Registrat, Gewerberegistrat, Freiberufregistrat, GES Registrat GmbH Berlin

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Daniel Loschelder
Anwalt für Markenrecht
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Unter www.registrat.de (auch Gewerberegistrat oder Freiberufregistrat) versucht die GES Registrat GmbH aus Berlin derzeit Gewerbetreibende und Freiberufler in die Irre zu führen. Dabei verschickt die GES Registrat GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Zilm an Gewerbetreibende und Freiberufler Formulare, die zur Korrektur der Daten und Rücksendung des Formulars animieren sollen. Daraufhin soll ein Eintrag in das Branchenverzeichnis der GES Registrat GmbH unter www.registrat.de erfolgen.

 

Bei genauer Betrachtung des Kleingedruckten auf der rechten Seite des Formulars fällt auf, dass bei Unterschrift ein Jahresbeitrag in Höhe von 588 € pro Jahr zu zahlen ist. Die Masche des „Gewerberegistrat“ erinnert sehr an diejenige der Gewerbeauskunft-Zentrale, gegen die wir für unsere Mandanten mittlerweile über 400 erfolgreiche Gerichtsverfahren geführt haben. Auch die entsprechenden Formulare sind täuschend ähnlich.

Unser Artikel zum Gewerberegistrat der GES Registrat GmbH bei anwalt.de.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, sich gegen das Registrat (Gewerberegistrat bzw. Freiberufregistrat) zur Wehr zu setzen:

 

Fall 1:

Sie bekommen Formulare des Registrat (Gewerberegistrat bzw. Freiberufregistrat) zugesandt und möchten sich dagegen wehren?

Die Zusendung solcher Formulare stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar und kann insofern unterbunden werden. In vergleichbaren Angelegenheiten haben wir bereits eine Vielzahl von Einstweilgen Verfügungen erwirkt. Mittlerweile gibt die GES Registrat GmbH gegenüber unseren Mandanten sogar Unterlassungserklärungen ab und verspricht für den Wiederholungsfall die Zahlung einer Vertragsstrafe.

 

Fall 2:

Sie haben das Formular des Registrat (Gewerberegistrat bzw. Freiberufregistrat) unterschrieben und erhalten nun Rechnungen und Mahnungen der GES Registrat GmbH?

Wir helfen Ihnen, die geltend gemachten Forderungen mittels einer negativen Feststellungsklage abzuwehren. Es gibt zahlreiche Gründe gegen die Forderungen der GES Registrat GmbH vorzugehen.

 

Fall 3:

Sie haben die Rechnung des Gewerberegistrat oder Freiberufregistrat bereits gezahlt?

Verklagen Sie die GES Registrat GmbH auf Rückzahlung der bereits gezahlten Beträge und auf Feststellung, dass keine weiteren Ansprüche für die Folgejahre bestehen.

 

Fazit:

Sie müssen es nicht hinnehmen, von der GES Registrat GmbH ( Gewerberegistrat / Freiberufregistrat ) angeschrieben zu werden. Es bestehen beste Aussichten, sich dagegen zu wehren. Auch gegen Rechnungen und Mahnungen des Gewerberegistrat können Sie sich wehren.

 

Sprechen Sie uns an, wir vertreten Sie bundesweit!

Unsere Kanzlei wird auch vom VBS Verbraucherschutz e.V. empfohlen:

 

Update (16. März 2015): Hunter Forderungsmanagement GmbH

Mittlerweile inkassiert die Hunter Forderungsmanagement GmbH für die GES Registrat GmbH. Ausweislich des Handelsregisters ist Patrick Zilm Geschäftsführer der Hunter Forderungsmanagement GmbH, also der identische Geschäftsführer wie bei der GES Registrat GmbH, obwohl der Internetauftritt suggeriert, dass Marcel Meyfarth Geschäftsführer des Inkassounternehmens sei. Hunter Forderungsmanagement droht unter anderem mit SCHUFA-Einträgen und Insolvenzanträgen, weswegen spätestens jetzt gegen das Gewerberegistrat vorgegangen werden sollte.

 

Update (29. April 2015): Urteil gegen die GES Registrat GmbH

Mittlerweile liegt uns ein Urteil vor, welches wir im Namen eines Mandanten gegen die GES Registrat GmbH erwirkt haben. Das AG Berlin Wedding hat darin wie folgt für Recht erkannt:

1. Es wird festgestellt, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, an die Beklagte aufgrund des von ihr unterzeichneten Formulars „Freiberufregistrat – Erfassung freiberuflich Tätiger“ einen Betrag in Höhe von insgesamt 1.176,00 € zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verpflichtet, den Eintrag „XXX“ von ihrer Website www.registrat.de zu entfernen.

3. Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin 255,85 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28. März 2015 zu zahlen.

4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

 

Update (13. Mai 2015): Klage der GES Registrat GmbH

Soeben berichtet uns eine Mandantin, dass sie von der GES Registrat GmbH (Gewerberegistrat) auf Zahlung verklagt worden ist. Die Klageschrift liegt uns vor. Das stellt eine neue Qualtität des Vorgehens dar. Bislang war uns von ähnlichen Unternehmen lediglich bekannt, dass diese Mahnbescheide versenden. Nun also versucht die GES, ihre „Kunden“ zu verklagen. Wir werden unserer Mandantin empfehlen, der Klage der GES entgegenzutreten und die geltend gemachten Ansprüche abzuwehren. Hier zeigt sich wieder deutlich, dass „Nichtstun“ die schlechteste aller Handlungsoptionen ist.

 

Update (20. Mai 2015): Forderungsverzicht der GES Registrat GmbH

Nachdem wir bereits für mehrere Mandanten obsiegende Urteile gegen die GES Registrat GmbH erwirkt haben, hat der Gegner nun bei den letzten Verhandlungen vor dem Amtsgericht Berlin-Wedding auf die geltend gemachten Forderungen verzichtet. In einem der Protokolle heißt es auszugsweise:

„Der Beklagtenvertreter erklärt, es werden keine weiteren Ansprüche aus dem Vertrag geltend gemacht. Der Beklagtenvertreter erklärt, er verzichte rechtsverbindlich auf sämtliche Ansprüche aus dem mit der Klägerseite unter dem 29.01. geschlossenen Vertrag über die Veröffentlichung auf www.gewerberegistrat.de.“

Die GES Registrat GmbH scheint nun eingesehen zu haben, dass wir die besseren Argumente haben und ihre Forderungen einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.

 

Update (23. Mai 2015): Rechtsanwalt Michael Borth inkassiert für GES Registrat GmbH (Gewerberegistrat)

Seit dem 21. Mai 2015 schreibt Rechtsanwalt Michael Borth unsere Mandanten an und versucht so, die Forderungen der GES Registrat GmbH, die das Gewerberegistrat betreibt, einzutreiben. Rechtsanwalt Michael Borth teilt in seinem Schreiben lapidar mit, dass eine Vereinbarung mit der GES Registrat GmbH geschlossen wurde und er somit von einem wirksamen Vertrag ausgehe. Rechtsanwalt Michael Borth macht darüber hinaus auch Rechtsanwaltskosten geltend. Schließlich droht Rechtsanwalt Michael Borth damit, unsere Mandanten zu verklagen. Dies droht er auch gegenüber Mandanten an, in deren Auftrag wir die GES Registrat GmbH bereits verklagt haben. Rechtsanwalt Borth weist dann noch darauf hin, dass man in einer gleich gelagerten Sache bereits über ein Versäumnisurteil verfüge. Bislang ist Rechtsanwalt Michael Borth lediglich als Prozessanwalt der GES Registrat GmbH aufgetreten. Insofern verwundert es, dass Rechtsanwalt Borth nunmehr auch die Inkassotätigkeitfür das Gewerberegistrat übernimmt.

Gleichzeitig mit dem Schreiben von Rechtsanwalt Borth erhalten zahlreiche unserer Mandanten erneut Post der Hunter Forderungsmanagement GmbH, in welcher nun nicht mehr die Hauptforderung, die von Rechtsanwalt Borth geltend gemacht wird, sondern lediglich die Inkassokosten der Fa. Hunter Forderungsmanagement GmbH in Hähe von ca. 200 € geltend gemacht werden.

Die Schreiben von Rechtsanwalt Michael Borth stellt die logische nächste Eskalationsstufe dar. Insofern ähnelt sich das Verhalten von Abofallenbetreibern. Zunächst versuchen sie selbst, die Forderungen einzutreiben, dann übergeben sie die Angelegenheit einem Inkassobüro und schließlich einem Rechtsanwalt.

Lassen Sie sich von den Inkassoversuchen von Rechtsanwalt Borth nicht verunsichern. Gehen Sie offensiv gegen die Forderungen der GES Registrat GmbH vor. Wir haben bereits mehrere hundert Klagen für unsere Mandanten gegen die GES Registrat GmbH erhoben, um feststellen zu lassen, dass die geltend gemachten Forderungen nicht bestehen. Unsere Mandanten müssen sich trotz der neuen Schreiben von Rechtsanwalt Michael Borth keine Sorgen machen. Hier wird versucht, Unruhe zu stiften. Wir tun jedoch alles dafür, unsere Mandanten von den Forderungen der GES Registrat GmbH zu befreien.

Update (1. Juni 2015): Erneute Klage der GES Registrat GmbH (Gewerberegistrat)

Die Betreiberin des Gewerberegistrat (GES Registrat GmbH) hat erneut einen ihrer „Kunden“ auf Zahlung verklagt. Wir haben bereits darüber berichtet, dass die GES Registrat GmbH selber aktiv ist und Klagen einreicht. Wir werden unserem Mandanten empfehlen, sich gegen die Klage zu verteidigen. Da die GES Registrat GmbH ihre „Kunden“ an deren Sitz verklagt, besteht die Gefahr, dass das Gericht sich von der Masche der GES Registrat GmbH einlullen lässt. Es empfiehlt sich daher, einer Klage zuvor zu kommen und die GES selbst vor dem Amtsgericht Berlin zu verklagen. Das Amtsgericht Berlin hat bereits eine entsprechende Sachkunde durch meherere hundert Klagen, welche unsere Kanzlei dort gegen die GES Registrat GmbH eingereicht hat.

 

Urteil gegen Gewerberegistrat (GES Registrat GmbH): Update vom 7. Juli 2015

Wir haben mittlerweile zig Urteile gegen das Gewerberegistrat erwirkt, in welchen festgestellt wurde, dass unsere Mandanten nicht verpflichtet sind, Zahlungen an die GES Registrat GmbH zu leisten. Mittlerweile liegen uns auch zahlreiche begründete Urteile gegen das Gewerberegistrat vor. Es lohnt sich also, gegen das Gewerberegistrat vorzugehen und sich von den Mahnungen nicht einschüchtern zu lassen. Die von uns für unsere Mandanten erstrittenen Urteile gegen das Gewerberegistrat sprechen für sich.

 

Neue Einschüchterungsmethoden der GES Registrat GmbH und der Hunter Forderungsmanagement GmbH: Update vom 24. Juli 2015

Es wird immer perfider: Neuerdigs versendet die GES Registrat GmbH Zahlungsaufforderungen per SMS (inklusive Rechtschreibfehler) und droht darin eine Klage an, wenn nicht innerhalb von drei Tagen gezahlt wird. Aber auch die Hunter Forderungsmanagement GmbH ist nicht untätig: Sie versendet Postkarten (ebenfalls inklusive Rechtschreibfehler) an ihre angeblichen Schuldner, welche vom „HAD“, dem „Hunter Außendienst“ stammen und Hausbesuche suggerieren sollen. Lassen Sie sich von diesen Methoden nicht einschüchtern, sondern setzen Sie sich mit unserer Hilfe gegen die GES Registrat GmbH zur Wehr!

Gewerberegistrat versendet „Erlassmahnung“: Update vom 14. Oktober 2015

Unsere Mandanten legen uns die neusten Schreiben der GES Registrat GmbH vor, nämlich eine sogenannte „Erlassmahnung“. Was eine „Erlassmahnung“ sein soll, ist uns jedoch nicht bekannt. Eine Erlassmahnung gibt es genau so wenig wie einen Pflaster-Messerstich oder eine Streichel-Ohrfeige. Was möchte die GES Registrat GmbH also mit der Erlassmahnung erreichen? Vorgeblich will das Gewerberegistrat ihren Opfern ermöglichen, „schuldenfrei ins neue Jahr“ zu gelangen. Die GES Registrat GmbH bietet in der Erlassmahnung also an, dass sich die gegenwärtige Rechnung auf einen Betrag von 149 € reduziert, wenn diese binnen 10 Tagen gezahlt wird. Aber Vorsicht: Dieses Angebot ist vergiftet. Die GES verschweigt dabei, dass die Gebühren für das folgende Jahr trotzdem in voller Höhe fällig werden.

Wir haben bislang viele hundert Mandanten von sämtlichen Forderungen der GES Registrat GmbH befreien können. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne!

 

GES Registrat stellt Rechnungen für das 2. Vertragsjahr: Update vom 24. November 2015

Das GES Registrat beginnt nun, die Rechungen für das zweite Vertragsjahr zu versenden. Dies ist verwunderlich, da die ersten Rechungen erst Ende Januar bzw. Anfang Februar 2015 verschickt wurden. Nun berechnet das GES Registrat die Kosten für das 2. Vertragsjahr schon einige Monate vor Beginn dieses Zeitraums. Bislang liegen uns nur solche Rechnungen von Mandanten vor, die bereits im ersten Vertragsjahr an das GES Registrat gezahlt haben.

Falls Sie bereits eine Zahlung geleistet haben und nun eine Rechnung über das zweite Vertragsjahr erhalten haben, ist Eile geboten. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir haben meherere hundert erfolgreiche Klageverfahren gegen das GES Registrat geführt und sind Ihnen gerne behilflich, die von Ihnen gezahlten Beträge von dem GES Registrat zurückzufordern und Sie von dem zweiten Vertragsjahr zu befreien.

Gewerberegistrat: Rechnung für das 2. Vertragsjahr: Update vom 18. Januar 2016

Das Gewerberegistrat stellt nun in großer Zahl die Rechungen für das zweite Vertragsjahr. Was bereits Ende des letzten Jahres zaghaft begonnen hat, wird nun massenhaft erfolgen. Dabei bedient sich das Gewerberegistrat ebenfalls wieder des Hunter Forderungsmanagement, um der angeblichen Berechtigung seiner Forderungen Nachdruck zu verleihen. Haben Sie eine Rechnung des Gewerberegistrats erhalten? Wehren Sie sich mit unserer Hilfe und fordern Sie darüber hinaus den Betrag für das erste Vertragsjahr vom Gewerberegistrat zurück.

Amtsgericht Schwäbisch Hall, Urteil vom 11.12.2015, Az. 6 C 760/15: Update vom 19. Januar 2016

Das GES Registrat hat offenkundig vor dem Amtsgericht Schwäbisch Hall (Urteil vom 11.12.2015, Az. 6 C 760/15) ein obsiegendes Urteil erwirkt. Dieses Urteil wird von Hunter Forderungsmanagement nun beigefügt, um den eigenen Forderungen Nachdruck zu verleihen. Wie das Urteil des Amtsgerichts Schwäbisch Hall zustande gekommen ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Fakt ist jedoch, dass stets Gefahr droht, wenn das GES Registrat Klage erhebt, da somit auch Gerichte zum ersten Mal mit der Angelegenheit befasst werden, so dass das GES Registrat auch mal obsiegen kann. Insofern empfehlen wir, sich gegen die Forderungen zur Wehr zu setzen. Allein unsere Kanzlei hat bereits über 300 obsiegende Urteile gegen das GES Registrat erwirkt.

Hunter Forderungsmanagement kauft Forderungen der GES Registrat GmbH: Update vom 25. Januar 2016

Ausweislich der neuerlichen Schreiben hat die Hunter Forderungsmanagement GmbH die Forderungen der GES Registrat GmbH aufgekauft. Es ist also damit zu rechnen, dass Hunter nunmehr verstärkt versuchen wird, die angeblich werthaltigen Forderungen einzutreiben. Wie immer gilt, dass man sich auch gegen den neuen Forderungsinhaber Hunter Forderungsmanagement zur Wehr setzen kann.

Gewerberegistrat: Weitere Rechnungen für das zweite Vertragsjahr Update vom 17. Februar 2016

Das Gewerberegistrat ist weiterhin aktiv und versendet wieder Rechnungen für das zweite Vertragsjahr. Wir gehen davon aus, dass dies in den kommenden Wochen und Monaten noch intensiviert wird. Lassen Sie sich nicht vom Gewerberegistrat einschüchtern, sondern wehren Sie sich.

Hunter Forderungsmanagement verzichtet auf Forderungen: Update vom 22.Februar 2016

Auch Hunter Forderungsmanagement verzichtet mittlerweile auf die geltend gemachten Forderungen, welche sie von der GES Registrat GmbH aufgekauft haben. So eindeutig die Berechtigung der Forderung ausweislich der Schreiben von Hunter Forderungsmanagement sein soll, umso klarer (nämlich „vollständig und dauerhaft“) ist auch die Verzichtserklärung von Hunter Forderungsmanagement.

GES Registrat nimmt Berufung zurück: Update vom 25.Februar 2016

Das GES Registrat hat gegen ein von uns erwirktes Urteil Berufung zum Landgericht Berlin eingelegt. Das Berufungsgericht hatte bereits eine prozessleitende Verfügung erlassen, wonach es unserer Ansicht folgen wird. Das GES Registrat hat daher durch ihren Rechtsanwalt Michael Borth aus Erfurt die Berufung zurückgenommen. Offensichtlich wollte es das GES Registrat verhindern, erneut mit Pauken und Trompeten ein Gerichtsverfahren zu verlieren.

Hunter Forderungsmanagement inkassiert weiter für Gewerberegistrat: Update vom 12. Juli 2016

Lange ist es ruhig gewesen, nun inkassiert Hunter Forderungsmanagement wieder für das zweite Vertragsjahr. Vereinzelte Schreiben liegen uns vor. Wer also einen entsprechenden Brief von Hunter Forderungsmanagement erhält, hat bereits das erste Vertragsjahr bezahlt. Wir können nur raten, das bereits gezahlte Geld zurückzufordern. Dies haben wir in vielen Fällen erfolgreich praktiziert.

Haftbefehl gegen Patrick Zilm: Update vom 8. August 2016

Wir heben mittlerweile mehrere Haftbefehle gegen Patrick Zilm, den Geschäftsführer der GES Registrat GmbH, erwirkt. Zilm hält sich derzeit angeblich in Malta auf. Die maltesische Botschaft haben wir bereits über die Machenschaften des Patrick Zilm informiert, ebenso wie die SCHUFA, das Handelsregister und weitere Stellen. Insofern dürfte eine Geschäftsführertätigkeit für Herrn Zilm in Zukunft schwierig werden. Weitere Informationen haben wir hier veröffentlicht:

German Collection Service Financial Pro GmbH: Update vom 8. Dezember 2016

German Collection Service Financial Pro GmbH heißt die neue Firma, die aus der Hunter Forderungsmanagement GmbH hervorgeht. Einen entsprechenden Artikel haben wir hier verfasst:

http://www.ll-ip.com/aktuelles/vorsicht-vor-german-collection-service-financial-pro-gmbh

Unsere Schwerpunkte

Informieren Sie sich gerne über unsere Tätigkeiten im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht. Unser Beratungsspektrum finden Sie auf den folgenden Seiten.

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