Marktüberwachung

Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren im Rahmen der Marktüberwachung für ihre Mandanten tätig. Zahlreichen Unternehmen ist es ein Dorn im Auge, dass ihre Mitbewerber sich nicht an die wettbewerbsrechtlichen Regelungen halten.
Sowohl für diese Unternehmen als auch für einen klagebefugten Wirtschaftsverband gehen wir gegen Wettbewerbsverstöße von Mitbewerbern konsequent vor und stellen diese ab.

Marktüberwachung im Markenrecht

Im Markenrecht ist eine konsequente Marktüberwachung unabdingbar. Hier gilt es, Markenverletzungen frühzeitig aufzudecken und diese schnell und konsequent abzustellen, bevor unsere Mandanten als Markeninhabern größere Schäden entstehen. Hierzu gehört auch die Registerüberwachung und das konsequente Vorgehen gegen Markenanmeldungen, welche den Schutzrechten unserer Mandanten zu nahekommen. Eine konsequente Marktüberwachung ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Markenstrategie. Wir melden Ihre Marke an, überwachen die Marke und gehen konsequent gegen Verletzer vor.

Marktüberwachung im Wettbewerbsrecht

Neben irreführender und belästigender Werbung, die von vielen Unternehmen eingesetzt wird, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, existieren noch zahlreiche Marktverhaltensregeln aus Gesetzen außerhalb des UWG, die jedoch ebenfalls Wettbewerbsverstöße darstellen können. Auch hier gibt es zahlreiche Unternehmen, die systematisch gegen diese Vorschriften verstoßen und sich damit zumeist einen nicht unerheblichen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Für unsere Mandanten (seien es Mitbewerber des Verletzers oder z.B. ein klagebefugter Verband) gehen wir konsequent gegen solche Verletzer vor und stellen Wettbewerbsverstöße schnell und effektiv ab.

Marktüberwachung im Designrecht

Auch im Designrecht ist eine durchdachte Schutzrechtsstrategie eminent wichtig. Neben einer ausführlichen Recherche, einer sinnvollen Designanmeldung ist eine konsequente Marktüberwachung ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Designrechtsstrategie. Wir unterstützen unsere Mandanten bei einer Marktüberwachung bzgl. ihrer Designs und bei dem konsequenten Vorgehen gegen Designrechtsverletzungen.

Marktüberwachung im Fotorecht

Gute Produktfotos sind in vielen Branchen das Zünglein an der Waage, welches schließlich zum Verkaufserfolg führt. Gute Produktfotos zu erstellen bzw. erstellen zu lassen, ist jedoch häufig sehr zeit- und kostenintensiv. Aus diesem Grund bedienen sich Mitbewerber gerne an guten Produktfotos in dem Glauben, dass dies erlaubt sei. Wer also Produktfotos (oder andere Fotografien) erstellt bzw. erstellen lässt, sollte einen „Fotoklau“ nicht dulden. Wir helfen unseren Mandanten bei der Marktüberwachung bzgl. ihrer Produktfotografien und der konsequenten Durchsetzung ihrer Rechte. Neben Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen stehen dem Urheber auch Schadensersatzansprüche in Form von Lizenzgebühren zu. Seit vielen Jahren verhelfen wir Urhebern, die von Fotoklau betroffen sind, zu ihrem Recht.

Instrumentarien der Marktüberwachung

Rechtsverletzungen können mit einem umfangreichen Strauß an Instrumentarien abgestellt werden. Hierzu gehören Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Unterlassungs- und Schadensersatzklage sowie auch Amtsverfahren und Bußgeldverfahren vor den zuständigen Behörden. Wir kennen die Instrumentarien sowohl auf Aktiv- als auf Passivseite und können unsere Mandanten daher maßgeschneidert über die rechtlichen Möglichkeiten beraten und ihre Interessen konsequent durchsetzen.