Vorsicht vor REGISTA online aus Leipzig der REGISTA Limited

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Daniel Loschelder
Anwalt für Markenrecht
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Vorsicht vor Regista Online!

Das Portal Regista Online versucht seit kurzem, mit Trickformularen auf Kundenfang zu gehen. Zu finden ist das Portal unter der Website Regista.Online.

Angeblich wird dieses von einer gewissen Regista Limited betrieben, die jedoch weder im Deutschen noch im Englischen Handelsregister eingetragen ist. Als Adresse wird Postfach 500561 in 04305 Leipzig angegeben. Das Formular ist wie die meisten Trickformulare aufgemacht. Es suggeriert dem Adressaten, dass es sich um ein amtliches Formular handelt. In der Kopfzeile ist neben einem doppelköpfigen Adler der jeweilige Städtename gefolgt von den Worten Regista.online aufgeführt. Darunter befindet sich die Zeile „Gewerbebetriebe Registrierungsofferte“.

Im Kleingedruckten wird ausgeführt, dass die Poststelle  Leipzig seit der Einrichtung des zentrale Gewerbeindex (Regista.Online) die Registrierungsunterlagen der Gewerbebetriebe in der Bundesrepublik Deutschland empfängt. Für die frühzeitige und korrekte Eintragung des Unternehmens wird gebeten, das Formular bei Annahme an zwei Faxnummer oder per Post zu übersenden. Die Faxnummern und die Frist, bis zu der eine Übersendung erfolgen soll, sind dabei fett gedruckt. Im weiteren Verlauf des Kleingedruckten wird ausgeführt, dass durch die Unterzeichnung ein Leistungspaket für drei Jahre verbindlich bestellt wird, wodurch pro Jahr ein Betrag von 348,00 € zzgl. Umsatzsteuer fällig wird.

 

Regista Online – Alte Bekannte

Bei den Betreibern des neuen Portals Regista Online handelt es sich um alte Bekannte. Das Formular gleicht demjenigen der Gewerbe-Meldung (Europe REG Services Ltd.), über die wir bereits berichtet hatten, wie ein Ei dem anderen. Wir wissen aus sicherer Quelle, dass es sich um die gleichen Hintermänner handelt. Die Hintermänner von Regista Online und Gewerbemeldung sind auch diejenigen, welche im letzten Jahr mit dem Gewerberegistrat zahlreiche Gewerbetreibende und Freiberufler in die Falle gelockt haben.

 

Regista Online – Das Problem mit den Faxnummern

Auffällig ist, dass bei dem vorliegenden Trickformular zwei Faxnummern angegeben werden. Das hängt damit zusammen, dass die Bundesnetzagentur neuerdings Faxnummern von Abofallenbetreibern unverzüglich sperren lässt. Wir gehen also davon aus, dass sich Regista Online hier zweier Dienstleister von Faxanbietern bemüht, um zu verhindern, dass die Faxnummern gleichzeitig gesperrt werden. Eine solche Sperrung von Faxnummern ist für Abofallenbetreiber genauso schmerzhaft wie die Sperrung von Konten, da der Adressat somit auf die Masche aufmerksam wird.

 

Regista Online – Was tun?

Wir empfehlen jedem Adressaten, die Formulare von Regista Online nicht zu unterschreiben. Sobald diese unterschrieben zurückgesandt werden, wird umgehend eine Rechnung erfolgen, mit der die Kosten für das erste Betragsjahr geltend gemacht werden.

Laut den AGB wird darüber hinaus ein Vertrag für 3 Jahre abgeschlossen, wodurch sich die zu zahlende Summe auf über 1.000 € summiert.

Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren hunderte erfolgreiche Gerichtsverfahren gegen solche Unternehmen geführt. Insofern empfehlen wir, die Trickformulare zu ignorieren.

Regista Online: Inkasso durch die AN-Meldung GmbH (Update vom 18. November 2016)

Die Regista Ltd., die das Portal Regista Online betreibt, inkassiert nun ebenfalls über die AN-Meldung GmbH aus Leipzig. Diese hatte zuvor auch schon für die Europe REG Services Ltd. Rechnungen versandt. Über die AN-Meldung GmbH hatten wir hier bereits berichtet:

http://www.ll-ip.com/aktuelles/an-meldung-gmbh-leipzig-david-schneider

Die Forderungen lassen sich abwehren, sprechen Sie uns hierzu gerne an!

Regista Online verschickt erste und letzte Mahnung (Update vom 28. Dezember 2016)

Die Regista Ltd. verschickt an diejenigen, die die Rechnung noch nicht bezahlt haben, eine sog. „Erste und letzte Mahnung vor Abgabe an unser Forderungsmanagement“. In diesem Schreiben wird eine letztmalige Gelegenheit gegeben, die Forderung von 348,00 € bis zum 13. Januar 2017 zu überweisen. Ansonsten wird die Abgabe an ein Forderungsmanagement in Aussicht gestellt.

Regista Ltd. lässt ebenfalls Forderungen durch GCS Financial Pro eintreiben (Update vom 18. April 2017)

Die Regista Ltd. hat nun ebenfalls die GCS Financial Pro beauftragt, die geltend gemachten Forderungen einzutreiben, sofern diese noch nicht gezahlt worden sind. Aber auch hier ist eine Forderungsabwehr möglich, die REGISTA Ltd. hat bislang auf alle Forderungen gegenüber unseren Mandanten verzichtet.

Spätestens mit Tätigwerden der Inkassofirma sollte man auf die Forderung reagieren und diese abwehren, möchte man Nachteile vermeiden.

Urteil des LG Darmstadt vom 19.08.2016 Az. 6 S 49/16 (Update vom 14. September 2017)

Angeblich existiert ein Urteil des LG Darmstadt vom 19.08.2016, Az. 6 S 49/16. Das behauptet jedenfalls der CEO der Regista Ltd. Patrick Zilm in seinem neuerlichen Schreiben. Was das LG Darmstadt entschieden hat, teilt Patrick Zilm nicht mit. Er macht aber ein Angebot, dass mit einer Zahlung von 250 € alles erledigt seii. Wer’s glaubt… Im nächsten Jahr geht es dann wieder weiter. Übrigens ermittelt die Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen Herrn Zilm. Wer sich durch die Masche betrogen fühlt, kann dort eine Strafanzeige stellen. Gerne sind wir dabei und bei der Forderungsabwehr behilflich.

Unsere Schwerpunkte

Informieren Sie sich gerne über unsere Tätigkeiten im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht. Unser Beratungsspektrum finden Sie auf den folgenden Seiten.

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