Über die Siemens Industry Software GmbH (SISW)
Die Siemens Industry Software GmbH (SISW) hat ihren Sitz in Köln, Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, der Handel, der Vertrieb und die Wartung von Software- und Hardwareprodukten aller Art insbesondere in den Bereichen Product Lifecycle Management, Produktionssteuerung, Produktionsautomatisierung, Qualitätsmanagement, Datenbanken, E-Commerce und der computergestützten Messung, Berechnung und Analyse für Schwingungstechnik und Akustik sowie die Erbringung der dazugehörigen Dienstleistungen.
Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung durch die Siemens Industry Software GmbH (SISW)
Die Siemens Industry Software GmbH (SISW) führt Anrufe durch und verschickt Mails mit dem Vorwurf einer unlizenzierten Softwareanwendung von zB „Solid Edge“. Es wird mitgeteilt, dass die Siemens Industry Software GmbH (SISW) über Informationen verfügt, die Aussagen, dass unlizenzierte Siemens Software im betreffenden Unternehmen installiert und verwendet wurde. Die Siemens Industry Software GmbH (SISW) fordert das betroffene Unternehmen dann auf, die unlizenzierte Software Anwendung zu entfernen und die Löschung zu bestätigen. In diesem Stadium der Auseinandersetzung setzt man voll auf Kooperation und lässt das angeschriebene Unternehmen in dem Glauben, dass mit der Löschung der Software die Angelegenheit erledigt ist.
Solid Edge und das Urheberrecht
Eine konkrete Software, welche von der Siemens Industry Software GmbH (SISW) auf Verletzungen überwacht wird, ist Solid Edge. Bei Solid Edge handelt es sich um eine Projektentwicklungssoftware, welches eine cloudfähige Konstruktion ermöglichen soll.
Siemens Industry Software GmbH (SISW) fordert Schadensersatz
In einem weiteren Schritt teilt die Siemens Industry Software GmbH (SISW) dann mit, dass „bereits der Besitz von nicht lizenzierter Software als Straftat gilt.“ Nach diesem bedeutungsschweren Obersatz bietet man an, die Angelegenheit einvernehmlich und auf nicht-öffentlichen Weg zu klären. Hierzu bietet die Siemens Industry Software GmbH (SISW) an, das Recht zur Nutzung der Softwareprodukte käuflich zu erwerben. Dadurch könne man die Verfolgung des Anspruchs auf gerichtlichem Wege verhindern.
Vorsicht vor telefonischen Zugeständnissen
In die Vorgehensweise der Siemens Industry Software GmbH (SISW) ist insofern gefährlich, da versucht wird, telefonische Zugeständnisse von den betroffenen Unternehmen zu entlocken. Diese Zugeständnisse werden dann in einem etwaig zu führenden Gerichtsverfahren gegen das Unternehmen verwendet. Bevor man also irgendwelche Zugeständnisse macht, sollte man sich zunächst über die Rechtslage im klaren werden und sich beraten lassen. Denn ansonsten schneidet man sich wichtige Verteidigungsmöglichkeiten ab.
Abmahnung Siemens Industry Software GmbH: Software und das Urheberrecht
Softwareanwendungen genießen grundsätzlich Urheberrechtsschutz, woraus sich unterschiedliche Ansprüche des Rechteinhabers ergeben können. Um eine richtige Abmahnung im Rechtssinne handelt es sich bei dem vorbeschriebenen Sachverhalt nicht, da keine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert wurde.
Unterlassungsanspruch
Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ist der Inhaber eines Urheberrechts grundsätzlich gehalten, den Verletzer abzumahnen und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufzufordern. Bedient sich der Verletzte dabei eines Rechtsanwalts, sind die Kosten unter gewissen Umständen grundsätzlich erstattungsfähig.
Auskunftsanspruch
Dem Verletzten steht grundsätzlich auch ein Auskunftsanspruch gegen in Verletzer zu. Der Anspruch besteht insofern, als der Verletzer mitzuteilen hat, in welchen zeitlichen und örtlichen Umfang die Urheberrechtsverletzung begangen worden ist. Dieser Auskunftsanspruch besteht grundsätzlich zur Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs.
Schadensersatzanspruch
Rechteinhaber, deren Urheberrechte verletzt worden sind, können vom Verletzer Schadensersatz verlangen. Das Urheberrecht kann dabei die sog. dreifache Schadensersatzberechnung. Das bedeutet, dass der Verletzte wählen kann, welchen Schadensersatz er vom Verletzer verlangt. In Betracht kommen dabei der Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens, die Herausgabe des Verletzergewinns oder die Lizenzanalogie. Während die ersten beiden Berechnungsmethoden nur schwer durchzusetzen und am Ende auch meist nicht lukrativ für den Verletzten sind, wird häufig zur Lizenzanalogie gegriffen.Das bedeutet, dass ein Schadensersatz geltend gemacht werden kann, welcher in der Höhe der möglicherweise vereinbarten Lizenz liegt. Diese Höhe kann der Verletzte durch die Vorlage von entsprechenden Lizenzverträgen in der Vergangenheit darlegen. Auch die Siemens Industry Software GmbH (SISW) wählt in ihren Mails den Schadensersatz in Form der Lizenzanalogie.
Betreiben Sie Lizenzmanagement!
Es ist zwingend erforderlich, das Unternehmen, welche fremde Software einsetzen, ein Lizenzmanagement betreiben. Nur so lässt sich ausschließen, Inanspruchnahmen wie diejenigen der Siemens Industry Software GmbH (SISW) ausgesetzt zu werden. Hierbei hat das Unternehmen im Rahmen des Lizenzmanagements auch dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeiter sorgsam mit den Arbeitsmaterialien umgehen und keine Urheberrechtsverletzungen begehen.
Was können wir für Sie tun?
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind auf die Beratung und Vertretung im Urheberrecht und IT-Recht spezialisiert. Diese Rechtsgebiete sind es auch, welche bei einer Inanspruchnahme durch die Siemens Industry Software GmbH (SISW) zum Tragen kommen. Am besten lassen Sie es aber gar nicht so weit kommen und entscheiden sich dazu, ein professionelles Lizenzmanagement in Ihrem Unternehmen zu betreiben. Auch hierzu beraten sie unsere Rechtsanwältin und Rechtsanwälte jederzeit gerne und kompetent: