Domain-Registrierung
Die Registrierung der Top-Level-Domain „.de“ ist bei der Genossenschaft DENIC vorzunehmen. Sofern die gewünschte Domain noch frei ist und ein passender Provider ausgewählt wurde, kann der Registrierungsauftrag durchgeführt werden. Der Domainname muss dabei aus mindestens 3 und maximal 63 Zeichen bestehen. Er kann Buchstaben, Zahlen sowie Bindestriche beinhalten. Leerzeichen sin demgegenüber nicht möglich, genauso wenig wie Bindestriche am Namensanfang bzw. -ende.
Domaingrabbing
Als Sonderfall des Domainrechts gilt das sog. Domaingrabbing. Hierbei werden eine Vielzahl an (pauschalen) Domainnamen registriert, um diese später zur Erzielung von Profiten weiterzuverkaufen. Grundsätzlich gilt dies als zulässig, jedoch kann es u.U. zur Kollision mit dem Wettbewerbsrecht kommen, wenn das Domaingrabbing rechtsmissbräuchlich geschieht, etwa um es Konkurrenten unmöglich zu machen, „ihre“ Kennzeichen als Domain zu nutzen. Zudem kann solch ein Verhalten auch strafrechtliche Relevanz bekommen, Stichwort Nötigung gem. § 240 StGB.
Domainrecht vs. Markenrecht
Domains genießen wie auch Marken Kennzeichenschutz. Domains genießen nämlich grds. Schutz als Unternehmenskennzeichen über § 5 MarkenG. Das bedeutet, dass man mit einer Domain auch eine Marke angreifen kann, sofern gewisse Voraussetzungen vorliegen. Das zeigt, dass die Registrierung und Verwendung einer Domain dem Inhaber durchaus zu einer starken Rechtsposition verhelfen kann, weswegen auch hier mit Augenmerk versucht werden sollte, die ideale Domain zu redistrieren und zu verwenden.
Was können wir als Anwalt für Domainrecht für sie tun?
Unsere Anwälte für Domainrecht helfen Ihnen bei der Registrierung Ihrer beabsichtigten Domainnamen, insbesondere bei den Verfahren vor den verschiedenen Vergabestelle, sowie bei der Organisation bestehender Domainrechte, um Ihnen immer einen genauen Überblick über Ihr Domainportfolio zu gewährleisten. Zudem führen wir regelmäßig Recherchen für Sie durch, um etwaige Kollisionen mit Marken- oder Namensrechten aufzudecken und zu verfolgen. Wir unterstützen Sie darüber hinaus bei der Durchsetzung Ihrer bereits bestehenden Domainrechte. Wir zeigen Ihnen dabei Möglichkeiten auf, um effektiv gegen unzulässige Verwendungen von Domainnamen vorzugehen. Dies geschieht regelmäßig zunächst durch außergerichtliche Abmahnung des Rechtsverletzers. Sollte dieser sich weigern, seine Verletzungen abzustellen und eine darauf gerichtete strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, so setzen wir Ihre Ansprüche jederzeit auch gerichtlich durch. Zudem beraten unsere Anwälte für Domainrecht Sie bei dem (anonymen) Erwerb von Domainnamen Dritter sowie bei der Freigabe von Domainnamen. Hierbei haben wir im Sinne unserer Mandanten stets effiziente und wirtschaftlich sinnvolle Lösungswege im Blick, scheuen aber auch nicht die harte gerichtliche Auseinandersetzung. Gerne beraten wir Sie individuell in Ihrer Angelegenheit.