KMU Fonds 2024: Förderung bei Markenanmeldungen – jetzt schnell handeln!

KMU Fonds 2024 Förderung für Markenanmeldungen jetzt sichern! Über 18 Millionen Euro Förderungen werden an KMU vergeben, wenn diese eine Marke anmelden. Zwar kannm man die KMU Förderung bis Dezember 2024 beantragen; men aollte jedoch schnell handeln, damit die Fördergelder nicht aufgebraucht sind. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der KMU Förderung und Ihrer Markenanmeldung.

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Daniel Loschelder
Anwalt für Markenrecht
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KMU Fonds 2024 – was ist das?

Ein wichtiger Schritt für Unternehmensgründer ist der Schutz ihrer geistigen Eigentumsrechte. Die Anmeldung von Marken spielt dabei eine zentrale Rolle, um Namen, Logos und Produkte vor unbefugter Nutzung zu schützen. Doch gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kann dieser Schritt kostspielig sein. Hier setzt der KMU-Fonds „Ideas Powered for Business“ der Europäischen Kommission an und bietet finanzielle Unterstützung für Markenanmeldungen.

Der KMU-Fonds wurde ins Leben gerufen, um kleinen und mittleren Unternehmen in der EU den Zugang zu ihren geistigen Eigentumsrechten zu erleichtern. In Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPI) werden finanzielle Hilfen zur Verfügung gestellt, um die Kosten von Markenanmeldungen zu reduzieren.

In diesem Artikel erfahren Sie alles über die neuen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für Markenanmeldungen durch den KMU-Fonds „Ideas Powered for Business“. Von den Vorteilen der Förderung bis hin zu den konkreten Schritten der Antragstellung geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über dieses wichtige Unterstützungsprogramm für Unternehmer in der EU.

Jetzt Marke anmelden!

Wir wurden in Fragen des internationalen Markenrechts von Herrn RA Leisenberg ausgezeichnet beraten. Herr RA Leisenberg sieht nicht nur den nächsten Schritt, sondern entwickelt - wo nötig - dank seines großen Fachwissens auch eine jeweils passende Strategie, die er zudem hervorragend vermitteln kann. Vielen Dank und auf weitere gute Zusammenarbeit!

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Ich hatte ein Gespräch mit Hr. Leisenberg bzgl einer (internationalen) Markenstrategie. In kurz: Viele nützliche Infos innerhalb 1h Beratung, schnelle Auffassungsgabe, sehr sympathischer Kontakt. Hat mir sehr geholfen und ich weiß, wo ich zukünftig bei dieser Art der Angelegenheiten einen guten Anwalt finde. Vielen Dank nochmals auf diesem Wege!

B P

Wir hatten ein Problem bzgl. Markenrecht. Im benachbarten Ort wurde eine Firma mit demselben Namen geöffnet. Das Anliegen wurde zu unser vollsten Zufriedenheit von Herrn Leisenberg geklärt. Zudem war die Kommunikation mit ihm sehr angenehm.

F R

Wir sind rundum überaus zufrieden mit der Kanzlei, die wir ausdrücklich weiterempfehlen können! Jegliche Fragen und Wünsche wurden sehr schnell beantwortet und umgesetzt, wodurch wir bestmögliche Ergebnisse erzielen konnten.

M M

Was ist eine Marke?

Ein Unternehmen schützt seine Identität und das Vertrauen seiner Kunden durch eine Marke. Eine Marke ist ein wichtiges gewerbliches Schutzrecht, vergleichbar mit Patenten oder Gebrauchsmustern. Gem. § 3 Markengesetz dient die Marke als Kennzeichen zur Unterscheidung eigener Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen. Sie versinnbildlicht Qualität, Vertrauenswürdigkeit und Innovationskraft eines Unternehmens sowie die damit einhergehenden Versprechungen gegenüber der Kundschaft. Häufig ist die Marke der ausschlaggebende Faktor bei der Entscheidung für ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung. Die Form einer Marke kann sehr unterschiedlich sein: ein Wort, ein Bild, eine Kombination daraus oder sogar ein bestimmter Klang.

Eine Marke muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Damit die Markenanmeldung erfolgreich ist, darf die Marke nicht gegen relative und absolute Schutzhindernisse verstoßen. Unter relativen Schutzhindernissen versteht man die Ähnlichkeit der neuen Marke mit einer älteren Marke. Das heißt, wenn eine jüngere Marke einer älteren Marke zu ähnlich oder gar identisch ist, kann die ältere Marke ihre Markenrechte geltend machen und die jüngere Marke anfechten oder löschen (sog. Prioritätsgrundsatz). Zu den absoluten Schutzhindernissen zählen unter anderem, dass die Marke für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend ist und dass die Marke kein Hoheitszeichen enthält.

Die Bedeutung des Schutzes Ihres geistigen Eigentums

Der Schutz des geistigen Eigentums ist für Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Er dient dazu, die Investitionen des Unternehmens in Forschung, Entwicklung und Kreativität zu schützen. Unternehmen investieren erhebliche Mittel in die Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen und Ideen. Durch den Schutz geistigen Eigentums können sie sicherstellen, dass diese Investitionen vor Nachahmung und Diebstahl geschützt sind.

Darüber hinaus ermöglicht der Schutz des geistigen Eigentums den Unternehmen, sich von ihren Wettbewerbern abzuheben und eine einzigartige Identität aufzubauen. Marken, Patente, Urheberrechte und Geschmacksmuster sind wesentliche Bestandteile des Markenimages und der Unternehmensidentität. Durch diesen Schutz können Unternehmen Vertrauen und Glaubwürdigkeit bei ihren Kunden aufbauen und sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Darüber hinaus bietet der Schutz geistigen Eigentums den Unternehmen die Möglichkeit, ihre Innovationskraft zu erhalten und zu fördern. Indem sie sicherstellen, dass ihre Ideen und Erfindungen geschützt sind, ermutigt der Schutz des geistigen Eigentums die Unternehmen, weiterhin in Forschung und Entwicklung zu investieren. Dies fördert nicht nur die kontinuierliche Innovation im Unternehmen, sondern trägt auch zur wirtschaftlichen Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit bei.

Nicht zuletzt bietet dieser Schutz Unternehmen die Möglichkeit, ihr geistiges Eigentum zu vermarkten und von dessen Nutzung zu profitieren. Durch Lizenzen, Verkäufe oder Partnerschaften können Unternehmen ihr geistiges Eigentum vermarkten und zusätzliche Einnahmequellen erschließen.

Anwälte, die auf Zack sind! Herr Leisenberg und Herr Loschelder haben mich motiviert und angriffslustig vertreten, so wie man sich das von Anwälten wünscht. Vielen Dank dafür!

C

Die Mitarbeiter der Kanzlei haben mein Anliegen sofort und kompetent bearbeitet, was innerhalb kürzester Zeit zum Erfolg geführt hat. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei bestens empfehlen.

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Die Förderung durch den KMU-Fonds 2024

Der Schutz des geistigen Eigentums ist wie sie gesehen haben für Unternehmen jeder Größe von entscheidender Bedeutung. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stellt dies jedoch oft eine finanzielle Herausforderung dar. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission bereits 2021 ein Förderprogramm aufgelegt, um KMU bei der rechtlichen Sicherung ihres geistigen Eigentums zu unterstützen.

Das Programm war insbesondere im vergangenen Jahr ein großer Erfolg, sodass die bereitgestellten Mittel bereits im November 2023 vollständig ausgeschöpft waren. Aufgrund der positiven Resonanz hat die Europäische Kommission beschlossen, die Förderung für das Jahr 2024 fortzusetzen.

Der KMU-Fonds „Ideas Powered for Business“ ist eine Initiative des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Er bietet kleinen und mittleren Unternehmen in der EU die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die Anmeldung und den Schutz ihrer Marken und Geschmacksmuster zu erhalten.

Aus diesem Fonds können Unternehmen Gutscheine beantragen. Es gibt vier verschiedene Gutscheine. Der erste Gutschein ist für IP-Scan, der zweite für Marken und Geschmacksmuster, der dritte für Patente und der vierte für Sortenschutzrechte. Mit diesen Gutscheinen können verschiedene Anmeldegebühren erstattet werden. Für Gutscheine für Marken und Geschmacksmuster stehen 18.850.000 € zur Verfügung. Mit einem Gutschein können jeweils bis zu 1.000 € oder 75 % der Anmeldegebühren für eine nationale Marke oder eine Gemeinschaftsmarke erstattet werden.

Erstattet werden Gebühren für die Anmeldung, Klassifizierung, Prüfung, Eintragung, Bekanntmachung und Aufschiebung der Bekanntmachung von Marken und Geschmacksmustern auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Zuschuss nur die Anmeldegebühren abdeckt und nicht die Kosten für Rechtsberatung oder Überwachung.

Die Förderung hat am 22. Januar 2024 begonnen und läuft bis zum 6. Dezember 2024. Auch Unternehmen, die bereits in den Vorjahren von der Förderung profitiert haben, können erneut einen Antrag stellen. Zu beachten ist jedoch, dass die Förderung nur einmal pro Jahr beantragt werden kann.

Förderungsziel des KMU-Fonds 2024

Der Schutz geistigen Eigentums ist für die meisten Unternehmen, insbesondere für KMU, von entscheidender Bedeutung. Diese Unternehmen bilden das Rückgrat der europäischen Wirtschaft und schaffen die meisten Arbeitsplätze. Flexible Mechanismen zum Schutz des geistigen Eigentums fördern nicht nur Investitionen und Wachstum, sondern unterstützen auch die Förderung und den Schutz von Innovationen.

Um die Nutzung dieser rechtlichen Möglichkeiten auch weiterhin zu gewährleisten, müssen KMU finanziell unterstützt werden. Diese Förderung stärkt nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung innerhalb der EU, sondern erleichtert auch die langfristige Sicherung und Verwaltung der geistigen Eigentumsrechte. Auch im Jahr 2024 soll also das KMU-Fonds-Programm Unternehmen bei der Anmeldung von Marken und Geschmacksmustern in Deutschland, der EU und international finanziell unterstützen.

Antragsberechtigung für eine Förderung gem. KMU Fonds 2024

Um für eine Förderung aus dem KMU-Fonds in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllen.

Größe

Das Unternehmen muss ein kleines oder mittleres Unternehmen sein. Das heißt, ein Kleinstunternehmen muss weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro erzielen. Ein kleines Unternehmen darf nicht mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen und muss unter der 10-Millionen-Euro-Grenze bleiben. Ein mittleres Unternehmen ist als KMU förderfähig, wenn es weniger als 250 Mitarbeiter und einen Umsatz von weniger als 50 Mio. € hat.

Standort

Das Unternehmen muss in der Europäischen Union ansässig sein.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Das Unternehmen muss über eine gültige Umsatzsteuernummer verfügen.

Wirtschaftliche Tätigkeit

Unabhängig von der Rechtsform muss das Unternehmen eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Das bedeutet, dass sowohl GmbHs als auch Selbständige und Einzelkaufleute förderfähig sind.

Antragsbegrenzung

Die Förderung ist auf einen Antrag pro Jahr begrenzt. Unternehmen, die in diesem Jahr bereits einen Antrag gestellt haben, sind somit von einer weiteren Antragstellung ausgeschlossen.

Antragsfrist

Der Antrag ist bis spätestens 6. Dezember 2024 beim EUIPO einzureichen.

Antragsteller

Der Antrag kann entweder vom Inhaber des Unternehmens, einem Angestellten oder einem entsprechend bevollmächtigten Vertreter, wie z.B. einem Rechtsanwalt, gestellt werden.

Nur Unternehmen, die diese Kriterien erfüllen, können einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen und mit einer Förderung rechnen.

Ablauf der Förderung – ohne Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Eine Markenförderung für KMU ist theoretisch auch ohne Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz möglich. In der Praxis ist es jedoch nicht einfach und sehr kompliziert.

Förderung für KMU Fonds 2024 beantragen

Zunächst muss die Förderung mit allen erforderlichen Unterlagen beantragt werden. Dies geschieht beim EUIPO.

Marke anmelden

Wenn der Förderantrag und der damit verbundene Zuschuss bewilligt wurden, muss die Bewilligung zusammen mit der Markenanmeldung beim zuständigen Markenamt (in Deutschland das Deutsche Patent- und Markenamt: DPMA) eingereicht werden.

Anmeldegebühren zahlen

Voraussetzung für die Anmeldung einer Marke ist stets die Zahlung der Anmeldegebühren in voller Höhe. Erst danach kann die Erstattung der Amtsgebühren, also der Zuschuss, beantragt werden.

Erstattung

Die Erstattung erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats auf das Konto des Antragstellers.

Ablauf der Markenförderung – mit Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Wie Sie gesehen haben, ist eine Markenanmeldung auch ohne einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz möglich. Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kann Ihnen jedoch aufgrund seiner jahrelangen Praxis viele Tipps geben und Sie während des gesamten Verfahrens und auch danach betreuen. So können Sie sich mehr auf Ihr Unternehmen konzentrieren und dem Anwalt das überlassen, was er seit Jahren jeden Tag macht. Wir unterstützen Sie gerne und übernehmen die Antragstellung für die Förderung und den Markenschutz.

Fachanwalt beauftragen

Der erste Schritt besteht darin, uns als Ihren Experten für gewerblichen Rechtsschutz zu beauftragen. Wir informieren Sie über das weitere Vorgehen und entscheiden gemeinsam, welcher Gutschein und welche Methode für Sie am besten geeignet sind.

Anschließend füllen Sie die Unterlagen aus, die wir Ihnen für die Beantragung Ihres Erstattungsvouchers zur Verfügung stellen.

In diesem ersten Schritt bereiten wir bereits alles für die Markenanmeldung vor, damit diese so schnell wie möglich erfolgen kann. Dazu müssen Sie sich bereits für eine Markenform entschieden haben und wissen, was Sie mit der Marke genau vorhaben. Die genaue Prüfung der Marke und die Auswahl der Nizzaklassen übernehmen wir für Sie, so dass Sie nur noch mit Ihren Ideen zu uns kommen müssen.

Antragsstellung auf Förderung KMU Fonds 2024

Anschließend reichen wir für Sie den Zuschussantrag beim EUIPO ein. Dabei beantragen wir für Sie den Erstattungsgutschein. Der Gutschein ist ab dem Datum der Genehmigung 2 Monate gültig. Er kann jedoch einmal um weitere 2 Monate verlängert werden. Innerhalb dieser Frist muss die Markenanmeldung erfolgen. Da 4 Monate eine kurze Gültigkeitsdauer sind, sollte die Markenanmeldung so schnell wie möglich vorgenommen werden.

Markenanmeldung

Damit die Markenanmeldung so schnell wie möglich und innerhalb der 2 Monate erfolgen kann, haben wir bereits vor der Antragstellung gemeinsam mit Ihnen alles Notwendige für die Markenanmeldung vorbereitet. Denn die Markenanmeldung selbst ist sehr kompliziert und zeitaufwendig. Aber mit uns sind Sie gut vorbereitet. Danach schicken wir den Förderantrag und die Markenanmeldung an das Markenamt, in Deutschland das DPMA.

Erstattungsantrag KMU Fonds 2024

Nach Einreichung der Markenanmeldung sind die amtlichen Gebühren zunächst vollständig zu entrichten. Erst dann prüft das Markenamt Ihre Marke auf absolute Schutzhindernisse und gibt die Rückzahlung frei.

Erstattung gem. KMU Fonds 2024

In der Regel werden anteiligen Gebühren des Markenamtes innerhalb weniger Wochen zurücküberwiesen.

Markenüberwachung und Markenschutz

Das Gute an der Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist, dass er Sie nicht nur vor und während der Markenanmeldung betreut, sondern auch danach. Denn das Markenamt prüft bei der Anmeldung einer neuen Marke nicht, ob sie einer älteren Marke zu ähnlich oder gar mit ihr identisch ist. Sie müssen daher durch eine sorgfältige Markenüberwachung sicherstellen, dass Ihre Markenrechte nicht verletzt werden und Ihre Marke geschützt bleibt. Wenn Sie dies selbst tun würden, würde es Sie von der Führung Ihres Unternehmens abhalten, deshalb können Sie einen auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Anwalt damit beauftragen, der dies mit Hilfe spezieller Programme einfacher und sorgfältiger überwachen kann.

Unterlagen und Informationenfür Förderung gem. KMU Fonds 2024

Für einen Antrag auf Unterstützung aus dem KMU-Fonds sind verschiedene Unterlagen erforderlich, um einen reibungslosen Ablauf der Marken- und Geschmacksmusteranmeldung zu gewährleisten. Diese Unterlagen umfassen

Ein klarer Auftrag für eine bestimmte Markenanmeldung mit dem gewünschten Markennamen oder der gewünschten Markendarstellung. Eine prägnante Beschreibung der mit der Marke verbundenen Tätigkeit zur Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses. Angaben zur Größe des Unternehmens, damit es als KMU eingestuft werden kann. Dazu gehören die Unternehmenskategorie, die Anzahl der Beschäftigten, der Jahresumsatz und die Jahresbilanzsumme. Ein aktueller Kontoauszug des Unternehmens, der die IBAN-Nummer und den BIC/SWIFT-Code sowie den Namen der Bank enthält. Buchungen und Beträge auf dem Kontoauszug können geschwärzt oder anonymisiert sein. Die Umsatzsteuerbescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern oder eine Bestätigung der Steuernummer des Unternehmens.

Wenn Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen wollen:

Eine Vollmacht, die es einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz erlaubt, Sie im Anmeldeverfahren zu vertreten. Bereits zu diesem Zeitpunkt kann ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz die eigentliche Markenanmeldung übernehmen, um das Verfahren effizient voranzutreiben.

Verfügbare Finanzhilfen und Dienstleistungen

Der KMU-Fonds bietet eine Reihe von Gutscheinen an, mit denen Unternehmen Erstattungen für verschiedene Tätigkeiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum beantragen können. Zu diesen Aktivitäten gehören die Anmeldung von Marken, Geschmacksmustern, Patenten und Pflanzensorten sowie IP-Scanning-Dienstleistungen.

Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Land oder Region und kann bis zu 75 % für die Anmeldung geistiger Eigentumsrechte betragen. Für die Vorabdiagnose von geistigem Eigentum (IP-Scan) können sogar bis zu 90 % der Kosten erstattet werden.

Bei Markenanmeldungen beträgt die maximale Förderhöhe 75 %, bei Patentanmeldungen 50 %. Insgesamt umfasst der Förderfonds ein Budget von 18,25 Millionen Euro für die Gutscheine 1 und 2 (IP-Scan, Marken- und Designanmeldungen) und 1,15 Millionen Euro für die Gutscheine 3 und 4 (Patente und Sortenschutzrechte).

Kosten

Die Kosten für eine normale Markenanmeldung ohne KMU-Förderung sind von Markenamt zu Markenamt unterschiedlich. In Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt für Markenanmeldungen zuständig. Beim DPMA kostet eine Markenanmeldung inklusive 3 Klassen elektronisch 290 € und postalisch 300 €. Jede weitere Klasse kostet zusätzlich 100 €.

Geht man also von einer elektronischen Markenanmeldung mit vierter Klasse aus, würde die Markenanmeldung normalerweise 390 € kosten. Mit dem Zuschuss reduziert sich dieser Betrag jedoch um 75 %. Die Ermäßigung beträgt also 292,50 €. Sie müssten also nur 97,50 € für Ihre Markenanmeldung beim DPMA bezahlen.

Eine EU-Marke muss beim Amt für europäisches Eigentum angemeldet werden. Eine Markenanmeldung kostet hier elektronisch 850 € bzw. postalisch 1.000 €. Eine zweite Klasse kostet 50 € und ab der dritten Klasse kostet jede weitere Klasse 150 €. Auch hier sind die Gebühren zu 75 % erstattungsfähig. Das bedeutet, dass bei einer Markenanmeldung und einer weiteren Klasse der normale Betrag elektronisch 900 € wäre. Mit dem Zuschuss werden jedoch 675 € erstattet und Sie zahlen nur 225 € statt 900 €.

Insgesamt können Sie also bis zu 1000 € Zuschuss erhalten und eine Menge Geld sparen.

Fazit:

Angesichts der Tatsache, dass der KMU-Fonds voraussichtlich zum letzten Mal geöffnet sein wird, ist schnelles Handeln von entscheidender Bedeutung. Die Fördermittel sind begrenzt und werden entweder ausgeschöpft sein oder die Antragsfrist endet am 6. Dezember 2024. Hier gilt das Prinzip „first come, first served“, denn die Förderung kann nur von Unternehmen in Anspruch genommen werden, solange Mittel vorhanden sind. Die große Beliebtheit des Programms bei den Unternehmern im letzten Jahr zeigt deutlich die Notwendigkeit und den Nutzen dieser Förderung. Um die Chancen auf Förderung zu maximieren, sollten Unternehmen schnell handeln und sich umgehend an einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wenden.

Unsere Leistung rund um die Förderung des KMU Fonds 2024

Wir sind eine auf Markenrecht, Designrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, IT-Recht und Medienrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Wir helfen, unterstützen und begleiten Sie auf dem Weg zu einer erfolgreichen Markenanmeldung. Wir kümmern uns um alles auf dem Weg und rund um die Markenanmeldung. Hierfür können Sie uns gerne eine E-Mail senden, uns anrufen oder Ihr Anliegen in das unten stehende Kontaktformular eintragen:

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