Warnung vor branchenregional24.de und IWS Interactive Webmarketing Service UG

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Daniel Loschelder
Anwalt für Markenrecht
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Warnung vor branchenregional24.de und IWS Interactive Webmarketing Service UG

Das Portal branchenregional24.de und deren Betreiber IWS Interactive Webmarketing Service UG, Katharina-Geisler-Straße 8, 85312 Freising sowie ihr Geschäftsführer Marco Belletti sind nach wie vor mit Trickformularen auf Kundenfang. Was zunächst wie ein simpler Korrekturabzug für einen Branchenbucheintrag aussieht, entpuppt sich nachher als kostenträchtige Abofalle.

Trickformular der IWS Interactive Webmarketing Service UG

Die IWS Interactive Webmarketing Service UG versendet Trickformulare, die dick mit dem Begriff „Branchenbucheintrag“ überschieben sind. In ihrer Aufmachung sind die Schreiben stark an die bekannten „Gelbe Seiten“ angelehnt. Da die Adressaten davon ausgehen, dass es sich hier lediglich um einen Korrekturabzug o.ä. handelt, werden diese Formulare leider allzu oft ohne genaue Überprüfung unterschrieben. So werden dann leider auch die im Kleingedruckten versteckten horrenden Kosten übersehen.

Zusendung der Formulare ist rechtswidrig

Wenn Sie ein solches Formular erhalten haben, raten wir dringend dazu, dieses nicht zu unterschreiben. Die Zusendung solcher Formulare ist darüber hinaus rechtswidrig. Gerne beraten wir Sie zu den Abwehrmöglichkeiten, damit bei erneuter Zusendung nicht doch versehentlich eine Unterschrift geleistet wird.

Rechnung der IWS Interactive Webmarketing Service UG

Unmittelbar nach Rückendung des Formulars erfolgt die Rechnung. Und die hat es in sich: Marco Belletti möchte für den Eintrag in das nichtssagende Portal branchenregional24.de pro Jahr einen Betrag von 1.188,00 € zzgl. USt., also insgesamt 1.413,72 € haben. Unheimlich viel Geld für eine quasi nicht existente Gegenleistung. Die böse Überraschung findet sich dann jedoch in den AGB, in denen es zur Laufzeit heißt:

„Der Vertrag über den kostenpflichtigen Eintrag Standard Business wird für die Dauer von zwei Jahren fest abgeschlossen, beginnend ab dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei verspätetem Zahlungseingang (nach dem im Antragsformular genannten Veröffentlichungsbeginn), gilt der Tag des Zahlungseinganges als Vertragsbeginn. Die Registrierung erfolgt dementsprechend zeitgerecht. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht innerhalb von drei Monaten vor Ablauf der zwei Jahre von einer der Parteien gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem jeweiligen Empfänger nachgewiesen werden können. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.“ 

Abwehr der Forderungen der IWS Interactive Webmarketing Service UG

Die Forderungen der IWS Interactive Webmarketing Service UG und Marco Belletti lassen sich abwehren. Wir konnten in den letzten Jahren unzählige Mandanten vor solchen Forderungen bewahren. Keiner unserer Mandanten musste je Zahlungen an dieses Unternehmen leisten. Gerne vertreten wir Sie schnell, effektiv und bundesweit. Bislang hat der Gegner stets auf die Forderungen verzichtet, wenn wir ihn dazu angeschrieben haben.

Unsere Schwerpunkte

Informieren Sie sich gerne über unsere Tätigkeiten im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht. Unser Beratungsspektrum finden Sie auf den folgenden Seiten.

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