Abmahnung Grünecker Rechtsanwälte abwehren – Anwalt hilft!

Abmahnung Grünecker Rechtsanwälte erhalten? Immer wieder werden uns Abmahnungen der Kanzlei Grünecker Rechtsanwälte vorgelegt. Hier erfahren Sie alles wichtige über Grünecker Rechtsanwälte, den Inhalt von Abmahnungen der Grünecker Rechtsanwälte, über Abmahnungen generell und strafbewehrte Unterlassungserklärungen. Falls Sie noch weitere Fragen dazu oder zu etwas anderem rund um das Thema Markenrecht haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

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Timm Leisenberg
Anwalt für Markenrecht
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Über Abmahnung Grünecker Rechtsanwälte

Grünecker Rechtsanwälte ist eine Anwaltskanzlei mit Sitz in München, Köln, Berlin und Paris. Sie schützen das geistiges Eigentum also Marken, Patente und Designs und sind in den Rechtsgebieten: Patentrecht, Markenrecht, Designrecht, Schutzrechtsverletzungen, Wettbewerbsrecht, Grenzbeschlagnahmen, Urheberrecht, Arbeitnehmererfindungen, Lizenzrecht, IP-Transaktionen, IT/Datenschutz aktiv. Es handelt sich um eine große Anwaltskanzlei mit ca 140 Anwälten. Sie ist international aktiv und sie vertreten viele große und bekannte Marken wie Moncler, Versace, Harley-Davidson, Lacoste, Check24, etc. Auffallend ist, da Grünecker Rechtsanwälte sehr häufig Abmahnungen ausspricht, mit knappen Fristen, hohen Streitwerten und vielen Forderungen. Sie haben ein wiederholendes, mittlerweile bekanntes Muster. Wenn Sie eine Abmahnung von Grünecker Rechtsanwälte erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren. Es bringt nichts, voreilig schnelle Schlüsse zu ziehen. Sie sollten sich aber auch nicht zu viel Zeit lassen, da die Grünecker Rechtsanwälte meistens sehr kurze Fristen setzen und dann gerichtliche Schritte einleiten.

Es lohnt sich jetzt schon einen Anwalt für Markenrecht (https://ll-ip.com/markenrecht-anwalt-de/) einzuschalten, damit Sie keinen Fehler begehen und schnell sowie sicher handeln. Bitte suchen Sie nicht eigenständig den Kontakt zur Gegenseite. Ihr Anwalt übernimmt gerne diese Aufgabe für Sie, da er jahrelange Erfahrung mitbringt und weiß was er machen muss. Außerdem empfehlen wir Ihnen keine der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärungen zu unterschreiben oder Geld auf die angegebenen Konten zu überweisen. Wenden Sie sich erst an einen Anwalt und lassen Sie sich beraten.

Wir kennen die Abmahnung von Grünecker Rechtsanwälte gut. Wenden Sie sich deshalb gerne an uns. Wir helfen Ihnen schnell, kompetent und gerne.

Abmahnung Grünecker Rechtsanwälte für verschiedene Rechtsinhaber

Abmahnung Grünecker Rechtsanwälte für Harley-Davidson Motor Company Inc.

Die Grünecker Rechtsanwälte vertreten viele bekannte Marken. Eine davon ist „Harley-Davidson“, mit der wir es zu tun hatten. Die Grünecker Rechtsanwälte wurden von der Harley-Davidson Motor Company aus Milwaukee, USA beauftragt und mahnten dieses Jahr unseren Mandanten wegen einer (angeblichen) Markenrechtsverletzung ab. Unser Mandant sollte eine Markenrechtsverletzung begangen haben, indem Produkte in seinem Shop verkauft hat, auf denen Zeichen abgebildet waren, die der geschützten Wortmarke nahezu identisch scheinen. Dabei berufen sich die Grünecker Rechtsanwälte unter anderem auf die Verwechslungsgefahr. Die angesprochenen Adressaten würden fälschlicherweise denken, dass es sich bei den Produkten um Originalprodukte der Marke „Harley-Davidson“ handle.

Außerdem beziehen sich die Grünecker Rechtsanwälte auf die Bekanntheit der Marke „Harley-Davidson“. Die Grünecker Rechtsanwälte betonen hierbei die Unionsmarkenregistrierung der Marke Harley-Davidson zur Wortmarke „HARLEY“ unter der Nummer „3530219“ und „83931“. Grünecker Rechtsanwälte  fordern in der, dass die Unterlassungserklärung innerhalb von einer Woche unterschrieben und die berechneten Kosten innerhalb von zwei Wochen überwiesen werden sollen. Das ist eine sehr kurze Frist.

Grünecker Rechtsanwälte bauen ihre Abmahnungen, die uns bekannt sind, fast immer gleich auf bzw. sie haben häufig einen ähnlichen Inhalt:

Als Erstes stellen sie das Unternehmen bzw. die Marke, die sie vertreten, in reichlichem Maße vor. Sie betonen Ihre Bekanntheit, ihre Qualität, ihren Kultstatus, ihre Einnahmen und ihren Erfolg. Sie nennen die eingetragenen, für den Fall relevanten Schutzbereiche und erläutern wie sie auf die Markenrechtsverletzung gekommen sind und warum es eine sei.

Als nächstes erläutern sie die Markenrechtsverletzung(en) mit den betroffenen Paragrafen der Markenrechtsverletzung. Hier kommen wir zum Punkt Vorwurf. Sie werfen dem Abmahnenden eine Markenrechtsverletzung vor. Gegenstand der Markenrechtsverletzung – in dem von uns eben geschilderten Fall – ist die Nutzung der markenrechtlich geschützten Wortmarke „HARLEY“ auf Produkten. Es sollen sich hierbei um Fälschungen gehandelt haben.

Als Nächstes folgen geltend gemachten Ansprüche. Die Ansprüche beinhalten meistens eine Auskunftserteilung über sämtlichen Informationen (§ 19 MarkenG) und einen Schadensersatz bezüglich der bereits entstandenen und zukünftig entstehenden Kosten. Dann folgt die Forderung der Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Was das genau ist, erläutern wir im letzten Abschnitt unseres Artikels. Eine Kostenforderung ist die letzte Forderung. Besonders wichtig zu erwähnen ist der hohe Streitwert, der sehr häufig eine Höhe von 500.000,00 € hat. Auffällig sind außerdem die hohen Anwaltskosten, die in unserem Fall 5.328,50 € betrugen. Üblicherweise wird eine Geschäftsgebühr von 1,3 verlangt. In der Abmahnung Grünecker Rechtsanwälte wird gerne auch eine Geschäftsgebühr von 1,5 angesetzt. Im Anhang befinden sich dann die Kostenaufstellung, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Markendatenbankauszüge. Unser Fall passt genau in das uns bekannte Muster der Abmahnung Grünecker Rechtsanwälte. Falls Sie auch eine Abmahnung  Grünecker Rechtsanwälte erhalten haben, sind wir Ihnen gerne behilflich.

Grünecker Rechtsanwälte für Christian Louboutin

Ein weiterer Fall, der bei uns eingegangen ist, ist der Streit über die Schuhe mit der roten Sohle. Auch hier hat Grünecker eine sehr bekannte Marke vertreten: Christian Louboutin. Louboutin verkauft seit 20 Jahren die bekannten Schuhe mit der roten Sohle. Die High Heels kosten zwischen 370 bis 1.000 € und sind erkennbar an ihrer roten Sohle. Durch eine einstweilige Verfügung hat Christian Louboutin seine Markenrechtsverletzung geltend gemacht. Zudem wurden Ansprüche auf Auskunft und Herausgabeanspruch an den Gerichtsvollzieher geltend gemacht. Der Streitwert wurde auf 300.000 € festgelegt.

Die Schuhe mit der roten Sohle sind seit 2010 markenrechtlich geschützt und seit 2016 als Unionsmarke geschützt (EU 008845539). Es handelt sich hierbei um eine andere Markenform als bei dem ersten Fall. Die Schuhe mit der roten Sohle sind durch eine Positionsmarke für Schuhe mit hohen Absätzen geschützt. Grünecker hat sich bei der Abmahnung auf die Bekanntheit gestützt, die er anhand von vielen Stars und Fernsehserien dargelegt hat. Außerdem wurde eine Verwechslungsgefahr angeführt, eine beeinträchtigende Wertschätzung und Unterscheidungskraft, eine Beeinträchtigung weiterer Markenfunktionen, einer Zeichenähnlichkeit, der Kennzeichnungskraft, der markenmäßige Gebrauch etc. Gerne beraten wir Sie bei einer Abmahnung Grünecker Rechtsanwälte für Christian Loboutin.

Grünecker Rechtsanwälte für Hermès Sellier S.A.S.

Auch die Markeninhaber der Hermès Sellier S.A.S. kämpfen stets für Ihre Markenrechte. Genauso wie in den beiden anderen Fällen wurde Hermès von den Grünecker Rechtsanwälten vertreten. In dem Fall ging es um eine Kennzeichenverletzung. Der Streitwert wurde auf 500.000 € angesetzt. Der Antragssteller war das Unternehmen Hermès, das unter anderem die sehr berühmten Kelly Taschen herstellt. Sie ist weltweit bekannt und zeigt – wie alle Hermès Produkte – eine hohe Qualität auf. Hermès ist seit 170 Jahren eine Haute Couture Marke und weltweit bekannt und tätig. Die Tasche, um die es ging, war die Kelly Bag. Sie hat besondere Merkmale, die ihre Herkunftsfunktion bestätigen.

Die Merkmale sind die folgende: Der obere Rand des Taschenkörpers hat eine überlappende Klappe, die die Frontseite des Taschenkörpers im oberen Bereich überdeckt und an den seitlichen Rändern jeweils rechteckig eingeschnittene Einkerbungen aufweist,

Der Taschenkörper weist bei frontaler Sicht eine leicht trapezförmige Kontur auf.

Der Taschenkörper hat einen bis über die Klappe auf der Frontseite eingezogenen Taschengürtel, dessen jeweiligen Enden in polierten, länglichen Metallstücken gefasst werden, in die wiederum Öffnungsschlitze eingelassen sind, welche an der Frontseite angebracht sind, nämlich in Metall gehaltene Steckschloss aufnehmen können.

Die Tasche ist als dreidimensionale Marke im deutschen Markenregister eingetragen unter „KELLY-Bag“ mit der Nummer 30057468. Grünecker Rechtsanwälte machen basierend auf § 14 II Nr. 2 und 3 MarkenG und §§ 3,4 Nr. 3 lit. a, b, 8 UWG Ansprüche geltend. Gerne beraten wir Sie bei einem Vorgehen der Kanzlei Grünecker Rechtsanwälte für Hermès Sellier S.A.S.

Abmahnung Grünecker Rechtsanwälte – was ist das?

Eine Abmahnung Grünecker Rechtsanwälte stellt ein Mittel dar, eine Markenverletzung ohne gerichtliches Verfahren abzustellen.

Nachdem eine Marke erfolgreich beim zuständigen Markenamt angemeldet  wird, erhält der Markeninhaber das exklusive Nutzungs- und Verwendungsrecht. Das bedeutet, dass Dritte seine Marke nur verwenden dürfen, wenn Sie die Erlaubnis des Markeninhabers haben.

Wenn ein Dritter die Marke unerlaubt verwendet, verletzt er also die Markenrechte des Markeninhabers. Gegen diese Markenrechtsverletzung kann der Markeninhaber mit einer Abmahnung vorgehen. Der Zweck einer Abmahnung besteht also in der Beseitigung einer Markenrechtsverletzung. Sie möchte also außergerichtlich und kostengünstig Frieden schaffen.

Eine Abmahnung ist also ein Hilfsmittel, mit dem ein Markeninhaber seine Markenrechte gegen einen Dritten geltend machen kann. Der Markeninhaber macht seine Ansprüche meistens aufgrund des Markengesetzes (MarkenG) oder der EU-Verordnung über die Unionsmarke (UMV) geltend. Er kann seine Markenrechte durch eine Urkunde des zuständigen Markenamtes nachweisen, die jeder Markeninhaber nach seiner erfolgreichen Anmeldung erhält. In Deutschland ist für eine Markenanmeldung das Deutsche Patent- und Markenamt zuständig (kurz DPMA). Inhalt einer Abmahnung Grünecker Rechtsanwälte ist meistens die Beseitigung der Markenrechtsverletzung, eine Unterlassungserklärung mit einer Aufforderung die Abmahnkosten der Gegenseite zu bezahlen (Schadensersatz), eine Auskunft über die Art und den Umfang der Markenrechtsverletzung sowie eine Erstattung der Rechtsverfolgungskosten. Eine Unterlassungserklärung ist eine Erklärung, mit der Sie, wenn Sie die Erklärung unterzeichnen, bestätigen die angegriffene Markenrechtsverletzung zu unterlassen.

Eine Abmahnung Grünecker Rechtsanwälte im Markenrecht erhalten Sie also dann, wenn Sie unerlaubt Produkte von einer Marke verkauft haben, die markenrechtlich geschützt ist, Ihre eigenen Produkte mit mit geschützten Slogans beworben haben  oder mit Plagiaten gehandelt haben. Denn dann haben Sie eine Markenrechtsverletzung begangen. Außerdem liegt eine Markenrechtsverletzung vor, wenn ein Dritter eine Marke unerlaubt verwendet, indem er eine ähnliche oder identische Marke für ähnliche oder identische Produkte verwendet.

Eine Abmahnung  Grünecker Rechtsanwälte muss aber nicht zwingend korrekt oder berechtigt sein. Sie ist nur dann gerechtfertigt, wenn die dazugehörige Markenrechtsverletzung auch besteht. Dies ist der Fall, wenn der Dritte unerlaubt eine geschützte Marke im geschäftlichen Verkehr benutzt, zum Beispiel, wenn der Dritte eine ähnliche oder identische Marke verbreitet, die für ähnliche oder identische Produkte gelten soll. Zu einer Markenrechtsverletzung gehört auch die Verwendung von ähnlichen Zeichen für ähnliche Produkte.

Wenn Sie eine Abmahnung Grünecker Rechtsanwälte erhalten, wird folgendermaßen vorgegangen. Als erstes wird überprüft, ob die Abmahnung berechtigt ist und eine Markenverletzung vorliegt. Dafür wird geprüft, ob die Marke wirklich in den genannten bzw. betroffenen Waren- und Dienstleistungsklassen eingetragen und damit geschützt ist. Danach stellt sich die Frage, ob es sich bei dem vorliegenden Fall um eine markenmäßige Verwendung handelt. Bei einer Abmahnung Grünecker Rechtsanwälte muss der hohe Streitwert nach dessen Rechtmäßigkeit überprüft werden. Durch passende Argumentationen kann ein zu hoher Streitwert reduziert werden. Das Vorgehen bei einer Abmahnung erfordert höchste Konzentration, da bei Fehlern die Kosten weiter steigen können. Außerdem sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung umgangen werden, da sich sonst die Kosten, bei einem so hohen Streitwert wie bei eben genannten Abmahnungen, auf sehr hohe Summen belaufen.  Den Weg zu einer Beseitigung einer Abmahnung müssen Sie jedoch nicht alleine gehen. Wenden Sie sich unbedingt an einen Fachanwalt, der Ihnen hilft und Fehler vermeidet.

Abmahnung Grünecker
Abmahnung Grünecker

Grünecker Rechtsanwälte fordern Unterlassungserklärung

In der Abmahnung Grünecker Rechtsanwälte wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb eines bestimmten Zeitraums gefordert. Wir wollen Sie nun aufklären, was das genau ist.

Die meisten Unterlassungserklärungen sind strafbewehrt, damit sie den Unterlassungsschuldner vor weiteren rechtswidrigen Verhaltensweisen abschrecken. Der Begriff strafbewehrte Unterlassungserklärung lässt sich einfach anhand seines Namens erklären. Es ist, wie der Name schon verrät, eine Unterlassungserklärung, die mit einer Strafe bedroht wird. Eine Unterlassungserklärung ist im Markenrecht eine Erklärung, bei der sich ein Dritter dazu verpflichtet, eine gerügte rechtswidrige Handlung in Zukunft zu unterlassen. Die Strafe müssen Sie dann begleichen, wenn Sie gegen die Unterlassungserklärung verstoßen, eine erneute Markenrechtsverletzung also begehen. Der Dritte erklärt sich durch das Unterzeichnen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung damit einverstanden bei einer erneuten Markenrechtsverletzung eine Strafe zu zahlen.

Im Bereich des Markenrechts können Vertragsstrafen in Höhe von mehreren tausenden Euro ausfallen. Überlegen Sie deshalb genau, ob Sie eine solche Erklärung unterzeichnen wollen. Außerdem gilt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung – in jedem Rechtsgebiet – lebenslänglich. Zudem ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung auch ein Schuldeingeständnis. Mit dem Unterschreiben dieser Erklärung entsteht also ein lebenslänglicher Vertrag.

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung kann in einer Abmahnung Grünecker Rechtsanwälte dann von Ihnen gefordert werden, wenn durch eine Markenrechtsverletzung eine Wiederholungsgefahr entstanden ist. Sprechen Sie am besten erst mit einem Anwalt, der Ihren Fall fachlich überprüft.

Auch die strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein wichtiges Mittel, mit dem der Markeninhaber sich absichern kann und der Dritte sich versichern kann, dass er das vorgeworfene rechtswidrige Verhalten zukünftig nicht mehr tun wird. Das Ziel ist eine ähnliche oder identische Markenrechtsverletzung zu verhindern.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, dass sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben bevor Sie mit einem Anwalt für Markenrecht gesprochen haben.

Abmahnung Grünecker Rechtsanwälte – Anwalt für Markenrecht berät

Im Falle einer Abmahnung Grünecker Rechtsanwälte beraten wie Sie als Anwalt für Markenrecht schnell, kompetent und bundesweit. Laden Sie gerne die erhaltenen Unterlagen hoch und schildern Sie uns Ihren Fall, wir melden uns dann bei Ihnen:

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Informieren Sie sich gerne über unsere Tätigkeiten im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht. Unser Beratungsspektrum finden Sie auf den folgenden Seiten.

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