Vorsicht vor Zentrales Gewerbeverzeichnis / ZGV AG Berlin

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Daniel Loschelder
Anwalt für Markenrecht
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Ein Zentrales Gewerberegister / ZGV AG aus Berlin versendet derzeit massenhaft Trickformulare an Unternehmen, Selbständige und sonstige Gewerbetreibende.

 

ZGV AG Berlin

In dem Trickformular ist angegeben, dass Vertragspartner des Auftraggebers eine ZGV AG aus Berlin sei. Wir haben diese Angabe überprüft und mussten feststellen, dass eine solche ZGV AG weder in einem Handelsregister in Berlin noch in einem sonstigen Handelsregister in Deutschland eingetragen ist. Dies lässt nur den Schluss zu, dass die Hintermänner der Versendeaktion im Verborgenen bleiben möchten. Das auch aus gutem Grund: Unserer Ansicht nach handelt es sich bei dem Zusenden solcher Formulare um rechtswidrige Handlugen, weswegen der Versender zur Unterlassung verpflichtet werden kann.

Solche Verfahren haben wir in großer Anzahl bereits geführt, insbesondere gegen die GES Registrat GmbH, welche – vorgeblich ebenfalls aus Berlin – in den letzten Jahren massenhaft Trickformulare versandt hat. Ebenfalls gegen Unternehmen wie die DR Verwaltung AG und GWE Wirtschaftsinformations GmbH. Da Unterlassungsansprüche meist mit einem hohen Gegenstandswert geltend gemacht werden können, haben es die Hinterleute des Zentrale Gewerberegisters wohl vorgezogen, zunächst unter  ZGV AG aufzutreten, um durch die Verschleierung der Identität einer Verfolgung zu entgehen. Spannend wird dann die Frage, von welchem Unternehmen die Rechnung versandt werden. Denn Vertragspartner soll ja angeblich die nicht existente ZGV AG sein.

 

Zentrales Gewerbeverzeichnis / ZGV AG: Das Trickformular

Wie viele andere Branchenbuchabzocker und Abofallenbetreiber bedient sich auch Zentrales Gewerbeverzeichnis / ZGV AG der beliebten Trickformulare. Auch das vorliegende Formular zeichnet sich durch eine amtliche Aufmachung aus. Zunächst ist es mit großen Buchstaben „Zentrales Gewerbeverzeichnis“ überschrieben, darunter erfolgt dann die Angabe der entsprechenden Region des Adressaten. Unmitelbar darunter befindet sich dann schon eine Frist, die bezeichnet ist als „Rücksendung bis: xxx“. Darunter befindet sich dann eine Faxnummer mit Berliner Vorwahl. Diese Rufnummer wird sicherlich einem Dienstleister gehören, wir versuchen das gerade herauszufinden.

Auf der rechten Seite befindet sich prominent ein Strichcode mit einer Zahlenkombination. Auch hierdurch soll der wahrheitswidrige Eindruck erweckt werden, dass man es mit einem amtlichen Schreiben zu tun hat.

In der linken Spalte des Trickformulars befinden sich dann voreingetragene Angaben des Adressaten, welche von Abofallenbetreibern zumeist aus öffentlichen Verzeichnissen oder von Adresshändlern bezogen werden. Überschrieben ist die Spalte mit „Statistische Agaben“, ferner wird um die Ergänzung der Kontaktdaten gebeten. Schließlich sollen ein Stempel und eine rechtsverbindliche Unterschrift geleistet werden.

So weit so gut. Wer nicht zu hundert Prozent aufmerksam ist, überliest dann die Gefahr, die in der rechten Spalte des Formulars lauert: Denn dort ist angegeben, dass für die jährliche Veröffentlichung ein Betrag in Höhe von 780 € fällig wird. Dort ist dann auch die Domain zentrales-gewerbeverzeichnis.info angegeben. Aus den dort vorgehaltenen AGB ist ersichtlich, dass der Vertrag auf zwei Jahre geschlossen sein soll, was insgesamt einen Betrag in Höhe von 1.560 € bedeutet.

 

Zentrales-Gewerbeverzeichnis.info

Unter der Domain Zentrales-Gewerbeverzeichnis.info bfindet sich dann eine höchst unprofessionell gestaltete Seite. Dort finden sich zwar Schaltfelder Kontakt und Offenlegung, unter der man dann die wahre Identität von Zentrales Gewerbeverzeichnis / ZGV AG vermuten könnte. Aber auch hier werden keine konkreten und nachvollziehbaren Angaben gemacht. Denn auch dort findet sich lediglich der Hinweis „Das Portal Zentrales-Gewerbeverzeichnis.info wird herausgegeben von der ZGV AG in Berlin“. Unter dem Reiter „Unternehmen“ wird dann ausgeführt, dass das Portal Zentrales-Gewerbeverzeichnis.info von der ZGV AG in Berlin betrieben wirdund Konsumenten und Geschäftsleuten die Möglichkeit bietet, ohne Umwege auf eine der umfangreichsten Datenbanken von Unternehmen und Institutionen im deutschsprachigen Raum zurückzugreifen. Angeblich sollen sich darin über eine Million Einträge für Deutschland und Österreich befinden.

 

Leisten Sie keine Unterschrift unter das Formular von Zentrales Gewerbeverzeichnis / ZGV AG

Zur Vermeidung von Zahlungsforderungen empfeheln wir dringend, keine Unterschrift unter das Trickformular von Zentrales Gewerbeverzeichnis / ZGV AG zu leisten und dieses nicht an die angegebene Faxnummer zurückzusenden. Denn dann wird unausweichlich eine Rechnungsstellung erfolgen.

Aber auch für den Fall, dass eine Rücksendung erfolgt ist, kann man gegen entsprechende Forderungen vorgehen. Sollten Sie also eine Rechnung erhalten, welche ihren Forderungsgrund in der Rücksendung des Formulars Zentrales Gewerbeverzeichnis / ZGV AG hat, helfen wir Ihnen, sich gegen diese Fordrungen zur Wehr zu setzen. Die Aussichten hierfür sind bestens.

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