EUIPO Markenanmeldung Vorteile einer EU-Marke
Eine EUIPO Markenanmeldung bietet Unternehmen einen umfassenden Schutz in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten. Dies erleichtert nicht nur die Expansion auf neue Märkte, sondern schützt auch effektiv vor Nachahmungen und unlauterem Wettbewerb. Der Markenschutz durch das EUIPO stellt somit einen wesentlichen Bestandteil der Geschäftsstrategie dar, indem er die Rechtssicherheit erhöht, das Markenimage stärkt und die Investitionen des Unternehmens in die Markenentwicklung schützt.
Ein wesentlicher Vorteil ist das einfache Verfahren des EUIPO zum Schutz Ihrer Marke. Durch einen Eintragungsprozess in einer Sprache erhalten Sie eine Marke, die in allen EU-Ländern zehn Jahre lang gültig ist und beliebig oft um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden kann. Dies bietet Unternehmen eine effiziente Möglichkeit, ihren Markenschutz zu etablieren und langfristig aufrechtzuerhalten.
Mit einer eingetragenen EU-Marke können Unternehmen ihre Marktpräsenz ausbauen und langfristige Wettbewerbsvorteile sichern, da sie auf einheitliche und durchsetzbare Schutzrechte zurückgreifen können, die durch das EU-Markenrecht und die Unterstützung des EUIPO gewährleistet werden.
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M MVoraussetzungen für die EUIPO Markenanmeldung
Die EUIPO Markenanmeldung unterliegt rechtlichen Anforderungen. Gemäß den Richtlinien des EUIPO muss eine Marke unter anderem eindeutig und unterscheidungskräftig sein, um für den Schutz registriert werden zu können. Dies bedeutet, dass das angemeldete Zeichen nicht rein beschreibend für die Produkte oder Dienstleistungen sein darf, sondern eine originelle Kennzeichnungsfunktion haben muss.
Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte sind mit diesen Voraussetzungen bestens vertraut und unterstützen Sie bei der Überprüfung Ihrer Markenidee auf Einzigartigkeit und Unterscheidbarkeit. Wir helfen Ihnen dabei, potenzielle Hindernisse zu identifizieren und zu überwinden, um sicherzustellen, dass Ihre Marke die Anforderungen des EUIPO erfüllt.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen fachkundige Beratung zu den verschiedenen Klassifizierungen von Waren und Dienstleistungen gemäß dem Nizzaer Abkommen, um sicherzustellen, dass Ihre Marke für die richtigen Bereiche angemeldet wird. Wir unterstützen Sie auch bei der Ausarbeitung einer effektiven Strategie zur Durchsetzung Ihrer Markenrechte und bieten Ihnen fortlaufende Unterstützung bei der Verwaltung und Überwachung Ihrer Marke.
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M EAuswahl der Markenklassen
Die EUIPO Markenanmeldung erfordert die Auswahl spezifischer Waren- oder Dienstleistungsklassen gemäß dem Nizzaer Abkommen. Diese Klassifizierung basiert auf der internationalen Nizza-Klassifikation, die eine Einteilung in 45 Klassen vorsieht. Die Auswahl der richtigen Klassen ist entscheidend für den Schutz Ihrer Marke in den relevanten Bereichen und dient dazu, sicherzustellen, dass Ihre Marke angemessen geschützt wird. Darüber hinaus ist die Ausarbeitung einer effektiven Strategie zur Durchsetzung Ihrer Markenrechte von großer Bedeutung. Dies umfasst die Überwachung potenzieller Verletzungen sowie die Verteidigung Ihrer Marke im Falle von Streitigkeiten. Eine fortlaufende Verwaltung und Überwachung Ihrer Marke ist ebenfalls wichtig, um sicherzustellen, dass sie langfristig geschützt und gestärkt wird.
Anmeldeprozess Schritt 1: Recherche und Vorbereitung
Bevor ein Antrag beim EUIPO gestellt wird, sollte eine umfassende Markenrecherche durchgeführt werden. Diese Recherche hilft, mögliche Konflikte mit bereits registrierten Marken zu identifizieren und zu vermeiden. Zudem ist es wichtig, das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis sorgfältig zu definieren, um sicherzustellen, dass alle relevanten Bereiche abgedeckt sind.
Anmeldeprozess Schritt 2: Antragsstellung
Die Antragsstellung erfolgt online über das EUIPO-Portal. Dieser Schritt beinhaltet das Ausfüllen des Antragsformulars und das Einreichen der erforderlichen Dokumente. Zu den Dokumenten können neben dem Antragsformular auch eine Abbildung der Marke sowie eine Liste der Waren oder Dienstleistungen gehören, für die der Schutz beantragt wird. Zudem müssen die entsprechenden Gebühren entrichtet werden, die je nach Anzahl der Klassen variieren.
Anmeldeprozess Schritt 3: Prüfung durch das EUIPO
Nach Einreichung des Antrags prüft das EUIPO die Marke auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen und erfordert möglicherweise zusätzliche Dokumentation. Das EUIPO überprüft unter anderem die Einzigartigkeit und Unterscheidbarkeit der Marke sowie die Klarheit und Genauigkeit des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses. Bei Bedarf können weitere Informationen oder Anpassungen angefordert werden, bevor die Prüfung abgeschlossen ist.
Häufige Fehler bei der EUIPO Markenanmeldung
Unzureichende Recherche: Die öffentlich zugänglichen Datenbanken bieten möglicherweise keine umfassende Grundlage für eine gründliche Ähnlichkeitsrecherche. Es ist wichtig, sich nicht ausschließlich auf diese Datenbanken zu verlassen.
Zu allgemeines Waren- und Dienstleistungsverzeichnis: Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis sollte präzise und spezifisch formuliert sein. Eine zu allgemeine Beschreibung kann zu Problemen bei der Durchsetzung der Marke führen.
Notwendige Nutzung der Marke: Die Marke muss in den angegebenen Kategorien des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses tatsächlich verwendet werden. Eine Nichtnutzung kann zu Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung der Markenrechte führen.
Unmöglichkeit der nachträglichen Erweiterung des Verzeichnisses: Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis kann nach der Eintragung der Marke nicht mehr erweitert werden. Es ist daher wichtig, von Anfang an alle relevanten Kategorien zu berücksichtigen.
Schutz nach Ablauf der Widerspruchsfrist: Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist die Marke möglicherweise noch nicht vollständig geschützt. Eine Abmahnung durch Dritte bleibt jederzeit möglich.
Richtiges Vorgehen bei Zurückweisung: Die bloße Zurückweisung einer Wortmarke bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Anmeldung einer Wort-/Bildmarke sinnvoll ist. Eine fundierte Strategie ist hierbei erforderlich.
Automatischer Schutz von Firmenlogos: Die Verwendung eines Firmenlogos garantiert nicht automatisch den Schutz als Marke. Eine separate Markenanmeldung kann notwendig sein.
Umgang mit unseriösen Zahlungsaufforderungen: Nach der Eintragung der Marke erhalten Markenanmelder oft unseriöse Zahlungsaufforderungen, die nicht vom zuständigen Amt stammen. Es ist wichtig, solche Aufforderungen kritisch zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte zu unternehmen.
Bearbeitungszeit und Gültigkeitsdauer
Die Kosten für eine EUIPO Markenanmeldung variieren je nach Anzahl der Klassen von Waren oder Dienstleistungen, für die Sie Schutz beantragen. Die Grundgebühr für eine Klasse beläuft sich auf 850 Euro, während für die zweite Klasse eine Anmeldegebühr von 50 Euro und für jede weitere Klasse eine Gebühr von 150 Euro anfällt. Die Zahlung der Grundgebühr muss innerhalb eines Monats nach Eingang der EUIPO Markenanmeldung erfolgen, und die Bearbeitung Ihrer Markenanmeldung beginnt erst, wenn alle Zahlungen eingegangen sind. Bitte beachten Sie, dass die Anwaltskosten für die Unterstützung bei der Markenanmeldung nicht in diesen Gebühren enthalten sind.
In Bezug auf die Dauer des Anmeldeprozesses beim EUIPO können Sie mit unterschiedlichen Wartezeiten je nach gewähltem Verfahren rechnen. Im dritten Quartal 2023 betrug die durchschnittliche Anmeldedauer für Unionsmarken im „Fast Track“ Verfahren 15 Werktage und im Standardverfahren 43 Werktage, gemessen vom Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung bis zur Veröffentlichung. Die gesamte Zeit bis zur Eintragung einer Unionsmarke, einschließlich der Widerspruchsfrist, betrug im Durchschnitt 4 Monate im „Fast Track“ Verfahren und 5,1 Monate im Standardverfahren.
Es ist wichtig zu betonen, dass der Zeitpunkt der Anmeldung trotz der Abhängigkeit des Markenschutzes von der Eintragung von großer Bedeutung ist. Sobald die Marke angemeldet ist, erwirbt sie Priorität und kann sich gegenüber späteren Anmeldungen durchsetzen, sofern sie eingetragen wird. Diese Priorität gilt bereits ab dem ersten Tag der Anmeldung.
Möglichkeiten der Markenüberwachung
Die Markenämter überprüfen weder vor noch nach der Markenanmeldung, ob eine neue Marke bestehende Schutzrechte verletzt. Für einen dauerhaften Schutz der Marke liegt die Verantwortung beim Markeninhaber selbst. Eine effektive Methode, um diesen Schutz zu gewährleisten, ist die regelmäßige Durchführung einer Markenüberwachung.
Die Markenüberwachung ähnelt der Markenrecherche und umfasst verschiedene Schritte:
- Kontrolle von neu angemeldeten Marken bei nationalen (z.B. DPMA) und internationalen Markenämtern (z.B. EUIPO, WIPO).
- Identitätsrecherche nach identischen Marken.
- Ähnlichkeitsrecherche nach Marken, die sich in Wortlaut, Schreibweise oder Bildelementen ähneln.
- Recherche bezüglich sich überschneidender Waren- und Dienstleistungsklassen.
Besonders bei angemeldeten Wort-Bild-Marken kann bereits die Übereinstimmung eines Wortbestandteils mit der eigenen Marke zu Verwechslungsgefahr führen, was zu einer Markenkollision führen kann. Eine kontinuierliche Markenüberwachung erleichtert die frühzeitige Identifizierung solcher Konflikte und ermöglicht es, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der eigenen Marke nach der EUIPO Markenanmeldung zu gewährleisten.
Internationale Markenregistrierung
Die internationale Markenregistrierung bietet im Vergleich zur Unionsmarke, die lediglich Schutz in maximal 27 EU-Ländern bietet, eine erweiterte Reichweite des Markenschutzes. Während die Unionsmarke den Schutz innerhalb der EU gewährt, ermöglicht die internationale Markenregistrierung Schutz in bis zu 97 Mitgliedsstaaten. Dies eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, ihren Markenschutz nahezu global auszudehnen und in Märkten außerhalb der EU präsent zu sein. Durch die internationale Markenregistrierung können Unternehmen auch von einem einheitlichen Anmeldeverfahren und einer zentralen Verwaltung profitieren. Somit stellt die internationale Markenregistrierung eine attraktive Option für Unternehmen dar, die eine umfassende und effiziente Strategie zur Sicherung ihrer Markenrechte auf globaler Ebene suchen.
Bei der internationalen Markenregistrierung, basierend auf dem Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (MMA) und dem Protokoll zum Madrider Abkommen (PMMA), wird ein mehrstufiges Verfahren durchlaufen, das es Unternehmen ermöglicht, ihren Markenschutz in mehreren Ländern gleichzeitig zu beantragen. Hier ist eine detaillierte Beschreibung des Vorgehens:
Für die internationale Markenregistrierung muss vorab bei der Ursprungsbehörde die Markenregistrierung erfolgt sein. Das ist in der Regel das nationale Markenamt des Heimatlandes des Antragstellers ist. In Deutschland ist dies beispielsweise DPMA.
Die Ursprungsbehörde leitet den Antrag dann an die WIPO weiter, die für die Verwaltung des internationalen Markensystems verantwortlich ist. Die WIPO prüft den Antrag und überprüft, ob er den Anforderungen gemäß dem Madrider Abkommen und dem Protokoll entspricht.
Nachdem die WIPO den Antrag genehmigt hat, leitet sie ihn an die Markenämter in den Ländern weiter, in denen Schutz beantragt wurde. Diese Ämter prüfen den Antrag gemäß ihren nationalen Gesetzen und Vorschriften und entscheiden über die Registrierung der Marke in ihrem Land.
Die Markenämter in den Zielländern führen ihre eigenen Prüfungen durch und benachrichtigen die WIPO über ihre Entscheidungen. Wenn die Marke in einem Land akzeptiert wird, wird sie in das nationale Markenregister eingetragen und erhält denselben Schutz wie eine nationale Marke.
Für die internationale Markenregistrierung fallen Gebühren an, die an die Ursprungsbehörde (z. B. das DPMA), die WIPO sowie die Markenämter in den Zielländern gezahlt werden müssen. Die Gebühren variieren je nach Anzahl der Länder, in denen Schutz beantragt wird, sowie den jeweiligen Gebührensätzen der einzelnen Ämter.
Insgesamt bietet die internationale Markenregistrierung Unternehmen die Möglichkeit, ihren Markenschutz effizient in mehreren Ländern gleichzeitig zu beantragen, was es ihnen ermöglicht, ihre Marke global zu schützen und ihre Geschäftsaktivitäten international auszuweiten.
Unterstützung durch Fachleute
Die EUIPO Markenanmeldung erfordert Fachkenntnisse und Erfahrung. In unserer Rechtskanzlei stehen Ihnen unsere erfahrenen Markenanwältinnen und Markenanwälte zur Seite, um den Prozess reibungslos zu gestalten. Wir bieten eine umfassende Betreuung von der Vorbereitung bis zur Durchsetzung Ihrer Markenrechte. Durch unsere individuelle Beratung und maßgeschneiderten Strategien gewährleisten wir einen effektiven Schutz Ihrer Marke.
EUIPO Markenanmeldung
Zusammenfassend bietet die EUIPO Markenanmeldung umfassenden Schutz und zahlreiche Vorteile für Unternehmen, die in der EU tätig sind. Dieser Abschnitt bietet einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen und Empfehlungen.
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur EUIPO Markenanmeldung
Was sind die Kosten für eine Markenanmeldung beim EUIPO?
- Die Grundgebühr für eine Klasse von Waren oder Dienstleistungen beläuft sich auf 850 Euro.
- Die Anmeldegebührt für die zweite Klasse beträgt 50 Euro.
- Die Gebühr für die dritte Klasse und jeweils jede weitere beträgt 150 EUR.
Die Zahlung der Grundgebühr für die Anmeldung der Unionsmarke muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Anmeldung beim EUIPO erfolgen. Ihre eingereichte Markenanmeldung wird erst bearbeitet, sobald die alle Zahlungen eingegangen sind.
Die Anwaltskosten sind hierbei noch nicht inbegriffen.
Wie lange dauert der Anmeldeprozess beim EUIPO?
Im dritten Quartal 2023 betrug die durchschnittliche Anmeldedauer für Unionsmarken im Fast-Track Verfahren 15 Werktage und im Standardverfahren 43 Werktage, gemessen vom Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung bis zur Veröffentlichung.
Die Zeit bis zur Eintragung einer Unionsmarke, einschließlich der Widerspruchsfrist, betrug im Durchschnitt 4 Monate im Fast-Track Verfahren und 5,1 Monate im Standardverfahren.
Es ist wichtig zu betonen, dass der Zeitpunkt der Anmeldung trotz der Abhängigkeit des Markenschutzes von der Eintragung von großer Bedeutung ist. Sobald die Marke angemeldet ist, erwirbt sie Priorität und kann sich gegenüber späteren Anmeldungen durchsetzen, sofern sie eingetragen wird. Diese Priorität gilt bereits ab dem ersten Tag der Anmeldung.
Kann ich meine Marke auch international über das EUIPO registrieren lassen?
Die Markenanmeldung beim EUIPO bietet lediglich Schutz für maximal 27 Länder, sodass eine internationale Markenanmeldung nicht vorliegt. Allerdings ist neben der Unionsmarke auch die internationale Markenregistrierung möglich. Die internationale Markenregistrierung (kurz: IR-Marke) ermöglicht Schutz in bis zu 97 Mitgliedsstaaten. Es allerdings zu betonen, dass dies keine „Weltmarke“ darstellt.
Die Grundlage für die internationale Marke bildet das Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (MMA), das bereits im Jahr 1891 von verschiedenen Staaten, insbesondere europäischen, unterzeichnet wurde. Im Jahr 1989 wurde das Abkommen durch das Protokoll zum Madrider Abkommen (PMMA) ergänzt, welches vielen weiteren Staaten den Beitritt ermöglichte und somit den globalen Markenschutz erweiterte. Deutschland ist sowohl Vertragspartei des MMA als auch des PMMA.
Je nachdem, ob ein Land Mitglied des Madrider Abkommens (MMA), des Protokolls (PMMA) oder beider ist, variiert das Anmeldeverfahren für eine internationale Marke.
Für die internationale Registrierung fallen Gebühren bei der Ursprungsbehörde (z. B. dem DPMA), der WIPO sowie bei der PMMA individuelle Gebühren der Länder an, in denen Sie Schutz für Ihre Marke erlangen möchten.
Was passiert, wenn meine Marke Widerspruch erhält?
Laut EUIPO werden gegen eine von fünf Anmeldungen von Unionsmarken Widerspruch eingelegt.
Falls eine Partei feststellt, dass Ihre Marke möglicherweise mit einem älteren Recht oder mehreren älteren Rechten kollidiert, kann sie einen Widerspruch gegen Ihre Marke einlegen. Sobald ein Widerspruch eingelegt wurde, wird Ihre Marke einem Widerspruchsverfahren unterzogen. Der Widerspruch muss innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung einer Markenanmeldung eingereicht werden.
Wenn ein Widerspruch gegen Ihre Marke erhoben wurde, erhalten Sie eine entsprechende Widerspruchsschrift. Das EUIPO hat zu diesem Zeitpunkt den Widerspruch jedoch noch nicht geprüft. Dennoch empfehlen wir Ihnen, sich bereits jetzt an einen Anwalt für Markenrecht zu wenden, um gegebenenfalls eine Lösung mit dem Widersprechenden zu erörtern oder vorzuschlagen.
Nach Abschluss der Zulässigkeitsprüfung erhalten die Beteiligten eine Mitteilung, die einen Kalender mit den Fristen für die nächsten Schritte enthält.
Sollte zuvor keine Einigung erzielt worden sein, werden sowohl die beteiligten Parteien als auch der Widersprechende, während der „Cooling-off“-Phase eine gütliche Einigung anzustreben.
Falls keine Einigung während erzielt wird, wird danach der kontradiktorische Teil des Verfahrens eingeleitet, bei dem sowohl die beteiligten Parteien als auch der Widersprechende aufgefordert werden, eine Stellungnahme abzugeben.
Schließlich erfolgt die endgültige Entscheidung, und bei erfolgreicher Durchführung aller vorherigen Schritte wird die Eintragung vorgenommen.
Wie oft muss ich meine Marke beim EUIPO erneuern?
Nach erfolgreicher Markenanmeldung ist Ihre Marke zehn Jahre gültig. Nach Ablauf der Schutzfrist kann diese beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängert werden.
Welche Dokumente sind für die Markenanmeldung erforderlich?
Bei der Anmeldung einer Unionsmarke beim EUIPO benötigen Sie verschiedene Dokumente und Informationen. Hier sind die wichtigsten:
Anmeldeformular: Das offizielle Anmeldeformular muss vollständig ausgefüllt werden. Es enthält Angaben zum Anmelder, zur Marke und zu den Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke geschützt werden soll.
Dokumente zur Identität des Anmelders: Je nachdem, ob der Anmelder eine natürliche oder juristische Person ist, werden Dokumente zur Identifizierung benötigt. Dies können eine ID-Nummer, Namen, Anschrift und Staatsangehörigkeit oder Firmendokumente und Identitätsnachweise für juristische Personen umfassen.
Beschreibung der Marke: Je nach Art der Marke (Wortmarke, Bildmarke, etc.) müssen möglicherweise zusätzliche Dokumente wie eine Beschreibung der Marke, Bilder oder grafische Darstellungen eingereicht werden.
Übersetzungen: Wenn die Anmeldung in einer anderen Sprache als einer der Amtssprachen des EUIPO erfolgt, müssen Übersetzungen der relevanten Dokumente eingereicht werden.
Zahlungsnachweis: Sie müssen den Nachweis über die Zahlung der Anmeldegebühren erbringen.
Prioritätsdokumente: Falls Sie Priorität aufgrund einer älteren Anmeldung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie entsprechende Dokumente einreichen, die das Prioritätsrecht belegen.
Vertretungsnachweis: Falls Sie einen Vertreter beauftragt haben, müssen Sie einen Nachweis über die Vertretung vorlegen.
Es ist wichtig, die genauen Anforderungen für die Einreichung einer Unionsmarke beim EUIPO zu überprüfen, da diese je nach den Umständen variieren können.
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Unsere auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterstützen Sie gerne bei Ihrer EUIPO Markenanmeldung. Schreiben Sie uns gerne, wir melden uns bei Ihnen: