Kununu Bewertung: Relevanz von Bewertungen bei der Jobwahl
Die Wahl des Arbeitsplatzes ist für viele Menschen eine der wichtigsten Entscheidungen. Um eine Entscheidung zu treffen, greifen viele Arbeitssuchende auf Bewertungsportale zurück. Denn meist stellt sich ein Unternehmen auf seiner Website oder auf anderen Plattformen ausschließlich positiv dar (subjektive Perspektive), um neue Arbeitnehmer zu gewinnen. Damit ein umfassendes Bild gemacht werden kann, benötigt ein Arbeitsuchender auch eine objektive Perspektive. Bewertungsportale wie Kununu geben dem Arbeitssuchenden eine andere, meist ehrliche Sicht auf ein Unternehmen.
In der Vergangenheit wurden mehrere Studien und Umfragen zur Rolle von Jobportalen bei der Stellensuche durchgeführt. Die Wirtschaftsuniversität Wien hat 2021 gemeinsam mit der Universität Innsbruck eine Studie durchgeführt, die sich unter anderem mit Arbeitgeberbewertungen beschäftigt. Auch Bitkom e.V. hat eine Studie zu diesem Thema durchgeführt. Generell lässt sich aus diesen Studien zusammenfassen, dass mehr als 50 Prozent der Menschen vor der Berufswahl Bewertungen über das Unternehmen lesen. Eine Studie der Wirtschaftsuniversität Wien aus dem letzten Jahr ergab, dass Bewertungsplattformen wie Kununu die glaubwürdigsten Quellen sind. Zudem zögern Bewerberinnen und Bewerber mit ihrer Entscheidung, wenn sie auf solchen Bewertungsportalen schlechte Bewertungen lesen. Der Grund für den Bedeutungszuwachs solcher Bewertungsplattformen in den letzten Jahren ist unter anderem die Digitalisierung und auch die Pandemie.
Jobsuchende können mit wenigen Klicks beispielsweise erfahren, wie das Unternehmen mit seinen Mitarbeitern umgeht, wie die Unternehmenskultur auf die Mitarbeiter wirkt und auch wie das Unternehmen mit Kritik umgeht. Deshalb ist es für Arbeitgeber besonders wichtig, dass auf Bewertungsplattformen wie Kununu wahre und objektive Bewertungen zu finden sind. Kununu ist eine Bewertungsplattform, die es aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern sowie Bewerbern ermöglicht, ihren Arbeitgeber in verschiedenen Bereichen anonym zu bewerten. Da es viele verschiedene Kategorien gibt, kann sich der Arbeitssuchende einfach und schnell ein grobes Bild von dem für ihn interessanten Unternehmen machen.
Arbeitgeber sind auf positive Bewertungen bei Kununu angewiesen, da diese den Ruf des Unternehmens verbessern und neue Arbeitskräfte anziehen. Gerade in Zeiten, in denen der Personalbedarf nicht mit geeigneten Fachkräften gedeckt werden kann, ist dies entscheidend.
Leider sind die Bewertungen auf solchen Bewertungsplattformen wie Kununu nicht immer positiv und glaubwürdig. In einer aktuellen Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) vom 08. Februar 2024 (Az. 7 W 11/24) wurden wesentliche Änderungen im Umgang mit negativen und unglaubwürdigen Bewertungen vorgenommen. Hier erfahren Sie, wie man Kununu Bewertungen löscht:
Kununu Bewertung löschen lassen – so geht’s!
OLG Hamburg zu Kununu
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat entschieden, dass ein Arbeitgeber, der Zweifel an der Richtigkeit einer negativen Bewertung auf einem Bewertungsportal hat, gegen die betreffende Bewertungsplattform Kununu vorgehen kann. Zum einen hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf Löschung der beanstandeten Bewertung, zum anderen kann der Arbeitgeber die Herausgabe des Klarnamens (= bürgerlicher Name einer natürlichen Person) des Verfassers der Bewertung verlangen.
Der Fall Kununu
Eine Arbeitgeberin bezweifelte die Echtheit einer negativen Bewertung über ihr Unternehmen auf der Bewertungsplattform Kununu. Die Bewertung enthielt unter anderem die Worte:
„Setzen Sechs! Man ist nur eine Nummer. Empathie ist ein Fremdwort“
„Geschäftsführung […] leidet unter Kontrollwahn“
„Aufstieg aussichtslos. Weiterbildung bitte privat organisieren“
Die Arbeitgeberin forderte Kununu auf, die Bewertungen zu löschen. Kununu verlangte daraufhin von der Arbeitgeberin einen Nachweis, dass eine tatsächliche Rechtsverletzung vorliege, die den Löschungsanspruch begründe. Einen solchen Nachweis erbrachte die Arbeitgeberin nicht, weshalb Kununu die negative Bewertung nicht löschte. Die Bewertungsplattform setzte sich stattdessen mit dem Verfasser der Bewertung in Verbindung und verlangte einen Nachweis für die Echtheit der Bewertung. Der Verfasser übermittelte Kununu daraufhin einen Tätigkeitsnachweis, allerdings in anonymisierter Form.
Entscheidung des Landgerichts Hamburg
Das Landgericht (LG) Hamburg ließ in erster Instanz den anonymisierten Nachweis als Beweis für die Echtheit der Bewertung ausreichen und wies den Antrag der Arbeitgeberin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Löschung der Bewertung zurück (Beschluss vom 08.01.2024, Az. 324 O 559/23).
Gegen das Urteil des LG ist Arbeitgeberin erfolgreich vorgegangen.
Entscheidung des Oberlandesgericht Hamburg
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat entschieden, dass bei Zweifeln an der Richtigkeit der Bewertung die Identität des Verfassers ermittelt werden darf und die Bewertung dauerhaft gelöscht werden muss.
Zur Begründung führte das OLG Hamburg aus, dass der Arbeitgeber eine schlechte Bewertung nicht ohne weiteres hinnehmen müsse. Bei einer schlechten Bewertung müsse für den Arbeitgeber nachvollziehbar sein, ob der Bewertende jemals in geschäftlichem Kontakt mit dem Arbeitgeber gestanden habe.
Kununu selbst kann zwar einen Tätigkeitsnachweis vom Verfasser der Bewertung verlangen, dies reicht aber nach Auffassung des Gerichts nicht aus, um eine Rechtsverletzung durch die Bewertung auszuschließen.
Das Gericht führt weiter aus, dass sich die Bewertung eines Arbeitnehmers auf einer Bewertungsplattform wie Kununu immer auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen muss. Dieser Sachbezug einer Bewertung (= tatsächlicher Gegebenheit) kann vom Arbeitgeber nur dann überprüft werden, wenn der Arbeitgeber den Verfasser der negativen Bewertung identifizieren kann.
Die bewertende Person kann sich nicht auf Anonymität aus Datenschutzgründen berufen, denn für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer negativen Bewertung ist es wichtig, über möglichst viele Informationen zu verfügen. Dazu gehört eben auch die Information über die Identität des Bewertenden. Zudem reichen Gehaltsabrechnungen oder Zeugnisse als Tätigkeitsnachweis nicht aus.
Der Verfasser einer negativen, anonymen Bewertung muss daher das Risiko der Offenlegung seines Klarnamens tragen.
Weiter heißt es in der Entscheidung, dass der Arbeitgeber auch nicht rechtsmissbräuchlich handelt, wenn er mehrere Bewertungen beanstandet und deren Echtheit anzweifelt. Denn das OLG hält es für naheliegend, dass auf der Bewertungsseite des Arbeitgebers mehrere Bewertungen zu finden sind, die nicht die tatsächlichen Erfahrungen von Arbeitnehmern oder Bewerbern wiedergeben. Im vorliegenden Fall wurden 14 Bewertungen von der Arbeitgeberin beanstandet.
Ein Missbrauch liegt auch dann nicht vor, wenn sich die Arbeitgeberin in diesem Fall von einer auf die Bekämpfung von Einträgen in Bewertungsportalen spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei vertreten lässt.
Reaktion von Kununu
Eine Reaktion von der Bewertungsplattform Kununu selbst ließ nicht lange auf sich warten. In einem Statement vom 16. Februar 2024 teilte Nina Zimmermann (CEO von Kununu) die Bedeutung der Entscheidung für die Bewertungsplattform mit.
Kununu kündigt in dieser Pressemitteilung eine Überprüfung des Eilurteils an und ist der Auffassung, dass „diese Entscheidung […] in einem klaren Widerspruch zu der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs“ stehe.
In einer älteren Entscheidung des BGH wurden anonymisierte Beurteilungen anerkannt. Darüber hinaus hat der BGH dem Verfasser einer Bewertung auf Verlangen des Arbeitgebers die Übermittlung der Unterlagen in anonymisierter Form gestattet. Damit konnte der geschäftliche Kontakt durch geschwärzte Unterlagen nachgewiesen werden.
Kununu ist der Meinung, dass ddie Entscheidung des OLG Hamburg der Rechtsprechung des BGH widerspricht und es wahrscheinlich zu einem Hauptverfahren kommen wird.
Die Bewertungsplattform möchte weiterhin die Identität ihrer Nutzer schützen und sieht sich nach dieser Entscheidung nicht gezwungen, die Klarnamen ihrer Nutzer offen zu legen.
Fazit zu OLG Hamburg und Kununu
Das Urteil des OLG kann als bahnbrechend bezeichnet werden. Sowohl für Nutzer von Bewertungsportalen als auch für Unternehmen und Bewertungsplattformen selbst ist das Urteil von großer Bedeutung.
Das klagende Unternehmen musste bisher immer wieder negative Bewertungen über ihr Unternehmen ohne Begründung hinnehmen. Dies war für das Unternehmen sehr schädlich, da sein Ruf grundlos durch negative Bewertungen in Mitleidenschaft gezogen wurde. Das hatte zu Folge, dass unter anderem die Rekrutierung von benötigten Fachkräften erschwert wurde. Das hat sich mit der Entscheidung geändert.
Nutzer müssen nun darauf achten, dass sie ihre Bewertung wahrheitsgemäß verfassen und nur dann eine Bewertung abgeben, wenn sie tatsächlich in geschäftlichem Kontakt mit dem Arbeitgeber standen.
Für die Unternehmen bedeutet diese Entscheidung eine Erleichterung, da sie negative Bewertungen leichter löschen können und so ihren guten Ruf – sofern dieser gerechtfertigt ist – aufrechterhalten können. Zudem können sie den Klarnamen des Verfassers der Bewertung verlangen und so die Bewertung nachvollziehen.
Auch für Kununu bedeutet das Urteil eine große Veränderung, denn von nun an müssen Bewertungsportale wie Kununu die Identität hinter der Anonymität ihrer Nutzer offenlegen. Dazu müssen – ob Kununu will oder nicht – einige Änderungen vorgenommen werden.
Die Entscheidung erhöht insgesamt die Transparenz und Fairness im Wettbewerb sowie die Glaubwürdigkeit von Bewertungen.
Unsere Leistung bzgl. Bewertungslöschung
Wir sind eine auf Markenrecht, Designrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht, IT-Recht und Urheberrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in München. Wir haben täglich mit Bewertungen im Internet zu tun. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail, Telefon oder über das folgende Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie!