Abmahnung der B1 Recordings GmbH durch IPPC Law – Anwalt hilft!

Die B1 Recordings GmbH lässt derzeit zahlreiche Abmahnungen über die Kanzlei IPPC Law Rechtsanwälte und Rechtsanwalt Daniel Sebastian aussprechen. Gegenstand der Abmahnungen der B1 Recordings GmbH sind dabei meist das öffentliche Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Werke, sprich: Nutzung von Musik auf Instagram. In diesem Beitrag wollen wir ausführlich über die Abmahnungen der B1 Recordings GmbH durch IPPC Law berichten.

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Abmahnung B1 Recordings GmbH – das Wichtigste in Kürze

Aktuelle Abmahnwelle: Die B1 Recordings GmbH lässt derzeit zahlreiche Abmahnungen über IPPC Law (u. a. RA Daniel Sebastian) aussprechen – häufig wegen Musiknutzung auf Instagram.

Typischer Vorwurf: Beanstandet wird meist das öffentliche Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Musik in Reels/Videos (Nutzung ohne Lizenz).

Wer ist B1 Recordings?: Ein Joint Venture (u. a. mit Sony Music), tätig in Produktion/Vermarktung von Tonaufnahmen; Sitz in Berlin, Geschäftsführer Maximilian Göbl.

Wen trifft es?: Vor allem Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, die Instagram-Content mit geschützter Musik hinterlegen.

Rechtebehauptung: In Abmahnungen wird die Rechteinhaberschaft oft damit „belegt“, dass B1 Recordings bei Plattformen wie Amazon/Apple/Spotify als Rechtsinhaberin geführt wird (§ 10 UrhG).

Geforderte Ansprüche: Typisch sind Beseitigung, Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Aufwendungsersatz.

Unterlassungserklärung & Kosten: Regelmäßig wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt; außerdem werden häufig Rechtsanwaltskosten von über 2.000 € geltend gemacht.

Hoher Schadensersatz (Lizenzanalogie): Besonders gravierend sind teils fünfstellige Forderungen (nicht selten > 10.000 €), begründet mit „branchenüblichen Tarifen“ und eigener Lizenzpraxis (z. B. bis 15.000 € für Social-Media-Kampagnen).

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Wer ist die B1 Recordings GmbH?

Die B1 Recordings GmbH ist ein Joint Venture zwischen Wolfgang Boss und der Sony Music Entertainment vor allem für internationale Künstler. Gegenstand des Unternehmens ist die Produktion und die Vermarktung von Aufnahmen musikalischer Darbietungen ausübender Künstler. Geschäftsführer ist Maximilian Göbl, das Unternehmen hat seinen Sitz in der Bülowstraße 80 in Berlin.

Wen betrifft die Abmahnung der B1 Recordings GmbH und IPPC Law?

Eine Abmahnung der B1 Recordings GmbH und IPPC Law betrifft meist Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, die ein Video oder Reel bei Instagram posten und dieses mit einem urheberrechtlich geschützten Werk hinterlegen. Die B1 Recordings GmbH ist Inhaberin der exklusiven Rechte an Tonaufnahmen verschiedener Künstler. In der Abmahnung wird das dadurch „nachgewiesen“, dass die B1 Recordings GmbH in den einschlägigen Publikationswegen wie Amazon, Apple & Spotify als Rechtsinhaberin benannt wird (§ 10 UrhG).

B1 Recordings GmbH
B1 Recordings GmbH

Was fordert die B1 Recordings GmbH in der Abmahnung durch IPPC Law?

B1 Recordings GmbH und IPPC Law machen Ansprüche auf Beseitigung der Beeinträchtigung, Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Aufwendungsersatz geltend. Zunächst wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Darin soll sich der Abgemahnte verpflichten, dass vorgeworfene Verhalten ab sofort zu unterlassen und im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe an die B11 Recordings GmbH zu zahlen. Zudem werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von meist über 2.000 € gefordert.

Vor allem aber soll der Abgemahnte einen Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie von nicht selten über 10.000 € zahlen. Gerade für „kleine“ Unternehmer sind das Summen, die diese an die finanzielle Leistungsgrenze bringen oder diese sogar überschreiten.

Wen vertritt die B1 Recordings GmbH?

Die B1 Recordings GmbH ist bspw. Inhaberin der Rechte an den Tonaufnahmen Pedro, Thank You (Not so bad), Push Up. Werden diese Musikwerke also ohne Lizenz zB bei Instagram verwendet, beauftragt die B1 Recordings GmbH die Kanzlei IPPC Law mit der Abmahnung.

Sind die Lizenzforderungen der B1 Records GmbH angemessen?

Der Bundesgerichtshof (BGH) definiert den Lizenzschadensersatz („Lizenzanalogie“) als den Betrag, den vernünftige Parteien bei Abschluss eines Lizenzvertrags für die Nutzung des verletzten Rechts vereinbart hätten. Maßgeblich ist der objektive Wert der Nutzung, wobei Nachlizenzierungskosten (nach Verletzung) nicht zwangsläufig als Maßstab dienen. IPPC Law und B1 Recording GmbH führen in den Abmahnungen jedoch aus, dass Branchenübliche Vergütungssätze und Tarife als Maßstab heranzuziehen sind. Zudem soll die eigene Lizenzierungspraxis herangezogen werden, wobei für Social Media Kampagnen bis zu zwölf Monaten regelmäßig 15.000 € berechnet werden (siehe hierzu Rechtsanwalt Daniel Loschelder auf LindedIn sowie die Berichterstattung bei BusinessPunk). Bei der Art der Berechnung kommen dann schnell fünfstellige Schadensersatzsummen zusammen. Am Ende wird es auf die Argumentation im Einzelfall ankommen ob und wie viel Schadensersatz zu zahlen ist, wenn eine Rechtsverletzung vorliegt.

IPPC Law
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Abmahnung B1 Recording GmbH – das ist zu tun!

Unserer Meinung nach sind die angesetzten Lizenz Schadensersatzkosten meist deutlich zu hoch angesetzt. Hier bestehen Anhaltspunkte, sich zur Wehr zu setzen. Eine Abmahnung sollte hier keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden, ansonsten wird schnell ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung der B1 Recordings GmbH und IPPC Law erhalten haben, können Sie sich gerne an unsere Urheberrechtsspezialisten wenden:

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