Warnung vor Public Media GmbH Rupperswil

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Warnung vor Public Media GmbH Rupperswil

Die Public Media GmbH, Wiesenweg 37, 5102 Rupperswil / Schweiz und ihr Geschäftsführer Roland Trachsel gehen derzeit mit Trickformularen aus der Schweiz auf Kundenfang. Was zunächst wie ein harmloser Branchenbucheintrag aussieht, entpuppt sich später als teure Abofalle. Die Betroffenen merken das aber leider meistens erst mit Erhalt der Rechnung. Bei der Unterschrift des Trickformulars sind die meisten Betroffenen gutgläubig.

Public Media GmbH – wer ist das?

Die Public Media GmbH ist am 3. September 2018 in dem Handelsregister des Schweizer Kantons Aargau eingetragen worden. Das Stammkapital beträgt 20.000 Schweizer Franken. Das spricht dafür, dass die Public Media GmbH auf eine längerfristige Tätigkeit abzielt. Als Gegenstand des Unternehmens ist eingetragen:

„Druck, Herausgabe und Verteilung von Flyern, Stadtplänen, Druckschriften, Werbung und Anzeigen, Herausgabe und Vertrieb von gedruckten und elektronischen Branchenverzeichnissen sowie Dienstleistungen und Beratungen in den genannten Bereichen; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Grundeigentum erwerben, belasten, veräußern und verwalten.“ 

Die Masche der Public Media GmbH

Die Public Media GmbH bedient sich der seit Jahren sehr beliebten Masche des Versendens von Trickformularen in sehr hoher Stückzahl. Diese Formulare sind dick mit „Branchenverzeichnis“ überschrieben. Einige Daten des Adressaten sind bereits voreingetragen, weitere Daten sollen dann ergänzt werden. Schließlich soll das Formular mit Unterschrift versehen und zurückgesandt werden.

In den AGB wird die Masche so beschrieben:

„3. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen der Public Media GmbH und dem Auftraggeber kommt durch Rücksendung des vom Auftraggeber unterzeichneten Angebotsschreibens der Public Media GmbH zustande. Der Vertrag gilt als erfüllt, wenn die Public Media GmbH die Daten des Auftraggebers aufgenommen und unter www.branchen-atlas.net veröffentlicht hat.“

Rechnung der Public Media GmbH – Widerruf möglich?

Nach Rücksendung des Formulars erhält der Adressat dann umgehend eine Rechnung. Denn im Kleingedruckten des Trickformulars ist ausgeführt, dass bei Unterschrift monatlich 81 € fällig werden. Da es sich um einen Vertrag mit einer zweijährigen Mindestlaufzeit handelt, sollen insgesamt für diese Unterschrift 1.944 € netto fällig werden. Kündigt man nicht rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag. Auch dazu halten die AGB der Public Media GmbH eine entsprechende Klausel parat:

Die Vertragslaufzeit des kostenpflichtigen Premiumeintrages hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht bis spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Kündigungen haben fristgerecht und in schriftlicher Form zu erfolgen. Das Recht der ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Wir werden häufig nach einem Widerrufsrecht gefragt. Das besteht im B2B-Geschäftsverkehr leider nicht. In Betracht kommt hier allerdings eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.

branchen-atlas.net – ein völlig nutzloses Portal

Wie fast alle Abofallenbetreiber unterhält auch die Public Media GmbH unter branchen-atlas.net eine nutzlose Internetseite. Wir haben es getestet, das Portal bringt niemandem einen Mehrwert.

FHG Inkasso wird beauftragt

Leistet der Betroffene keine Zahlung, beauftragt die Public Media GmbH regelmäßig die FHG Inkasso GmbH, Ringstraße 42, 55586 Duchroth. Die FHG Inkasso GmbH macht dann neben der Hauptforderung auch noch die Kosten ihres Tätigwerdens geltend.

Abwehr der Forderungen der Public Media GmbH

So selbstsicher die Abofallenbetreiber wie die Public Media GmbH auftreten, so angreifbar sind die von ihnen ergaunerten Verträge. Wir konnten hier in den letzten Jahren unzählige Mandanten vor der Zahlung derartiger Forderungen bewahren. Haben Sie auch eine Rechnung der Public Media GmbH erhalten? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir beraten Sie schnell, kompetent und bundesweit.

Unsere Schwerpunkte

Informieren Sie sich gerne über unsere Tätigkeiten im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht. Unser Beratungsspektrum finden Sie auf den folgenden Seiten.

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