Logo Markenrecht – Anwalt hilft beim Markenschutz

Sie wollen ein Logo Markenrecht schützen? Da sind Sie bei uns als hochspezialisierte Kanzlei an der richtigen Adresse. Wir unterstützen Sie bei der Kreation, der Anmeldung, dem Schutz und der Verteidigung Ihrer Markenrechte. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Expertise!

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Timm Leisenberg
Anwalt für Markenrecht
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Logo Markenrecht – was ist das?

Logo Markenrecht ist ein Thema, mit dem sich Markeninhaber beschäftigen müssen. Logo ist das, woran ein Unternehmen erkannt wird, und oft identifiziert sich ein Unternehmen mit seinem Logo. Deshalb liegt es nicht fern, dass ein Unternehmen dieses besonders pflegt und schützt. Oft stecken nämlich viel Arbeit, Schweiß und Zeit dahinter. Das Logo repräsentiert die Arbeit des Unternehmens und ist auf dessen Ergebnissen, wie fertige Produkte oder Dienstleistungen, zu sehen. Aus diesen Gründen ist es einleuchtend, dass die Unternehmen sich vor Missbräuchen und Kopien verteidigen und schützen wollen. In diesem Artikel erfahren Sie alles rund um das Thema Logo im Markenrecht. Bei Fragen oder Anregungen zum Thema Logo Markenrecht sind wir stets für Sie da.

Wir wurden in Fragen des internationalen Markenrechts von Herrn RA Leisenberg ausgezeichnet beraten. Herr RA Leisenberg sieht nicht nur den nächsten Schritt, sondern entwickelt - wo nötig - dank seines großen Fachwissens auch eine jeweils passende Strategie, die er zudem hervorragend vermitteln kann. Vielen Dank und auf weitere gute Zusammenarbeit!

M S

Ich hatte ein Gespräch mit Hr. Leisenberg bzgl einer (internationalen) Markenstrategie. In kurz: Viele nützliche Infos innerhalb 1h Beratung, schnelle Auffassungsgabe, sehr sympathischer Kontakt. Hat mir sehr geholfen und ich weiß, wo ich zukünftig bei dieser Art der Angelegenheiten einen guten Anwalt finde. Vielen Dank nochmals auf diesem Wege!

B P

Wir hatten ein Problem bzgl. Markenrecht. Im benachbarten Ort wurde eine Firma mit demselben Namen geöffnet. Das Anliegen wurde zu unser vollsten Zufriedenheit von Herrn Leisenberg geklärt. Zudem war die Kommunikation mit ihm sehr angenehm.

F R

Wir sind rundum überaus zufrieden mit der Kanzlei, die wir ausdrücklich weiterempfehlen können! Jegliche Fragen und Wünsche wurden sehr schnell beantwortet und umgesetzt, wodurch wir bestmögliche Ergebnisse erzielen konnten.

M M

Logo Markenrecht schützen

Damit Sie sich sicher gehen, dass Ihr Logo geschützt ist, kann es als eine Marke rechtlichen Schutz genießen. Ein marktrechtlicher Schutz kommt vor allem dann in Frage, wenn Sie das Logo als Kennzeichnung für Waren und Dienstleistung Ihres Unternehmens nutzen wollen. Im Folgenden wird das Unternehmen, welches die Marke schon länger besitzt, als A bezeichnet und das Unternehmen, welches seine Marke erst vor kurzem eingetragen bekommen hat, als B bezeichnet, um es anschaulicher für Sie zu erklären.

Marke

Eine Marke gibt dem Inhaber der Marke das exklusive Recht, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu verwenden. Es verleiht dem Markeninhaber (A) die Fähigkeit im Geschäftsverkehr einem Dritten (B) die Benutzung der Marke zu untersagen, wenn der Dritte ein ähnliches oder sogar identisches Zeichen für ähnliche oder identische Produkte verwendet, ohne sich vorher eine Zustimmung zu holen. Dieses Recht hat der Markeninhaber auch dann, wenn die Gefahr besteht, dass der Verbraucher die Marke des Produkts verwechseln könnte. Einen marktrechtlichen Schutz erhält Ihr Logo durch eine Markenanmeldung.

Es gibt unterschiedliche Arten als was Sie Ihre Marke anmelden können.

Wortmarke

Zum einen gibt es die Wortmarke. Diese bestehen aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen. Es kann bei den unterschiedlichen Markenämtern bestimmte Schriftvorgaben geben zum Beispiel in Deutschland bei dem Deutschen Patent- und Markenamt die Schriftart „Arial“. Wussten Sie, dass auch selbst ein Werbeslogan als eine Wortmarke geschützt werden kann, da eine Wortmarke auch mehrere nacheinander folgende Wörter schützt. Eine Wortmarke ist dann für alle unterschiedlichen Wiedergabeformen geschützt. Zum Beispiel ist die Marke Hallo auch in GROßBUCHSTABEN, in kleinbuchstaben, in fett oder auch kursiv geschützt.

Wort-/Bildmarke (Logo Markenrecht)

Ein Logo sollte als Wort-/Bildmarke angemeldet werden, wenn es Elemente enthält, die sich nicht schriftlich darstellen lassen können wie Bilder in einem Logo, eine mehrzeilige Anordnung von Worten, gesperrt geschriebene Worte, kursiv oder fett geschriebene Worte oder Buchstaben in einer bestimmten Schriftart. Auch wenn das Logo in einer besonderen Art gestaltet sein soll, damit es augenscheinlich anders zur Geltung kommt.

Weitere Arten

Außerdem gibt es noch Bildmarken (Bilder, Abbildungen, Bildelemente, nicht-lateinische Schriftzeichen), Farbmarken, Hörmarken oder 3D-Marken.

Das darf nicht als Marke angemeldet werden

Es gibt auch einige Punkte, bei denen Ihre Marke sich nicht anmelden darf. Zum einen, wenn ein Importunternehmen von Äpfeln sich Apple nennt oder eine Klamottenmarke sich Klamotte nennt. Außerdem kann keine Marke doppelt angemeldet werden. Das bedeutet, dass Sie nicht einfach einen bereits vorhandenen Namen für dasselbe Produkt verwenden dürfen.

Anwälte, die auf Zack sind! Herr Leisenberg und Herr Loschelder haben mich motiviert und angriffslustig vertreten, so wie man sich das von Anwälten wünscht. Vielen Dank dafür!

C

Die Mitarbeiter der Kanzlei haben mein Anliegen sofort und kompetent bearbeitet, was innerhalb kürzester Zeit zum Erfolg geführt hat. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei bestens empfehlen.

S L

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S

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M E

Logo Markenrecht: Ihr Weg zu einer Markenanmeldung

Eine Markenanmeldung hat einen geregelten Ablauf, den wir Ihnen nun vorstellen.

Erste Schritte beim Thema Logo Markenrecht

Zuallererst sollten Sie Ideen sammeln mit welchem Logo sich Ihr Unternehmen in der Welt präsentieren soll. Was soll Ihre Marke aussagen und bedeuten. Dazu können Sie selbst kreativ sein oder im Internet nach Inspirationen suchen. Suchen Sie sich am besten einen so außergewöhnlichen Namen aus, den es bestimmt nicht zweimal gibt, damit Sie keine Probleme bekommen. Aber Vorsicht: Im Internet sind viele Namen angegeben, von denen möglicherweise nicht alle verfügbar sind. Deshalb schreiben sie sich am besten mehrere Ideen auf, damit Sie mehrere Namen zur Auswahl haben und nicht alles auf eine Karte setzen müssen.

Markenrecherche zum Logo Markenrecht

Danach können Sie sich auch schon an einen Anwalt für Markenrecht (https://ll-ip.com/markenrecht-anwalt-de/ ) wenden. Hier übernehmen wir nun den Schutz Ihrer Marke. Zunächst einmal betreiben wir reine Markenrecherche und Überprüfen mit Hilfe einer Ähnlichkeitsprüfung, ob Ihr gewünschtes Logo noch verfügbar ist. Dabei wird nicht nur der Wortlaut, sondern auch die Gestaltung und der Klang verglichen. Hierfür müssen Sie nun anhand von 34 verschiedenen Warenklassen und 11 Dienstleistungsklassen entscheiden, welche Produkte Sie mit Ihrer Marke bewerben wollen. Diese Klassifizierung wird „Nizzaklassen“ genannt und bestimmt den geografischen und sachlichen Schutzbereich der Marke. Wenn Sie Ihren gewünschten Schutzbereich ausgewählt haben, werden wir die Klassen Ihrer Waren und Dienstleistungen mit anderen Klassen vergliche, denn es kann sein, dass die Klassen zwar gleich sind aber die Waren und Dienstleistungen keine Ähnlichkeit aufweisen. Danach werden alle Marken unter die Lupe genommen, die in Ihrer Klasse sind. Eine umfangreiche Prüfung ist deshalb so ausschlaggebend, da eine Klassenzuordnung stets subjektiv ist und deshalb die Zuordnung, obwohl markenrechtliche Ähnlichkeiten bestehen, nicht immer einleuchtend ist. Zum Beispiel kann ein Bauelement ein Merkmal enthalten und deshalb in die Klasse X gehören und dasselbe Bauelement ohne dieses Merkmal in die Klasse Y gehören. Markenrechtlich gesehen sind diese beiden Bauelemente ähnlich, weshalb beide Klassen nach einer Markenähnlichkeit abgesucht werden muss. Außerdem kann es auch sein, dass zwei Unternehmen denselben Markennamen tragen, aber für unterschiedliche Bereiche einen Schutz beantragt haben. Wenn wir fertig sind und sichergestellt haben, dass Ihre Marke keiner Ähnlichkeit oder Verwechslung unterliegt, kommen wir auch schon zum nächsten Step der Anmeldung Logo Markenrecht.

Logo Markenrecht: die Markenanmeldung

Nun sind Sie auch schon ready für eine Markenanmeldung national, auf EU-Ebene oder international. Auf nationaler Ebene erfolgt eine Anmeldung zum Beispiel bei der DPMA, dem Deutschen Patent- und Markenamt. Hierbei müssen Sie mit Anmeldungskosten von rund 290 € rechnen. Auf EU-Ebene gibt es das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Hier beträgt eine Anmeldung rund 800 €. Diese Marke bietet Ihnen einen Schutz EU weit. Das bedeutet aber auch, dass sich bei der Querstellung eines Landes es sich automatisch auf alle Länder überträgt und keine Unionsmarke gewährleistet wird. Auf internationaler Ebene können Sie sich für eine IR-Marke (international registrierte Marke) bei der WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) beispielsweise anmelden. Bei der IR-Marke handelt es sich um eine zentrale Registrierung des Madrider Systems, welches Ihnen ein Schutzpäckchen an Rechten anbietet. Die Registrierung erfolgt bei der WIPO und setzt voraus, dass sie bereits einen Eintrag national oder auf EU-Ebene haben oder gerade am Beantragen sind. Wenn eine Markenanmeldung erfolgreich war, bedeutet es aber nicht, dass Sie sicher sind, denn nicht alle Markenämter überprüfen bereits bei der Markenanmeldung, ob sich Ihre Marke und Ihr Schutzbereich mit dem einer anderen überschneidet. Sowohl die DPMA als auch die EUIPO überprüft dies gerade nicht, denn sie möchten, dass ältere Marken (A) um ihren Schutzbereich kümmern und ihre Schutzrechte geltend machen, wenn ein Unternehmen wie B sich A zu sehr ähnelt. Auf was die DPMA die Markenanmeldung aber überprüft sind absolute Schutzhindernisse. Solche sind zum Beispiel eine fehlende Unterscheidungskraft, ein in der Marke beinhaltendes Hoheitszeichen, ein Verstoß gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung oder für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben. Allerdings gibt es auch Markenämter, die eine Überprüfung vor einer Anmeldung vornehmen, damit es gar nicht erst zu Markenverletzungen kommen kann. Die Zeit, die sie auf jeden Fall für eine Markenanmeldung einplanen sollten, beträgt in Deutschland um die 3 bis 6 Monate. Für eine Unionsmarke ist mit etwa 6 Monaten zu rechnen und ein paar Ländern außerhalb der EU dauert die Bearbeitung sogar bis zu mehreren Jahren. Ab dem Zeitpunkt der Markenanmeldung genießen sie einen Schutz von bis zu 10 Jahren, den sie danach beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängern können.

Nach der erfolgreichen Markenanmeldung wird Ihnen eine Markenurkunde erstellt, mit derer Sie offiziell Träger ihres Logos sind. Danach können Sie auch das Zeichen „®“ verwenden, denn dieses steht für ein eine eingetragene und geschützte Marke. Fragen zum Thema Logo Markenrecht? Rufen Sie uns an!

Markenrechtsverletzung beim Logo Markenrecht

Nach der erfolgreichen Anmeldung und Eintragung in das Register kommt es dennoch nicht selten vor, dass ein anderes Unternehmen seine eigene Marke kopiert oder ähnlich benutzt.

Hier reicht es schon aus, dass der Kernbereich der Marke verletzt ist. Die Marken müssen also nicht identisch sein, sondern reicht auch wenn sie ähnlich sind. Da kann es häufig zu Streitigkeiten kommen. Denn jeder kennt solche Situationen, in denen man sich von einer anderen Person angegriffen fühlt, die Person selbst aber nicht der Meinung ist einen angegriffen zu haben. Genauso ist es auch bei Markenverletzungen. Der ältere Markeninhaber (A) wird sich schneller angegriffen fühlen als der jüngere Markeninhaber (B).

Wenn Sie entdeckt haben, dass Ihre Marke verletzt wurde, dann können Sie entweder innerhalb von 3 Monaten nach Anmeldung der vermutlich ähnlichen Marke einen Widerspruch einlegen. Dies ist eine sehr schnelle und kostengünstige Methode eine Markenverletzung zu beseitigen. Ein Widerspruch ist auch häufig kein großer Aufwand, da es im Interesse beider Parteien liegt schnell wieder Rechtssicherheit zu schaffen. Im ersten Schritt braucht der Widerspruch auch keine Begründung, im weiteren Verlauf könnte es aber noch dazu kommen. Außerdem kann A eine Löschung fordern, indem sie sich an das Markenamt wenden. Ihre Marke kann gelöscht werden in der Widerspruchzeit, auf Antrag eines Dritten, der die Marke für nichtig oder verfallen erklärt oder Sie verzichten selbst auf die Nutzung der Marke. Zudem kann A auch gerichtlich vorgehen und B abmahnen oder anklagen vor dem Landgericht. Wegen der dreimonatigen Einspruchszeit ist es empfehlenswert, dass Sie die Marke erst nach Ablauf der Zeit benutzten.

Häufig kommt es auch vor, dass B dem A Recht gibt und sich kein Streit daraus entwickelt. Es kann aber genauso gut anders kommen. Es kann auch noch passieren, dass sich A und B einigen in sogenannten Abgrenzungsvereinbarungen. Dies ist häufig dann der Fall, wenn die Kernbereiche der beiden Unternehmen sich nicht decken und somit die beiden Marken nebeneinander leben können. Hierfür klären die Unternehmen, wer welche Produkte in welchem Umfang entwickeln darf und schaffen so eine Trennung.

Eine Markenverletzung ist noch dazu nicht kostenlos. Ein Regelstreit kostet viel Geld. Deshalb empfehlen wir Ihnen sich vorher an uns zu wenden. Wir helfen Ihnen beim Thema Logo Markenrecht.

Möglichkeiten sich selbst und seine Marke zu schützen

Wenn Sie das berechtigte Gefühl haben, dass ein anderes Unternehmen derselben Klasse Ihre Marke nachahmt, dann haben Sie verschiedene Möglichkeiten sich und Ihre Marke zu schützten. Als erstes haben Sie einen Unterlassungsanspruch. Hierbei wird dem jüngeren Unternehmen B untersagt die Marke in der Zukunft zu verwenden. Voraussetzung für ein Unterlassungsanspruch ist ein Anspruch auf Beseitigung der Verletzung. Dieser möchte die bestehende Markenverletzung (zB die Nennung der Marke auf einer Website) beseitigen. Durch den Unterlassungsanspruch wird verhindert, dass der Verletzter die Marke noch einmal ohne Einwilligung verwendet. Das gängigste Mittel hierbei ist die Abmahnung. Inhalt einer Abmahnung ist außerdem oft noch eine Forderung für die Kostenerstattung der Abmahnung. Des Weiteren haben Sie einen Schadensersatzanspruch, wenn eine Rechtsverletzung vorliegt. Auch ein Vernichtungs- und Rückrufsanspruch kann Ihnen zur Verfügung stehen. Als letztes haben Sie einen Auskunftsanspruch bezüglich der Herkunft der Ware, dem Vertriebsweg der Mengenangabe und des Preises. Bei näheren Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

Markenüberwachung beim Logo Markenrecht

Damit Sie sich vor solchen Markenrechtsverletzungen schützen können, müssen Sie überhaupt zur Kenntnis nehmen, dass eine neue Marke sich angemeldet hat. Denn die DPMA teilt Ihnen bei der eigenen Anmeldung nicht mit ob es bereits eine ähnliche Marke existiert und genauso wenig teilt sie Ihnen eine neue ähnliche Markenanmeldung mit. Dafür gibt es Markenüberwachungen, denn jede neu angemeldete Marke muss entweder bei ihrer Anmeldung oder spätestens bei ihrer Eintragung veröffentlicht werden. Es ist deshalb sinnvoll Ihre Marke überwachen zu lassen, damit sie frühzeitig genug von einer Markenanmeldung von einem Unternehmen wie B zu erfahren, damit Sie unverzüglich rechtliche Schritte einleiten können. Denn das Einlegen eines Widerspruchs kann in den ersten 3 Monaten erfolgen. Wir werden Ihre Marke stets beobachten und schützen, denn wir wissen wie viel Ihnen an Ihrer Marke liegt. Wir informieren Sie sofort, wenn sich eine Marke Ihrem Schutzbereich zu sehr ähnelt.

Urheberrecht bei einem Logo

In Deutschland kann auch ein Logo urheberrechtlichen Schutz genießen. Das gilt vor allem dann, wenn es besonders kreativ und einzigartig ist, sodass es als Kunstwerk gezählt werden kann. Für einen urheberrechtlichen Schutz braucht es keine Eintragung in ein Register, sondern das Logo ist ab dem Zeitpunkt geschützt, ab dem es vollendet wurde. In Deutschland gibt es jedoch keine Datenbank, welche überprüft, ob die Marke oder das Logo dem möglichen Urheber gehört. Dies stellt sich erst im Laufe eines gerichtlichen Verfahrens heraus. Hierbei wird es nämlich erst geprüft und untersucht, ob das Logo tatsächlich einen rechtlichen Schutz besitzt. Das Urheberrecht schützt also grundsätzlich jedes Logo, vor allem Firmenlogos. Wenn Sie sich aber sicher gehen wollen, dass Ihr Logo geschützt wird, dann empfehlen wir Ihnen eine Absicherung durch die Markeneintragung. Wir helfen Ihnen gerne beim Thema Logo Markenrecht.

Logo Markenrecht: Vorteile eine Markenanmeldung

Die Frage, ob man eine Marke benutzen kann, obwohl sie noch nicht eingetragen ist, hängt nicht von einer wirksamen Eintragung ab, sondern ob durch die Benutzung Rechte einer älteren Marke gefährdet oder verletzt werden. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, empfiehlt es sich eine Marke anzumelden. Sie werden vor Konkurrenten geschützt, die Ihre Marke nachahmen wollen oder sich ein zu großes Beispiel nehmen. Ihre Marke ist unkompliziert aufzufinden und Markeneingriffe werden vermieden. Sie können Ihre Marke so sicher benutzen und haben keine Angst vor einem Missbrauch. Wir plädieren für eine Markenanmeldung und helfen Ihnen beim Thema Logo Markenrecht.

Unser Leitfaden für Sie

Wir haben noch ein paar wichtigen Hinweise für Sie. Es lohnt sich einen fachspezifischen Rechtsanwalt einzuschalten, da Anwälte über spezielle Programme und Fähigkeiten verfügen, auf die Sie als Leihe keinen Zugriff haben. Dadurch umgehen Sie die bereits oben aufgezählten Folgen einer Markenrechtsverletzung und sparen sich viel Geld, Zeit und Ärger. Denn Fachanwälte verfügen über rechtliches Fachwissen, es werden dadurch Fehler vermieden, Ihre Rechte werden durchgesetzt und wir können Sie immer beraten und warnen. Außerdem ruft die DPMA gerade alle Unternehmen auf sich ausgiebig mit der Markenrecherche zu beschäftigen, da in den Zeiten von Corona leider viele Unternehmen nicht mehr existieren. Deshalb muss die DPMA sich aktuell mit vielen Löschungen von Unternehmen beschäftigen, aber gleichzeitig auch mit vielen Neuanmeldungen. Das bedeutet, dass die Markenanmeldung zurzeit länger als gewöhnlich dauert und Sie können dazu beitragen, dass die DPMA sich über Ihre Markenanmeldung keinen Kopf machen muss, indem Sie uns als Ihre Berater und Anwälte für Logo Markenrecht auswählen.

Logo Markenrecht als Design

Sie haben auch die Möglichkeit Ihre Marke als Design zu schütze. Ein Design schützt eine zwei- oder dreidimensionale Form eines Logos. Dies wird erzeugt durch Linien, Konturen, den Farbverlauf, die Oberflächenstruktur, den Materialien und Verzierungen. Ihr Logo muss im Anmeldezeitpunkt neu sein. Das bedeutet, dass kein gleiches oder ähnliches Design veröffentlicht sein darf. Zudem braucht ihr Design das gewisses Etwas, was Ihr Logo von anderen Logos abhebt. Um zu wissen welche Designs bereits in der Verwendung sind, müssen Sie nicht nur im Designregister nachsehen, sondern auch die Designs betrachte, die nicht eingetragen sind. Auch hier prüft das Amt nicht von Amts wegen, ob Ihr Design bereits existiert. Der Designschutz ist im Vergleich zum Markenschutz kostengünstig, wird nicht in Klassen unterteilt und beträgt aber dafür nur 5 Jahre und maximal 25 Jahre. Wenn Sie noch weitere Fragen rund um das Thema Designrecht haben, dann stehen Ihnen unsere Anwälte zum Thema Logo Markenrecht jederzeit zur Verfügung.

Das bieten wir Ihnen im Bereich Logo Markenrecht an

Falls Sie noch Fragen rund um das Thema Markenrecht haben, stehen wie Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir beraten sie, warnen Sie, schützen Ihre Marke und Rechte. Wir sind Ihre Anwälte für Markenrecht und helfen Ihnen gerne, kompetent und schnell weiter. Unsere Kanzlei bietet Ihnen außerdem noch eine schnelle und kompetente Hilfe in den Bereichen IT-Recht, Wettbewerbsrecht, Designrecht, Medienrecht und Urheberrecht. Bitte füllen Sie dazu Ihren Sachverhalt knapp in das Kontaktformular.

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