Warnung vor Büro für Gewerberegistrierung UG und Gewerbedatenregistrierung

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Daniel Loschelder
Anwalt für Markenrecht
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Warnung vor Büro für Gewerberegistrierung UG und Gewerbedatenregistrierung

Das Büro für Gewerberegistrierung UG aus Berlin hält Gewerbetreibende und Freiberufler in ganz Deutschland seit über einem Jahr mit Trickformularen in Atem. Die Masche mit den Trickformularen ist seit vielen Jahren bei Abofallenbetreibern sehr beliebt und dürfte dazu geführt haben, unzählige Unternehmer und Selbständige mit entsprechenden Rechnungen bombardiert worden sind und/oder Zahlungen an Unternehmen wie das Büro für Gewerberegistrierung UG geleistet haben

Büro für Gewerberegistrierung UG – wer ist das?

Das Büro für Gewerberegistrierung UG ist seit dem Jahre 2017 in das Handelsregister bei dem Amtsgericht Charlottenburg (Registernummer HRB 188284 B) eingetragen. Als Geschäftsführer ist der am 23. September 1969 geborene Mike Krüger bestellt. Mittlerweile lautet die – nicht sehr vertrauenswürdige – Geschäftsanschrift „C/O Antonelli, Clausewitzstraße 2. 10629 Berlin“. Als Gegenstand des Unternehmens ist die „Erfassung von Gewerbedaten, Veröffentlichung von Gewerbedaten auf Homepages, Marketing, Erstellung von gewerblichen Webseiten, Erstellung und Programmierung von Software angegeben“. Das hat sich grundsätzlich zunächst unverfänglich an, entpuppt sich jedoch beim genaueren hinsehen als böse Abofalle.

Trickformular des Büro für Gewerberegistrierung UG

Das Trickformular des Büro für Gewerberegistrierung UG ähnelt denjenigen vorangegangener Abofallenbetreiber sehr genau. Überschrieben ist das Formular mit „Registrierung gewerblicher Einträge“ und „Gewerbedatenregistrierung“. Auf der linken Seite wird dann in Fettdruck zur Ergänzung bzw. Korrektur von fehlenden oder fehlerhaften Daten aufgefordert. Weiterhin wird aufgefordert, Branche, E-Mail und Website zu ergänzen. Auf der rechten Seite befindet sich ein QR-Code, der dann auf die Website des Büro für Gewerberegistrierung UG führt.

Im unteren Teil des Trickformulars und dann dick und unterstrichen zur Rücksendung per Fax oder per Post aufgefordert. Abgeschlossen wird das Formular mit dem Fett und unterstrichenen Hinweis „Bitte hier unterschreiben und umgehend zurücksenden!“

Auf der rechten Seite im Kleingedruckten lauert dann die Falle: für eine Unterschrift wird ein Beitrag von 597 € fällig. Leider fällt den wenigsten Betroffenen dieser Passus auf. Als Gegenleistung soll dann ein Eintrag auf der Website Gewerbedatenregistrierung.de erfolgen. Es existriert mittlerweile ein Trittbrettfahrer, der fast das gleiche Formular verwendet:

GID Gewerbeinformationsdienst UG

Rechnung vom Büro für Gewerberegistrierung UG

Unmittelbar nach Rücksendung des Formulars werden die Rechnungen verschickt. Die meisten Betroffenen fallen dann aus allen Wolken, manche sind in der ersten Situation verleitet, unmittelbar eine Zahlung zu leisten. Wer aber meint, durch eine Zahlung hätte sich die Angelegenheit erledigt, liegt falsch. Denn in den AGB des Büro für Gewerberegistrierung UG heißt es:

Der Eintragungsauftrag besitzt eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Er verlängert sich jeweils um weitere 24 Monate, wenn er nicht von einer der Parteien bis spätestens drei Monate vor Ablauf der gerade aktiven Vertragslaufzeit gekündigt wird. Kündigungen haben fristgerecht und in schriftlicher Form zu erfolgen. Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Zu den Kosten heißt es dort:

„Die Kosten für die Eintragung und Veröffentlichung der Daten beträgt für den „Texteintrag“ monatlich 49,75 Euro brutto. Die jeweiligen Kosten werden durch Rechnungslegung für ein Jahr im Voraus fällig. Die Jahreskosten belaufen sich danach im Falle eines „Texteintrag“ auf 597,00 Euro brutto und für die gesamte zweijährige Mindestlaufzeit auf 1194,00 Euro brutto. Sämtliche vorgenannten Preise beinhalten bereits die aktuell gültige deutsche Umsatzsteuer in Höhe von 19%. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar nach Auftragserteilung und sodann jeweils zu Beginn jedes weiteren Jahres zu dem die Eintragung bestehen bleibt, d.h. nicht von einer der Parteien gemäß diesen AGB gekündigt wird.“

Als Leistungsbeschreibung wird in der Rechnung angegeben “Texteintrag. Eintragung und Zugang unter www.gewerbedatenregistrierung.de.Es dürfte sich von selbst verstehen, dass es sich bei diesem Register um ein völlig unmaßgebliches Register handelt, welches den dort Eingetragenen keinerlei Mehrwert bringt.

Pajisto Forderungsmanagement treibt ein

Leisten die Betroffenen keine Zahlungen, tritt die Pajistop Foprderungsmanagement UG auf den Plan und versucht, die Forderungen einzutreiben. Spätestens jetzt sollte reagiert werden, um Nachteile bei Schufa & Co. zu vermeiden. Über Pajisto und deren Machenschaften haben wir einen gesonderten Artikel verfasst:

Pajisto Forderungsmanagement GmbH

Gaul Dr. Merscher Rechtsanwälte Neuhof werden aktiv

Die Kanzlei Gaul Dr. Merscher Rechtsanwälte aus Neuhof ist mittlerweile damit beauftragt, Zahlungsunwillige mittels einer Klage zur Zahlung zu bewegen. Uns liegt eine entsprechende Klage vor dem Amtsgericht Charlottenburg vor, welche das Büro für Gewerberegistrierung UG durch die Kanzlei Gaul Dr. Merscher Rechtsanwälte aus Neuhof erhoben hat. Diese weitere Eskalationsstufe ist nicht unüblich, es finden sich immer wieder Rechtsanwälte, welche die Machenschaften solcher Unternehmungen unterstützen und versuchen gerichtlich durchzusetzen. Erhält man eine entsprechende Klageschrift, sollte man keinesfalls in Panik verfallen, sondern in Ruhe prüfen, ob man dagegen vorgehen kann. Wenn Sie also ebenfalls eine Klage der Kanzlei Gaul Dr. Merscher Rechtsanwälte aus Neuhof erhalten haben, setzen Sie sich unverzüglich mit uns in Verbindung. Bitte beachten Sie, dass hier stets sehr kurze Fristen laufen, die keinesfalls missachtet werden dürfen.

Abwehr der Forderungen des Büro für Gewerberegistrierung UG

Forderungen wie diejenige des Büro für Gewerberegistrierung UG sollten keinesfalls ungeprüft bezahlt werden. Wir haben in den letzten Jahren unzählige Gerichtsverfahren gegen Abofallenbetreiber wie diesen hier geführt und konnten stets erreichen, dass unsere Mandanten keine Zahlung leisten bzw. geleistete Zahlungen zurückerlangen konnten. Gerne vertreten wir Sie hierzu bundesweit.

Unsere Schwerpunkte

Informieren Sie sich gerne über unsere Tätigkeiten im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht. Unser Beratungsspektrum finden Sie auf den folgenden Seiten.

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