standpunkt der Kreativen und Markeninhaber in der Moderbranche vermindert aus Sicht unserer Mandanten häufig die „Schwellenangst“ vor der Kontaktaufnahme mit einem Anwalt und vereinfacht den Dialog bei der Beratung oftmals erheblich.

Die Beratung erfolgt dabei streng praxisorientiert an den konkreten Interessen unserer Mandanten.

Moderecht und Markenschutz

Das zentrale Schutzinstrument in der Modeindustrie ist stets die Marke. Die Modemarke ermöglicht es den Kunden des Markeninhabers die Produkte eines Modeunternehmens dem Hersteller zuzuordnen, weckt ihr Qualitätsvertrauen und ist damit wesentliches Instrument der Wiedererkennung und Kundenbindung.
Auf lange Sicht entwickelt sich der Markenname eines Modeunternehmens in der Regel als dessen mit Abstand wichtigstes und wertvollstes Asset. Die Wahl des richtigen Zeichens als Marke und der Schutz dieser Marke sind daher von Anfang unverzichtbares Element jeder erfolgreichen Unternehmensstrategie. Auf der Marke sollte vor diesem Hintergrund ein besonderer Fokus des Rechtsschutzes liegen.

Die Beratungstätigkeit als Anwalt für Moderecht beginnt dabei im Idealfall nicht erst bei der Verteidigung einer Marke oder der Begleitung der Anmeldung, sondern nach Möglichkeit bereits beim Aufzeigen der vielfältigen Schutzmöglichkeiten, die das Markenrecht den Modeschöpfern zur Verfügung stellt und bei der Suche und Auswahl eines geeigneten Kennzeichens, welches einen möglichst weiten Schutzumfang und die Möglichkeit eines möglichst breiten internationalen Wachstums ermöglicht.

Ist eine Modemarke erst einmal in einem relevanten Umfang auf dem Markt etabliert, so ist es keine Seltenheit, dass Wünsche nach Lizenzen oder Kollaborationen aufkommen, oder dass Angebote zum Kauf der Marke oder des gesamten Unternehmens erfolgen. Auch diese Verträge zählen zum Tagesgeschäft unserer Anwältinnen und Anwälte für Moderecht.

Moderecht und Designschutz

Sie oder ein Modedesigner Ihres Unternehmens hat ein neues Modedesign entworfen? Als Anwalt für Moderecht beraten wir Sie gerne zu den verschiedenen Möglichkeiten, sich diese Kreation schützen zu lassen und gegen Nachahmungen zu verteidigen.

Neben der Anmeldung und Eintragung eines deutschen Designs oder Gemeinschaftsgeschmacksmusters und/ oder der entsprechenden internationalen Designanmeldungen über das Haager Abkommen bei der WIPO beraten wir unsere Mandanten auch zu den Möglichkeiten, die das Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht/Lauterkeitsrecht im Hinblick auf Ihre Modeschöpfungen bieten.

Moderecht und „Fotorecht“/“Modellrecht“

Für die erfolgreiche Vermarktung von Bekleidungsmode sind meist aussagekräftige und Imagefördernde Fotografien verantwortlich. Sei es für den Content der eigenen Website oder Social Media Accounts bei Instagram oder Facebook oder zur Weitergabe zur Verwendung durch Wiederverkäufer.
Nicht selten versäumen es Modeunternehmen im Vorfeld, sich möglichst umfassende Verwendungsmöglichkeiten dieser Bilder rechtlich abzusichern.
Unsere Anwältinnen und Anwälte für Moderecht beraten und erstellen für Sie Vertragswerke mit Fotografen und Modells, die Ihnen umfassende Verwertungsrechte dieser Fotografien absichern.

Moderecht, IT-Recht & Datenschutz

Der Onlinebereich bietet auch kleinen Unternehmen die Möglichkeit eine schier unbegrenzte Reichweite zu generieren. Geschicktes online-Marketing und performante Webshops und Newsletter verschaffen Modeunternehmen jeder Größe ein Sichtbarkeit und helfen dabei das Image einer Marke zu steuern. Als Anwalt für Moderecht beraten wir Sie bei der Auswahl der Maßnahmen und unterstützen Ihr Modeunternehmen bei der Vertragsgestaltung mit E-Commerce-Plattformen und Agenturen, Hosting Anbietern, bei der Gestaltung Ihrer AGB und beraten zu Informationspflichten, Verbraucherrechten und Datenschutz.

Moderecht und Wettbewerbsrecht/Lauterkeitsrecht

In der Werbung und insbesondere beim Online-Marketing ist es für Designer und Modeunternehmen nicht immer einfach zu erkennen, welche Werbemaßnahmen zwar sehr effektiv erscheint, aber über Grenzen des rechtlich Zulässigen hinausschießen. Darüber hinaus gelten im Moderecht strenge Kennzeichnungs- und Informationspflichten insbesondere durch die „Textilkennzeichnungsverordnung“ für Bekleidungsstücke bzw. bei Schuhen nach der „Bedarfsgegenständeverordnung“ Material-Kennzeichnungspflichten.

Unsere Anwältinnen und Anwälte für Moderecht beraten Modeunternehmen und Designer und helfen Ihnen darauf zu achten, dass eine Werbemaßnahme nicht als „unlauter“ einzustufen ist, insbesondere, dass die Grundsätze der zulässigen vergleichenden Werbung eingehalten und des Irreführungsverbots eingehalten werden.

Was können wir als Anwalt für Moderecht für Sie tun?

Schildern Sie uns gerne Ihr Anliegen und profitieren Sie von unserer langjährigen Tätigkeit in der Modebranche und dem großen Erfahrungsschatz unserer Anwälte beim Rechtsschutz von Modeerzeugnissen und der entsprechenden Rechtsdurchsetzung.