Warnung vor der UPA Verlags GmbH

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Daniel Loschelder
Anwalt für Markenrecht
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Warnung vor der UPA Verlags GmbH

Die UPA Verlags GmbH, Hammscherweg 67, 47533 Kleve geht derzeit mit Trickanrufen auf Kundenfang. Das Unternehmen ist eingetragen im Handelsregister des AG Kleve, HRB 1261. Als Geschäftsführer fungiert Michiel R.J. Bakker.

Die Masche der UPA Verlags GmbH

Die UPA Verlags GmbH kontaktiert mittels Cold Calls Freiberufler und Gewerbetreibende in ganz Deutschland und gaukelt vor, dass ein bestehender Eintrag, der bislang kostenfrei war, nunmehr kostenpflichtig geworden sei. In der Hektik des Alltags kommt es sodann sehr häufig vor, dass sich der Angerufene auf das Gespräch einlässt und entweder in diesem oder einem nachfolgenden zweiten Telefonat die Antworten gibt, welche der Anrufer hören will. Zu allem Überfluss wird das Gespräch auch aufgezeichnet, um damit einen Vertragsschluss zu konstruieren.

Die Masche ergibt sich auch – verklausliert – aus den AGB der UPA Verlags GmbH, in denen es heißt:

§ 2 Vertragsabschluss, Vertragsgegenstand: 1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag mit dem Kunden kommt durch Annahme des von uns unterbreiteten Angebots zustande. Diese Annahme erfolgt regelmäßig am Telefon. 2. Unsere Leistungen umfassen die Erstellung von Unternehmenspräsentationen für das Internet und die Speicherung dieser Informationen auf Webservern zur öffentlichen Zugänglichmachung im Internet. 

Weiterhin ist Vorsicht bei der Vertragslaufzeit geboten. Wer nämlcih zahlt in der Hoffnung, dass die Sache damit „erledigt“ ist, wird sich im nächsten Jahr wundern. Denn in den AGB heißt es weiterhin:

§ 5 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung: 1. Beginn des Vertragsjahres ist das Datum der Auftragsbestätigung am Telefon und dem so zustande gekommenen Vertragsschluss. 2. Alle Verträge verlängern sich automatisch um ein weiteres Vertragsjahr wenn Sie nicht vom Kunden oder uns mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt werden. 

Rechnung der UPA Verlags GmbH

Unmittelbar nach diesem Gespräch verschickt die UPA Verlags GmbH eine Rechnung. Gegenstand ist eine angebliche „Präsentation Ihrer Firmendaten“. Viele Betroffene realisieren erst dann, dass sie einer Betrugsmasche aufgesessen sind. Wird die Rechnung nicht beglichen, erfolgt eine Zahlungserinnerung.

Lensing Nass Rechtsanwälte treten für UPA auf

Rechtsanwalt Frank Nass von der Kanzlei Lensing Nass, Parkring 45, 46446 Emmerich tritt für die UPA Verlags GmbH auf, wenn wir dieses Unternehmen anschreiben. Rechtsanwalt Frank Nass ist in seinem Schreiben der Ansicht, seine Mandantin sei KEINE Abofallenbetreiberin. Das sehen wir anders, heißt es doch in den AGB der UPA Verlags GmbH:

„Alle Verträge verlängern sich automatisch um ein weiteres Vertragsjahr wenn Sie nicht vom Kunden oder uns mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt werden.“

Das stellt unserer Meinung nach eine Abofalle dar. Rechtsanwalt Frank Nass ist übrigens auch der Prozessvertreter von UPA in den Klageverfahren, welche wir für unsere Mandanten führen.

Abwehr der Forderungen der UPA Verlags GmbH

Solche Forderungen sollten keinesfalls ungeprüft bezahlt werden. Gerne sind wir Ihnen bei der Forderungsabwehr behilflich. Durch unsere Spezialiserung auf die Gebiete des MarkenrechtsWettbewerbsrechts und Urheberrechts sind wir den Kampf mit harten Bandagen gewohnt. Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren unzählige Mandanten vor solchen Forderungen bewahren können. Gerne beraten und vertreten wir Sie schnell, unkompliziert und bundesweit!

Unsere Schwerpunkte

Informieren Sie sich gerne über unsere Tätigkeiten im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht. Unser Beratungsspektrum finden Sie auf den folgenden Seiten.

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