Manuel Holleis Abmahnung Fake – reagieren Sie nicht, klicken Sie nichts!

Manuel Holleis Rechtsanwalt heißt die neue Abzockmasche, die derzeit in zahlreichen Mailpostfächern zu finden ist. Angeblich spricht Manuel Holleis hier Abmahnungen für eine Universal Pictures International Germany GmbH aus. Der Haken daran: es gibt keinen Rechtsanwalt Manuel Holleis, insofern handelt es sich bei dieser „Abmahnung“ um nichts anderes als Betrug.

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Manuel Holleis Abmahnung

In der Abmahnung gibt Manuel Holleis an, dass er die Universal Pictures International Germany GmbH, Herriotstraße 6-8, 60528 Frankfurt am Main vertritt und versichert anwaltliche Vollmacht. Sodann wird folgender Sachverhalt behauptet:

„Durch unsere automatisierten Aufzeichnungen haben wir am 15.09.2023 um 17:00 Uhr Urheberrechtsverletzungen identifiziert, die geschützte Werke unseres Mandanten betreffen. Diese wurden analysiert und zweifelsfrei der Internet-IP-Adresse 88.00.11.123 zugeordnet.

Gemäß der aktuellen Fassung des Digital Services Act sind sämtliche deutsche Internetdienstanbieter verpflichtet, im Falle von Urheberrechtsverletzungen Informationen über den betreffenden Anschlussinhaber zur Verfügung zu stellen

Die IP Adresse 88.64.20.137 wurde zum Tatzeitpunkt durch Ihren Provider Ihrer Firma zugeordnet. Zusammenfassung der Meldung:…

Rechtsverstöße: § 97 UrhG (Schadensersatzansprüche), § 53 UrhG (Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch) Zur Vermeidung weiterer Kosten und einen kostspieligen Rechtsstreit bieten wir einen Vergleich in Höhe von 860,00 Euro zuzüglich 140,00 EUR Rechtsanwalts vergütungsgebühr an. Bitte beachten Sie, dass unser Vergleich nur bis zu, 22.09.2023 Bestand hat und die Vergleichszahlung bis zu selbigen Datum bei uns eingegangen sein muss.

Gemäß den Bestimmungen von § 52 UrhG und § 97 UrhG sind wir vor dem Versand der Zahlungsaufforderung dazu verpflichtet, Sie zweifelsfrei als Anschlussinhaber zu identifizieren. Zu diesem Zweck bitten wir Sie, die unten angegebene Website aufzurufen und den dortigen Anweisungen zu folgen: …

Nach fruchtlosem Ablauf der Frist werden wir ohne weitere Aufforderung Klage einreichen sowie einen Gutachter zur vollständigen Feststellung des genauen Schadens beauftragen, deren Kosten Sie zusätzlich zu tragen haben. Die Gesamtkosten für ein Verfahren, einschließlich Gutachter- und Anwaltsgebühren, belaufen sich in der Regel auf mindestens 5000€. Bitte beachten Sie, dass unser Vergleichsangebot ein freiwilliges Entgegenkommen unseres Mandaten ist und kein Rechtsanspruch besteht.

Hochachtungsvoll

Rechtsanwalt Manuel Holleis“

Manuel Holleis Rechtsanwalt oder nicht?

Manuel Holleis ist kein Rechtsanwalt (Stand 21. September 2023). Das hat eine einfache Recherche im amtlichen Rechtsanwaltsregister ergeben. Und sicherlich hat er keine Kanzlei unter der Adresse „Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg“. Hierbei handelt es sich um eine schlimme Gaunerei, da ein angeblicher Rechtsanwalt Urheberrechtsverletzungen geltend macht, die tatsächlich häufig Gegenstand von Abmahnungen sind. Da anwaltliche Abmahnungen – häufig zu Recht – Eindruck beim Adressaten schinden, dürfte diese Abmahnwelle viel geld in die Kassen der Betreiber dieser Betrugsmasche spülen.

Manuel Holleis Abmahnung
Manuel Holleis Abmahnung

Manuel Holleis und der Adressschwindel

Angegeben wird die Adresse Jungfernstieg 40 in Hamburg. Dort iust die sehr angesehene Kanzlei Rose & Partner ansässig. Die geschätzten Kollegen dieser Kanzlei haben mit der Masche jedenfalls nichts zu tun. Unter der Domain https://manuel-holleis.com/ ist im Impressum die Anschrift Brienner Straße 12 in München nebst Telefonnummer  angegeben. Dort wiederum sind die Kollegen der Rechtsanwlatssozietät Eversheds Sutherland ansässig, die mit diesem Schwindel ebenfalls nichts zu tun haben.

Manuel Holleis und die Gaunerei über die Website

Manuel Holleis (bzw. die Erfinder des Fakes) halten unter der genannten Websites auch „Antworten auf die häufigen Fragen“ vor. Dort wird dann breit ausgeführt über Mahnbescheid, Klage, Einstweilige Verfügung und Kosten. Damit soll der Schwindel aufrecht erhalten werden. Die letzte Frage lautet dann „Wie kann ich mich einigen“ und wird wie folgt beantwortet:

„Wir sind stets bestrebt uns mit Ihnen außergerichtlich zu einigen, um die nicht vermeidbaren Kosten so gering wie möglich zu halten. Sie können uns schriftlich oder zu den angegebenen Öffnungszeiten der Kanzlei erreichen, diese sind von Montag bis Donnerstag von 10 Uhr bis 17 Uhr, als auch am Freitag von 10 Uhr bis 14 Uhr“

Es wird also nach wie vor der Eindruck erweckt, dass es sich um eine reale Abmahnung eines Rechtsanwalt Manuel Holleis handelt, die im Falle einer Nichtzahlung zu gerichtlichen Konsequenzen führen kann. Diese gerichtlichen Konsequenzen gibt es jedoch genau so wenig wie einen Rechtsanwalt Manuel Holleis.

Es wird sogar behauptet, dass ein gercihtliches Auskunftsverfahren durchgeführt wurde:

„Zur Ermittlung des verantwortlichen Anschlussinhabers wurde ein zivilrechtliches Auskunftsverfahren nach § 101 UrhG durchgeführt. Das zuständige Landgericht hat den vorliegenden Fall geprüft, eine offensichtliche Rechtsverletzung bejaht und Ihrem Provider eine Auskunftserteilung mit einem Beschluss ausdrücklich gestattet. „

Das Kopfkino wird mit angeblichen gerichtlichen Schritten erzeugt:

„Nachdem die außergerichtlichen Verhandlungen gescheitert sind, haben wir die im Abmahnschreiben aufgeführten juristischen Schritte in die Wege geleitet, um die Urheberrechte der Mandantschaft zu schützen. Nach Prüfung beim zuständigen Landgericht, wurde beschlossen, dass der begangene Urheberrechtsverstoß Ihnen zuzuweisen ist. „

„Die Kosten der vom Gericht gegen Sie festgesetzten einstweiligen Verfügung müssen von Ihnen gezahlt werden – die Kosten sind sofort gegen Sie vollstreckbar! „

Alles ist erstunken und erlogen!

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist insbesondere im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht sehr verbreitet. Sie soll dazu dienen, einem Rechtsverletzer einen Weg zu weisen, ohne Einschaltung der Gerichte einen Streit beizulegen. insofern ist das Institut der Abmahnung – trotz seines schlechten Rufs – ein durchaus probates Mittel, um teure Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Leider gibt es auch immer wieder rechtsmissbräuchliche Abmahnungen oder – wie hier – schlichtweg Betrugsversuche!

Abmahnung Urheberrechtsverletzung

Abmahnungen wegen Urhrberrechtsverletzungen werden seit Jahren und nach wie vor massenhaft ausgesprochen. Sehr beliebt sind dabei Abmahnungen wegen sog. Filesharings, also das Anbieten und Downloaden von urheberrechtlich geschützten Werken aus der Musik- und Filmindustrie. Ohne hier ins Detail gehen zu wollen, werden in der „Abmahnung“ von „Rechtsanwalt“ Manuel Holleis auch nicht die korrekten Normen aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) zitiert. Insofern ist diese Fake-Abmahnung nicht nur kriminell, sondern auch handwerklich schlecht gemacht!

Rechtsanwaltskammer warnt vor Manuel Holleis

Auch die Rechtsanwalskammer München warnt vor der Masche:

„Warnung vor vorgeblichen „Mahnschreiben“ eines nicht existierenden Münchner Rechtsanwalts

Die Rechtsanwaltskammer München warnt vor Schreiben eines angeblichen Rechtsanwalts „Manuel Holleis“, der tatsächlich nicht existent ist.
In den vergangenen Tagen sind offenbar bundesweit zahlreiche Schreiben an Privatpersonen und Unternehmen von dem angeblichen Rechtsanwalt Manuel Holleis  unter der Postanschrift Brienner Str. 12 in München versandt worden. Die Adressaten werden in diesem Schreiben aufgefordert, Zahlungen aufgrund einer Urheberrechtsverletzung zu leisten. 
Wir weisen darauf hin, dass unter der angegebenen Adresse kein bei der Rechtsanwaltskammer München zugelassener Rechtsanwalt namens „Manuel Holleis“ existiert und derselbe hier auch nicht zugelassen ist. Anrufe unter der angegebenen Telefonnummer führen zu der Rechtsanwaltskanzlei Eversheds Sutherland, die damit nicht in Zusammenhang steht.
Die Rechtsanwaltskammer München wird die gebotenen Schritte einleiten.
Ob eine Person als Rechtsanwalt zugelassen ist und damit unter dieser Berufsbezeichnung auftreten darf, kann unter www.rechtsanwaltsregister.org nachgeprüft werden. Das bundeseinheitliche Anwaltsverzeichnis wird täglich von den 27 regionalen Rechtsanwaltskammern aktualisiert.
Die Rechtsanwaltskammer München ist nicht befugt, allgemeine Rechtsberatung zu erteilen. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir zu dem weiteren Vorgehen in dieser Angelegenheit nicht beraten können.“

Erstatten Sie Strafanzeige!

Erstatten Sie Strafanzeige, nicht gegen Manuel Holleis (den gibt es nicht), sondern gegen unbekannt und legen Sie die Abmahnung als Beweis vor. Vielleicht ermittelt die Staatsanwaltschaft ja die Hinterleute, welche diese Betrugsmasche in Gang gesetzt haben! Sie können eine Strafanzeige kostenlos bei jeder Polizeidienststelle oder bei der „Onlinewache der Polizeien der Länder“ erstatten.

Klicken Sie keinen Link in der Abmahnung!

Wie immer gilt, dass man unbekannte Links nicht einfach so anklicken sollte, so auch hier. Dieser vermeintliche Abmahnung ist SPAM, ihr sollte keine Beachtung geschenkt werden. Eine anwaltliche Beratung und Vertretung ist hierfür nicht notwendig.

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