Wie kann ich mein Logo schützen lassen? Logo sichern lassen vom Anwalt!

Logo schützen lassen ist ein eminent wichtiger Bestandteil der Markenstrategie. Ein Logo repräsentiert ein Unternehmen auf dem Markt, gibt dem Unternehmen einen Wiedererkennungswert, hat einen langen Entwicklungsprozess durchlaufen und ist für das Unternehmen von unschätzbarem Wert. Gerade deshalb wäre es fahrlässig, wenn Ihr Logo nachgeahmt, gefälscht oder unerlaubt verwendet wird. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie rechtlich wirksam Ihr Logo schützen lassen können. Erfahren Sie mehr über das Verfahren, die Kosten und die Bedeutung des Markenschutzes für Ihr Unternehmen, wenn Sie ein Logo sichern lassen wollen.

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Timm Leisenberg
Anwalt für Markenrecht
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Logo schützen lassen: Einführung in das Thema Logoschutz

Logos sind ein integraler Bestandteil der Corporate Identity, weswegen jedes Unternehmen sein Logo schützen lassen sollte. Logos verkörpern die Werte, die Mission und das Image einer Marke. Ein Logo kann sowohl markenrechtlich als auch urheberrechtlich geschützt sein. Im Rahmen des Markenrechts spielt der Schutz dieser visuellen Identitäten eine entscheidende Rolle. Ein Logo ist ein Kennzeichen zur Zuordnung von Waren und Dienstleistungen zu einem bestimmten Unternehmen und zur Unterscheidung dieser Waren und Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen. Mit einer Bildmarke oder einer Wort Bildmarke kann ein Logo zusammen mit einem Markennamen geschützt werden. Die Anmeldung zur Eintragung in das Markenregister erfolgt in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Für eine Anmeldung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie z.B. die Unterscheidungskraft.

In diesem Artikel beleuchten wir die Bedeutung des Logoschutzes und die Schritte, die Unternehmen gehen können, wenn sie ihr Logo schützen lassen wollen.

Mandanten über uns zum Thema Markenrecht

Wir wurden in Fragen des internationalen Markenrechts von Herrn RA Leisenberg ausgezeichnet beraten. Herr RA Leisenberg sieht nicht nur den nächsten Schritt, sondern entwickelt - wo nötig - dank seines großen Fachwissens auch eine jeweils passende Strategie, die er zudem hervorragend vermitteln kann. Vielen Dank und auf weitere gute Zusammenarbeit!

M S

Ich hatte ein Gespräch mit Hr. Leisenberg bzgl einer (internationalen) Markenstrategie. In kurz: Viele nützliche Infos innerhalb 1h Beratung, schnelle Auffassungsgabe, sehr sympathischer Kontakt. Hat mir sehr geholfen und ich weiß, wo ich zukünftig bei dieser Art der Angelegenheiten einen guten Anwalt finde. Vielen Dank nochmals auf diesem Wege!

B P

Wir hatten ein Problem bzgl. Markenrecht. Im benachbarten Ort wurde eine Firma mit demselben Namen geöffnet. Das Anliegen wurde zu unser vollsten Zufriedenheit von Herrn Leisenberg geklärt. Zudem war die Kommunikation mit ihm sehr angenehm.

F R

Wir sind rundum überaus zufrieden mit der Kanzlei, die wir ausdrücklich weiterempfehlen können! Jegliche Fragen und Wünsche wurden sehr schnell beantwortet und umgesetzt, wodurch wir bestmögliche Ergebnisse erzielen konnten.

M M

Warum ist es wichtig, ein Logo schützen zu lassen?

Ein ungeschütztes Logo kann zu einer Vielzahl von Problemen führen, von Logoverletzungen bis hin zu Rechtsstreitigkeiten. Der Schutz eines Logos ist daher unerlässlich, um die Einzigartigkeit und Authentizität eines Unternehmens zu wahren. Denn durch den markenrechtlichen Schutz haben Sie das alleinige Nutzungsrecht am Logo. Verwendet ein Dritter Ihr geschütztes Logo ohne Ihre Einwilligung, können Sie rechtlich gegen den Dritten vorgehen. Das schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern stärkt auch das Vertrauen der Kunden in das Logo. Dehalb sollten Sie Ihr Logo schützen lassen.

Der Prozess des Logoschutzes

Der Weg zum rechtlichen Schutz eines Logos beginnt oft mit der Wahl eines im Markenrecht erfahrenen Anwalts. Dieser kann bei der Planung und Durchführung der notwendigen Schritte behilflich sein. Dazu gehören unter anderem die Markenrecherche, die Prüfung der Eintragungsfähigkeit, die Auswahl der Nizzaklassen, die Durchführung der Anmeldung, die Logoüberwachung sowie die Beratung in allen rechtlichen Fragen.

Logo schützen lassen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Diese Anleitung führt durch den gesamten Prozess des Logoschutzes. Sie bietet praktische Tipps und zeigt auf, worauf Unternehmen besonders achten sollten. Denn bei der Anmeldung eines Logos beim DPMA müssen Unternehmen verschiedene Schritte beachten.

1. Logo schützen: Ideen sammeln

Noch bevor Sie sich an einen Anwalt wenden, sollten Sie Ihrer Kreativität freien Lauf lassen und Ideen sammeln. Wofür soll Ihr Unternehmen stehen? Welche Zielgruppe soll das Logo ansprechen? An welchen Namen erinnern sich Ihre Kunden? Welchen Namen gibt es so noch nicht? Wie soll das Logo auf Ihre Kunden wirken? Mit welchen Farben wollen Sie spielen?

2. Logo schützen: Logorecherche

Es folgt die Logorecherche. Bevor Sie Ihr Logo eintragen lassen, müssen Sie eine umfassende Recherche durchführen. Denn wenn Ihr Logo einem älteren Logo zu ähnlich oder gar identisch ist, haben Sie eine Markenverletzung begangen und müssen mit Schadensersatzansprüchen und Unterlassungsansprüchen rechnen. In Deutschland prüft das zuständige Markenamt (DPMA) bei der Markenanmeldung nicht, ob eine Markenkollision mit einem älteren Logo vorliegt. Um Zeit, Kosten und Nerven zu sparen, sollten Sie daher vorher prüfen bzw. durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen, ob bereits ein identisches oder ähnliches Logo in den jeweiligen Nizzaklassen besteht. Die Nizza-Klassifikation ist ein System zur Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen für Markenanmeldungen. Es gibt insgesamt 45 Waren- und Dienstleistungsklassen, von denen so viele ausgewählt werden können, wie Schutz gewährt werden soll. Je nachdem, wo Ihr Logo geschützt werden soll, müssen unterschiedliche Register durchsucht werden. Eine Recherche über eine einfache Suchmaschine wie Google reicht nicht aus. Denn dort sieht man nicht, ob die Logo noch existiert oder für welche Nizzaklassen sie eingetragen ist. Spezialisierte Anwälte wie wir haben Zugang zu speziellen Datenbanken und können mit Hilfe bestimmter Softwaretechnologien eine Ähnlichkeits- und Identitätsrecherche in kürzester Zeit zuverlässig durchführen.

3. Logo schützen lassen: Logoanmeldung

Die Logoanmeldung ist mit den erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Markenamt einzureichen. Je nachdem, ob eine elektronische Anmeldung möglich ist, reichen wir die Anmeldung auf diesem Weg oder per Post ein. Nach Zahlung der Anmeldegebühr beginnt das DPMA mit der Prüfung der Markenanmeldung. Dabei prüft das DPMA jedoch nur die absoluten Schutzhindernisse und keine Markenkollisionen. Liegen keine absoluten Schutzhindernisse vor, trägt das Markenamt Ihr Logo in das Markenregister ein und das DPMA veröffentlicht das neue Logo im Markenblatt. Dann heißt es abwarten. Denn innerhalb von 3 Monaten kann ein älteres Logo Widerspruch gegen das neu eingetragene Logo einlegen. Der Widerspruch ist erfolgreich, wenn relative Schutzhindernisse vorliegen. Dies bedeutet, dass das neue Logo mit dem älteren Logo identisch oder ihr zu ähnlich ist. Ist der Widerspruch erfolgreich, wird das neue Logo gelöscht. Wurde kein Widerspruch eingelegt, besteht der Logoschutz für 10 Jahre und kann gegen eine zusätzliche Gebühr beliebig oft verlängert werden.

4. Logo schützen: Markenüberwachung

Eine erfolgreiche Logoanmeldung bedeutet jedoch nicht, dass Ihr Logo gegen jede Markenverletzung durch Dritte geschützt ist. So wie das DMPA bei Ihrer Anmeldung keine Kollisionsprüfung durchführt, wird es dies auch bei anderen Anmeldungen nicht tun. Ist ein neues Logo Ihrem Logo zu ähnlich oder identisch ist, wird dieses Logo trotzdem eingetragen. Wenn Sie eine Markenüberwachung durchführen oder durchführen lassen, können Sie innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung des neuen ähnlichen oder identischen Logos Widerspruch einlegen. So können Sie kostengünstig eine Markenrechtsverletzung vermeiden.

5. Logo schützen durch Verteidigung Ihres Logos

Wir kennen den Wert Ihres Logos und setzen unser juristisches Verständnis und unsere langjährige Erfahrung ein, um Ihr Logo zu verteidigen. Im Falle einer Markenrechtsverletzung gehen wir gegen den Verletzer außergerichtlich und wenn nötig auch gerichtlich vor. Wir kennen alle Mittel, um Ihr Logo zu schützen.

Logo schützen lassen
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Anwälte, die auf Zack sind! Herr Leisenberg und Herr Loschelder haben mich motiviert und angriffslustig vertreten, so wie man sich das von Anwälten wünscht. Vielen Dank dafür!

C

Die Mitarbeiter der Kanzlei haben mein Anliegen sofort und kompetent bearbeitet, was innerhalb kürzester Zeit zum Erfolg geführt hat. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei bestens empfehlen.

S L

Ich kann diese Kanzlei wirklich jedem nur ans Herzen legen !!! Meine Schwester und ich hatten vor ein paar Tagen ein erstes Gespräch, da wir drauf und dran sind ein Start-up zu gründen aber uns mit den rechtlichen Themen noch nicht so gut auskannten.Es wurde sich viel Zeit genommen um alle unsere Fragen zu beantworteten und es herrschte ein richtig freundliche Atmosphäre. Man hat richtig gemerkt, dass ehrliches Interesse für uns und unser Start-up besteht und uns diesbezüglich wirklich weitergeholfen werden wollte. Wir hatten eine tolle erste Erfahrung mit der Anwaltskanzlei und freuen uns über eine weitere Zusammenarbeit.

S

Sehr kompetente Kanzlei, schnelle Kontaktaufnahme und Reaktion auf unser Anliegen. Prompte Erledigung mit 100% Erfolg. Danke dafür.

M E

Verschiedene Arten des Markenschutzes

Es gibt verschiedene Stufen des Logoschutzes, von national bis international. Je nach Geschäftsumfang und Zielmarkt des Unternehmens kann der Schutz auf bestimmte Länder oder Regionen ausgedehnt werden. Zudem gibt es unterschiedliche Markenformen, nämlich die Bildmarke, die Wortmarke oder die Wort Bildmarke.

In Deutschland ist für eine nationale Marke das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Für eine Ausdehnung auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union kann eine Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) beantragt werden. Ein weltweiter Schutz kann durch die IR-Marke erreicht werden. Voraussetzung ist eine Unionsmarke oder eine Basismarke. Zuständig ist das nationale Amt – in Deutschland das DPMA. Die Eintragung des Logos erfolgt dann durch die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Für den Schutz nur in einem Land kann bei dem zuständigen nationalen Markenamt eine Markenanmeldung eingereicht werden.

Logo schützen als Wort Bildmarke

Im Markenrecht ist es nicht vorgesehen, ein Logo zu schützen. Ein Logo schützen kann man insbesondere als Bildmarke oder als Wort Bildmarke. Eine Bildmarke besteht lediglich aus einem Bild, also aus einem Logo, während die Wort Bildmarke ein Bild und ein Wort als Bestandteil aufweist. Weist das Logo sowohl ein Wort als auch ein Bild als Bestandteil auf, sollte man überlegen, das Logo mit dem Wort als Wort Bildmarke schützen zu lassen und das Logo daneben noch als Bildmarke schützen zu lassen bzw. das Wort als Wortmarke schützen zu lassen. Bei einer Verteidigung der Verletzung des Logos besteht ansonsten die Gefahr, dass dem Wortbestandteil eine höhere Gewichtung zugesprochen wird als dem Logo. In diesem Fall kann man das Logo nicht effektiv verteidigen. Möchte man ein Logo schützen lassen, sind Fehler in der Strategie bzgl. der Anmeldung einer Bildmarke oder einer Wort Bildmarke unverzeihlich und führen zu großen Problemen, wenn man sein Logo gegen Verletzungen schützen möchte. Bei der Beurteilung, ob man eine Wort Bildmarke oder eine Bildmarke anmeldet, bedarf es jahrelanger Erfahrung, um hier Fehler zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie, ob Sie Ihr Logo als Bildmarke oder mit einem Wortbestandteil als Wort Bildmarke schützen lassen sollen.

Firmenlogos und Firmenname schützen lassen

Firmenlogos sollte man stets schützen lassen. Firmenlogos stellen die Identität vieler Unternehmen dar, die ihre Waren und Dienstleistungen mit Firmenlogos kennzeichnen. Firmenlogos und Firmenname  können daher eine wichtige Herkunftsfunktion aufweisen, weswegen man Firmenlogos und Firmenname unbedingt schützen lassen sollte. Zwar können Firmenlogos und Firmenname auch qua Verkehrsgeltung Schutz beanspruchen.Hier sind die Hürden jedoch sehr hoch und es ist nicht einfach, eine solche Verkehrsgeltung nachzuweisen. Der deutlich einfachere Weg liegt darin, Firmenlogos und Firmenname schützen zu lassen. Gerne beraten wir Sie umfassend zum Schutz von Firmenlogos und Firmenname. Unsere erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite, wenn sie Firmenlogos und Firmenname schützen lassen wollen.

Firmenlogos schützen lassen
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Logo schützen lassen: Kosten für die Anmeldung und Aufrechterhaltung des Markenschutzes

Die Kosten des Markenschutzes variieren je nach Umfang und Dauer des Schutzes. Neben den anfänglichen Anmeldegebühren fallen auch laufende Kosten für die Aufrechterhaltung an, wenn Sie Ihr Logo schützen lassen.

Für einen nationalen Markenschutz in Deutschland berechnet das Deutsche Patent- und Markenamt eine Gebühr von 300 € bzw. 290 € bei elektronischer Anmeldung. Eine normale Markenanmeldung enthält drei Waren– und Dienstleistungsklassen aus den insgesamt 45 Nizza-Klassen. Für jede weitere Waren- und Dienstleistungsklasse ab der vierten Klasse wird eine Gebühr von 100 € erhoben. Für die Beschleunigung des Anmelde- und Eintragungsverfahrens erhebt das DPMA zusätzlich 200 €.

Die Anmeldung eines Logos, die in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Schutz genießen soll, erfolgt beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Das EUIPO berechnet für eine elektronische Anmeldung eine Gebühr von 850 € pro Klasse. In Papierform beträgt die Gebühr 1.000 €. Für die Anmeldung einer zweiten Klasse werden 50 € und ab der dritten Klasse jeweils 150 € berechnet.

Die Anmeldung einer internationalen Marke (IR-Marke) erfolgt in Deutschland beim DPMA. Das DPMA selbst erhebt eine Gebühr von 180 €. Zuständig für die Eintragung ist das Internationale Markenamt (WIPO). Die Grundgebühr der WIPO beträgt 653 CHF für 3 Waren- und Dienstleistungsklassen. Jede weitere Klasse kostet 100 CHF. Für den Markenschutz in den jeweiligen Ländern wird ebenfalls eine Gebühr von 100 CHF erhoben. Wenn Sie Ihre Marke in 3 Ländern für 3 Klassen anmelden möchten, kostet die Markenanmeldung also 180 € + 953 CHF (= 1.188,16 €).

Der Logoschutz erstreckt sich auf 10 Jahre im jeweiligen Schutzgebiet. Der Logoschutz kann nach Ablauf um weitere 10 Jahre verlängert werden. In Deutschland beträgt die Verlängerungsgebühr für bis zu 3 Klassen 750 €. Ab der vierten Klasse beträgt die Verlängerungsgebühr jeweils 260 €. Obwohl die Verlängerungsgebühren deutlich über den Anmeldegebühren liegen, ist es nicht empfehlenswert, den Markenschutz auslaufen zu lassen und das Logo neu anzumelden. Der Grund dafür ist, dass innerhalb der 10 Jahre ein neues Logo angemeldet werden kann, die nach der Neuanmeldung älter ist. Dies kann zu Problemen führen, wenn Sie beispielsweise das Logo noch nicht gekannt haben.

Für die Verlängerung einer Unionsmarke werden die gleichen Gebühren erhoben wie für die Anmeldung.

Logo schützen
Logo schützen

Logo schützen: Häufige Fehler beim Logoschutz und wie man sie vermeidet

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass der Markenschutz automatisch erfolgt. Unternehmen sollten proaktiv vorgehen und sich umfassend informieren, um Fehler zu vermeiden und den Schutz ihres Logos zu gewährleisten. Wir geben Ihnen hier eine Checkliste an die Hand, um Fehler zu vermeiden, wenn Sie Ihr Logo schützen lassen:

  • Prüfung auf absolute Schutzhindernisse vor der Markenanmeldung
  • Markenrecherche nach älteren Logos vor der Markenanmeldung
  • Erstellung eines umfassenden Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
  • Berücksichtigung einer möglichen Entfaltung in andere Länder
  • Sicherung geeigneter Domains
  • Funktionsfähigkeit in weiteren Sprachen

Logo sichern lassen – hiervon kann ein Unternehmenserfolg abhängen

Wenn Unternehmen ein Logo sichern lassen, Schaffen diese damit meist einen hohen Unternehmenswert. Insbesondere wenn das Unternehmen oder die Produkte und Dienstleistungen bekannt werden, sollte ein Unternehmen sein Logo sichern lassen. Hat das Unternehmen es vergessen, das Logo sichern zu lassen, besteht die große Gefahr, dass Trittbrettfahrer das entsprechende Logo sichern lassen. In diesem Fall kann man zwar gegen die Anmeldung vorgehen, es ist jedoch schwierig, das eigene Logo sichern zu lassen, wenn bereits ein Konkurrent das Logo hat sichern lassen. Insofern empfiehlt es sich, ein Logo sichern zu lassen, um ein Ausschließlichkeitsrecht an dem Logo zu haben.

Logo sichern lassen
Logo sichern lassen

Logo schützen lassen: Rechtliche Durchsetzung des Markenschutzes

Haben Sie Ihr Logo schützen lassen, ist im Falle einer Markenverletzung schnelles und entschlossenes Handeln erforderlich. Ein spezialisierter Anwalt kann Sie dabei unterstützen, indem er rechtliche Schritte einleitet und die Interessen des Unternehmens vertritt.

Eine Markenrechtsverletzung liegt vor, wenn ein Dritter Ihr Logo kopiert oder nachahmt, zur Kennzeichnung eigener Waren verwendet, das Logo erneut anmeldet, als Handels- oder Firmenbezeichnung verwendet, auf Verkaufsplattformen oder zu Werbezwecken einsetzt. Kurz: Eine Markenrechtsverletzung liegt vor, wenn ein Dritter die eingetragene Marke ohne Zustimmung des Markeninhabers geschäftlich nutzt.

Die Rechtsfolgen sind vielfältig. Zum einen kann der Markeninhaber im Wege der Abmahnung einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Inhalt dieser Abmahnung ist die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Der Verletzer wird also zur Unterlassung aufgefordert. Gibt er die strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, droht ihm eine Vertragsstrafe für den Fall einer erneuten Markenrechtsverletzung.

Darüber hinaus kann dem Logoinhaber ein Anspruch auf Schadensersatz zustehen. Diesen kann er verlangen, wenn ihm durch die Markenrechtsverletzung ein Vermögensschaden entstanden ist, der auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Verletzers zurückzuführen ist.

Verletzt ein Unternehmen ein Recht des Markeninhabers, so kann diesem ein Auskunftsanspruch zustehen. Der Auskunftsanspruch bezieht sich auf die Anschrift des Herstellers, des Lieferanten und des Abnehmers, auf die Menge der hergestellten, bestellten oder gelieferten Gegenstände sowie auf Angaben über den Vertriebsweg und die Herkunft der Waren. Auch ein Vernichtungsanspruch des Markeninhabers gegen den Verletzer besteht, sofern der Aufwand nicht unverhältnismäßig ist.

Reagiert der Verletzer nicht auf die Abmahnung, leiten wir für Sie den gerichtlichen Weg ein.

Logo verteidigen
Logo verteidigen

 

Logo schützen lassen: Wichtigkeit einer professionellen Beratung

Wenn Sie ein Logo schützen lassen wollen, ist dieUnterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt unerlässlich. Er bietet nicht nur rechtlichen Beistand, sondern auch strategische Beratung, um das Logo und die Marke bestmöglich zu schützen. Wie Sie gesehen haben, ist der Prozess bis zum Markenschutz sehr komplex und schwierig. Ein spezialisierter Anwalt bringt das nötige Fachwissen mit und unterstützt Sie sowohl im Prozess vor der Markenanmeldung als auch danach bei der Überwachung und Verteidigung Ihrer Marke.

Grafikdesign und Markenrecht

Die Verbindung zwischen Grafikdesign und Markenrecht ist eng. Designer und Anwälte sollten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass das Design nicht nur ästhetisch ansprechend, sondern auch rechtlich schützbar ist. Haben Sie einen Namen für Ihr Unternehmen und lassen Sie sich ein Logo entwerfen, sollte frühzeitig geprüft werden, ob sich bereits jemand das Logo oder den Namen hat schützen lassen. Hat sich jemand das Logo oder den Namen schützen lassen, sollte unbedingt geprüft werden, ob hier eine Kollision vorliegt und im Bedarfsfall ein anderes Logo verwendet werden. Wir arbeiten nicht nur mit Logoinhabern zusammen sondern beraten auch Agenturen, die ein Logo oder einen Namen für ihre Kunden entwerfen. So können wir frühzeitig identifizieren, ob sich bereits jemand das Logo oder den Namen hat schützen lassen.

Logo schützen lassen: Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

Der Schutz eines Logos ist ein wesentlicher Schritt zur Sicherung der Identität und des Wertes einer Marke. Der Schutz eines Logos ist eine Investition in die Zukunft und die Sicherheit eines Unternehmens. Wir empfehlen Unternehmen, sich an spezialisierte Rechtsanwälte zu wenden, um eine umfassende Beratung und Unterstützung beim Markenschutz zu erhalten.

Logo schützen: Unsere Leistung für Sie beim Logoschutz

Wir sind eine auf das Markenrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in München. Wir unterstützen Sie von der Markenrecherche bis zur Markenüberwachung und Markenverteidigung. Wir beraten Sie in allen rechtlichen Fragen und helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail, Telefon oder über das unten stehende Kontaktformular, wenn Sie Ihr Logo schützen lassen wollen:

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